Stellt die fiktive Quellensteueranrechnung gemäß DBA eine unzulässige staatliche Beihilfe dar?

  • Obwohl fiktiv anrechenbare Quellensteuern in neueren DBA zunehmend an Bedeutung verlieren, stehen sie wegen ihrer Europarechtswidrigkeit immer wieder in der Kritik. Ein erster Beitrag konnte zeigen, dass fiktive Quellensteuern nicht gegen die europäischen Grundfreiheiten verstoßen. Mit Aufnahme des öffentlichkeitswirksamen Verfahrens der Europäischen Kommission gegen Luxemburg in Sachen McDonald’s, hat jedoch auch die beihilferechtliche Prüfung von DBA-Normen erheblich an Bedeutung gewonnen. Da nur bestimmte DBA-Berechtigte fiktive Steuern anrechnen können, werden diese bevorzugt gegenüber Empfängern von grenzüberschreitenden Dividenden-, Zins- bzw. Lizenzzahlungen aus Staaten mit denen kein DBA besteht bzw. die gem. DBA keine fiktive Steueranrechnung erhalten. Es stellt sich folglich die Frage, ob diese Besserstellung eine unzulässige europäische Beihilfe darstellt. Insbesondere Tax Sparing Credits, bei denen die Steueranrechnung in Abhängigkeit an eine Begünstigung im Quellenstaat gewährt wird, stehen unter dem Verdacht, gegen die Beihilfevorschriften des AEUV zu verstoßen. Im Folgenden wird anhand aktueller Rechtsprechung und Literaturmeinungen diese Frage diskutiert und trotz der durch Kommission und EuGH häufig mangelnden rechtsdogmatischen Stringenz versucht, eine systematische Würdigung vorzunehmen.

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Metadaten
Author:Sebastian Leitsch
ISSN:1025-806X
Parent Title (German):Steuer und Wirtschaft International
Document Type:Article
Language:German
Year of publication:2018
Publishing Institution:Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Release Date:2024/05/14
Tag:Beihilfe; Doppelbesteuerungsabkommen; Fiktive Quellensteuern
Volume:2018
Issue:5
First Page:217
Last Page:222
Institutes and faculty:Fakultäten / THWS Business School
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