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Verschiedene Studien zum Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst besagen, dass aufgrund des demografischen Wandels je nach Bundesland bis zum Jahr 2030 etwa ein Viertel bis fast die Hälfte der öffentlich Beschäftigten altersbedingt ausscheiden wird. Auch die Archivwelt ist von dieser Situation betroffen; den sich verändernden Arbeitsmarktbedingungen und demografischen Entwicklungen kann sie sich nicht entziehen. So werden in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Der Mangel an qualifiziertem Personal ist aber bereits jetzt Realität. Allerdings war bisher nicht genau geklärt, wie genau ein möglicher Fachkräftemangel im Archivwesen definiert und gestaltet ist, oder in welchen Tätigkeitsbereichen und Qualifikationsniveaus er vorherrscht. Denn das Fehlen qualifizierter Fachkräfte ist auch häufig eine subjektive Einschätzung. Um diesen Fragen nachzugehen sowie mögliche Gegenmaßnahmen und Prognosen für die nächsten Jahre zu erhalten, wurde 2023 eine detaillierte Befragung auf Ebene der deutschen Staats- und Landesarchive durchgeführt. Themen wie Personalstrukturen und -beschaffung, Aus- und Weiterbildung sowie Personalmanagementstrategien und –gegenmaßnahmen wurden tiefergehend untersucht. Dadurch erhielt die Analyse konkrete Zahlen, u. a. zu Punkten wie der Personal- und Altersstruktur, prognostizierten altersbedingten Abgängen, zur Mitarbeiterfluktuation oder der Besetzungsdauer von ausgeschriebenen Stellen. Diese Zahlen ermöglichen eine tiefgreifende Analyse der gegenwärtigen und zukünftigen Situation der Archivverwaltungen und bieten eine Grundlage für die weitere Forschung und Maßnahmenplanung.
Lesben-/Frauenarchive haben es sich zum Ziel gesetzt, die historischen Quellen feministischer und queerer Bewegungen auffindbar zu machen und zugänglich zu halten. Auf diese Weise intervenieren sie in traditionelle Archivpraktiken und tragen nicht nur zu einer inklusiveren Geschichtsschreibung, sondern auch zur Pluralisierung von Perspektiven auf politische, soziale und kulturelle Fragen bei.
Um die Arbeit in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven noch zielgerichteter zu gestalten, erörtert die vorliegende Masterarbeit den theoretischen und methodischen Mehrwert des Konzepts der „Designated Community“ (OAIS) für die archivische Erschließung. Auf Basis von Literatur zur Designated Community, der archivischen Erschließung und Bewegungsarchiven, den Protokollen der Jahrestreffen des i.d.a.-Dachverbands und einer Umfrage zu den Erschließungspraktiken in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven adressiert die Arbeit zwei Fragen:
1. Welche Perspektiven eröffnet der Fokus auf die Designated Community, also die Frage danach, für wen Archivgut erschlossen wird, auf die (historische) Entwicklung der archivischen Erschließung im Allgemeinen und in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven im Speziellen?
2. Wie kann das Konzept der Designated Community als Methode für die Analyse und Gestaltung der archivischen Erschließung in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven genutzt werden – insbesondere in Hinsicht auf die Herausforderungen und Potenziale der Digitalisierung und digitalen Archivierung?
Auf Basis dieser zwei Fragen entwickelt die Arbeit einen Ansatz, um (nicht ausschließlich queer/feministische) Archivgemeinschaften anhand alltäglicher Archivpraktiken wie der Erschließung zu untersuchen, in ihrer Wandelbarkeit zu verstehen und weiterzuentwickeln.
Archive sind zunehmend mit Kürzungen von Haushaltsmitteln, Personalmangel und Sparzwängen konfrontiert, weshalb dem Archivmanagement und Berichtswesen eine immer bedeutendere Rolle zukommt. Dementsprechend möchten die staatlichen Archivverwaltungen den Einsparungen aktiv begegnen und in der Erfüllung ihres Auftrags handlungsfähig bleiben. Der hohe Rechtfertigungsdruck gegenüber dem Archivträger zwingt Archive dazu, ihre Leistungen zu bemessen, darzustellen und sich mit dazu notwendigen Controlling-Instrumenten auseinanderzusetzen. Die vorliegende Masterarbeit behandelt den Einsatz einer Balanced Scorecard (BSC) im staatlichen Archivwesen und überprüft anhand der Entwicklung einer Methodik und eines Modells am Beispiel des Landesarchivs Sachsen-Anhalt (LASA), inwiefern sich der Einsatz dieses Controlling-Instruments für das LASA und andere staatliche Archivverwaltungen lohnt und übertragen lässt. Mittels der beispielhaften Entwicklung einer Führungs- und Berichts-Scorecard für das LASA zeigt die Arbeit die Vorgehensweise und Methodik zur Einführung einer BSC auf, von der Strategieentwicklung bis hinunter (top-down) zur Definition von operativen, auf die Strategie abgestimmten Zielen, Aktionen und Kennzahlen. Auf der Grundlage einer SWOT-Analyse werden aktuelle strategische Themen herausgearbeitet. Während die Führungs-Scorecard das strategische Management in den auf staatliche Archivverwaltungen ausgerichteten Perspektiven und strategischen Themen unterstützt, erfüllt die anschließend entwickelte Berichts-Scorecard den Zweck der Kommunikation von erbrachten Leistungen und Wirkungen des Archivs nach innen und außen mit Kennzahlen für relevante Stakeholder, deren Bedeutung mit einer Stakeholder-Analyse ermittelt werden, bevor die aus Sicht der Stakeholder bedeutenden Kennzahlen der Leistungserbringung (output) und Leistungswirkung (outcome) bestimmt werden. Einen breiten Raum widmet die Arbeit dem Thema der Wert- und Wirkungsmessung, das in Archiven bisher wenig rezipiert wurde. Auf Basis des Forschungsstandes im Bibliothekswesen als vergleichbare Kulturerbe-Einrichtung werden Empfehlungen für die Erhebung konkreter qualitativer Kennzahlen in Archiven durch eine konzipierte Umfrage an Nutzende vorgeschlagen. Den Abschluss der Arbeit bilden konkrete Handlungsempfehlungen für das LASA, indem die Empfehlungen aus den Analysen noch einmal in einem Cluster an durchzuführenden Maßnahmen zusammengefasst werden. Hierauf folgen ein Fazit und ein individueller Ausblick für die Anwendung der BSC in Staats- und öffentlichen Archiven.
