@article{ButzSeidl2010, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis: Das "Mehr-Stufen-Modell" als K{\"o}nigsweg?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2010}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {11}, pages = {399 -- 404}, year = {2010}, abstract = {Nachdem der Gesetzgeber dem allseits beliebten "Zwei-Stufen-Modell" den Boden entzogen hat, mussten in der Beratungspraxis neue L{\"o}sungen gefunden werden, um die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steuerg{\"u}nstig zu erm{\"o}glichen. Als Ausweichgestaltung biete sich hier das "Mehr-Stufen-Modell" an, dessen Umsetzung allerdings eine mehrj{\"a}hrige Realisierungsphase erforderlich macht. Alternativ kann es sich anbieten, die Einzelpraxis nach \S 24 UmwStG in eine neu gegr{\"u}ndete Soziet{\"a}t einzubringen.}, subject = {Unternehmernachfolge}, language = {de} } @article{ButzSeidl1998, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {\S 15a EStG und Verlustausgleich durch Leistung einer Einlage}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1998}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {05}, pages = {15 -- 17}, year = {1998}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit der Vermeidung bzw. Abmilderung der Wirkungen des \S 15a EStG. Die wohl einfachste L{\"o}sung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Wann gilt eine Einlage {\"u}berhaupt als geleistet ? Außerdem werden drei Gestaltungsm{\"o}glichkeiten f{\"u}r eine Sacheinlage aufgezeigt.}, subject = {Verlustausgleich}, language = {de} } @article{ButzSeidl1997, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Zustimmung zum begrenzten Realsplitting}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1997}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {02}, pages = {15 -- 18}, year = {1997}, abstract = {Bei der Einkommensteuerveranlagung des Unterhaltsverpflichteten k{\"o}nnen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem H{\"o}chstbetrag als Sonderausgaben (\S 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgezogen werden. Der Unterhaltsempf{\"a}nger hat die Unterhaltsleistungen insoweit als sonstige Eink{\"u}nfte nach \S 22 Nr. 1a EStG zu versteuern. Der Unterhaltsverpflichtete kann das begrenzte Realsplitting nur mit Zustimmung des Unterhaltsempf{\"a}ngers beantragen. Der Beitrag erl{\"a}utert den Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting und die Verpflichtung zum Ausgleich von Nachteilen, die beim Unterhaltsempf{\"a}nger entstehen.}, subject = {Unterhaltspflicht}, language = {de} } @article{ButzSeidl1996, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Umwandlung von Personengesellschaften bei negativem Kapitalkonto}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1996}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {10 -- 17}, year = {1996}, abstract = {Gesellschaftsrechtlich wird ein Verlustanteil, der nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschl{\"u}ssel auf einen Gesellschafter entf{\"a}llt, von seinem Kapitalanteil abgeschrieben (\S 161 Abs. 2 i.V.m. \S 120 Abs. 2 HGB). Einkommensteuerlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Eink{\"u}nften aus Gewerbebetrieb noch mit Eink{\"u}nften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erh{\"o}ht (\S 15a Abs. 1 S. 1 EStG). Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit den Umwandlungsm{\"o}glichkeiten bei negativem Kapitalkonto und gibt Gestaltungsempfehlungen.}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl1996, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Realsplitting und Zusammenveranlagung}, series = {Familie und Recht (FuR)}, volume = {1996}, journal = {Familie und Recht (FuR)}, number = {02}, pages = {108 -- 115}, year = {1996}, abstract = {In dem Beitrag wird erl{\"a}utert, dass getrennt lebende Ehegatten in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs nicht mehr die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nach \S\S 26, 26b EStG in Anspruch nehmen k{\"o}nnen. Es werden die steuerrechtlichen Auswirkungen, die sich durch die Zahlungen von Unterhaltsleistungen ergeben und zwar sowohl im Hinblick auf eine steuerliche Zusammenveranlagung als auch im Hinblick auf eine Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings nach \S 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die Absetzung der Unterhaltsleistungen als außergew{\"o}hnliche Belastung i.S.von \S 33a EStG, dargestellt. Anhand eines Fallbeispiels erfolgt die Pr{\"u}fung von unterschiedlichen steuerlichen Varianten.