@article{ButzSeidl2013, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die unentgeltliche {\"U}bertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2013}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {09}, pages = {299 -- 304}, year = {2013}, abstract = {Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt es h{\"a}ufig zu unentgeltlichen {\"U}bertragungen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsverm{\"o}gen. Welche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten in diesem Bereich bestehen und in welchen F{\"a}llen die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann, wird in dem Beitrag untersucht. Es stellt sich - wie auch bei entgeltliche {\"U}bertragungen - vor allem die Frage, ob nicht ein bestehender "Gesamtplan" sch{\"a}dlich ist, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsverm{\"o}gen {\"u}bertragen worden ist.}, subject = {Vorweggenommene Erbfolge}, language = {de} } @article{ButzSeidl2013, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die entgeltliche {\"U}bertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2013}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {06}, pages = {200 -- 205}, year = {2013}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit den steuerlichen Folgen der entgeltliche {\"U}bertragung von Mitunternehmeranteilen sowie von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsverm{\"o}gen. Es stellt sich vor allem die Frage, ob bei gewissen Gestaltungen nicht ein bestehender Gesamtplan der Inanspruchnahme steuerlicher Verg{\"u}nstigungen entgegensteht, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsverm{\"o}gen {\"u}bertragen worden ist. Hier k{\"o}nnten schnell die tarifbeg{\"u}nstigte Besteuerung bei einer Ver{\"a}ußerung bzw. die Buchwertfortf{\"u}hrung bei Umwandlungen "auf der Kippe stehen".}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2011, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Realteilung als Gestaltungsmittel nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2011}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {05}, pages = {169 -- 174}, year = {2011}, abstract = {Als Gestaltungsmittel f{\"u}r die steuerneutrale Beendigung einer selbst{\"a}ndig oder gewerblich t{\"a}tigen Personengesellschaft biete sich die Realteilung i.S. von \S 16 Abs. 3 S. 2 EStG an. In vielen F{\"a}llen kann die Aufdeckung stiller Reserven weitestgehend vermieden werden. Worauf man im Einzelnen achten muss und wann eine Nachversteuerung droht, wird in diesem Beitrag analysiert.}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl1996, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Umwandlung von Personengesellschaften bei negativem Kapitalkonto}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1996}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {10 -- 17}, year = {1996}, abstract = {Gesellschaftsrechtlich wird ein Verlustanteil, der nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschl{\"u}ssel auf einen Gesellschafter entf{\"a}llt, von seinem Kapitalanteil abgeschrieben (\S 161 Abs. 2 i.V.m. \S 120 Abs. 2 HGB). Einkommensteuerlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Eink{\"u}nften aus Gewerbebetrieb noch mit Eink{\"u}nften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erh{\"o}ht (\S 15a Abs. 1 S. 1 EStG). Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit den Umwandlungsm{\"o}glichkeiten bei negativem Kapitalkonto und gibt Gestaltungsempfehlungen.}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2001, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Eink{\"u}nfteverlagerung auf Angeh{\"o}rige}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2001}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {08}, pages = {201 -- 203}, year = {2001}, abstract = {Der Beitrag behandelt die steuerliche Anerkennung von Darlehensvertr{\"a}gen zwischen Personengesellschaft und Angeh{\"o}rigen der Gesellschafter aus zuvor geschenkten Betr{\"a}gen. Der BFH (18.1.01, DStR 01, 479) hatte u.a. entschieden, dass Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb abh{\"a}ngig sind, weil sie kurz hintereinander erfolgten. Die Finanzverwaltung, die derartige Gestaltungen ohnehin besonders kritisch pr{\"u}ft (BMF 1.12.92, BStBl I, 729), hat sich dem zwischenzeitlich angeschlossen (BMF 30.5.01, DB 01, 1338). Der Beitrag verdeutlicht die Problematik an einem Beispiel und gibt wertvolle Hinweise f{\"u}r die Gestaltungspraxis.}, subject = {Darlehen}, language = {de} } @article{ButzSeidl2018, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Gewinnneutrale Realteilung als Gestaltungsmittel f{\"u}r Umstrukturierungen nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2018}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {07}, pages = {236 -- 240}, year = {2018}, abstract = {Sinn und Zweck der Realteilung einer Personengesellschaft ist nach Ansicht des BFH, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen steuerlich nicht zu behindern, solange die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Als prominentes Beispiel k{\"o}nnte hier die Teilung von Aldi in Nord und S{\"u}d herhalten. Der BFH hat die Gestaltungsm{\"o}glichkeiten einer gewinnneutralen Realteilung j{\"u}ngst deutlich erweitert. Nun ist nicht nur das Ausscheiden eines Mitunternehmers bei Abfindung mit einem Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil beg{\"u}nstigt. Auch eine Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsg{\"u}tern folgt jetzt Realteilungsgrunds{\"a}tzen (BFH 30.3.17, IV R 11/15, BFH/NV 17, 1647).}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} }