Historiker:innen bauen ihre Forschung auf der Analyse historischen Quellenmaterials auf. Vor dem Hintergrund, dass die historischen Grundwissenschaften durch den stetigen Abbau der dazugehörigen Lehrstühle zunehmend in ihrer Existenz bedroht sind, stellt sich die Frage, mit welchem Wissensstand (knowledge base) zukünftige Historiker:innen an die Archivrecherche herangehen werden und wie viel Unterstützung sie von Seiten der Archive benötigen. Angesichts der zunehmenden Zugänglichkeit historischer Quellen im Netz sowie den sich wandelnden Formatvorlagen werden Fähigkeiten zur Prüfung der Integrität und Authentizität des Quellenmaterials immer wichtiger. Doch nicht nur die Zugänglichkeit zu historischen Quellen ändert sich im Zuge der Digitalisierung, sondern auch die Methoden der Geschichtswissenschaften als solche. Dies setzt bei Geschichtsstudent:innen eine Erweiterung ihrer bisherigen Kompetenzen im Umgang mit Primärquellen auch im digitalen Raum voraus. Welche Kompetenzen für eine erfolgreiche Archivrecherche benötigt werden, wird auf Grundlage des Konzepts der Archival Literacy und der Primary Source Literacy untersucht und ausgewertet. Inwieweit diese Kompetenzen Anwendung im geschichtswissenschaftlichen Lehrbetrieb finden, wird anschließend überprüft.
Wie das öffentliche steht auch das kirchliche Archivwesen vor der großen Herausforderung, sich trotz immer knapper werdender Ressourcen zusehends komplexer werdenden Aufgaben stellen zu müssen. Doch während die Staats- und Kommunalarchive infolge der Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle bereits seit der Jahrtausendwende Mittel und Wege eruieren, um dem zunehmenden Transparenz- und Kostendruck zu begegnen, ist für die kirchlichen Archive bislang kein vergleichbarer übergreifender Einschlag zu erkennen. In Anbetracht der kirchlichen Rückbauprozesse und dramatisch sinkender Kirchensteuereinnahmen sind jedoch gerade sie gut beraten, ihre Arbeit nun selbstkritisch zu beleuchten und rechtzeitig eigene Strategien für ein effektives und effizientes Handeln zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Masterarbeit am Beispiel des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen ein Entwicklungskonzept entworfen, das zum einen durch eine gezielte strategische Ausrichtung den sich verändernden allgemeinen Rahmenbedingungen Rechnung trägt, zum anderen jedoch auch möglichst konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der bestehenden und künftigen archivischen Herausforderungen vorschlägt. Hierzu wird sowohl auf etablierte Instrumente und Methoden des strategischen Managements als auch das praxisorientierte Konzept der Archiventwicklungsplanung zurückgegriffen, um am konkreten Beispiel zu zeigen, wie sich beide Ansätze gegenseitig ergänzen können.
Im Rahmen der Arbeit wurden erste Überlegungen für ein Dokumentationsprofil im Idealtypus für das Stadtarchiv Greven entwickelt. Anschließend wurden für jede Kategorie Dokumentationsziele mit Dokumentationsgraden entwickelt. Es wurde eruiert, dass einige Kategorien, wie Kultur und Sport, momentan nur unzureichend im Grevener Stadtarchiv dokumentiert werden. Deutliche Lücken wurden dabei in mehreren Kategorien im Bereich der nichtamtlichen Überlieferung aufgedeckt, so dass weitere Maßnahmen zur Einwerbung, um die Überlieferungslücken langfristig zu schließen, getroffen werden sollten.
Barrierefreiheit im Archiv
(2022)
Alle Personen, die in Archiven arbeiten, kennen es: das immer weniger zutreffende Klischee von Archiven als verschlossene, beinah geheime Orte. Mein Weg ins Archiv führte über ein Projekt, das dieses Bild wunderbar widerlegt: Im Projekt Heimerziehung haben wir ehemalige Heimkinder niedrigschwellig bei ihrer Suche nach Nachweisen und Unterlagen für die biografische Aufarbeitung unterstützt und begleitet – von wegen, geheim. Meine Kollegin bezeichnete das als ‚emotionale Barrierefreiheit‘. Doch wie sieht es sonst aus mit der Barrierefreiheit im Archiv? Meine erste Forschungsfrage ist die nach der Relevanz des Themas in der fachlichen Diskussion mit einem Ausblick auf den englischsprachigen Diskurs. Anschließend stellen sich die Fragen, welche praktische Relevanz das Thema in der archivischen Arbeit hat und was Archive tun, um Barrierefreiheit herzustellen. Anhand explorativer Expertïnneninterviews mit Gehörlosen und Fachpersonen aus Gedächtnisinstitutionen soll die Frage nach Erfahrungen in Archiven mit (fehlender) Barrierefreiheit beantwortet werden. Die Interviews bilden die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach Handlungsempfehlungen zum Abbau von Barrieren. In der Arbeit möchte ich aufzeigen, welche Maßnahmen Archive ergreifen können und welches Vorgehen dabei hilfreich und effektiv ist. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage nach schnell umzusetzenden Maßnahmen, die auch für kleine Archive möglich sind. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich der Nutzung, denn „[a]lle Archive haben eine künftige Nutzung zum Ziel.“
„Schätzungsweise 80% aller weltweiten qualitativen und quantitativen Daten weisen einen Raumbezug auf.“ Geographische Informationen sind heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und besitzen einen hohen Marktwert. Angesichts der weit fortgeschrittenen Digitalisierung in der Kartographie ist zu fragen, wie Archive mit elektronischen Karten (Geodaten) umgehen sollen. Zwar wurde die Archivierung von (digitalen) Geodaten in den letzten Jahren immer wieder untersucht, hierbei ging es jedoch in erster Linie um Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder, die von den Landesarchiven archiviert werden. Die Archivierung kommunaler Geodaten wurde bislang kaum erörtert. Eine Ausnahme bildet die Archivierung von Geobasisdaten durch Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Anders als in anderen Bundesländern ist hier die Katasterführung seit 1948 eine kommunale Aufgabe. Auch die Archivierung von (analogen wie digitalen) Luftbildern und ggf. deren Digitalisierung wurde bereits verschiedentlich untersucht. Den Schwerpunkt in der Literatur zur Geodaten-Archivierung bildet die Kernaufgabe Übernahme, gefolgt von der Bewertung. Dennoch werden nur selten ausführlich die Vor- und Nachteile bestimmter Dateiformate diskutiert. Wie die Benutzung konkret umgesetzt werden könnte, wurde ebenfalls nur vereinzelt erläutert. Geofachdaten, die in den unterschiedlichsten Fachgebieten und Aufgabenbereichen im Einsatz sind, wurden fast ausschließlich im Kontext von übergreifenden Bewertungsmodellen thematisiert. Die vorliegende Arbeit greift dieses Forschungsdesiderat auf und untersucht die Archivierung von kommunalen Geodaten (insbesondere Geofachdaten). Dabei werden die Arbeiten über die Archivierung von Geobasisdaten herangezogen und auf ihre Tauglichkeit für kommunale Geodaten geprüft. Auch Empfehlungen für die digitale Langzeitarchivierung allgemein können verwendet, müssen aber auf Geodaten und auf die konkrete Situation vor Ort übertragen werden. Die vorliegende Arbeit versteht sich als Archivierungskonzept für die Geodaten der Stadt Cuxhaven, das – mit ortsspezifischen Anpassungen – auch auf andere Kommunalarchive übertragbar sein soll. Das Konzept umfasst alle archivischen Kernaufgaben, wobei ein Schwerpunkt auf die Bewertung und Übernahme gelegt wird.
Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend Objektdaten im Web publiziert. Jedoch ist unklar, ob diese von Forscher:innen genutzt werden und sie qualitativ ausreichend sind. Eine vielversprechende Lösung stellen die FAIR Data Principles dar. Seit ihrer Publikation im Jahr 2016 haben sie sich schnell innerhalb der Forschung verbreitet und sind Teil nationaler und internationaler Forschungsförderprogramme. FAIR ist ein Akronym für Findable, Acessible, Interoperable and Reusable. Ihr Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten zu verbessern, indem die Daten unter anderem mit klaren und eindeutigen Nutzungsbedingungen ausgezeichnet werden. Eine Besonderheit der 15 Prinzipien ist die Fokussierung auf die Lesbarkeit der Daten, sowohl von Menschen als auch von Maschinen. In diesem Sinne ist die Anwendbarkeit von FAIR auf Museen Thema der Untersuchung.
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Anforderungen an deutsche Forschungsmuseen bezüglich der Nutzung der Objektdaten als Forschungsdaten im Sinne der FAIR-Prinzipien gestellt und inwiefern diese Anforderungen bereits erfüllt werden.
Für die Selektion des Datenkorpus wird eine Online-Recherche, für den Kriterienkatalog eine Literaturrecherche und für die Beurteilung der FAIRness des Datenkorpus eine qualitative Bewertung durchgeführt.
Keines der untersuchten Objektdaten der sechs betrachteten Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft ist vollständig FAIR-konform, aber mit 13 von 15 erfüllten Prinzipien ist das Deutsche Museum in München das FAIRkonformste Museum. Von allen Museen werden die Prinzipien F2, A1.1, A1.2 und I1 vollständig erfüllt, was an der Arbeitsweise in der Objektdokumentation und der Web-Publikation liegt. Das Prinzip A2 wird von keinem Museum erfüllt, wodurch Defizite in der Museumsarbeit deutlich werden. Die anderen Prinzipien werden, bis auf R1.3, unterschiedlich erfüllt.
Insgesamt bieten sich die FAIR-Prinzipien als Startpunkt für wiederverwendbarere Forschungsdaten im musealen Bereich an. Jedoch zeigen die untersuchten Museen zum Teil erhebliche Defizite auf, wie fehlende oder unklare Nutzungsbedingungen und Datenprovenienzen. Deutlich wird auch, dass die FAIRPrinzipien
nicht alle Anforderungen an Objektdaten abdecken. Dazu gehören die Langzeitarchivierung oder die Vertrauenswürdigkeit der Daten.
Spätestens im Studium werden die Studierenden mit dem wissenschaftlichen Arbeiten konfrontiert. Hochschulbibliotheken übernehmen die Rolle als Vermittler und Förderer von zentralen Kompetenzen für den angemessenen Umgang mit Informationen. Vor allem die Förderung der Informationskompetenz steht im Fokus. Dabei umfasst das Feld des wissenschaftlichen Arbeitens mehr als Ressourcenkenntnis, Recherchekompetenz und Wissensmanagement. Befragungen an verschiedenen deutschen Hochschulen haben gezeigt, dass auch der Wunsch und Bedarf an Unterstützung in anderen Bereichen des wissenschaftlichen Arbeitens besteht. Zudem sind die Angebote häufig fachübergreifend konzipiert und gehen nicht auf die Wissenschaftspraxis in unterschiedlichen Fachdisziplinen ein. Ziel dieser Arbeit ist es – nach Erhebung der studentischen Bedarfe, Wünsche und Problemfelder – ein Konzept für ein zielgruppenspezifisches und modular aufgebautes Selbstlernangebot zur Kompetenzentwicklung im wissenschaftlichen Arbeiten für die Studierenden des Bachelorstudiengangs Bibliothekswissenschaft an der Fachhochschule Potsdam auszuarbeiten.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die gegenwärtige Rolle des Dokuments und deren mögliche Veränderungen in der Zukunft zu erforschen. Dies wird durch die Auswertung einschlägiger Forschungsliteratur sowie der Durchführung qualitativer Interviews mit Sachkundigen aus dem Bereich der KI-basierten Wissenstechnologien und einem Test eines der in diesem Zusammenhang vorgestellten Produkte ermöglicht. So wird auf die Fragen eingegangen, was analoge und digitale Dokumente voneinander unterscheidet, welche Funktionen das digitale Dokument heute besitzt und wie diese durch KI-Technologien stetig erweitert und verbessert werden.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.
„Fremdbestände“ im Archiv
(2020)
Im Januar 2020 wurde ich bei einem Magazinrundgang im Diözesanarchiv Rottenburg (im Folgenden: DAR) auf Filmrollen aufmerksam, die mit einem Etikett „Katholisches Filmwerk“ gekennzeichnet waren. Auf meine Frage, was denn genau das Katholische Filmwerk sei, erhielt ich von der Leiterin des DAR die Antwort, dass es sich bei dem Bestand (im Folgenden: KFW) um einen „Fremdbestand“ handele, der bisher noch unbearbeitet sei. Der Grund: Das KFW sei eine überdiözesane Einrichtung mit einer inhaltlich überdiözesanen Überlieferung, weswegen die Archivleitung gar nicht genau wisse, ob der Bestandsbildner überhaupt in die archivische Zuständigkeit des DAR falle und/oder die Überlieferung zum „Überlieferungsprofil“ des DAR passe. Darüber hinaus liege mit der Filmüberlieferung eine Überlieferungsform bzw. Archivaliengattung vor, mit der das DAR bislang kaum Erfahrung gesammelt habe. Es sei daher fraglich sei, ob das DAR diesen Bestand adäquat zu erschließen vermag. Diese Aussagen waren die Initialzündung für die vorliegende Arbeit. Das KFW soll dabei nur beispielhaft stehen für Bestände in Diözesanarchiven, die nicht unmittelbar in die Zuständigkeit eines bestimmten Archivs fallen, somit einerseits in gewisser Weise einem unbestimmten „Graubereich“ angehören und daher als „fremd“ angesehen werden können, andererseits aber inhaltlich-thematisch der Überlieferung des eigenen Archivs nicht völlig fernstehen.
