Einkunftsquellen von Influencern und deren Besteuerung bei Wohnsitz im Ausland

  • Die Einbindung von Influencern in das Marketing, das sog. Influencer- Marketing, spielt in den letzten Jahren eine immer größere Rolle. Zahlreiche deutsche Influencer haben sich zuletzt im Ausland, bspw. in Dubai, niedergelassen und üben ihre Tätigkeit von dort aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit es in diesen Konstellationen zu einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland kommen kann. Soweit bspw. im Rahmen einer Produktwerbung unterhaltende Beiträge durch ausländische Influencer in Deutschland erstellt werden oder inländischen Unternehmen im Rahmen gebrandeter Produkte Namens- oder Markenrechte eingeräumt werden, können inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d oder f EStG vorliegen. Auslegungsprobleme der §§ 49 sowie 50a EStG führen für im Ausland lebende Influencer zu Rechtsunsicherheiten und für deren inländische Vertragspartner zu Haftungsrisiken aufgrund nicht durchgeführter Quellensteuereinbehalte.

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Metadaten
Author:Tom-Eric Kunz, Sebastian Leitsch
ISSN:2194-539X
Parent Title (German):Internationale Steuerrundschau
Document Type:Article
Language:German
Year of publication:2024
Publishing Institution:Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Release Date:2025/01/28
Tag:Einkunftsquellen; Influencer; Influencerbesteuerung
Volume:2024
Issue:9
First Page:289
Last Page:299
Institutes and faculty:Fakultäten / THWS Business School
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