@article{ButzSeidl2021, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Zuwendungsnießbrauch an GmbH-Anteilen: Gestaltungschancen und Risiken}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2021}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {12}, pages = {313 -- 318}, year = {2021}, abstract = {Der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch an GmbH-Beteiligungen ist eine h{\"a}ufig genutzte Gestaltung, die auf die Versorgung von Angeh{\"o}rigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abzielt. Aus wirtschaftlicher Sicht soll mit der Bestellung Nicht-Gesellschaftern eine regelm{\"a}ßige Einkunftsquelle verschafft werden; daneben gilt es, bei den Beteiligten ertragsteuerliche, erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegien zu nutzen. Konkret geht es und die Aussch{\"o}pfung von Progressionsvorteilen und Freibetr{\"a}gen. Grunds{\"a}tzlich bleibt aber festzuhalten, dass die Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs an GmbH-Anteilen nach wie vor mit erheblichen rechtlichen und steuerlichen Unsicherheiten behaftet ist.}, subject = {Nießbrauch}, language = {de} } @article{ButzSeidl2020, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Keine Erbschaftsteuerverschonung f{\"u}r die Betreiber von Parkh{\"a}usern - oder vielleicht doch?}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2020}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {07}, pages = {179 -- 181}, year = {2020}, abstract = {Nach der Mitte 2016 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform soll Verwaltungsverm{\"o}gen nicht mehr an einer erbschaftssteuerlichen Verschonung teilhaben (vgl. \S 13b Abs. 2 ErbStG). Liegt bei einem Betreiber eines Parkhauses, dessen Kerngesch{\"a}ft die Vermietung von Parkpl{\"a}tzen ist, nun in vollem Umfang Verwaltungsverm{\"o}gen vor, sodass eine Erbschaftsteuerverschonung ausscheidet?}, subject = {Erbschaftsteuerrecht}, language = {de} } @article{ButzSeidl2020, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Nießbrauch an Grundst{\"u}cken des Privatverm{\"o}gens: Gestaltungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2020}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {10}, pages = {265 -- 270}, year = {2020}, abstract = {H{\"a}ufig erfolgt die Vereinbarung eines Nießbrauchs an Grundst{\"u}cken des Privatverm{\"o}gens aus famili{\"a}ren Gr{\"u}nden, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder anl{\"a}ßlich einer Erbregelung. Motivation f{\"u}r die Bestellung eines Nießbrauchs kann aber auch das Ziel der Eink{\"u}nfteverlagerung auf minderj{\"a}hrige Kinder sein, um die einkommensteuerliche Belastung zu reduzieren. Doch bei allen Gestaltungsvarianten, die bei der Bestellung des Nießbrauchs zivilrechtlich m{\"o}glich sind, m{\"u}ssen zwingend die steuerlichen Folgen bedacht werden, um nachteilige Folgen zu vermeiden.}, subject = {Nießbrauch}, language = {de} } @article{ButzSeidl2015, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die Immo-Gl{\"u}ck KG: Bessere Verlustverrechnung bei einer verm{\"o}gensverwaltenden KG m{\"o}glich}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2015}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {10}, pages = {377 -- 380}, year = {2015}, abstract = {Dieser praktische Fall besch{\"a}ftigt sich mit der Verrechnung von nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verlusten eines inl{\"a}ndischen Kommanditisten, der an einer verm{\"o}gensverwaltenden KG beteiligt ist. Der BFH hatte j{\"u}ngst die M{\"o}glichkeiten der Verlustverrechnung gem{\"a}ß \S 15a EStG Abs. 2 i.V.m. \S 21 Abs. 1 S. 2 EStG pr{\"a}zisiert und deutlich verbessert (BFH 2.9.14, IX R 52/13, GStB 15, 158). Dieses Potential sollte man nutzen.}, subject = {Kommanditgesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2015, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Unentgeltliche {\"U}bertragung eines Kommanditanteils: Gesamtplan als Gefahr f{\"u}r die Buchwertfortf{\"u}hrung?