@article{KunzLeitsch, author = {Kunz, Tom-Eric and Leitsch, Sebastian}, title = {Einkunftsquellen von Influencern und deren Besteuerung bei Wohnsitz im Ausland}, series = {Internationale Steuerrundschau}, volume = {2024}, journal = {Internationale Steuerrundschau}, number = {9}, issn = {2194-539X}, pages = {289 -- 299}, abstract = {Die Einbindung von Influencern in das Marketing, das sog. Influencer- Marketing, spielt in den letzten Jahren eine immer gr{\"o}ßere Rolle. Zahlreiche deutsche Influencer haben sich zuletzt im Ausland, bspw. in Dubai, niedergelassen und {\"u}ben ihre T{\"a}tigkeit von dort aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit es in diesen Konstellationen zu einer beschr{\"a}nkten Steuerpflicht in Deutschland kommen kann. Soweit bspw. im Rahmen einer Produktwerbung unterhaltende Beitr{\"a}ge durch ausl{\"a}ndische Influencer in Deutschland erstellt werden oder inl{\"a}ndischen Unternehmen im Rahmen gebrandeter Produkte Namens- oder Markenrechte einger{\"a}umt werden, k{\"o}nnen inl{\"a}ndische Eink{\"u}nfte i.S.d. \S 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d oder f EStG vorliegen. Auslegungsprobleme der \S\S 49 sowie 50a EStG f{\"u}hren f{\"u}r im Ausland lebende Influencer zu Rechtsunsicherheiten und f{\"u}r deren inl{\"a}ndische Vertragspartner zu Haftungsrisiken aufgrund nicht durchgef{\"u}hrter Quellensteuereinbehalte.}, language = {de} } @article{ArslanLeitsch, author = {Arslan, Berat and Leitsch, Sebastian}, title = {Zur Absenkung der Niedrigsteuergrenze f{\"u}r die Hinzurechnungsbesteuerung ab 1.1.24}, series = {Praxis Internationale Steuerberatung}, volume = {2024}, journal = {Praxis Internationale Steuerberatung}, number = {6}, issn = {1438-8375}, pages = {156 -- 162}, abstract = {Im Zuge der Einf{\"u}hrung der globalen Mindeststeuer hat der Gesetzgeber im Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab dem 1.1.24 eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung von 25 \% auf 15 \% vorgenommen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung aufgrund von Anrechnungs{\"u}berh{\"a}ngen vermieden. Da die Aufhebung der Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen wurde, kann es in bestimmten F{\"a}llen jedoch zu stark divergierenden Steuerbelastungen passiver Eink{\"u}nfte von Tochtergesellschaften kommen. Diese fragw{\"u}rdigen Ergebnisse sollen nachfolgend anhand der Besteuerung von Kapitalgesellschaften dargestellt werden.}, language = {de} } @article{Leitsch, author = {Leitsch, Sebastian}, title = {Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2024 auf internationale Sachverhalte}, series = {Praxis Internationale Steuerberatung}, volume = {2024}, journal = {Praxis Internationale Steuerberatung}, number = {10}, issn = {1438-8375}, pages = {277 -- 282}, abstract = {Im Juni 2024 wurde der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 durch das Kabinett beschlossen (s. unter www.iww.de/s11693 ). Etwas {\"u}berraschend wurde dann im Juli ein Entwurf f{\"u}r ein zweites JStG 2024 ver{\"o}ffentlicht, das zwischenzeitlich in Steuerfortentwicklungsgesetz umbenannt wurde. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen geplanten {\"A}nderungen f{\"u}r grenz{\"u}berschreitende Sachverhalte kurz dar. S{\"a}mtliche Ausf{\"u}hrungen beziehen sich dabei auf das Jahressteuergesetz 2024, da das Steuerfortentwicklungsgesetz nur {\"A}nderungen enth{\"a}lt, die nationale Sachverhalte betreffen.}, language = {de} } @article{Leitsch, author = {Leitsch, Sebastian}, title = {Doppelbesteuerung durch parallele Anwendung von Mindeststeuer und Hinzurechnungsbesteuerung}, series = {Praxis Internationale Steuerberatung}, volume = {2024}, journal = {Praxis Internationale Steuerberatung}, number = {9}, issn = {1438-8375}, pages = {246 -- 253}, abstract = {Zum 1.1.24 wurde die globale Mindeststeuer in Deutschland durch Verabschiedung des Mindeststeuergesetzes eingef{\"u}hrt. Gleichzeitig kommt es in Deutschland wie in vielen Staaten weiterhin zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung. Laut der Gesetzesbegr{\"u}ndung sollte es nach Einf{\"u}hrung der Mindestbesteuerung einen Gleichlauf zwischen beiden Steuerregelungen geben. Der Beitrag stellt die Unterschiede zwischen beiden Hinzurechnungsregimen dar und zeigt auf, an welchen Stellen es durch die parallele Anwendung zu {\"u}berh{\"o}hten Steuerbelastungen kommen kann.