}, subject = {Unterhaltspflicht}, language = {de} } @article{ButzSeidl2002, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {"Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2002}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {147 -- 152}, year = {2002}, abstract = {Die Unternehmenssteuerreform 2001 hat bewirkt, dass die Betriebsaufspaltung nicht in allen F{\"a}llen attraktiv ist. Insbesondere bei hohen Pachtzinsen f{\"u}r das mobile Anlageverm{\"o}gen kann die Gesamtsteuerbelastung von Besitz- und Betriebsunternehmen sogar deutlich h{\"o}her liegen als bei der "reinen" GmbH oder dem "puren" Personenunternehmen. M{\"o}glicherweise ergibt sich daher das Bed{\"u}rfnis, eine vorhandene Betriebsaufspaltung r{\"u}ckg{\"a}ngig zu machen. Der Beitrag zeigt M{\"o}glichkeiten der R{\"u}ckabwicklung einer Betriebsaufspaltung, wobei er im Wesentlichen die Zusammenlegung von Besitz- und Betriebsunternehmen behandelt. Die R{\"u}ckabwicklung kann dabei in der Weise erfolgen, dass entweder das Besitzunternehmen in der Betriebskapitalgesellschaft oder die Betriebskapitalgesellschaft in dem Besitzunternehmen aufgeht. Nachfolgend wird jeweils davon ausgegangen, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen oder um eine Personengesellschaft handelt ("klassische" Betriebsaufspaltung).}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2001, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Ist eine Betriebsaufspaltung nach dem Systemwechsel ung{\"u}nstig?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2001}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {434 -- 438}, year = {2001}, abstract = {Die Betriebsaufspaltung war bislang eine beliebte Gestaltungsm{\"o}glichkeit, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschr{\"a}nkung, der Steuerminderung bzw. -vermeidung und der Nachfolgeplanung in oft idealer Weise miteinander zu verbinden. Als besonders erfolgreich kann die sog. "klassische" Betriebsaufspaltung bezeichnet werden, die durch ein Besitzpersonenunternehmen und eine Betriebskapitalgesellschaft gekennzeichnet ist. Der Systemwechsel zum 1.1.01 zwingt jedoch, die Vor- und Nachteile der Betriebsaufspaltung neu zu {\"u}berpr{\"u}fen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Betriebsaufspaltung nun bei hohen Gewinnen der Betriebskapitalgesellschaft und bei hohen Pachtzinsen {\"a}ußerst nachteilig sein kann.}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2000, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Vorteile des Erwerbs von GmbH-M{\"a}nteln und Vorratsgesellschaften}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2000}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {10}, pages = {332 -- 335}, year = {2000}, abstract = {Mantelk{\"a}ufe sind in der Praxis ein durchaus {\"u}blicher Vorgang. Neuerdings werden auch unter Einsatz des Internets GmbH-M{\"a}ntel angeboten (siehe z.B. www.mantelkauf.de; www.techno-treuhand.de; www.allconsult-gmbh.de). Das Interesse der Erwerber am Mantelkauf besteht zumeist darin, den Gesch{\"a}ftsbetrieb sofort aufnehmen zu k{\"o}nnen, ohne das zeitraubende Eintragungsverfahren in das Handelsregister abwarten zu m{\"u}ssen, das im Rahmen einer Gesellschaftsneugr{\"u}ndung notwendig ist. Gleichzeitig m{\"o}chten die Erwerber die Haftungsgefahren aus der Gr{\"u}ndungsphase einer Gesellschaft vermeiden. Manchmal besteht die Motivation auch darin, das erforderliche Mindeststammkapital nicht leisten zu m{\"u}ssen. Dieser Beitrag will Vorteile und Gefahren eines Mantelkaufs bzw. der Mantelverwendung darstellen. Dabei soll deutlich werden, dass der Erwerb einer sog. Vorratsgesellschaft dem Erwerb eines "gebrauchten" GmbH-Mantels vorzuziehen ist. Da der Mantelkauf seine steuerliche Attraktivit{\"a}t, d.h. die Nutzung von Verlusten der {\"u}bernommenen GmbH, durch \S 8 Abs. 4 KStG weitgehend verloren hat, soll nachfolgend die wirtschaftliche Seite im Vordergrund stehen.