Stellt die fiktive Quellensteueranrechnung gemäß DBA eine unzulässige staatliche Beihilfe dar?
- Obwohl fiktiv anrechenbare Quellensteuern in neueren DBA zunehmend an Bedeutung
verlieren, stehen sie wegen ihrer Europarechtswidrigkeit immer wieder in der Kritik. Ein
erster Beitrag konnte zeigen, dass fiktive Quellensteuern nicht gegen die europäischen
Grundfreiheiten verstoßen. Mit Aufnahme des öffentlichkeitswirksamen Verfahrens der
Europäischen Kommission gegen Luxemburg in Sachen McDonald’s, hat jedoch auch die
beihilferechtliche Prüfung von DBA-Normen erheblich an Bedeutung gewonnen.
Da nur bestimmte DBA-Berechtigte fiktive Steuern anrechnen können, werden diese
bevorzugt gegenüber Empfängern von grenzüberschreitenden Dividenden-, Zins- bzw.
Lizenzzahlungen aus Staaten mit denen kein DBA besteht bzw. die gem. DBA keine fiktive
Steueranrechnung erhalten. Es stellt sich folglich die Frage, ob diese Besserstellung eine
unzulässige europäische Beihilfe darstellt. Insbesondere Tax Sparing Credits, bei denen die
Steueranrechnung in Abhängigkeit an eine Begünstigung im Quellenstaat gewährt wird,
stehen unter dem Verdacht, gegen die Beihilfevorschriften des AEUV zu verstoßen. Im Folgenden wird anhand aktueller Rechtsprechung und Literaturmeinungen diese Frage
diskutiert und trotz der durch Kommission und EuGH häufig mangelnden rechtsdogmatischen Stringenz versucht, eine systematische Würdigung vorzunehmen.
Metadaten| Author: | Sebastian Leitsch |
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| ISSN: | 1025-806X |
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| Parent Title (German): | Steuer und Wirtschaft International |
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| Document Type: | Article |
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| Language: | German |
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| Year of publication: | 2018 |
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| Publishing Institution: | Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt |
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| Release Date: | 2024/05/14 |
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| Tag: | Beihilfe; Doppelbesteuerungsabkommen; Fiktive Quellensteuern |
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| Volume: | 2018 |
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| Issue: | 5 |
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| First Page: | 217 |
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| Last Page: | 222 |
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| Institutes and faculty: | Fakultäten / THWS Business School |
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