@article{FoersterHerrler, author = {F{\"o}rster, Achim and Herrler, Sebastian}, title = {Gesetzliches R{\"u}cktrittsrecht des Verk{\"a}ufers bei Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer durch den K{\"a}ufer?}, series = {Neue Juristische Wochenschrift}, volume = {63}, journal = {Neue Juristische Wochenschrift}, number = {29}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, pages = {2090 -- 2093}, language = {de} } @article{Foerster, author = {F{\"o}rster, Achim}, title = {Urheberrechtliche Aspekte bei der Erstellung, dem Umgang und der Weiterverwendung von Fallszenarien nach deutschem Recht}, series = {Handbuch simulierte Patientengespr{\"a}che}, journal = {Handbuch simulierte Patientengespr{\"a}che}, publisher = {hogrefe}, language = {de} } @article{Henking, author = {Henking, Tanja}, title = {Die Reform des Betreuungsrechts}, series = {Der Nervenarzt}, volume = {93}, journal = {Der Nervenarzt}, issn = {1433-0407}, pages = {1125 -- 1133}, abstract = {Die Betreuungsrechtsreform ist beschlossen! Zum 01.01.2023 tritt sie in Kraft. Das Betreuungsrecht wird in seiner inhaltlichen Ausrichtung nicht v{\"o}llig neu aufgestellt. Das Spannungsverh{\"a}ltnis zwischen dem Schutz der Person vor einer nicht eigenverantwortlichen Entscheidung und der Selbstbestimmung der Person wird konsequent weitergedacht und die Selbstbestimmung der betroffenen Person gest{\"a}rkt. Unterst{\"u}tzende Entscheidungsfindung, die Befolgung von W{\"u}nschen und die Aufgabe des Begriffs „Wohl" als Maßstab f{\"u}r das Betreuerhandeln sind einige Beispiele hierf{\"u}r. Das neue Recht zieht auch Grenzen bei der Befolgung von W{\"u}nschen. N{\"a}mlich dann, wenn mit ihnen die Gefahr einer erheblichen Sch{\"a}digung der Person oder ihres Verm{\"o}gens einhergeht. Der Beitrag stellt zun{\"a}chst wesentliche Ziele der Reform dar. Hiervon ausgehend werden Schwerpunkte gesetzt, die f{\"u}r die psychiatrische Praxis relevant erscheinen: die Streichung des Worts „Wohl", die Regelung der Vorsorgevollmacht, Maßnahmen zur st{\"a}rkeren Beachtung und zur besseren Umsetzung des im Betreuungsrecht zentralen Grundsatzes der Erforderlichkeit. Kritisch wird Stellung bezogen zum neu eingef{\"u}gten Ehegattenvertretungsrecht. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass im Bereich der Gesundheitssorge und erst recht im Bereich der Zwangsmaßnahmen f{\"u}r die Praxis recht wenig bedeutsame {\"A}nderungen eintreten werden. Ob sich das begr{\"u}ßenswerte Anliegen des Gesetzgebers verwirklicht, Betreuungen durch eine verbesserte Information und Beratung zu sozialen Rechten und Anspr{\"u}chen zu vermeiden, wird die Praxis erst noch zeigen m{\"u}ssen. Gleiches gilt sicherlich auch f{\"u}r eine St{\"a}rkung der Entscheidungsunterst{\"u}tzung, eine Idee, die ebenfalls zu begr{\"u}ßen ist, f{\"u}r die die Praxis aber noch nach einem Goldstandard sucht.}, language = {de} } @book{OPUS4-246, title = {Unaccompanied Minors in International, European and National Law}, editor = {Ralf, Rosskopf}, publisher = {BWV Berliner Wissenschafts-Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-8305-3578-2}, pages = {268}, language = {en} }