}, subject = {Mantelkauf, Gesellschaftsrecht}, language = {de} } @article{ButzSeidl2001, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Eink{\"u}nfteverlagerung auf Angeh{\"o}rige}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2001}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {08}, pages = {201 -- 203}, year = {2001}, abstract = {Der Beitrag behandelt die steuerliche Anerkennung von Darlehensvertr{\"a}gen zwischen Personengesellschaft und Angeh{\"o}rigen der Gesellschafter aus zuvor geschenkten Betr{\"a}gen. Der BFH (18.1.01, DStR 01, 479) hatte u.a. entschieden, dass Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb abh{\"a}ngig sind, weil sie kurz hintereinander erfolgten. Die Finanzverwaltung, die derartige Gestaltungen ohnehin besonders kritisch pr{\"u}ft (BMF 1.12.92, BStBl I, 729), hat sich dem zwischenzeitlich angeschlossen (BMF 30.5.01, DB 01, 1338). Der Beitrag verdeutlicht die Problematik an einem Beispiel und gibt wertvolle Hinweise f{\"u}r die Gestaltungspraxis.}, subject = {Darlehen}, language = {de} } @article{ButzSeidl2000, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Scheidungsklausel und "Vorschaltung" des Ehegatten}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2000}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {111 -- 115}, year = {2000}, abstract = {Um ein Grundst{\"u}ck aus dem Betriebsverm{\"o}gen herauszuhalten, wird es oftmals nicht vom Betriebsinhaber, sondern von dessen Ehegatten erworben und anschließend an den Betriebsinhaber vermietet. Bei einem sp{\"a}teren Verkauf des Grundst{\"u}cks (nach Ablauf der Spekulationsfrist) m{\"u}ssen dann die stillen Reserven nicht versteuert werden. Damit der Ehegatte das Grundst{\"u}ck erwerben kann, wird bei dieser Gestaltung oft der Weg gew{\"a}hlt, dass der Betriebsinhaber seinem Ehegatten vor Erwerb der Immobilie die erforderlichen Mittel schenkt. Die Gestaltung kann sich allerdings im Scheidungsfall als Bumerang erweisen. Salopp formuliert ist dann n{\"a}mlich nicht nur der Ehegatte, sondern auch das Grundst{\"u}ck weg. Mit Urteil vom 4.2.98 (BStBl. II, 542) hat der BFH jedoch eine sog. Scheidungsklausel zugelassen. Danach kann vereinbart werden, dass im Falle der Beendigung des G{\"u}terstandes das Grundst{\"u}ck unentgeltlich auf den Betriebsinhaber zu {\"u}bertragen ist. Das Urteil und die hieraus resultierenden M{\"o}glichkeiten zur Steuergestaltung werden in dem Beitrag vorgestellt.}, subject = {Unternehmen}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Verlustnutzung bei Ver{\"a}ußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (\S 17 EStG)}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {11}, pages = {355 -- 357}, year = {1999}, abstract = {Die Ver{\"a}ußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach \S 17 EStG steuerlich relevant, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist die Norm des \S 17 EStG neu gefaßt worden. Ab Veranlagungszeitraum 1999 ist eine wesentliche Beteiligung gegeben, wenn der Ver{\"a}ußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die Musterf{\"a}lle zeigen, dass bei Verlusten aus der Ver{\"a}ußerung wesentlicher Beteiligungen - neue - steuerliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten bestehen.}, subject = {Gesellschaftsanteil}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {10}, pages = {324 -- 327}, year = {1999}, abstract = {Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, jedoch sind die steuerlichen Konsequenzen sehr unterschiedlich. In dem Beitrag werden verschiedene M{\"o}glichkeiten und Gestaltungshinweise vorgestellt.}, subject = {Stille Gesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Weiterbesch{\"a}ftigung des Gesellschafter-Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrers nach der Pensionierung}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {08}, pages = {263 -- 266}, year = {1999}, abstract = {Aus unterschiedlichen Gr{\"u}nden kann es erw{\"u}nscht sein, dass der Gesellschafter-Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrer auch nach Erreichen des urspr{\"u}nglich vorgesehenen Pensionierungszeitpunkts f{\"u}r "seine" GmbH t{\"a}tig bleibt und gleichzeitig Pensionszahlungen erh{\"a}lt. Ob die Weiterbesch{\"a}ftigung negative steuerliche Konsequenzen hat, soll in dem Beitrag untersucht werden.}, subject = {GmbH}, language = {de} } @article{ButzSeidl1998, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {GmbH in der Krise: Besserungsvereinbarung oder Rangr{\"u}cktritt - was ist sinnvoller?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1998}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {11}, pages = {25 -- 30}, year = {1998}, abstract = {Wenn eine {\"u}berschuldete GmbH Verbindlichkeiten gegen{\"u}ber ihrem Gesellschafter hat, wird gern zu den Mitteln "Rangr{\"u}cktritt" oder "Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung" gegriffen. Dadurch kann die {\"U}berschuldung oftmals beseitigt werden. Die aktuelle Rechtslage erfordert es jedoch, die beiden Gestaltungsm{\"o}glichkeiten neu zu {\"u}berdenken.