@article{ButzSeidl2021, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen: Gestaltungsempfehlungen in der Praxis}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2021}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {4}, pages = {98 -- 104}, year = {2021}, abstract = {Der Nießbrauch an GmbH-Beteiligungen ist eine in der Praxis beliebte Gestaltungsform, die regelm{\"a}ßig eine flexible Zuweisung von Verm{\"o}genssubstanz auf der einen und den daraus fließenden Ertr{\"a}gen auf der anderen Seite erm{\"o}glicht. Ja nach Zielsetzung werden unterschiedliche Nießbrauchsmodelle gew{\"a}hlt. Der Vorbehaltsnießbrauch wird h{\"a}ufig zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge genutzt, w{\"a}hrend der Zuwendungsnießbrauch auf die Versorgung von Angeh{\"o}rigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abzielt. Dieser Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit der Variante 1. In einem Folgebeitrag wird der Zuwendungsnießbrauch als Gestaltungsmodell auf den Pr{\"u}fstand gestellt.}, subject = {GmbH}, language = {de} } @article{ButzSeidl2009, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Verlustausgleich: Einlage als Gestaltungsmittel}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2009}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {02}, pages = {50 -- 55}, year = {2009}, abstract = {In der Praxis wird immer wieder nach Gestaltungen gesucht, die die Wirkungen des \S 15a EStG vermeiden bzw. abmildern k{\"o}nnen. Die wohl einfachste L{\"o}sung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Der Beitrag zeigt auf, wann eine solche Einlage zweckdienlich ist und worauf man bei entsprechenden Gestaltungen achten muss.}, subject = {Kommanditgesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Verlustnutzung bei Ver{\"a}ußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (\S 17 EStG)}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {11}, pages = {355 -- 357}, year = {1999}, abstract = {Die Ver{\"a}ußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach \S 17 EStG steuerlich relevant, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist die Norm des \S 17 EStG neu gefaßt worden. Ab Veranlagungszeitraum 1999 ist eine wesentliche Beteiligung gegeben, wenn der Ver{\"a}ußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die Musterf{\"a}lle zeigen, dass bei Verlusten aus der Ver{\"a}ußerung wesentlicher Beteiligungen - neue - steuerliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten bestehen.}, subject = {Gesellschaftsanteil}, language = {de} } @article{ButzSeidl1998, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {\S 15a EStG bei Verlustausgleichs-Erkl{\"a}rungen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1998}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {17 -- 19}, year = {1998}, abstract = {Fr{\"u}hzeitige vertragliche Vereinbarungen {\"u}ber die Verlustzurechnung, sog. Verlustausgleichs-Erkl{\"a}rungen, erm{\"o}glichen es, die Wirkungen des \S 15a EStG zu vermeiden.}, subject = {Verlustausgleich}, language = {de} } @article{ButzSeidl1997, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Zustimmung zum begrenzten Realsplitting}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1997}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {02}, pages = {15 -- 18}, year = {1997}, abstract = {Bei der Einkommensteuerveranlagung des Unterhaltsverpflichteten k{\"o}nnen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem H{\"o}chstbetrag als Sonderausgaben (\S 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgezogen werden. Der Unterhaltsempf{\"a}nger hat die Unterhaltsleistungen insoweit als sonstige Eink{\"u}nfte nach \S 22 Nr. 1a EStG zu versteuern. Der Unterhaltsverpflichtete kann das begrenzte Realsplitting nur mit Zustimmung des Unterhaltsempf{\"a}ngers beantragen. Der Beitrag erl{\"a}utert den Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting und die Verpflichtung zum Ausgleich von Nachteilen, die beim Unterhaltsempf{\"a}nger entstehen.}, subject = {Unterhaltspflicht}, language = {de} } @article{ButzSeidl1996, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Umwandlung von Personengesellschaften bei negativem Kapitalkonto}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1996}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {10 -- 17}, year = {1996}, abstract = {Gesellschaftsrechtlich wird ein Verlustanteil, der nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschl{\"u}ssel auf einen Gesellschafter entf{\"a}llt, von seinem Kapitalanteil abgeschrieben (\S 161 Abs. 2 i.V.m. \S 120 Abs. 2 HGB). Einkommensteuerlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Eink{\"u}nften aus Gewerbebetrieb noch mit Eink{\"u}nften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erh{\"o}ht (\S 15a Abs. 1 S. 1 EStG). Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit den Umwandlungsm{\"o}glichkeiten bei negativem Kapitalkonto und gibt Gestaltungsempfehlungen.}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl1996, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Realsplitting und Zusammenveranlagung}, series = {Familie und Recht (FuR)}, volume = {1996}, journal = {Familie und Recht (FuR)}, number = {02}, pages = {108 -- 115}, year = {1996}, abstract = {In dem Beitrag wird erl{\"a}utert, dass getrennt lebende Ehegatten in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs nicht mehr die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nach \S\S 26, 26b EStG in Anspruch nehmen k{\"o}nnen. Es werden die steuerrechtlichen Auswirkungen, die sich durch die Zahlungen von Unterhaltsleistungen ergeben und zwar sowohl im Hinblick auf eine steuerliche Zusammenveranlagung als auch im Hinblick auf eine Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings nach \S 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die Absetzung der Unterhaltsleistungen als außergew{\"o}hnliche Belastung i.S.von \S 33a EStG, dargestellt. Anhand eines Fallbeispiels erfolgt die Pr{\"u}fung von unterschiedlichen steuerlichen Varianten.}, subject = {Unterhaltspflicht}, language = {de} }