TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Keine Erbschaftsteuerverschonung für die Betreiber von Parkhäusern - oder vielleicht doch? JF - Erbfolgebesteuerung N2 - Nach der Mitte 2016 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform soll Verwaltungsvermögen nicht mehr an einer erbschaftssteuerlichen Verschonung teilhaben (vgl. § 13b Abs. 2 ErbStG). Liegt bei einem Betreiber eines Parkhauses, dessen Kerngeschäft die Vermietung von Parkplätzen ist, nun in vollem Umfang Verwaltungsvermögen vor, sodass eine Erbschaftsteuerverschonung ausscheidet? KW - Erbschaftsteuerrecht KW - Erbschaftsteuerrecht KW - Reform KW - Parkhaus KW - Verwaltungsvermögen Y1 - 2020 VL - 2020 IS - 07 SP - 179 EP - 181 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis: Das "Mehr-Stufen-Modell" als Königsweg? JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Nachdem der Gesetzgeber dem allseits beliebten "Zwei-Stufen-Modell" den Boden entzogen hat, mussten in der Beratungspraxis neue Lösungen gefunden werden, um die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steuergünstig zu ermöglichen. Als Ausweichgestaltung biete sich hier das "Mehr-Stufen-Modell" an, dessen Umsetzung allerdings eine mehrjährige Realisierungsphase erforderlich macht. Alternativ kann es sich anbieten, die Einzelpraxis nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete Sozietät einzubringen. KW - Aufnahme eines Partners in Einzelpraxis; Mehr-Stufen-Modell; Unternehmensnachfolge; Einbringung Einzelpraxis in neu gegründete Sozietät; § 24 UmwStG; Steuergestaltung; KW - Unternehmernachfolge KW - Steuerberatungsbetrieb Y1 - 2010 VL - 2010 IS - 11 SP - 399 EP - 404 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig zu unentgeltlichen Übertragungen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich bestehen und in welchen Fällen die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann, wird in dem Beitrag untersucht. Es stellt sich - wie auch bei entgeltliche Übertragungen - vor allem die Frage, ob nicht ein bestehender "Gesamtplan" schädlich ist, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist. KW - unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften; Sonderbetriebsvermögen; Gesamtplan; vorweggenommene Erbfolge; Gestaltungsmöglichkeiten; Vermeidung Aufdeckung stiller Reserven; KW - Vorweggenommene Erbfolge KW - Personengesellschaft KW - Sonderbetriebsvermögen KW - Unternehmernachfolge Y1 - 2013 VL - 2013 IS - 09 SP - 299 EP - 304 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die entgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Der Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Folgen der entgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Es stellt sich vor allem die Frage, ob bei gewissen Gestaltungen nicht ein bestehender Gesamtplan der Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen entgegensteht, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist. Hier könnten schnell die tarifbegünstigte Besteuerung bei einer Veräußerung bzw. die Buchwertfortführung bei Umwandlungen "auf der Kippe stehen". KW - entgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften; Sonderbetriebsvermögen; Gesamtplan; tarifbegünstigte Besteuerung bei Veräußerung; Umwandlungen; Buchwertfortführung; KW - Personengesellschaft KW - Sonderbetriebsvermögen KW - Unternehmernachfolge KW - Steuerrecht Y1 - 2013 VL - 2013 IS - 06 SP - 200 EP - 205 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die Immo-Glück KG: Bessere Verlustverrechnung bei einer vermögensverwaltenden KG möglich JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Dieser praktische Fall beschäftigt sich mit der Verrechnung von nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verlusten eines inländischen Kommanditisten, der an einer vermögensverwaltenden KG beteiligt ist. Der BFH hatte jüngst die Möglichkeiten der Verlustverrechnung gemäß § 15a EStG Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 2 EStG präzisiert und deutlich verbessert (BFH 2.9.14, IX R 52/13, GStB 15, 158). Dieses Potential sollte man nutzen. KW - § 15a EStG; Verlustverrechnung; Kommanditist; vermögensverwaltende KG; praktischer Fall; KW - Kommanditgesellschaft KW - Verlustverlagerung Y1 - 2015 VL - 2015 IS - 10 SP - 377 EP - 380 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Steuergestaltungsspielräume beim Verkauf eines Betriebsgrundstücks