Verbundlösungen bieten durch eine kooperative Nutzung einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Infrastruktur Möglichkeiten und Wege, eine OAIS-konforme Archivierung trotz allerorten knapper finanzieller und personeller Ressourcen in der Praxis zu realisieren. Damit stellen sie sich insbesondere für kleine und mittlere Archive als vielversprechender Lösungsweg dar. Die Verbünde schaffen durch die Bereitstellung einer technischen und organisatorischen Infrastruktur für ein digitales Archiv die notwendigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Archive, um ihre Bestände zu archivieren.
Die in den Verbünden bestehenden vielfältigen Angebote für Schulungen und Supportleistungen, Informationsmaterialien zur selbstständigen Weiterbildung sowie Austauschmöglichkeiten mit anderen Verbundteilnehmern können für kleine und mittlere Einrichtungen der Schlüssel zur Erlangung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Archivierung sein. Die fachliche Qualifizierung der kleineren Archive ist von zentraler Bedeutung, da diese im Verbund die volle Verantwortung für die Erhaltung ihrer Objekte tragen, auch wenn die Arbeitsteilung im Verbund bedingt, dass sie nicht mehr alle Aufgaben der Archivierung selbst durchführen.
Muss guter Rat teuer sein?
(2019)
Ausgehend von einer umfragegestützten Analyse der aktuellen Herausforderungen des deutschen Archivwesens im Allgemeinen und des katholischen Archivwesens im Besonderen fragt die Arbeit, ob im katholischen Archivwesen Bedarf für die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle besteht und ob eine solche den katholischen Archiven dabei helfen könnte, die aktuellen Herausforderungen (besser) zu meistern. Sie definiert weiterhin die Anforderungen an eine mögliche Archivberatungsstelle hinsichtlich Zielgruppe, fachlicher Ausrichtung, finanzieller und personeller Ausstattung sowie Organisationsform. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass Beratungs- und Unterstützungsbedarf insbesondere in den Bereichen der Digitalisierung und digitalen Bereitstellung, der digitalen Langzeitarchivierung sowie auf dem Gebiet der archivarischen Aus- und Fortbildung besteht und die Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für katholische Diözesanarchive, die Archive der katholischen Vereine und Verbände sowie die Archive der Orden sinnvoll wäre.
Nutzerberatung im Lesesaal
(2019)
Mit dem Fokus auf der Praxis soll das Spektrum der Möglichkeiten für eine Organisation der Nutzerberatung umrissen werden. Dazu gilt es, potentielle Ansatzpunkte zu erfassen, zu beschreiben und zu diskutieren sowie systematisch zusammenzustellen. Im Ergebnis soll ein Raster vorgelegt werden, das Archive für die in der Tat vielfältigen Aspekte und Facetten der Nutzerberatung sensibilisiert und das ihnen bei der Prüfung bzw. Gestaltung ihrer hausspezifischen Praxis eine Hilfe sein kann. Aus forschungspraktischen und Platzgründen habe ich mich entschieden, die Untersuchung dabei in doppelter Weise einzugrenzen, und zwar bleibt die Arbeit im Kern auf die Beratung wissenschaftlicher Nutzer in kleinen Archiven beschränkt.
Architektur spielt eine zentrale sowie allgegenwärtige Rolle in der Lebenswelt der Menschen. Architekt_innen, Landschaftsarchitekt_innen und Stadtplaner_innen entwerfen, zeichnen und planen Bauwerke sowie Landschaften und prägen entscheidend unser räumliches Umfeld, wenn sie es gestalten und formen. Aufgrund der großen Bedeutung, die Architekt_innen und ihre kreativen Schöpfungen auf unsere Lebenswelt haben, sind die in schriftlicher oder visueller Form dokumentierten Ergebnisse ihres Schaffensprozesses bewahrungswürdig. Dieses Kulturgut umfasst alle Unterlagen, die beim Entwerfen und Planen entstehen: Skizzen- und Notizbücher, Modelle, Fotografien, Zeichnungen und Pläne, aber auch Schriftliches wie Korrespondenz, umfassen grob die Vielfalt, die in Architekt_innenvor- und -nachlässen zu finden ist. In den Vor- und Nachlässen finden sich zunehmend digitale Bestandteile, die eine andere Handhabung erfordern als analoge Unterlagen. Denn die digitalen Daten unterliegen der permanenten Gefahr des Verlustes, bedingt durch die Verwendung proprietärer Formate oder veralteter Speichergeräte. Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, inwiefern sich die durch den digitalen Wandel hervorgerufenen Änderungen der Arbeitsweisen von Architekt_innen in den Vor- und Nachlässen wiederfinden und welche Unterlagen bereits jetzt und auch zukünftig zu erwarten sind. Dies schließt die Auseinandersetzung und Analyse der kreativen und planerischen Tätigkeiten sowie das Verhältnis von Architekturschaffenden zu ihrem Vor- oder Nachlass mit ein.
