@article{ButzSeidl2021, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Zuwendungsnießbrauch an GmbH-Anteilen: Gestaltungschancen und Risiken}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2021}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {12}, pages = {313 -- 318}, year = {2021}, abstract = {Der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch an GmbH-Beteiligungen ist eine h{\"a}ufig genutzte Gestaltung, die auf die Versorgung von Angeh{\"o}rigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abzielt. Aus wirtschaftlicher Sicht soll mit der Bestellung Nicht-Gesellschaftern eine regelm{\"a}ßige Einkunftsquelle verschafft werden; daneben gilt es, bei den Beteiligten ertragsteuerliche, erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegien zu nutzen. Konkret geht es und die Aussch{\"o}pfung von Progressionsvorteilen und Freibetr{\"a}gen. Grunds{\"a}tzlich bleibt aber festzuhalten, dass die Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs an GmbH-Anteilen nach wie vor mit erheblichen rechtlichen und steuerlichen Unsicherheiten behaftet ist.}, subject = {Nießbrauch}, language = {de} } @article{ButzSeidl2020, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Nießbrauch an Grundst{\"u}cken des Privatverm{\"o}gens: Gestaltungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2020}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {10}, pages = {265 -- 270}, year = {2020}, abstract = {H{\"a}ufig erfolgt die Vereinbarung eines Nießbrauchs an Grundst{\"u}cken des Privatverm{\"o}gens aus famili{\"a}ren Gr{\"u}nden, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder anl{\"a}ßlich einer Erbregelung. Motivation f{\"u}r die Bestellung eines Nießbrauchs kann aber auch das Ziel der Eink{\"u}nfteverlagerung auf minderj{\"a}hrige Kinder sein, um die einkommensteuerliche Belastung zu reduzieren. Doch bei allen Gestaltungsvarianten, die bei der Bestellung des Nießbrauchs zivilrechtlich m{\"o}glich sind, m{\"u}ssen zwingend die steuerlichen Folgen bedacht werden, um nachteilige Folgen zu vermeiden.}, subject = {Nießbrauch}, language = {de} } @article{ButzSeidl2013, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die entgeltliche {\"U}bertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2013}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {06}, pages = {200 -- 205}, year = {2013}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit den steuerlichen Folgen der entgeltliche {\"U}bertragung von Mitunternehmeranteilen sowie von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsverm{\"o}gen. Es stellt sich vor allem die Frage, ob bei gewissen Gestaltungen nicht ein bestehender Gesamtplan der Inanspruchnahme steuerlicher Verg{\"u}nstigungen entgegensteht, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsverm{\"o}gen {\"u}bertragen worden ist. Hier k{\"o}nnten schnell die tarifbeg{\"u}nstigte Besteuerung bei einer Ver{\"a}ußerung bzw. die Buchwertfortf{\"u}hrung bei Umwandlungen "auf der Kippe stehen".}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2011, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Realteilung als Gestaltungsmittel nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2011}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {05}, pages = {169 -- 174}, year = {2011}, abstract = {Als Gestaltungsmittel f{\"u}r die steuerneutrale Beendigung einer selbst{\"a}ndig oder gewerblich t{\"a}tigen Personengesellschaft biete sich die Realteilung i.S. von \S 16 Abs. 3 S. 2 EStG an. In vielen F{\"a}llen kann die Aufdeckung stiller Reserven weitestgehend vermieden werden. Worauf man im Einzelnen achten muss und wann eine Nachversteuerung droht, wird in diesem Beitrag analysiert.}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2011, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Steuergestaltungsspielr{\"a}ume beim Verkauf eines Betriebsgrundst{\"u}cks nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2011}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {419 -- 423}, year = {2011}, abstract = {Betriebsgrundst{\"u}cke verf{\"u}gen h{\"a}ufig {\"u}ber erhebliche stille Reserven, die bei einem Verkauf aufgedeckt werden m{\"u}ssen. Soweit der Ver{\"a}ußerungsgewinn als laufender Gewinn einzustufen ist, kann die hohe ertragsneuerliche Belastung schnell einen wesentlichen Teil des Ver{\"a}ußerungserl{\"o}ses aufzehren. Eine Betriebsaufgabe ist daher - insbesondere wenn sich wegen erh{\"o}htem Liquidit{\"a}tsbedarf die {\"U}bertragung stiller Reserven auf ein Ersatzgrundst{\"u}ck nach R 35 EStR nicht anbietet - oft die steuerlich g{\"u}nstigere L{\"o}sung.