nutzen JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Betriebsgrundstücke verfügen häufig über erhebliche stille Reserven, die bei einem Verkauf aufgedeckt werden müssen. Soweit der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn einzustufen ist, kann die hohe ertragsneuerliche Belastung schnell einen wesentlichen Teil des Veräußerungserlöses aufzehren. Eine Betriebsaufgabe ist daher - insbesondere wenn sich wegen erhöhtem Liquiditätsbedarf die Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzgrundstück nach R 35 EStR nicht anbietet - oft die steuerlich günstigere Lösung. KW - Steuergestaltung; Verkauf eines Betriebsgrundstücks; Vermeidung Aufdeckung stiller Reserven; Betriebsaufgabe; KW - Betriebsgrundstück KW - Verkauf KW - Steuerrecht Y1 - 2011 VL - 2011 IS - 12 SP - 419 EP - 423 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens: Gestaltungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht JF - Erbfolgebesteuerung N2 - Häufig erfolgt die Vereinbarung eines Nießbrauchs an Grundstücken des Privatvermögens aus familiären Gründen, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder anläßlich einer Erbregelung. Motivation für die Bestellung eines Nießbrauchs kann aber auch das Ziel der Einkünfteverlagerung auf minderjährige Kinder sein, um die einkommensteuerliche Belastung zu reduzieren. Doch bei allen Gestaltungsvarianten, die bei der Bestellung des Nießbrauchs zivilrechtlich möglich sind, müssen zwingend die steuerlichen Folgen bedacht werden, um nachteilige Folgen zu vermeiden. KW - Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens KW - Nießbrauch KW - Grundstücksübertragung KW - Vorweggenommene Erbfolge KW - Steuerrecht KW - Gestaltungsempfehlungen Y1 - 2020 VL - 2020 IS - 10 SP - 265 EP - 270 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils: Gesamtplan als Gefahr für die Buchwertfortführung? JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Der BFH hat jüngst in einem hochinteressanten Urteil die Voraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG präzisiert. Interessant ist, dass die höchstrichterliche Entscheidung auch eine Klarstellung zur Gesamtplanrechtsprechung beinhaltet (BFH 9.12.14, IV R 29/14). KW - unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils; Buchwertfortführung; Gesamtplanrechtsprechung; BFH; KW - Kommanditgesellschaft KW - Unentgeltliche Übertragung Y1 - 2015 VL - 2015 IS - 09 SP - 332 EP - 334 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Realteilung als Gestaltungsmittel nutzen JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Als Gestaltungsmittel für die steuerneutrale Beendigung einer selbständig oder gewerblich tätigen Personengesellschaft biete sich die Realteilung i.S. von § 16 Abs. 3 S. 2 EStG an. In vielen Fällen kann die Aufdeckung stiller Reserven weitestgehend vermieden werden. Worauf man im Einzelnen achten muss und wann eine Nachversteuerung droht, wird in diesem Beitrag analysiert. KW - Realteilung; steuerneutrale Beendigung; Personengesellschaft, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG; Vermeidung Aufdeckung stiller Reserven; Nachversteuerung KW - Personengesellschaft KW - Realteilung KW - Steuerrecht Y1 - 2011 VL - 2011 IS - 05 SP - 169 EP - 174 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die "Familien-KG" als Gestaltungsmittel nutzen: Rechtlich und steuerlich optimale Lösungen JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Eine Familiengesellschaft ist das ideale Gestaltungsmittel, um nahe Angehörige am eigenen Unternehmen zu beteiligen und dabei noch Steuern zu sparen. Sollen minderjährige Kinder beteiligt werden, bietet sich vor allem die Rechtsform der KG an, da die nur kapitalmäßige Beteiligung eines Kindes eine Aufteilung des Gewinns bewirkt, ohne dass hierdurch die Geschäftsführung der Eltern wesentlich berührt wird. In einem Musterfall wird aufgezeigt, welche gesellschaftsvertraglichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um eine Familien-KG genau auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden. KW - Familiengesellschaft; KG; gesellschaftsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten; steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten; kapitalmäßige Beteiligung Minderjähriger; KW - Familiengesellschaft KW - Unternehmensbeteiligung KW - Steuerrecht Y1 - 2010 VL - 2010 IS - 08 SP - 279 EP - 288 ER -