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2015}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {09}, pages = {332 -- 334}, year = {2015}, abstract = {Der BFH hat j{\"u}ngst in einem hochinteressanten Urteil die Voraussetzungen der unentgeltlichen {\"U}bertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach \S 6 Abs. 3 EStG pr{\"a}zisiert. Interessant ist, dass die h{\"o}chstrichterliche Entscheidung auch eine Klarstellung zur Gesamtplanrechtsprechung beinhaltet (BFH 9.12.14, IV R 29/14).}, subject = {Kommanditgesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2013, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die unentgeltliche {\"U}bertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2013}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {09}, pages = {299 -- 304}, year = {2013}, abstract = {Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt es h{\"a}ufig zu unentgeltlichen {\"U}bertragungen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsverm{\"o}gen. Welche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten in diesem Bereich bestehen und in welchen F{\"a}llen die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann, wird in dem Beitrag untersucht. Es stellt sich - wie auch bei entgeltliche {\"U}bertragungen - vor allem die Frage, ob nicht ein bestehender "Gesamtplan" sch{\"a}dlich ist, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsverm{\"o}gen {\"u}bertragen worden ist.}, subject = {Vorweggenommene Erbfolge}, language = {de} } @article{ButzSeidl2013, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die entgeltliche {\"U}bertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Sonder-BV}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2013}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {06}, pages = {200 -- 205}, year = {2013}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit den steuerlichen Folgen der entgeltliche {\"U}bertragung von Mitunternehmeranteilen sowie von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsverm{\"o}gen. Es stellt sich vor allem die Frage, ob bei gewissen Gestaltungen nicht ein bestehender Gesamtplan der Inanspruchnahme steuerlicher Verg{\"u}nstigungen entgegensteht, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsverm{\"o}gen {\"u}bertragen worden ist. Hier k{\"o}nnten schnell die tarifbeg{\"u}nstigte Besteuerung bei einer Ver{\"a}ußerung bzw. die Buchwertfortf{\"u}hrung bei Umwandlungen "auf der Kippe stehen".}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2011, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Realteilung als Gestaltungsmittel nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2011}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {05}, pages = {169 -- 174}, year = {2011}, abstract = {Als Gestaltungsmittel f{\"u}r die steuerneutrale Beendigung einer selbst{\"a}ndig oder gewerblich t{\"a}tigen Personengesellschaft biete sich die Realteilung i.S. von \S 16 Abs. 3 S. 2 EStG an. In vielen F{\"a}llen kann die Aufdeckung stiller Reserven weitestgehend vermieden werden. Worauf man im Einzelnen achten muss und wann eine Nachversteuerung droht, wird in diesem Beitrag analysiert.}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl2011, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Steuergestaltungsspielr{\"a}ume beim Verkauf eines Betriebsgrundst{\"u}cks nutzen}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2011}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {419 -- 423}, year = {2011}, abstract = {Betriebsgrundst{\"u}cke verf{\"u}gen h{\"a}ufig {\"u}ber erhebliche stille Reserven, die bei einem Verkauf aufgedeckt werden m{\"u}ssen. Soweit der Ver{\"a}ußerungsgewinn als laufender Gewinn einzustufen ist, kann die hohe ertragsneuerliche Belastung schnell einen wesentlichen Teil des Ver{\"a}ußerungserl{\"o}ses aufzehren. Eine Betriebsaufgabe ist daher - insbesondere wenn sich wegen erh{\"o}htem Liquidit{\"a}tsbedarf die {\"U}bertragung stiller Reserven auf ein Ersatzgrundst{\"u}ck nach R 35 EStR nicht anbietet - oft die steuerlich g{\"u}nstigere L{\"o}sung.}, subject = {Betriebsgrundst{\"u}ck}, language = {de} } @article{ButzSeidl2010, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis: Das "Mehr-Stufen-Modell" als K{\"o}nigsweg?