@article{Leitsch2017, author = {Leitsch, Sebastian}, title = {Konzerninterne Dienstleistungen als passive T{\"a}tigkeit}, journal = {Praxis Internationale Steuerberatung}, volume = {2017}, number = {1}, issn = {1438-8375}, institution = {THWS Business School}, pages = {14 -- 23}, year = {2017}, abstract = {Die Einordnung einer T{\"a}tigkeit als aktive oder passive T{\"a}tigkeit i. S. d. \S 8 Abs. 1 AStG ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach den \S\S 7 bis 14 AStG , bei der Betriebsst{\"a}ttenregelung des \S 20 Abs. 2 AStG sowie bei Aktivit{\"a}tsvorbehalten deutscher DBAs relevant. Die Ausnahmeregelungen sowie R{\"u}ckausnahmen machen die Vorschrift sehr komplex. In einem Beitrag aus der Septemberausgabe wurde der Bedienenstatbestand des \S 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) AStG dargestellt (s. PIStB 16, 237 ). In diesem Folgebeitrag soll nun der Erbringenstatbestand des Buchst. b) ausf{\"u}hrlich dargelegt und durch Beispielsf{\"a}lle verdeutlicht werden.}, language = {de} }