TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Zuwendungsnießbrauch an GmbH-Anteilen: Gestaltungschancen und Risiken JF - Erbfolgebesteuerung N2 - Der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch an GmbH-Beteiligungen ist eine häufig genutzte Gestaltung, die auf die Versorgung von Angehörigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abzielt. Aus wirtschaftlicher Sicht soll mit der Bestellung Nicht-Gesellschaftern eine regelmäßige Einkunftsquelle verschafft werden; daneben gilt es, bei den Beteiligten ertragsteuerliche, erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegien zu nutzen. Konkret geht es und die Ausschöpfung von Progressionsvorteilen und Freibeträgen. Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass die Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs an GmbH-Anteilen nach wie vor mit erheblichen rechtlichen und steuerlichen Unsicherheiten behaftet ist. KW - GmbH-Anteile; Zuwendungsnießbrauch; vorweggenommene Erbfolge; Zivilrecht; Ertragsteuerrecht; Schenkungsteuerrecht; KW - Nießbrauch KW - GmbH KW - Vorweggenommene Erbfolge KW - Steuerrecht Y1 - 2021 VL - 2021 IS - 12 SP - 313 EP - 318 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Keine Erbschaftsteuerverschonung für die Betreiber von Parkhäusern - oder vielleicht doch? JF - Erbfolgebesteuerung N2 - Nach der Mitte 2016 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform soll Verwaltungsvermögen nicht mehr an einer erbschaftssteuerlichen Verschonung teilhaben (vgl. § 13b Abs. 2 ErbStG). Liegt bei einem Betreiber eines Parkhauses, dessen Kerngeschäft die Vermietung von Parkplätzen ist, nun in vollem Umfang Verwaltungsvermögen vor, sodass eine Erbschaftsteuerverschonung ausscheidet? KW - Erbschaftsteuerrecht KW - Erbschaftsteuerrecht KW - Reform KW - Parkhaus KW - Verwaltungsvermögen Y1 - 2020 VL - 2020 IS - 07 SP - 179 EP - 181 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens: Gestaltungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht JF - Erbfolgebesteuerung N2 - Häufig erfolgt die Vereinbarung eines Nießbrauchs an Grundstücken des Privatvermögens aus familiären Gründen, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder anläßlich einer Erbregelung. Motivation für die Bestellung eines Nießbrauchs kann aber auch das Ziel der Einkünfteverlagerung auf minderjährige Kinder sein, um die einkommensteuerliche Belastung zu reduzieren. Doch bei allen Gestaltungsvarianten, die bei der Bestellung des Nießbrauchs zivilrechtlich möglich sind, müssen zwingend die steuerlichen Folgen bedacht werden, um nachteilige Folgen zu vermeiden. KW - Nießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens KW - Nießbrauch KW - Grundstücksübertragung KW - Vorweggenommene Erbfolge KW - Steuerrecht KW - Gestaltungsempfehlungen Y1 - 2020 VL - 2020 IS - 10 SP - 265 EP - 270 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die Immo-Glück KG: Bessere Verlustverrechnung bei einer vermögensverwaltenden KG möglich JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Dieser praktische Fall beschäftigt sich mit der Verrechnung von nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verlusten eines inländischen Kommanditisten, der an einer vermögensverwaltenden KG beteiligt ist. Der BFH hatte jüngst die Möglichkeiten der Verlustverrechnung gemäß § 15a EStG Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 2 EStG präzisiert und deutlich verbessert (BFH 2.9.14, IX R 52/13, GStB 15, 158). Dieses Potential sollte man nutzen. KW - § 15a EStG; Verlustverrechnung; Kommanditist; vermögensverwaltende KG; praktischer Fall; KW - Kommanditgesellschaft KW - Verlustverlagerung Y1 - 2015 VL - 2015 IS - 10 SP - 377 EP - 380 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils: Gesamtplan als Gefahr für die Buchwertfortführung? JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Der BFH hat jüngst in einem hochinteressanten Urteil die Voraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG präzisiert. Interessant ist, dass die höchstrichterliche Entscheidung