}, subject = {Betriebsgrundst{\"u}ck}, language = {de} } @article{ButzSeidl2000, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Scheidungsklausel und "Vorschaltung" des Ehegatten}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2000}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {111 -- 115}, year = {2000}, abstract = {Um ein Grundst{\"u}ck aus dem Betriebsverm{\"o}gen herauszuhalten, wird es oftmals nicht vom Betriebsinhaber, sondern von dessen Ehegatten erworben und anschließend an den Betriebsinhaber vermietet. Bei einem sp{\"a}teren Verkauf des Grundst{\"u}cks (nach Ablauf der Spekulationsfrist) m{\"u}ssen dann die stillen Reserven nicht versteuert werden. Damit der Ehegatte das Grundst{\"u}ck erwerben kann, wird bei dieser Gestaltung oft der Weg gew{\"a}hlt, dass der Betriebsinhaber seinem Ehegatten vor Erwerb der Immobilie die erforderlichen Mittel schenkt. Die Gestaltung kann sich allerdings im Scheidungsfall als Bumerang erweisen. Salopp formuliert ist dann n{\"a}mlich nicht nur der Ehegatte, sondern auch das Grundst{\"u}ck weg. Mit Urteil vom 4.2.98 (BStBl. II, 542) hat der BFH jedoch eine sog. Scheidungsklausel zugelassen. Danach kann vereinbart werden, dass im Falle der Beendigung des G{\"u}terstandes das Grundst{\"u}ck unentgeltlich auf den Betriebsinhaber zu {\"u}bertragen ist. Das Urteil und die hieraus resultierenden M{\"o}glichkeiten zur Steuergestaltung werden in dem Beitrag vorgestellt.}, subject = {Unternehmen}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {10}, pages = {324 -- 327}, year = {1999}, abstract = {Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, jedoch sind die steuerlichen Konsequenzen sehr unterschiedlich. In dem Beitrag werden verschiedene M{\"o}glichkeiten und Gestaltungshinweise vorgestellt.}, subject = {Stille Gesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Weiterbesch{\"a}ftigung des Gesellschafter-Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrers nach der Pensionierung}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {08}, pages = {263 -- 266}, year = {1999}, abstract = {Aus unterschiedlichen Gr{\"u}nden kann es erw{\"u}nscht sein, dass der Gesellschafter-Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrer auch nach Erreichen des urspr{\"u}nglich vorgesehenen Pensionierungszeitpunkts f{\"u}r "seine" GmbH t{\"a}tig bleibt und gleichzeitig Pensionszahlungen erh{\"a}lt. Ob die Weiterbesch{\"a}ftigung negative steuerliche Konsequenzen hat, soll in dem Beitrag untersucht werden.}, subject = {GmbH}, language = {de} } @article{ButzSeidl2010, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die "Familien-KG" als Gestaltungsmittel nutzen: Rechtlich und steuerlich optimale L{\"o}sungen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2010}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {08}, pages = {279 -- 288}, year = {2010}, abstract = {Eine Familiengesellschaft ist das ideale Gestaltungsmittel, um nahe Angeh{\"o}rige am eigenen Unternehmen zu beteiligen und dabei noch Steuern zu sparen. Sollen minderj{\"a}hrige Kinder beteiligt werden, bietet sich vor allem die Rechtsform der KG an, da die nur kapitalm{\"a}ßige Beteiligung eines Kindes eine Aufteilung des Gewinns bewirkt, ohne dass hierdurch die Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrung der Eltern wesentlich ber{\"u}hrt wird. In einem Musterfall wird aufgezeigt, welche gesellschaftsvertraglichen und steuerlichen Gestaltungsm{\"o}glichkeiten bestehen, um eine Familien-KG genau auf die eigenen Bed{\"u}rfnisse zuzuschneiden.}, subject = {Familiengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2018, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Gewinnneutrale Realteilung als Gestaltungsmittel f{\"u}r Umstrukturierungen nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2018}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {07}, pages = {236 -- 240}, year = {2018}, abstract = {Sinn und Zweck der Realteilung einer Personengesellschaft ist nach Ansicht des BFH, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen steuerlich nicht zu behindern, solange die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Als prominentes Beispiel k{\"o}nnte hier die Teilung von Aldi in Nord und S{\"u}d herhalten. Der BFH hat die Gestaltungsm{\"o}glichkeiten einer gewinnneutralen Realteilung j{\"u}ngst deutlich erweitert. Nun ist nicht nur das Ausscheiden eines Mitunternehmers bei Abfindung mit einem Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil beg{\"u}nstigt. Auch eine Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsg{\"u}tern folgt jetzt Realteilungsgrunds{\"a}tzen (BFH 30.3.17, IV R 11/15, BFH/NV 17, 1647).}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} }