@article{Henking, author = {Henking, Tanja}, title = {Suizid und Suizidbeihilfe aus rechtlicher und ethischer Perspektive}, series = {Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz}, volume = {65}, journal = {Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz}, number = {1}, issn = {1437-1588}, pages = {67 -- 73}, abstract = {Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das Verbot der gesch{\"a}ftsm{\"a}ßigen Beihilfe zur Selbstt{\"o}tung f{\"u}r verfassungswidrig und nichtig erkl{\"a}rt. Das Gericht leitet aus dem allgemeinen Pers{\"o}nlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Dieses Recht schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen sowie hierf{\"u}r bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, auch in Anspruch zu nehmen. Inzwischen liegen einige Regelungsvorschl{\"a}ge und Gesetzesentw{\"u}rfe vor, die unterschiedliche Konzeptionen einer m{\"o}glichen zuk{\"u}nftigen Regelung der Suizidbeihilfe verfolgen. Der Suche nach einer neuen Regelung sollte aber aus strafrechtlicher Perspektive stets die Frage nach der Erforderlichkeit einer neuen Regelung vorausgehen. Eine Neuregelung darf sich nicht auf bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Personen mit unheilbarer, t{\"o}dlicher Erkrankung, beschr{\"a}nken, weil andernfalls das Suizidmotiv bewertet w{\"u}rde. Dieses bringt die besondere Herausforderung mit sich, eine Regelung zu finden, die ohne eine Bewertung des Suizidmotivs die unterschiedlichen Problem- und Bed{\"u}rfnislagen erfasst und dabei auch in den Blick nimmt, dass die Autonomie des Einzelnen in unterschiedlicher Weise gef{\"a}hrdet sein kann. Der Beitrag nimmt seinen Ausgangspunkt in dem Recht auf Selbstt{\"o}tung, beleuchtet unterschiedliche Konzepte und diskutiert ihre Vor- und Nachteile, ohne einzelne Gesetzesvorschl{\"a}ge explizit herauszustellen. Hierdurch soll die weitere Debatte um einzelne Aspekte bereichert werden. Zugleich wird daf{\"u}r geworben, gesetzgeberische Zur{\"u}ckhaltung zu {\"u}ben.}, language = {de} }