}, subject = {GmbH}, language = {de} } @article{ButzSeidl1998, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {\S 15a EStG bei Verlustausgleichs-Erkl{\"a}rungen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1998}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {17 -- 19}, year = {1998}, abstract = {Fr{\"u}hzeitige vertragliche Vereinbarungen {\"u}ber die Verlustzurechnung, sog. Verlustausgleichs-Erkl{\"a}rungen, erm{\"o}glichen es, die Wirkungen des \S 15a EStG zu vermeiden.}, subject = {Verlustausgleich}, language = {de} } @article{ButzSeidl2010, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die "Familien-KG" als Gestaltungsmittel nutzen: Rechtlich und steuerlich optimale L{\"o}sungen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2010}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {08}, pages = {279 -- 288}, year = {2010}, abstract = {Eine Familiengesellschaft ist das ideale Gestaltungsmittel, um nahe Angeh{\"o}rige am eigenen Unternehmen zu beteiligen und dabei noch Steuern zu sparen. Sollen minderj{\"a}hrige Kinder beteiligt werden, bietet sich vor allem die Rechtsform der KG an, da die nur kapitalm{\"a}ßige Beteiligung eines Kindes eine Aufteilung des Gewinns bewirkt, ohne dass hierdurch die Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrung der Eltern wesentlich ber{\"u}hrt wird. In einem Musterfall wird aufgezeigt, welche gesellschaftsvertraglichen und steuerlichen Gestaltungsm{\"o}glichkeiten bestehen, um eine Familien-KG genau auf die eigenen Bed{\"u}rfnisse zuzuschneiden.}, subject = {Familiengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2009, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Verlustausgleich: Einlage als Gestaltungsmittel}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2009}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {02}, pages = {50 -- 55}, year = {2009}, abstract = {In der Praxis wird immer wieder nach Gestaltungen gesucht, die die Wirkungen des \S 15a EStG vermeiden bzw. abmildern k{\"o}nnen. Die wohl einfachste L{\"o}sung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Der Beitrag zeigt auf, wann eine solche Einlage zweckdienlich ist und worauf man bei entsprechenden Gestaltungen achten muss.}, subject = {Kommanditgesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2008, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Einstimmigkeitsabrede bei der Betriebsaufspaltung als Gestaltungsmittel nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2008}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {03}, pages = {90 -- 95}, year = {2008}, abstract = {In der Beratungspraxis wird zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung h{\"a}ufig empfohlen, im Besitzunternehmen einen "Nur..."-Besitzgesellschafter aufzunehmen und zudem im Gesellschaftsvertrag eine Einstimmigkeitsabrede f{\"u}r Gesellschafterbeschl{\"u}sse zu treffen. Dadurch soll die notwendige personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen verhindert werden. In diesem Beitrag wird hinterfragt, ob diese Gestaltung noch uneingeschr{\"a}nkt empfohlen werden kann und wann eine solche Einstimmigkeitsabrede zu unerw{\"u}nschten Ergebnissen f{\"u}hrt.}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2018, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Gewinnneutrale Realteilung als Gestaltungsmittel f{\"u}r Umstrukturierungen nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2018}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {07}, pages = {236 -- 240}, year = {2018}, abstract = {Sinn und Zweck der Realteilung einer Personengesellschaft ist nach Ansicht des BFH, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen steuerlich nicht zu behindern, solange die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Als prominentes Beispiel k{\"o}nnte hier die Teilung von Aldi in Nord und S{\"u}d herhalten. Der BFH hat die Gestaltungsm{\"o}glichkeiten einer gewinnneutralen Realteilung j{\"u}ngst deutlich erweitert. Nun ist nicht nur das Ausscheiden eines Mitunternehmers bei Abfindung mit einem Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil beg{\"u}nstigt. Auch eine Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsg{\"u}tern folgt jetzt Realteilungsgrunds{\"a}tzen (BFH 30.3.17, IV R 11/15, BFH/NV 17, 1647).