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2010}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {11}, pages = {399 -- 404}, year = {2010}, abstract = {Nachdem der Gesetzgeber dem allseits beliebten "Zwei-Stufen-Modell" den Boden entzogen hat, mussten in der Beratungspraxis neue L{\"o}sungen gefunden werden, um die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steuerg{\"u}nstig zu erm{\"o}glichen. Als Ausweichgestaltung biete sich hier das "Mehr-Stufen-Modell" an, dessen Umsetzung allerdings eine mehrj{\"a}hrige Realisierungsphase erforderlich macht. Alternativ kann es sich anbieten, die Einzelpraxis nach \S 24 UmwStG in eine neu gegr{\"u}ndete Soziet{\"a}t einzubringen.}, subject = {Unternehmernachfolge}, language = {de} } @article{ButzSeidl1998, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {\S 15a EStG und Verlustausgleich durch Leistung einer Einlage}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1998}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {05}, pages = {15 -- 17}, year = {1998}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit der Vermeidung bzw. Abmilderung der Wirkungen des \S 15a EStG. Die wohl einfachste L{\"o}sung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Wann gilt eine Einlage {\"u}berhaupt als geleistet ? Außerdem werden drei Gestaltungsm{\"o}glichkeiten f{\"u}r eine Sacheinlage aufgezeigt.}, subject = {Verlustausgleich}, language = {de} } @article{ButzSeidl1997, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Zustimmung zum begrenzten Realsplitting}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1997}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {02}, pages = {15 -- 18}, year = {1997}, abstract = {Bei der Einkommensteuerveranlagung des Unterhaltsverpflichteten k{\"o}nnen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem H{\"o}chstbetrag als Sonderausgaben (\S 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgezogen werden. Der Unterhaltsempf{\"a}nger hat die Unterhaltsleistungen insoweit als sonstige Eink{\"u}nfte nach \S 22 Nr. 1a EStG zu versteuern. Der Unterhaltsverpflichtete kann das begrenzte Realsplitting nur mit Zustimmung des Unterhaltsempf{\"a}ngers beantragen. Der Beitrag erl{\"a}utert den Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting und die Verpflichtung zum Ausgleich von Nachteilen, die beim Unterhaltsempf{\"a}nger entstehen.}, subject = {Unterhaltspflicht}, language = {de} } @article{ButzSeidl1996, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Umwandlung von Personengesellschaften bei negativem Kapitalkonto}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1996}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {10 -- 17}, year = {1996}, abstract = {Gesellschaftsrechtlich wird ein Verlustanteil, der nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschl{\"u}ssel auf einen Gesellschafter entf{\"a}llt, von seinem Kapitalanteil abgeschrieben (\S 161 Abs. 2 i.V.m. \S 120 Abs. 2 HGB). Einkommensteuerlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Eink{\"u}nften aus Gewerbebetrieb noch mit Eink{\"u}nften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erh{\"o}ht (\S 15a Abs. 1 S. 1 EStG). Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit den Umwandlungsm{\"o}glichkeiten bei negativem Kapitalkonto und gibt Gestaltungsempfehlungen.}, subject = {Personengesellschaft}, language = {de} } @article{ButzSeidl1996, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Realsplitting und Zusammenveranlagung}, series = {Familie und Recht (FuR)}, volume = {1996}, journal = {Familie und Recht (FuR)}, number = {02}, pages = {108 -- 115}, year = {1996}, abstract = {In dem Beitrag wird erl{\"a}utert, dass getrennt lebende Ehegatten in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs nicht mehr die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nach \S\S 26, 26b EStG in Anspruch nehmen k{\"o}nnen. Es werden die steuerrechtlichen Auswirkungen, die sich durch die Zahlungen von Unterhaltsleistungen ergeben und zwar sowohl im Hinblick auf eine steuerliche Zusammenveranlagung als auch im Hinblick auf eine Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings nach \S 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die Absetzung der Unterhaltsleistungen als außergew{\"o}hnliche Belastung i.S.von \S 33a EStG, dargestellt. Anhand eines Fallbeispiels erfolgt die Pr{\"u}fung von unterschiedlichen steuerlichen Varianten.