}, language = {de} } @article{LeitschBirkholz, author = {Leitsch, Sebastian and Birkholz, Christian}, title = {FG Berlin-Brandenburg: Vorliegen einer inl{\"a}ndischen Betriebsst{\"a}tte (Urteilskommentierung)}, series = {Betriebs-Berater}, volume = {2020}, journal = {Betriebs-Berater}, number = {35}, issn = {0340-7918}, pages = {1888 -- 1894}, abstract = {Strittig war die Frage, ob eine GmbH mit inl{\"a}ndischem Grundbesitz und Ort der Gesch{\"a}ftsleitung in Luxemburg eine Betriebsst{\"a}tte im Inland begr{\"u}ndete und damit Gewerbesteuerpflicht bestand. Wesentlich f{\"u}r den Urteilssachverhalt war, dass die Kl{\"a}gerin zwei inl{\"a}ndischen Managementgesellschaften schriftliche und sehr umfassende Hausverwaltervollmachten bez{\"u}glich der gehaltenen Immobilie einger{\"a}umt hatte. Die Managementgesellschaften konnte die GmbH gegen{\"u}ber Arbeitnehmern, Mietern, Beh{\"o}rden und sonstigen dritten Personen vertreten, soweit geltend zu machende Anspr{\"u}che das Verwaltungsobjekt betrafen. In diesem Zusammenhang durften auch Mietvertr{\"a}ge selbst{\"a}ndig abgeschlossen und gek{\"u}ndigt werden. Die Vollmachten erstreckten sich auf die Vornahme einseitiger Rechtsgesch{\"a}fte, insbesondere auf die Anmahnung und juristische Durchsetzung r{\"u}ckst{\"a}ndiger Mieten und Umlagen. Außerdem wurde eine Empfangsvollmacht f{\"u}r Steuerbescheide erteilt.}, language = {de} } @article{Leitsch, author = {Leitsch, Sebastian}, title = {Einf{\"u}hrung eines Optionsmodells - Zur M{\"o}glichkeit der K{\"o}rperschaftsbesteuerung f{\"u}r Personengesellschaften}, series = {Betriebs-Berater}, volume = {2021}, journal = {Betriebs-Berater}, number = {33-34}, issn = {0340-7918}, pages = {1943 -- 1948}, abstract = {Aufgrund des Transparenzprinzips k{\"o}nnen Unternehmensgewinne von Personengesellschaften - unabh{\"a}ngig von der Gewinnverwendung - auf Ebene der Gesellschafter einer Einkommensbesteuerung von bis zu 45 \% zuz{\"u}glich Solidarit{\"a}tszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer-Anrechnungs{\"u}berhang unterliegen. Diese Steuerbelastung ist im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsf{\"a}hig. Außerdem kann das Konzept des Sonderbetriebsverm{\"o}gens zu Verwerfungen im grenz{\"u}berschreitenden Kontext f{\"u}hren. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des K{\"o}rperschaftsteuerrechts (K{\"o}MoG), das am 1.1.2022 in Kraft tritt, wurde unter anderem ein sog. Optionsmodell f{\"u}r Personengesellschaften eingef{\"u}hrt. Dieses sieht f{\"u}r Personengesellschaften die M{\"o}glichkeit vor, sich f{\"u}r Zwecke der Ertragsteuern wie eine K{\"o}rperschaft behandeln zu lassen. Der Beitrag stellt die weitreichende Gesetzes{\"a}nderung, deren steuerliche Auswirkungen sowie ausgew{\"a}hlte praxisrelevante {\"U}berlegungen dar.}, language = {de} } @article{Leitsch, author = {Leitsch, Sebastian}, title = {Dienstleistungen als passive T{\"a}tigkeit wegen Hinzuziehung bestimmter Personen}, series = {Praxis Internationale Steuerberatung}, volume = {2016}, journal = {Praxis Internationale Steuerberatung}, number = {9}, issn = {1438-8375}, pages = {237 -- 242}, abstract = {Bei der Hinzurechnungsbesteuerung ( \S\S 7 bis 14 AStG ), der Betriebsst{\"a}ttenregelung des \S 20 Abs. 2 AStG sowie bei Aktivit{\"a}tsvorbehalten zahlreicher deutscher DBA ist der T{\"a}tigkeitskatalog des \S 8 Abs. 1 AStG anzuwenden. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung erfahren die Regelungen zu den Dienstleistungen dabei einen immer h{\"o}heren Stellenwert, da sie h{\"a}ufig digital erbracht werden k{\"o}nnen. Insbesondere der Vorbehalt des Bedienenstatbestands in \S 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) AStG macht die Einordnung einer Dienstleistung als aktive oder passive T{\"a}tigkeit {\"a}ußerst komplex. Der Beitrag zeigt, worauf zu achten ist.