Zur Absenkung der Niedrigsteuergrenze für die Hinzurechnungsbesteuerung ab 1.1.24
- Im Zuge der Einführung der globalen Mindeststeuer hat der Gesetzgeber
im Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab dem
1.1.24 eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung
von 25 % auf 15 % vorgenommen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung
aufgrund von Anrechnungsüberhängen vermieden. Da die Aufhebung
der Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags im Laufe
des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen wurde, kann es in bestimmten
Fällen jedoch zu stark divergierenden Steuerbelastungen passiver Einkünfte
von Tochtergesellschaften kommen. Diese fragwürdigen Ergebnisse sollen
nachfolgend anhand der Besteuerung von Kapitalgesellschaften dargestellt
werden.