Fakultät Wirtschaftswissenschaften
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Trotz vom Senat erkannter Schwächen der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde hat sich der BFH inhaltlich den Ausführungen des FG Köln angeschlossen. Die Streitfrage sei “offensichtlich” so zu entscheiden gewesen, wie das FG es getan habe. Hinsichtlich des Effektivitätsgrundsatzes verweist der BFH auf EuGH-Rechtsprechung, nach der die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörde schützt, mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Die Ausschlussfrist nach § KSTG § 27 Abs. KSTG § 27 Absatz 8 S. 4 KStG sei vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden. Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liege mangels verfahrensrechtlicher Vergleichbarkeit des EU-Sachverhalts mit dem Inlandssachverhalt nicht vor.
Stellt die fiktive Quellensteueranrechnung gemäß DBA eine unzulässige staatliche Beihilfe dar?
(2018)
Obwohl fiktiv anrechenbare Quellensteuern in neueren DBA zunehmend an Bedeutung
verlieren, stehen sie wegen ihrer Europarechtswidrigkeit immer wieder in der Kritik. Ein
erster Beitrag konnte zeigen, dass fiktive Quellensteuern nicht gegen die europäischen
Grundfreiheiten verstoßen. Mit Aufnahme des öffentlichkeitswirksamen Verfahrens der
Europäischen Kommission gegen Luxemburg in Sachen McDonald’s, hat jedoch auch die
beihilferechtliche Prüfung von DBA-Normen erheblich an Bedeutung gewonnen.
Da nur bestimmte DBA-Berechtigte fiktive Steuern anrechnen können, werden diese
bevorzugt gegenüber Empfängern von grenzüberschreitenden Dividenden-, Zins- bzw.
Lizenzzahlungen aus Staaten mit denen kein DBA besteht bzw. die gem. DBA keine fiktive
Steueranrechnung erhalten. Es stellt sich folglich die Frage, ob diese Besserstellung eine
unzulässige europäische Beihilfe darstellt. Insbesondere Tax Sparing Credits, bei denen die
Steueranrechnung in Abhängigkeit an eine Begünstigung im Quellenstaat gewährt wird,
stehen unter dem Verdacht, gegen die Beihilfevorschriften des AEUV zu verstoßen. Im Folgenden wird anhand aktueller Rechtsprechung und Literaturmeinungen diese Frage
diskutiert und trotz der durch Kommission und EuGH häufig mangelnden rechtsdogmatischen Stringenz versucht, eine systematische Würdigung vorzunehmen.
Verstößt die Nichtgewährung fiktiver Quellensteuern in DBA gegen die europäischen Grundfreiheiten?
(2018)
Trotz ihrer Missbrauchsanfälligkeit und ihres zweifelhaften wirtschaftlichen Nutzens 2 sind
fiktive Quellensteuern fester Bestandteil vieler bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA). 3 Auch wegen ihrer fraglichen Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten
stehen sie immer wieder in der Kritik.
Im vorliegenden Artikel prüfen die Autoren zunächst einen möglichen Verstoß gegen die
europäischen Grundfreiheiten. Dabei werden insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des
EuGH und die sich daraus ergebenden Tendenzen Berücksichtigung finden. Ein Folgebeitrag
beschäftigt sich mit der Frage, ob die fiktive Quellensteueranrechnung eine unzulässige
staatliche Beihilfe darstellt.