Einführung eines Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften
- Aufgrund des Transparenzprinzips können Unternehmensgewinne von Personengesellschaften – unabhängig von der Gewinnverwendung – auf Ebene der Gesellschafter einer Einkommensbesteuerung von bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer-Anrechnungsüberhang unterliegen. Diese Steuerbelastung ist im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. Außerdem kann das Konzept des Sonderbetriebsvermögens zu Verwerfungen im grenzüberschreitenden Kontext führen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), das am 1.1.2022 in Kraft tritt, wurde unter anderem ein sog. Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt. Dieses sieht für Personengesellschaften die Möglichkeit vor, sich für Zwecke der Ertragsteuern wie eine Körperschaft behandeln zu lassen. Der Beitrag stellt die weitreichende Gesetzesänderung, deren steuerliche Auswirkungen sowie ausgewählte praxisrelevante Überlegungen dar.
MetadatenAuthor: | Sebastian Leitsch |
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ISSN: | 0340-7918 |
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Parent Title (German): | Betriebs-Berater |
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Document Type: | Article |
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Language: | German |
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Year of publication: | 2021 |
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Publishing Institution: | Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt |
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Release Date: | 2024/05/14 |
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Tag: | KöMoG; Optionsmodell; Personengesellschaften |
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Volume: | 2021 |
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Issue: | 33-34 |
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First Page: | 1943 |
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Last Page: | 1948 |
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Institutes and faculty: | Fakultäten / Fakultät Wirtschaftswissenschaften |
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