auch eine Klarstellung zur Gesamtplanrechtsprechung beinhaltet (BFH 9.12.14, IV R 29/14). KW - unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils; Buchwertfortführung; Gesamtplanrechtsprechung; BFH; KW - Kommanditgesellschaft KW - Unentgeltliche Übertragung Y1 - 2015 VL - 2015 IS - 09 SP - 332 EP - 334 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig zu unentgeltlichen Übertragungen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich bestehen und in welchen Fällen die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann, wird in dem Beitrag untersucht. Es stellt sich - wie auch bei entgeltliche Übertragungen - vor allem die Frage, ob nicht ein bestehender "Gesamtplan" schädlich ist, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist. KW - unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften; Sonderbetriebsvermögen; Gesamtplan; vorweggenommene Erbfolge; Gestaltungsmöglichkeiten; Vermeidung Aufdeckung stiller Reserven; KW - Vorweggenommene Erbfolge KW - Personengesellschaft KW - Sonderbetriebsvermögen KW - Unternehmernachfolge Y1 - 2013 VL - 2013 IS - 09 SP - 299 EP - 304 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die entgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Der Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Folgen der entgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Es stellt sich vor allem die Frage, ob bei gewissen Gestaltungen nicht ein bestehender Gesamtplan der Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen entgegensteht, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist. Hier könnten schnell die tarifbegünstigte Besteuerung bei einer Veräußerung bzw. die Buchwertfortführung bei Umwandlungen "auf der Kippe stehen". KW - entgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften; Sonderbetriebsvermögen; Gesamtplan; tarifbegünstigte Besteuerung bei Veräußerung; Umwandlungen; Buchwertfortführung; KW - Personengesellschaft KW - Sonderbetriebsvermögen KW - Unternehmernachfolge KW - Steuerrecht Y1 - 2013 VL - 2013 IS - 06 SP - 200 EP - 205 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Realteilung als Gestaltungsmittel nutzen JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Als Gestaltungsmittel für die steuerneutrale Beendigung einer selbständig oder gewerblich tätigen Personengesellschaft biete sich die Realteilung i.S. von § 16 Abs. 3 S. 2 EStG an. In vielen Fällen kann die Aufdeckung stiller Reserven weitestgehend vermieden werden. Worauf man im Einzelnen achten muss und wann eine Nachversteuerung droht, wird in diesem Beitrag analysiert. KW - Realteilung; steuerneutrale Beendigung; Personengesellschaft, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG; Vermeidung Aufdeckung stiller Reserven; Nachversteuerung KW - Personengesellschaft KW - Realteilung KW - Steuerrecht Y1 - 2011 VL - 2011 IS - 05 SP - 169 EP - 174 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Steuergestaltungsspielräume beim Verkauf eines Betriebsgrundstücks nutzen JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Betriebsgrundstücke verfügen häufig über erhebliche stille Reserven, die bei einem Verkauf aufgedeckt werden müssen. Soweit der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn einzustufen ist, kann die hohe ertragsneuerliche Belastung schnell einen wesentlichen Teil des Veräußerungserlöses aufzehren. Eine Betriebsaufgabe ist daher - insbesondere wenn sich wegen erhöhtem Liquiditätsbedarf die Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzgrundstück nach R 35 EStR nicht anbietet - oft die steuerlich günstigere Lösung. KW - Steuergestaltung; Verkauf eines Betriebsgrundstücks; Vermeidung Aufdeckung stiller Reserven; Betriebsaufgabe; KW - Betriebsgrundstück KW - Verkauf KW - Steuerrecht Y1 - 2011 VL - 2011 IS - 12 SP - 419 EP - 423 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis: Das "Mehr-Stufen-Modell" als Königsweg? JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Nachdem der Gesetzgeber dem allseits beliebten "Zwei-Stufen-Modell" den