BFH: Vereinbarkeit des § 27 Abs. 8 Satz 4 KStG mit dem EU-Recht (Urteilskommentierung)

  • Trotz vom Senat erkannter Schwächen der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde hat sich der BFH inhaltlich den Ausführungen des FG Köln angeschlossen. Die Streitfrage sei “offensichtlich” so zu entscheiden gewesen, wie das FG es getan habe. Hinsichtlich des Effektivitätsgrundsatzes verweist der BFH auf EuGH-Rechtsprechung, nach der die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörde schützt, mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Die Ausschlussfrist nach § KSTG § 27 Abs. KSTG § 27 Absatz 8 S. 4 KStG sei vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden. Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liege mangels verfahrensrechtlicher Vergleichbarkeit des EU-Sachverhalts mit dem Inlandssachverhalt nicht vor.

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Metadaten
Author:Sebastian Leitsch, Tobias Hagemenn
ISSN:0340-7918
Parent Title (German):Betriebs-Berater
Document Type:Article
Language:German
Year of publication:2018
Publishing Institution:Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Release Date:2024/05/14
Tag:Einlagekonto; Europarecht
Volume:2018
Issue:42
First Page:2470
Last Page:2472
Institutes and faculty:Fakultäten / THWS Business School
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