}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2017, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die Errichtung eines Betriebsgeb{\"a}udes auf dem "Ehegattengrundst{\"u}ck" als Gestaltungschance ?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2017}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {446 -- 450}, year = {2017}, abstract = {"Doppelte AfA bei Bebauung eines Ehegattengrundst{\"u}cks": So {\"a}hnlich lauteten die Reaktionen auf ein Urteil des BFH (9.3.16, X R 46/14) zur ertragssteuerlichen Behandlung eines Betriebsgeb{\"a}udes, das ein Unternehmer auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten geh{\"o}renden Grundst{\"u}ck errichtet hatte. Neben dem BFH hat sich auch die Finanzverwaltung ausf{\"u}hrlich mit diesem Gestaltungsmodell besch{\"a}ftigt (BMF 16.12.16, IV C 6 - S 2134/15/10003). In einem Musterfall werden Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen und Alternativen vorgestellt.}, subject = {Betriebsgrundst{\"u}ck}, language = {de} } @article{ButzSeidl2007, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Optimale "Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2007}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {444 -- 451}, year = {2007}, abstract = {In der steuerlichen Beratungspraxis ist das Gestaltungsmodell der Betriebsaufspaltung seit vielen Jahren weit verbreitet. Doch die {\"A}nderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 haben daf{\"u}r gesorgt, dass eine Betriebsaufspaltung zumindest aus steuerlicher Sicht zunehmend an Attraktivit{\"a}t verliert. Bei der "Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung ist allerdings h{\"o}chste Sorgfalt geboten, um die steuerlichen Belastungen m{\"o}glichst gering zu halten. Worauf man im Einzelnen achten muss, wird in diesem Beitrag dargestellt.}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2007, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Chancen und Risiken einer Betriebsaufspaltung im Lichte der Unternehmensteuerreform}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2007}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {07}, pages = {240 -- 250}, year = {2007}, abstract = {Die Betriebsaufspaltung wird oft als Gestaltungsmittel genutzt, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschr{\"a}nkung, der Steuerminderung und der Nachfolgeplanung in idealer Weise miteinander zu verbinden. Dabei werden allerdings die Risiken dieser Rechtsform, die sich beispielsweise bei hohen Pachtzinsen oder bei der unfreiwilligen Beendigung einer Betriebsaufspaltung ergeben k{\"o}nnen, h{\"a}ufig untersch{\"a}tzt. Oft wird {\"u}bersehen, dass sich durch die Aufteilung eines Unternehmens in einen aktiven und einen passiven Teil der Beratungsbedarf und der Verwaltungsaufwand deutlich erh{\"o}hen. Die anstehende Unternehmensteuerreform 2008 ist ein willkommener Anlass, diese Rechtsform im Rahmen eines Musterfalls nochmals auf den Pr{\"u}fstand zu stellen.}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2004, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Gestaltungen bei Verlusten im Rahmen einer Betriebsaufspaltung}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2004}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {10}, pages = {392 -- 404}, year = {2004}, abstract = {Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erwirtschaftet die Betriebs-GmbH h{\"a}ufig - langj{\"a}hrig - Verluste, w{\"a}hrend beim Besitzunternehmen dank vereinnahmter Miet- und Pachtzahlungen noch Gewinne erzielt werden. Dies birgt f{\"u}r die an der Betriebsaufspaltung beteiligten Unternehmen sowohl in gesellschafts- als auch in steuerrechtlicher Hinsicht Gefahren. Der folgende Beitrag stellt diese Gefahren dar und zeigt auf, wie ihnen gestalterisch begegnet werden kann.}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2004, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Optimale Abfindungsklauseln in Gesellschaftsvertr{\"a}gen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2004}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {147 -- 155}, year = {2004}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit Gestaltungsm{\"o}glichkeiten von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsvertr{\"a}gen. Die Thematik ist von erheblicher Praxisrelevanz, da die auf \S 738 Abs. 1 S. 2 BGB basierende Rechtsprechung dem ausscheidenden Gesellschafter grunds{\"a}tzlich eine dem wirklichen Wert seiner Anteile entsprechende Abfindung (Verkehrswert) zubilligt, d.h., ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist die Abfindung auf der Grundlage des "wirklichen Werts des Unternehmens einschließlich aller stillen Reserven und einschließlich des good will des Unternehmens" zu ermitteln (vgl. \S 738 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH 21.4.55, BGHZ 17, 130/136). Das ist aber regelm{\"a}ßig nicht gewollt. Welche Alternativen bestehen, wird in dem Beitrag untersucht.