Data Stewardship wird besonders im Bezug auf die FAIR Data Principles und die Einführung der European Open Science Cloud als Begriff weitläufig verwendet, der im weitesten Sinne alle anfallenden Aktivitäten im Forschungsdatenmanagement beschreibt. Jedoch sind genaue Definitionen, Ausprägungen und konkrete Tätigkeitsbeschreibungen bislang noch nicht vollständig definiert. Forschungsdatenmanagement kann als soziotechnisches System angesehen werden, in dem unterschiedliche Akteure in Beziehung treten und zusammenwirken müssen. Die Akteure entstammen dabei unterschiedlichen Sozialen Welten, die an ihren Schwellen aufeinandertreffen und Grenzbereiche (Boundaries) bilden. Unterschiedliche Methoden der Grenzarbeit (Boundary-Work) können angewendet werden, um Kollaborationen zwischen Akteursgruppen zu ermöglichen und zu optimieren. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern sich Data Stewardship Aktivitäten in diese Form von Zusammenarbeit einordnen lassen und welche Aufgaben Data Stewards dabei zukommen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Erarbeitung eines Referenzmodells durch die Übertragung von Theorien zu Kollaborationen in soziotechnischen Systemen und des Agierens an Boundaries aus der Technik- und Wissenschaftssoziologie auf das Anwendungsfeld des Data Stewardships. Hierfür werden anhand einer Literaturanalyse begriffliche Entwicklungen und Ausprägungen des Konzeptes Data Stewardship nachvollzogen und eine Arbeitsdefinition entwickelt. Bestehende theoretische Ansätze zu Methoden und Aufgaben von Boundary-Work werden anhand einer Analyse von im EU-Projekt EOSCpilot erarbeiteten Tätigkeitsbeschreibungen auf die Domäne Data Stewardship übertragen. Der Literatur lassen sich drei begriffliche Ausprägungen entnehmen: Data Stewardship als übergreifendes Konzept und zielgerichtete Menge an Handlungen, Data Stewardship als operative Beschreibungen von Tätigkeiten, die von unterschiedlichen Akteuren im Forschungsprozess ausgeführt werden und Data Steward als neue Rollenbeschreibung für verantwortliche Personen im Forschungsdatenmanagement. Data Stewards können an (kognitiven) Boundaries zwischen unterschiedlichen Akteursgruppen wirken. Sie übernehmen dabei unterstützende, koordinierende und vermittelnde Funktionen als ,Boundary Spanner’. Für die Arbeit an Boundaries können Boundary Objects eingesetzt werden, um als gemeinsame Referenzobjekte zwischen den Akteursgruppen zu vermitteln und die Zusammenarbeit zu erleichtern. Es werden Datenmanagementpläne, Policies und die FAIR Data Prinzipien als mögliche Boundary Objects im Data Stewardship identifiziert. Diese Arbeit ermöglicht eine neue Perspektive auf Data Stewardship Aktivitäten und die Rolle von Data Stewards. Sie zeigt, dass Data Stewardship als ein Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure eingebettet in soziale Geflechte angesehen werden kann. Data Stewards müssen dabei über infrastrukturelle oder forschungsgetriebene Zielsetzungen hinaus vermittelnd auf einer sozialen Ebene agieren und müssen dafür entsprechende Kompetenzen mitbringen.
Seit ungefähr 20 Jahren werden 3D-Digitalisierungstechnologien im Bereich des materiellen Kulturerbes verwendet. Ursprünglich eine Messtechnik für Industrie und Medizin, kommen unterschiedliche technische Verfahren nun dafür zum Einsatz, um Oberflächen und Strukturen dreidimensionaler materieller Objekte des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes dreidimensional zu erfassen, zu modellieren und zu rekonstruieren. Im Vergleich zur Fotografie wird dabei die „gesamte Geometrie eines Objekts, seine Oberflächentextur und nach Möglichkeit seine optischen Materialeigenschaften erfasst, integriert und [in einem] digitalen 3D-Modell zusammenzugeführt.“ Hinzu kommen bildgebende Verfahren, die zerstörungsfrei das Innere der Objekte mehrdimensional abbilden können. In den letzten Jahren hat die Nutzung der 3D-Digitalisierung und -Modellierung auch in der forschenden und kustodialen Arbeit mit wissenschaftlichen Objektsammlungen zugenommen. Dies lässt sich auf den „Material Turn“ in den Geistes- bzw. Kulturwissenschaften, auf die neuen sich entwickelnden technischen Möglichkeiten und mit Sicherheit auf den generellen gesellschaftlichen Trend zur Digitalisierung aller Lebens-, Sozial- und Arbeitswelten zurückführen. Entsprechend geht diese Arbeit der Frage der 3D-Digitalisierung materieller Objekte aus wissenschaftlichen Sammlungen nach.
Spätestens seit dem „Fall Gurlitt“ sind die Abpressung von Kunstwerken meist jüdischer Besitzer durch das nationalsozialistische Deutschland, der europaweite Raub von Kunst während des Zweiten Weltkriegs und neuerdings auch der Entzug privaten Kulturguts in SBZ und DDR ein Thema, das immer wieder empörte Berichterstattung in den Medien hervorruft.
In Deutschland haben sich Bund, Länder und Kommunen zur Unterstützung der Suche nach entzogenem Kulturgut und zur Rückgabe wiedergefundener Objekte verpflichtet, wenn sich diese heute in öffentlichem Besitz befinden.
Die Provenienzforschung, also die Klärung der Herkunft umstrittener Kunstwerke, ist oft schwierig und ohne Archivrecherchen weitgehend aussichtslos. Diese Recherchen zu ermöglichen und zu unterstützen ist auf Grund der Selbstverpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen vor allem eine Aufgabe der staatlichen und kommunalen Archive.
Diese Aufgabe ist relativ neu und vielen Archivaren und Archivarinnen noch nicht bewusst. Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung sind bisher kaum diskutiert. Auch der austausch zwischen Provenienzforschern und Archivaren steht noch am Anfang. Zu diesem Austausch möchte diese Masterarbeit einen Beitrag leisten.
Diskutiert werden im allgemeinen Teil:
- der Weg zur Selbstverpflichtung zur Restituition von NS-Raubgut, die inhaltlichen Probleme und die Schwierigkeiten ihrer Umsetzung;
- die Methodik der Provenienzforschung und die Schlußfolgerungen für eine sie unterstützende archivische Erschließung;
- der aktuelle Stand der archivischen Erschließung zum Zweck der Provenienzforschung am Beispiel mehrerer abgeschlossener Archivprojekte des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste/ Magdeburg.
Die Arbeit entstand im Zusammenhang der Erschließung des Archivbestandes „Kunst und Antiquitäten GmbH“ des Bundesarchivs. Über diese Firma wurde ein Großteil des in der DDR entzogenen Kulturguts in den Westen exportiert, der Bestand ist damit eine zentrale Quelle für die Provenienzforschung.