Boden entzogen hat, mussten in der Beratungspraxis neue Lösungen gefunden werden, um die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steuergünstig zu ermöglichen. Als Ausweichgestaltung biete sich hier das "Mehr-Stufen-Modell" an, dessen Umsetzung allerdings eine mehrjährige Realisierungsphase erforderlich macht. Alternativ kann es sich anbieten, die Einzelpraxis nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete Sozietät einzubringen. KW - Aufnahme eines Partners in Einzelpraxis; Mehr-Stufen-Modell; Unternehmensnachfolge; Einbringung Einzelpraxis in neu gegründete Sozietät; § 24 UmwStG; Steuergestaltung; KW - Unternehmernachfolge KW - Steuerberatungsbetrieb Y1 - 2010 VL - 2010 IS - 11 SP - 399 EP - 404 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - § 15a EStG und Verlustausgleich durch Leistung einer Einlage JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Der Beitrag beschäftigt sich mit der Vermeidung bzw. Abmilderung der Wirkungen des § 15a EStG. Die wohl einfachste Lösung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Wann gilt eine Einlage überhaupt als geleistet ? Außerdem werden drei Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sacheinlage aufgezeigt. KW - § 15a EStG; Verlustausgleich; Leistung einer Einlage; Gestaltungsmöglichkeiten; KW - Verlustausgleich KW - Deutschland, Einkommensteuergesetz KW - Kommanditeinlage Y1 - 1998 VL - 1998 IS - 05 SP - 15 EP - 17 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Zustimmung zum begrenzten Realsplitting JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Bei der Einkommensteuerveranlagung des Unterhaltsverpflichteten können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgezogen werden. Der Unterhaltsempfänger hat die Unterhaltsleistungen insoweit als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern. Der Unterhaltsverpflichtete kann das begrenzte Realsplitting nur mit Zustimmung des Unterhaltsempfängers beantragen. Der Beitrag erläutert den Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting und die Verpflichtung zum Ausgleich von Nachteilen, die beim Unterhaltsempfänger entstehen. KW - begrenztes Realsplitting; Sonderausgabenabzug; sonstige Einkünfte § 22 Nr. 1a EStG; Verpflichtung zur Zustimmung; Nachteilsausgleich; KW - Unterhaltspflicht KW - Einkommensteuerrecht Y1 - 1997 VL - 1997 IS - 02 SP - 15 EP - 18 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Umwandlung von Personengesellschaften bei negativem Kapitalkonto JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Gesellschaftsrechtlich wird ein Verlustanteil, der nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel auf einen Gesellschafter entfällt, von seinem Kapitalanteil abgeschrieben (§ 161 Abs. 2 i.V.m. § 120 Abs. 2 HGB). Einkommensteuerlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht (§ 15a Abs. 1 S. 1 EStG). Der Beitrag beschäftigt sich mit den Umwandlungsmöglichkeiten bei negativem Kapitalkonto und gibt Gestaltungsempfehlungen. KW - Personengesellschaft; negatives Kapitalkonto; Umwandlungsmöglichkeiten; Gestaltung; KW - Personengesellschaft KW - Negatives Kapitalkonto KW - Einkommensteuerrecht Y1 - 1996 VL - 1996 IS - 12 SP - 10 EP - 17 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Realsplitting und Zusammenveranlagung JF - Familie und Recht (FuR) N2 - In dem Beitrag wird erläutert, dass getrennt lebende Ehegatten in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs nicht mehr die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nach §§ 26, 26b EStG in Anspruch nehmen können. Es werden die steuerrechtlichen Auswirkungen, die sich durch die Zahlungen von Unterhaltsleistungen ergeben und zwar sowohl im Hinblick auf eine steuerliche Zusammenveranlagung als auch im Hinblick auf eine Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die Absetzung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung i.S.von § 33a EStG, dargestellt. Anhand eines Fallbeispiels erfolgt die Prüfung von unterschiedlichen steuerlichen Varianten. KW - Realsplitting; begrenztes