}, subject = {Unterhaltspflicht}, language = {de} } @article{ButzSeidl2002, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {"Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2002}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {147 -- 152}, year = {2002}, abstract = {Die Unternehmenssteuerreform 2001 hat bewirkt, dass die Betriebsaufspaltung nicht in allen F{\"a}llen attraktiv ist. Insbesondere bei hohen Pachtzinsen f{\"u}r das mobile Anlageverm{\"o}gen kann die Gesamtsteuerbelastung von Besitz- und Betriebsunternehmen sogar deutlich h{\"o}her liegen als bei der "reinen" GmbH oder dem "puren" Personenunternehmen. M{\"o}glicherweise ergibt sich daher das Bed{\"u}rfnis, eine vorhandene Betriebsaufspaltung r{\"u}ckg{\"a}ngig zu machen. Der Beitrag zeigt M{\"o}glichkeiten der R{\"u}ckabwicklung einer Betriebsaufspaltung, wobei er im Wesentlichen die Zusammenlegung von Besitz- und Betriebsunternehmen behandelt. Die R{\"u}ckabwicklung kann dabei in der Weise erfolgen, dass entweder das Besitzunternehmen in der Betriebskapitalgesellschaft oder die Betriebskapitalgesellschaft in dem Besitzunternehmen aufgeht. Nachfolgend wird jeweils davon ausgegangen, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen oder um eine Personengesellschaft handelt ("klassische" Betriebsaufspaltung).}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2001, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Ist eine Betriebsaufspaltung nach dem Systemwechsel ung{\"u}nstig?}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2001}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {12}, pages = {434 -- 438}, year = {2001}, abstract = {Die Betriebsaufspaltung war bislang eine beliebte Gestaltungsm{\"o}glichkeit, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschr{\"a}nkung, der Steuerminderung bzw. -vermeidung und der Nachfolgeplanung in oft idealer Weise miteinander zu verbinden. Als besonders erfolgreich kann die sog. "klassische" Betriebsaufspaltung bezeichnet werden, die durch ein Besitzpersonenunternehmen und eine Betriebskapitalgesellschaft gekennzeichnet ist. Der Systemwechsel zum 1.1.01 zwingt jedoch, die Vor- und Nachteile der Betriebsaufspaltung neu zu {\"u}berpr{\"u}fen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Betriebsaufspaltung nun bei hohen Gewinnen der Betriebskapitalgesellschaft und bei hohen Pachtzinsen {\"a}ußerst nachteilig sein kann.}, subject = {Betriebsaufspaltung}, language = {de} } @article{ButzSeidl2000, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Vorteile des Erwerbs von GmbH-M{\"a}nteln und Vorratsgesellschaften}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2000}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {10}, pages = {332 -- 335}, year = {2000}, abstract = {Mantelk{\"a}ufe sind in der Praxis ein durchaus {\"u}blicher Vorgang. Neuerdings werden auch unter Einsatz des Internets GmbH-M{\"a}ntel angeboten (siehe z.B. www.mantelkauf.de; www.techno-treuhand.de; www.allconsult-gmbh.de). Das Interesse der Erwerber am Mantelkauf besteht zumeist darin, den Gesch{\"a}ftsbetrieb sofort aufnehmen zu k{\"o}nnen, ohne das zeitraubende Eintragungsverfahren in das Handelsregister abwarten zu m{\"u}ssen, das im Rahmen einer Gesellschaftsneugr{\"u}ndung notwendig ist. Gleichzeitig m{\"o}chten die Erwerber die Haftungsgefahren aus der Gr{\"u}ndungsphase einer Gesellschaft vermeiden. Manchmal besteht die Motivation auch darin, das erforderliche Mindeststammkapital nicht leisten zu m{\"u}ssen. Dieser Beitrag will Vorteile und Gefahren eines Mantelkaufs bzw. der Mantelverwendung darstellen. Dabei soll deutlich werden, dass der Erwerb einer sog. Vorratsgesellschaft dem Erwerb eines "gebrauchten" GmbH-Mantels vorzuziehen ist. Da der Mantelkauf seine steuerliche Attraktivit{\"a}t, d.h. die Nutzung von Verlusten der {\"u}bernommenen GmbH, durch \S 8 Abs. 4 KStG weitgehend verloren hat, soll nachfolgend die wirtschaftliche Seite im Vordergrund stehen.