Der spezielle Teil der Arbeit befasst sich deshalb mit:
- den Formen des Kulturgutentzugs in SBZ und DDR;
- der Geschichte und den Methoden der Kunst und Antiquitäten GmbH;
- dem Charakter des Archivbestandes und der Art seiner Erschließung;
- den sich ergebenden Recherchemöglichkeiten und ihren Grenzen;
- einzelnen methodischen Fragen
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine datenbank-basierte Kategorienstruktur zur Sammlung und Auswahl von Basisanforderungen an E-Akte-Systeme des öffentlichen Sektors. Als Ergebnis der Arbeit wird das Konzept eine nach inhaltlichen sowie strukturellen Aspekten gegliederte hierarchische Anforderungskategorienstruktur umfassen, welche einheitlich definierte und mit einem festgelegten Attributierungsschema versehene Anforderungen enthält. Zur praktischen Nutzung des Konzepts wird dieses in ein Datenbankmodell verwandelt und sodann in eine Datenbankanwendung überführt. Durch die Entwicklung des Anforderungskonzepts sollen projektvorbereitende Maßnahmen wie die Sammlung und Auswahl sowie Erschließung von projektrelevanten Anforderungen effizienter gestaltet werden, was sich durch eine Verringerung der für die Aufnahme und Strukturierung von Basisanforderungen benötigten Zeit auszeichnet. Außerdem wird durch die technische Umsetzung des Konzepts in einer Datenbank eine hohe Nachhaltigkeit erreicht. Bei Bedarf kann das Konzept um weitere thematische Module erweitert werden.
EINFÜHRUNG Die junge Disziplin der Informationswissenschaften stehen, nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und damit einhergehenden Änderung der Gesellschaft, vor dem Problem eines "wechselndes" Forschungsobjekts. Der selbstreferentielle Charakter der Wissenschaftsdisziplin erschwert die Beobachtung informationswissenschaftlicher Forschungsprozesse. Eine Möglichkeit selbstreferentielle Wissensgenerierungen zu beobachten, ist die Anwendung der wissenschaftssoziologischen Methode Akteur-Netzwerk-Theorie.
METHODEN In der vorliegenden Masterarbeit werden informationswissenschaftliche Forschungsprozesse mit Hilfe der Akteur-Netzwerk-Theorie beobachtet, beschrieben und analysiert. Zu diesem Zweck wird die symmetrische Terminologie der Akteur-Netzwerk-Theorie in ein nutzbares Instrumentarium überführt. Innerhalb einer Fallstudie werden drei Forschungsprozesse der Informationswissenschaften mit diesem Instrumentarium beschrieben und anschließend vergleichend analysiert. Die Forschungsfragen der Masterarbeit wurden im Stil der Grounded Theory beantwortet.
ERGEBNISSE Aufgrund der Fallbetrachtungen konnte ein iterativer Analyseprozess konzeptioniert werden, mit dem sich informationswissenschaftliche Forschungsprozesse beschreiben lassen. Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass die Offenlegung der Forschungsstrukturen Rückschlüsse auf das Forschungsobjekt zulassen. Zusätzlich können anhand der gewonnenen Daten Mehrwerte der Nachnutzung informationswissenschaftlicher Forschungsprozesse generiert werden.
DISKUSSION Weil das Forschungsobjekt der Forschungsprozesse abstrahiert und somit analysiert werden konnte, spricht sich die Forscherin eindeutig für eine Anwendung der Methode Akteur-Netzwerk-Theorie in informationswissenschaftlicher Forschung aus. Aufgrund der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten der Analyseergebnisse bedarf es allerdings weiterer Forschungsanstrengungen. Die Untersuchung von Forschungsstrukturen erfolgte in dieser Arbeit unabhängig der zugrundeliegenden Paradigmen und Tätigkeitsbereiche. Eine Untersuchung anhand dieser Parameter verspricht tiefergehende Analyseergebnisse.
Bisher gibt es keine übergreifende Bestandsaufnahme der Anforderungen von Stakeholdern an FDR, die sich aus den zuvor genannten Grundsatzdokumenten und Empfehlungen ergeben würden. Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese Anforderungen erfasst und analysiert werden. Denn FDR können nur zielgerichtet, zielgruppengerecht und nachhaltig entwickelt, verbessert, genutzt und bewertet werden, wenn die Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Stakeholder aus dem Wissenschaftsbetrieb an solche Infrastrukturen bekannt sind. Zur Ermittlung dieser Anforderungen wird zunächst ein Kriterienkatalog für FDR aufgestellt, der sich auf Untersuchungen und Arbeiten zu Eigenschaften und Funktionen von FDR stützt (siehe Kapitel 3). Dieses Set von Kriterien dient anschließend als Instrument zur strukturierten Erfassung und Evaluation der Anforderungen aus den Grundsatzdokumenten und Empfehlungen der Stakeholder. Dadurch sollen potenzielle Lücken zwischen Bedürfnissen und Lösungen im aktuellen Umfeld der FDR identifiziert und Anreize für die Entwicklung und Verbesserung der FDR gegeben werden.
Die digitale Bauakte
(2017)
Die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung birgt tiefgreifende Veränderungen für die Schriftgutverwaltung. Die Umstellung von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung führt zu Verwerfungen herkömmlicher Arbeitsmethoden und fordert ebenso eine Anpassung bisheriger archivfachlicher Konzepte. Die Arbeit untersucht die Entstehung des heutigen Verwaltungsschriftgutes anhand eines konkreten Verwaltungsverfahrens: dem Baugenehmigungsverfahren. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird sowohl die archivische Bewertung als auch die Übergabe an das zuständige Kommunalarchiv (neu) diskutiert. Fachgespräche mit MitarbeiterInnen der unteren Bauaufsichtsbehörden im Land Brandenburg ermöglichen Einblicke in die (noch) analogen sowie die digitalen Arbeitsabläufe des heutigen Baugenehmigungsverfahrens und liefern damit ein konkretes Bild von der Bauakte als zukünftige Archivale.
Bauakten liegen heute in einer anderen Form vor als bisher. Ihr Aufbau und Inhalt wird durch den Einsatz IT-gestützter Systeme bestimmt. Eine vollständige digitale Bauakte existiert in Brandenburg derzeit noch nicht. Hierfür fehlen gesetzliche und infrastrukturelle Grundvoraussetzungen. Stattdessen gilt die papiergebundene Akte weiterhin als führend. Parallel dazu werden Informationen zu Vorgängen aber auch digital – in Fachverfahren – vorgehalten. So entsteht eine hybride Bauakte. Solche hybriden Ablagen sind typisches Charakteristikum der heutigen Aktenführung und stellen ArchivarInnen zunehmend vor neue Herausforderungen.
Untersuchungen zur fiktionalen Darstellung von Archiven in Literatur und Film weisen allesamt einen weißen Fleck auf, denn in jenen Studien wurden für Kinder und Jugendliche verfasste und produzierte Medien bislang ignoriert - dabei gibt es in der Lektüre der ArchivbesucherInnen von morgen viel zu entdecken.