Realsplitting; Zusammenveranlagung; außergewöhnliche Belastung; KW - Unterhaltspflicht KW - Einkommensteuerrecht Y1 - 1996 VL - 1996 IS - 02 SP - 108 EP - 115 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - "Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Die Unternehmenssteuerreform 2001 hat bewirkt, dass die Betriebsaufspaltung nicht in allen Fällen attraktiv ist. Insbesondere bei hohen Pachtzinsen für das mobile Anlagevermögen kann die Gesamtsteuerbelastung von Besitz- und Betriebsunternehmen sogar deutlich höher liegen als bei der "reinen" GmbH oder dem "puren" Personenunternehmen. Möglicherweise ergibt sich daher das Bedürfnis, eine vorhandene Betriebsaufspaltung rückgängig zu machen. Der Beitrag zeigt Möglichkeiten der Rückabwicklung einer Betriebsaufspaltung, wobei er im Wesentlichen die Zusammenlegung von Besitz- und Betriebsunternehmen behandelt. Die Rückabwicklung kann dabei in der Weise erfolgen, dass entweder das Besitzunternehmen in der Betriebskapitalgesellschaft oder die Betriebskapitalgesellschaft in dem Besitzunternehmen aufgeht. Nachfolgend wird jeweils davon ausgegangen, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen oder um eine Personengesellschaft handelt ("klassische" Betriebsaufspaltung). KW - Rechtsform-Wahl; "Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung; Möglichkeiten der Rückabwicklung; "klassische" Betriebsaufspaltung; Zusammenlegung von Besitz- und Betriebsunternehmen; KW - Betriebsaufspaltung KW - Rückabwicklung Y1 - 2002 VL - 2002 IS - 04 SP - 147 EP - 152 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Ist eine Betriebsaufspaltung nach dem Systemwechsel ungünstig? JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Die Betriebsaufspaltung war bislang eine beliebte Gestaltungsmöglichkeit, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschränkung, der Steuerminderung bzw. -vermeidung und der Nachfolgeplanung in oft idealer Weise miteinander zu verbinden. Als besonders erfolgreich kann die sog. "klassische" Betriebsaufspaltung bezeichnet werden, die durch ein Besitzpersonenunternehmen und eine Betriebskapitalgesellschaft gekennzeichnet ist. Der Systemwechsel zum 1.1.01 zwingt jedoch, die Vor- und Nachteile der Betriebsaufspaltung neu zu überprüfen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Betriebsaufspaltung nun bei hohen Gewinnen der Betriebskapitalgesellschaft und bei hohen Pachtzinsen äußerst nachteilig sein kann. KW - Rechtsform-Wahl; Betriebsaufspaltung; Haftungsbeschränkung; Steuerminderung; Steuervermeidung; Nachfolgeplanung; "klassische" Betriebsaufspaltung; Vor- und Nachteile; Systemwechsel; KW - Betriebsaufspaltung KW - Unternehmen KW - Steuerreform Y1 - 2001 VL - 2001 IS - 12 SP - 434 EP - 438 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Vorteile des Erwerbs von GmbH-Mänteln und Vorratsgesellschaften JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Mantelkäufe sind in der Praxis ein durchaus üblicher Vorgang. Neuerdings werden auch unter Einsatz des Internets GmbH-Mäntel angeboten (siehe z.B. www.mantelkauf.de; www.techno-treuhand.de; www.allconsult-gmbh.de). Das Interesse der Erwerber am Mantelkauf besteht zumeist darin, den Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen zu können, ohne das zeitraubende Eintragungsverfahren in das Handelsregister abwarten zu müssen, das im Rahmen einer Gesellschaftsneugründung notwendig ist. Gleichzeitig möchten die Erwerber die Haftungsgefahren aus der Gründungsphase einer Gesellschaft vermeiden. Manchmal besteht die Motivation auch darin, das erforderliche Mindeststammkapital nicht leisten zu müssen. Dieser Beitrag will Vorteile und Gefahren eines Mantelkaufs bzw. der Mantelverwendung darstellen. Dabei soll deutlich werden, dass der Erwerb einer sog. Vorratsgesellschaft dem Erwerb eines "gebrauchten" GmbH-Mantels vorzuziehen ist. Da der Mantelkauf seine steuerliche Attraktivität, d.h. die Nutzung von Verlusten der übernommenen GmbH, durch § 8 Abs. 4 KStG weitgehend verloren hat, soll nachfolgend die