}, subject = {Mantelkauf, Gesellschaftsrecht}, language = {de} } @article{ButzSeidl2001, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Eink{\"u}nfteverlagerung auf Angeh{\"o}rige}, series = {Erbfolgebesteuerung}, volume = {2001}, journal = {Erbfolgebesteuerung}, number = {08}, pages = {201 -- 203}, year = {2001}, abstract = {Der Beitrag behandelt die steuerliche Anerkennung von Darlehensvertr{\"a}gen zwischen Personengesellschaft und Angeh{\"o}rigen der Gesellschafter aus zuvor geschenkten Betr{\"a}gen. Der BFH (18.1.01, DStR 01, 479) hatte u.a. entschieden, dass Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb abh{\"a}ngig sind, weil sie kurz hintereinander erfolgten. Die Finanzverwaltung, die derartige Gestaltungen ohnehin besonders kritisch pr{\"u}ft (BMF 1.12.92, BStBl I, 729), hat sich dem zwischenzeitlich angeschlossen (BMF 30.5.01, DB 01, 1338). Der Beitrag verdeutlicht die Problematik an einem Beispiel und gibt wertvolle Hinweise f{\"u}r die Gestaltungspraxis.}, subject = {Darlehen}, language = {de} } @article{ButzSeidl2000, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Scheidungsklausel und "Vorschaltung" des Ehegatten}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {2000}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {04}, pages = {111 -- 115}, year = {2000}, abstract = {Um ein Grundst{\"u}ck aus dem Betriebsverm{\"o}gen herauszuhalten, wird es oftmals nicht vom Betriebsinhaber, sondern von dessen Ehegatten erworben und anschließend an den Betriebsinhaber vermietet. Bei einem sp{\"a}teren Verkauf des Grundst{\"u}cks (nach Ablauf der Spekulationsfrist) m{\"u}ssen dann die stillen Reserven nicht versteuert werden. Damit der Ehegatte das Grundst{\"u}ck erwerben kann, wird bei dieser Gestaltung oft der Weg gew{\"a}hlt, dass der Betriebsinhaber seinem Ehegatten vor Erwerb der Immobilie die erforderlichen Mittel schenkt. Die Gestaltung kann sich allerdings im Scheidungsfall als Bumerang erweisen. Salopp formuliert ist dann n{\"a}mlich nicht nur der Ehegatte, sondern auch das Grundst{\"u}ck weg. Mit Urteil vom 4.2.98 (BStBl. II, 542) hat der BFH jedoch eine sog. Scheidungsklausel zugelassen. Danach kann vereinbart werden, dass im Falle der Beendigung des G{\"u}terstandes das Grundst{\"u}ck unentgeltlich auf den Betriebsinhaber zu {\"u}bertragen ist. Das Urteil und die hieraus resultierenden M{\"o}glichkeiten zur Steuergestaltung werden in dem Beitrag vorgestellt.}, subject = {Unternehmen}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Verlustnutzung bei Ver{\"a}ußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (\S 17 EStG)}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {11}, pages = {355 -- 357}, year = {1999}, abstract = {Die Ver{\"a}ußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach \S 17 EStG steuerlich relevant, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist die Norm des \S 17 EStG neu gefaßt worden. Ab Veranlagungszeitraum 1999 ist eine wesentliche Beteiligung gegeben, wenn der Ver{\"a}ußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die Musterf{\"a}lle zeigen, dass bei Verlusten aus der Ver{\"a}ußerung wesentlicher Beteiligungen - neue - steuerliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten bestehen.}, subject = {Gesellschaftsanteil}, language = {de} } @article{ButzSeidl1999, author = {Butz-Seidl, Annemarie}, title = {Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft}, series = {Gestaltende Steuerberatung}, volume = {1999}, journal = {Gestaltende Steuerberatung}, number = {10}, pages = {324 -- 327}, year = {1999}, abstract = {Die Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, jedoch sind die steuerlichen Konsequenzen sehr unterschiedlich. In dem Beitrag werden verschiedene M{\"o}glichkeiten und Gestaltungshinweise vorgestellt.}, subject = {Stille Gesellschaft}, language = {de} }