Diese Masterarbeit trägt ausgewählte Quellen zusammen, um auf archivarischer Seite das Bewusstsein für kinder- und jugendliterarische Stoffe mit archiv(al)ischen Bezügen und Inhalten zu schärfen und zum produktiven Umgang mit ihnen anzuregen. In mehreren Formaten schlummert Potential, gerade im Genre der Detektivgeschichte: Wer die kriminalistischen LaienforscherInnen begleitet, ebnet die in den Archiven allenthalben gefürchteten Hemmschwellen mit spielerischer Leichtigkeit ein. Wann immer Juniordetektive einen Fall lösen und die Vorgeschichte mit historischen Quellen ergründen, fügen sich in die rückwärtsgerichtete Erzählweise der Detektivgeschichte Handlungselemente wie die Nutzung eines Archivs (z.B. in "Die drei ??? und das Aztekenschwert") hervorragend ein; auch die Vermittlung archivfachlichen Wissens ließe sich in einem solchen Format in propädeutischen Ansätzen realisieren. Archivarinnen und Archivare sollten Mut zu kindgerechter Unterhaltung, zu Fiktionalisierung und Popularisierung zeigen und ihre Archivalien als erzählte Geschichte aufbereiten. Als Kommunikationskanal zur jüngeren Zielgruppe bietet sich die Detektivgeschichte für archivpädagogisches Edutainment in vielen Formen an. Jedes Archiv kann hier ansetzen und die eigenen Bestände vor Ort mit Entdeckungsreisen ins Archiv oder in gedruckter wie virtueller Form als mysteriöse Fälle inszenieren. Wünschenswert wäre zudem eine Serie oder Reihe archiv(al)ischer Krimis, in denen Archive sichtbar ins Zentrum der Abenteuer rücken und aktiv handelnde Archivarinnen und Archivare in Hauptrollen schlüpfen. Die Ästhetisierung des Archivwesens und der eigenen Archive als geheimnisvolle Orte, in denen es viel Aufregendes zu entdecken und zu erforschen gibt, vermag viel zu bewirken. Werden Archive von innen als spannende und faszinierende Erlebniswelten wahrgenommen und auf unterhaltsame wie lehrreiche Weise als literarische Schauplätze von Abenteuern und Ermittlungen erkundet, ist die Chance groß, dass dies jungen LeserInnen nachhaltig im Gedächtnis bleibt und ihnen über kurz oder lang auch den Weg in ein reales Archiv erschließt.
Seit 1874 werden Personenstandsregister in den staatlichen Standesämtern geführt. Die dafür errichteten Standesamtsbezirke haben seitdem eine Vielzahl von Wandlungen erfahren. Mit der Übergabe eines Großteils der Personenstandsregister an die zuständigen Archive seit 2010 mussten diese Entwicklungen von den Archiven nachvollzogen werden. Anhand des Landkreises Havelland und der Personenstandsregister in den drei aktiven Archiven wurde in dieser Arbeit der Versuch unternommen, die Entwicklungen so nachzuvollziehen, dass die auch auf andere Gebiete und Archive übertragbar sind. Unter Aufzeigung von Hilfsmitteln für die Erschließung von Zugehörigkeiten zu Standesämtern konnte gezeigt werden, auf welche Art und Weise eine Erschließung funktionieren kann. Am Ende der Arbeit steht für den Landkreis Havelland eine Übersicht, welche sowohl den Wandel der Verwaltungsgrenzen auf Kreis- und Gemeindeebene widerspiegelt als auch die Ermittlung der in den Archiven befindlichen Personenstandsunterlagen beinhaltet und die Zugehörigkeit aller Gemeinden des Landkreises zu den jeweiligen Standesamtsbezirken aufschlüsselt, und dies über eine Zeit von über 140 Jahren.
Die Archivierung von Schulunterlagen ist äußerst vielfältig. Neben Unterlagen aus schulischer Provenienz müssen außerdem auch Unterlagen der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden archiviert werden. Hierfür sind neben den kommunalen auch staatliche Archive zuständig. Die Schriftgutverwaltung der meisten Schulen ist stark verbesserungswürdig. Die Archive sollten hier beratend tätig werden. Durch regelmäßige Kontakte zu den einzelnen Schulen kann die Überlieferungsbildung langfristig entscheidend verbessert werden. Zur Sicherung der aktuell noch vorhandenen Altunterlagen empfiehlt sich eine systematische Erfassung und Sichtung aller Schulen innerhalb des eigenen Archivsprengels. Im Vorfeld durchgeführte Recherchen zur Entwicklung des lokalen Schulwesens erleichtern dabei das Vorgehen. Die Bewertung von Schulunterlagen kann durch Bewertungsmodelle vereinfacht werden. Für den staatlichen Bereich liegen solche Modelle bereits vor. Ein kommunales Bewertungsmodell existiert gegenwärtig noch nicht, sollte aber in Kooperation einzelner Kommunalarchive erstellt werden. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem jeweils regional zuständigen staatlichen Archiv anzustreben, um eine »Überlieferungsbildung im Verbund« zu erreichen. Für die Übernahme und Kassation von Unterlagen bietet sich ein standardisiertes Verfahren an. Um »wilde Kassationen« zu verhindern, sollten die Kosten für die Aktenvernichtung zentral vom Archiv übernommen werden. Das Kommunalarchiv Minden hat mit einer entsprechenden Regelung seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Bei der Erschließung von Schulunterlagen sollte zur Arbeitserleichterung eine einheitliche Klassifikation für alle Schulbestände verwendet werden. Zentrale Schulunterlagen wie z.B. die Schulchroniken sollten zur leichteren Nutzbarkeit in digitaler Form im Internet präsentiert werden. Bei der Nutzung von bestimmten Schulunterlagen sind neben den archivischen Schutzfristen auch das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Leider ist hier in manchen Bereichen die Rechtslage nicht immer ganz eindeutig. Hier wäre eine weitere Präzisierung wünschenswert.