wirtschaftliche Seite im Vordergrund stehen. KW - Wirtschaftliche Vorteile Mantelkauf; Vorratsgesellschaft; GmbH-Mantel; Gefahren der Mantelverwendung; KW - Mantelkauf, Gesellschaftsrecht Y1 - 2000 VL - 2000 IS - 10 SP - 332 EP - 335 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Einkünfteverlagerung auf Angehörige JF - Erbfolgebesteuerung N2 - Der Beitrag behandelt die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter aus zuvor geschenkten Beträgen. Der BFH (18.1.01, DStR 01, 479) hatte u.a. entschieden, dass Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb abhängig sind, weil sie kurz hintereinander erfolgten. Die Finanzverwaltung, die derartige Gestaltungen ohnehin besonders kritisch prüft (BMF 1.12.92, BStBl I, 729), hat sich dem zwischenzeitlich angeschlossen (BMF 30.5.01, DB 01, 1338). Der Beitrag verdeutlicht die Problematik an einem Beispiel und gibt wertvolle Hinweise für die Gestaltungspraxis. KW - Schenkung/Darlehen; Einkünfteverlagerung auf Angehörige; steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungspraxis; KW - Darlehen KW - Schenkung KW - Personengesellschaft Y1 - 2001 VL - 2001 IS - 08 SP - 201 EP - 203 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Scheidungsklausel und "Vorschaltung" des Ehegatten JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Um ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen herauszuhalten, wird es oftmals nicht vom Betriebsinhaber, sondern von dessen Ehegatten erworben und anschließend an den Betriebsinhaber vermietet. Bei einem späteren Verkauf des Grundstücks (nach Ablauf der Spekulationsfrist) müssen dann die stillen Reserven nicht versteuert werden. Damit der Ehegatte das Grundstück erwerben kann, wird bei dieser Gestaltung oft der Weg gewählt, dass der Betriebsinhaber seinem Ehegatten vor Erwerb der Immobilie die erforderlichen Mittel schenkt. Die Gestaltung kann sich allerdings im Scheidungsfall als Bumerang erweisen. Salopp formuliert ist dann nämlich nicht nur der Ehegatte, sondern auch das Grundstück weg. Mit Urteil vom 4.2.98 (BStBl. II, 542) hat der BFH jedoch eine sog. Scheidungsklausel zugelassen. Danach kann vereinbart werden, dass im Falle der Beendigung des Güterstandes das Grundstück unentgeltlich auf den Betriebsinhaber zu übertragen ist. Das Urteil und die hieraus resultierenden Möglichkeiten zur Steuergestaltung werden in dem Beitrag vorgestellt. KW - Scheidungsklausel; Grundstücksvermietung zwischen Nichtunternehmer-Ehegatten und Unternehmer-Ehegatten; Vermeidung der Versteuerung von stillen Reserven; KW - Unternehmen KW - Grundeigentum KW - Ehescheidung KW - Steuerrecht Y1 - 2000 VL - 2000 IS - 04 SP - 111 EP - 115 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Verlustnutzung bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 17 EStG steuerlich relevant, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist die Norm des § 17 EStG neu gefaßt worden. Ab Veranlagungszeitraum 1999 ist eine wesentliche Beteiligung gegeben, wenn der Veräußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die Musterfälle zeigen, dass bei Verlusten aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen - neue - steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. KW - Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften; § 17 EStG; Verlustnutzung; Gestaltungsmöglichkeiten; KW - Gesellschaftsanteil KW - Veräußerung KW - Kapitalgesellschaft KW - Einkommensteuerrecht KW - Deutschland, Einkommensteuergesetz Y1 - 1999 VL - 1999 IS - 11 SP - 355 EP - 357 ER - TY - JOUR A1 - Butz-Seidl, Annemarie T1 - Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft JF - Gestaltende Steuerberatung N2 - Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, jedoch sind die steuerlichen Konsequenzen sehr unterschiedlich. In dem Beitrag werden verschiedene Möglichkeiten und Gestaltungshinweise vorgestellt. KW - typisch stille Gesellschaft; Beendigung; Gestaltungshinweise; KW - Stille Gesellschaft KW - Beendigung KW - Steuerrecht Y1 - 1999 VL - 1999 IS - 10 SP - 324 EP - 327 ER -