Einkunftsquellen von Influencern und deren Besteuerung bei Wohnsitz im Ausland
- Die Einbindung von Influencern in das Marketing, das sog. Influencer- Marketing, spielt in den letzten Jahren eine immer größere Rolle. Zahlreiche deutsche Influencer haben sich zuletzt im Ausland, bspw. in Dubai, niedergelassen und üben ihre Tätigkeit von dort aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit es in diesen Konstellationen zu einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland kommen kann. Soweit bspw. im Rahmen einer Produktwerbung unterhaltende Beiträge durch ausländische Influencer in Deutschland erstellt werden oder inländischen Unternehmen im Rahmen gebrandeter Produkte Namens- oder Markenrechte eingeräumt werden, können inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d oder f EStG vorliegen. Auslegungsprobleme der §§ 49 sowie 50a EStG führen für im Ausland lebende Influencer zu Rechtsunsicherheiten und für deren inländische Vertragspartner zu Haftungsrisiken aufgrund nicht durchgeführter Quellensteuereinbehalte.
Metadaten| Author: | Tom-Eric Kunz, Sebastian Leitsch |
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| ISSN: | 2194-539X |
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| Parent Title (German): | Internationale Steuerrundschau |
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| Document Type: | Article |
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| Language: | German |
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| Year of publication: | 2024 |
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| Publishing Institution: | Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt |
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| Release Date: | 2025/01/28 |
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| Tag: | Einkunftsquellen; Influencer; Influencerbesteuerung |
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| Volume: | 2024 |
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| Issue: | 9 |
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| First Page: | 289 |
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| Last Page: | 299 |
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| Institutes and faculty: | Fakultäten / THWS Business School |
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