}, language = {de} } @article{LeitschStoklassa, author = {Leitsch, Sebastian and Stoklassa, Sven-Oliver}, title = {Voraussetzungen der fiktiven unbeschr{\"a}nkten Steuerpflicht nach \S 1 Abs. 3 EStG}, series = {Praxis Internationale Steuerberatung}, volume = {2020}, journal = {Praxis Internationale Steuerberatung}, number = {7}, issn = {1438-8375}, pages = {187 -- 194}, abstract = {Mit der M{\"o}glichkeit eines Antrags nach \S 1 Abs. 3 EStG auf fiktiv unbeschr{\"a}nkte Einkommensteuerpflicht hat der Gesetzgeber ein weitreichendes Besteuerungswahlrecht geschaffen, das nicht nur Grenzpendler betrifft. Die Antragstellung hat umfassende Auswirkungen auf die Besteuerung des Steuerpflichtigen und sollte daher wohl{\"u}berlegt sein. Da die Pr{\"u}fung der Voraussetzungen des \S 1 Abs. 3 EStG in der Praxis immer wieder Probleme hervorruft, werden diese unter Heranziehung von Beispielen nachfolgend ausf{\"u}hrlich dargestellt. Ein weiterer Beitrag wird sich mit den Konsequenzen des Antrages besch{\"a}ftigen.}, language = {de} } @article{Leitsch, author = {Leitsch, Sebastian}, title = {DBA-Politik und Entwicklungshilfe: Eine empirische Analyse der Quellenbesteuerungsrechte in deutschen DBA mit Entwicklungsl{\"a}ndern}, series = {Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis}, volume = {2021}, journal = {Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis}, number = {4}, issn = {0340-5370}, pages = {341 -- 363}, abstract = {Der Bundesrepublik Deutschland wurde in der Vergangenheit ohne fundierten Nachweis h{\"a}ufig unterstellt, Entwicklungsl{\"a}ndern durch eine Begrenzung von Quellenbesteuerungsrechten in DBA Steuersubstrat zu entziehen. In vorliegender Studie wird erstmals die Ver{\"a}nderung der Quellenbesteuerungsrechte in deutschen DBA mit Entwicklungsl{\"a}ndern der Jahr 1987 bis 2018 {\"u}ber den Zeitablauf umfassend analysiert. Es kann zwar zu Beginn des Untersuchungszeitraums eine Einschr{\"a}nkung der Quellenbesteuerungsrechte beobachtet werden, seit dem Jahrtausendwechsel kommt die Bundesrepublik aber durch eine Ausweitung der Quellenbesteuerung den Entwicklungsl{\"a}ndern entgegen. Trotzdem ist in deutschen DBA die Betriebsst{\"a}ttendefinition noch deutlich enger gefasst als in DBA anderer Industriestaaten mit Entwicklungsl{\"a}ndern.}, language = {de} } @article{LeitschStoklassa, author = {Leitsch, Sebastian and Stoklassa, Sven-Oliver}, title = {Rechtsfolgen der fiktiven unbeschr{\"a}nkten Einkommensteuerpflicht nach \S 1 Abs. 3 EStG}, series = {Praxis Internationale Steuerberatung}, volume = {2020}, journal = {Praxis Internationale Steuerberatung}, number = {9}, issn = {1438-8375}, pages = {267 -- 274}, abstract = {Nachdem in einem ersten Beitrag die Voraussetzungen des Antrages nach \S 1 Abs. 3 EStG aufgezeigt wurden ( PIStB 20, 187 ), widmet sich der folgende Beitrag nunmehr den Rechtsfolgen der fiktiven unbeschr{\"a}nkten Einkommensteuerpflicht. In der Praxis kann es schwierig sein, die Auswirkungen eines Antrags auf fiktive unbeschr{\"a}nkte Steuerpflicht zu {\"u}berblicken. Da die Unterschiede zur beschr{\"a}nkten Steuerpflicht nach \S 1 Abs. 4 EStG vielschichtig sind, ist daf{\"u}r regelm{\"a}ßig eine detaillierte Vergleichsberechnung anzustellen.}, language = {de} } @article{Leitsch, author = {Leitsch, Sebastian}, title = {Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die handelsrechtliche Rechnungslegung}, series = {Steuer und Studium}, volume = {2021}, journal = {Steuer und Studium}, number = {2}, issn = {1868-3126}, pages = {110 -- 120}, abstract = {Die weltweiten Folgen der Corona-Pandemie haben auch einschneidende Konsequenzen f{\"u}r die Wirtschaft. Fast alle Unternehmen in Deutschland sind von der Krise zumindest indirekt betroffen. Die Krise hat auch Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung dieser Unternehmen. Deshalb hat das IDW bereits im M{\"a}rz diesen Jahres den ersten von drei fachlichen Hinweisen ver{\"o}ffentlicht, die sich mit den Folgen des Corona-Virus auf die Rechnungslegung befassen. Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf unterschiedlichste Bilanzierungssachverhalte, Anhangsangaben sowie die Berichterstattung im Lagebericht. Der nachfolgende Beitrag stellt die Auswirkungen von Corona auf die handelsrechtliche Rechnungslegung dar und veranschaulicht deren Umsetzung anhand von Fallbeispielen.}, language = {de} }