}, subject = {Gesellschaftsvertrag}, language = {de} } @article{ButzSeidl2002, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Vor- und Nachteile von Finanzplankrediten aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2002}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {11}, pages = {400 -- 408}, year = {2002}, abstract = {Gew{\"a}hrt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen, so sollte immer der Fall einer m{\"o}glichen Krise oder Insolvenz einkalkuliert werden. Insbesondere sollte sichergestellt sein, dass der Gesellschafter eventuelle Darlehensverluste steuerlich geltend machen kann. Aus steuerlicher Sicht interessant sind sog. Finanzplankredite. Denn gehen diese verloren, f{\"u}hren sie stets mit ihrem Nennwert zu nachtr{\"a}glichen Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des \S 17 EStG. Dieser Beitrag untersucht das Finanzierungsinstrument "Finanzplankredit" und geht der Frage nach, inwieweit die steuerlichen Vorteile mit gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Nachteilen verbunden sind. Erg{\"a}nzend werden Musterformulierungen f{\"u}r den Finanzplankredit pr{\"a}sentiert.}, subject = {Finanzplanung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2021, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen: Gestaltungsempfehlungen in der Praxis}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2021}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {4}, pages = {98 -- 104}, year = {2021}, abstract = {Der Nießbrauch an GmbH-Beteiligungen ist eine in der Praxis beliebte Gestaltungsform, die regelm{\"a}ßig eine flexible Zuweisung von Verm{\"o}genssubstanz auf der einen und den daraus fließenden Ertr{\"a}gen auf der anderen Seite erm{\"o}glicht. Ja nach Zielsetzung werden unterschiedliche Nießbrauchsmodelle gew{\"a}hlt. Der Vorbehaltsnießbrauch wird h{\"a}ufig zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge genutzt, w{\"a}hrend der Zuwendungsnießbrauch auf die Versorgung von Angeh{\"o}rigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abzielt. Dieser Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit der Variante 1. In einem Folgebeitrag wird der Zuwendungsnießbrauch als Gestaltungsmodell auf den Pr{\"u}fstand gestellt.}, subject = {GmbH}, language = {de} } @article{ButzSeidl2024, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2024}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {09}, editor = {IWW Institut f{\"u}r Wissen in der Wirtschaft GmbH,}, pages = {327 -- 328}, year = {2024}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit der Problematik von dauerdefizit{\"a}ren T{\"a}tigkeiten und ihren Auswirkungen im Umsatzsteuerrecht.}, subject = {Umsatzsteuerrecht}, language = {de} } @article{ButzSeidl2025, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {G{\"u}terstandsschaukel als "Steuerfalle" - Vorteile nutzen und Fehler vermeiden}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2025}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {03}, editor = {IWW Institut f{\"u}r Wissen in der Wirtschaft GmbH,}, pages = {57 -- 64}, year = {2025}, abstract = {Als G{\"u}terstandsschaukel wird die vorzeitige Beendigung des G{\"u}terstands der Zugewinngemeinschaft durch notarielle Beurkundung und die gleichzeitige Vereinbarung des G{\"u}terstands der G{\"u}tertrennung verstanden. In der gleichen notariellen Urkunde oder nach Verstreichen einer "Schamfrist" kann wieder der G{\"u}terstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart und - bei Bedarf - wieder beendet werden - man "schaukelt" einmal weg vom G{\"u}terstand der Zugewinngemeinschaft und wieder zur{\"u}ck. Anhand von praxisrelevanten Fallgestaltungen will dieser Beitrag einen {\"U}berblick {\"u}ber die Vorteile und Risiken sowie die inhaltlichen Gestaltungsm{\"o}glichkeiten geben. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob eine missgl{\"u}ckte G{\"u}terstandsschaukel "reparabel" ist.}, subject = {G{\"u}terstand}, language = {de} }