Die Bestandserhaltung digitaler Informationsobjekte bildet für jede Kultureinrichtung eine Herausforderung. Die Les- und Interpretierbarkeit von Digitalisaten hängt von einer komplexen technischen und Nutzungsumgebung ab, welche neben den Objekten mit Maßnahmen wie die Migration zu erhalten ist. Erhaltungsmaßnahmen schränken die Authentizität digitaler Objekte ein, weshalb ihnen eine Bewertungsentscheidung vorausgeht, die Definition signifikanter Informationseigenschaften. Der Prozess der digitalen Bestandserhaltung gestaltet sich äußerst komplex, verlangt die Ausrichtung auf Standards wie das OAIS-Modell und PREMIS und eine stetige individuelle Anpassung auf Umgebungs- und Objektveränderungen. Daher kümmern sich hauptsächlich entstehende Verbundlösungen vermehrt neben der Nutzbarmachung auf Portalen wie die DDB um die langfristige Sicherung und Verfügbarkeit von digitalem Kulturgut, was aus Gründen der Nachhaltigkeit notwendig erscheint. Nach der Definition der signifikanten Formateigenschaften und einem Einlieferungs- und Dokumentationskonzept signifikanter Informationseigenschaften zielt die Masterarbeit anhand des Brandenburger Digitalisierungsprojekts „Populare Schriftzeugnisse“ darauf ab, angesichts einer angestrebten strategischen Verbundlösung zwischen der Koordinierungsstelle Brandenburg-digital und der Servicestelle Digitalisierung am Konrad-Zuse-Institut Berlin einen prototypischen Gesamt-Workflow für die Erhaltung digitaler Kulturobjekte mittels der Migrationsstrategie zu entwickeln. Die Umsetzung berücksichtigt die OAIS-Konformität – insbesondere die Funktionseinheit Preservation Planning – und die Eignung des in der End-Archivierungslösung der digiS verwendeten Open-Source-Archivierungssystems Archivematica.
Forschungsdaten gelten als Grundlage für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und daher ist ein planvoller Umgang mit diesen Daten zum Zweck der Speicherung sowie der Nachnutzung essenziell. In Folge dessen rückt das Forschungsdatenmanagement verstärkt in den Fokus. Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) möchte ihre Forschenden im Umgang mit digitalen Forschungsdaten besser unterstützen und diese langfristig bewahren. Das Ziel dieser Arbeit ist daher die Untersuchung der Strukturen, in denen Forschung stattfindet, dargestellt am Beispiel der THB, um den Bedarf im Bereich der Forschungsdaten zu ermitteln. Dahingehend sollen Empfehlungen für den Auf- bzw. Ausbau eines Forschungsdatenmanagements gegeben werden. Weiterhin soll dargestellt werden, wie die bestehenden organisatorischen, personellen und technischen Ressourcen der THB optimal eingesetzt werden können oder wie eine Ideallösung aussähe. Neben typischen Aktivitäten während des Lebenszyklus von Forschungsdaten werden zudem übergreifende Themen, wie Recht, Metadaten und Identifikatoren betrachtet.
Personal Digital Archiving
(2016)
Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen in immer stärkerem Ausmaß Dateisammlungen privater Bürger, die für sie persönlich relevante Unterlagen enthalten. Gleichzeitig wird durch ein ungünstiges Nutzerverhalten und technische Risiken die dauerhafte Nutzbarkeit dieser privater Daten bedroht. Die Arbeit untersucht, welche Gefahrenquellen für die dauerhafte Erhaltung von persönlichen digitalen Unterlagen existieren und betrachtet Möglichkeiten und Ansätze für private Archivlösungen. Dazu werden die Erkenntnisse der professionellen Digitalen Archivierung auf ihre Anwendbarkeit im privaten Rahmen evaluiert und ein Lösungsansatz für die dauerhafte und sichere Bewahrung privater Datensammlungen erstellt. Zudem wird die mögliche Rolle der Archive bei der Etablierung des Themas Personal
Digital Archiving untersucht.
Diverse Akteure im wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bereich diskutieren Governance von Informationsinfrastrukturen unter variierenden Begriffsverständnissen. In dieser Arbeit wird mit Bezug zur Akteur-Netzwerk-Theorie untersucht, welche Fragestellungen in relevanten Strategiepapieren diskutiert, aber auch welche dabei ausgespart werden. Die Perspektive des Spiels und der Spieleerfindung eröffnen neue Ansätze für den Umgang mit der Thematik, in welcher Regeln und Handlungsmöglichkeiten erst noch und immer wieder erprobt werden müssen.
Am Ende dieser Arbeit kann die Fragestellung der Thesis, ob eine Beziehung zwischen politischer Macht und Informationseinrichtungen besteht so beantwortet werden, dass gesellschaftliche und politische Einflüsse auf Informationseinrichtungen einwirken. Das heißt Macht ist nicht als politische Kraft zu verstehen, welche ausschließlich von Regierungseinrichtungen ausgeht. Es konnte auch festgestellt werden, dass Macht nicht durch Gesetz und Verbot wirkt, sondern ein sich immer verändernder Prozess darstellt, welcher durch Menschen beeinflusst und produziert wird. Macht wirkt sich dabei nicht nur von oben nach unten auf Informationseinrichtungen aus. Zum einen besitzen Informationseinrichtungen eine gewisse Autorität, welche ihnen für bestimmte Bereiche die Ausübung von Macht bzw. Einfluss ermöglicht. Zum anderen konnte festgestellt werden, dass vor allem gesellschaftliche und wirtschaftliche Einflüsse auf die Informationseinrichtungen wirken. Dies geschieht auf den Ebenen ihres Medienangebotes, ihrer Servicedienstleistungen und ihrer gesellschaftlichen Stellung. Diskurse und meinungsbildende Debatten, welche eine Gesellschaft formen, produzieren sich vor allem über Medien. Daraus entstehende Konzepte von Ideologien wie der Hegemonie oder dem Habitus werden über Medien kommuniziert. Informationseinrichtungen, deren Hauptaufgabe die Organisation und Bereitstellung von Inhalten dieser Medien sind, werden dadurch unmittelbar in den Prozess der Macht eingebunden. Schlussfolgernd stehen die Informationen, mit denen eine Informationseinrichtung arbeitet immer in einem gesellschaftlich politischen Kontext. Die unkritische und unpolitische Haltung einer Einrichtung hat Einfluss auf die Arbeit mit diesen Informationen. Inhalte und Texte innerhalb einer Informationseinrichtung werden kritiklos im Kontext der gesellschaftlichen Ordnung und des Diskurses übernommen und präsentiert. Nutzer dieser Einrichtung wird damit die Welt entsprechend des ideologischen Konsenses vermittelt. Informationseinrichtungen stehen damit nicht nur in Beziehung zur politischen Macht, sie unterstützen diese durch ihre selbstdefinierte neutrale Position.
Die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) bildet die neue rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Signaturen. Ziel der Verordnung ist eine grenzüberschreitende Interoperabilität und Harmonisierung, um dadurch den digitalen Binnenmarkts zu stärken. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche konkreten Auswirkungen sich durch das Inkrafttreten der eIDASVerordnung für das Records Management der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ergeben. Dafür wird zunächst der aktuelle rechtlich-organisatorische Rahmen des Records Managements in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beschrieben. Zur Veranschaulichung werden die Prozessabläufe des Robert Koch-Instituts als konkrete Anwendungsbeispiele herangezogen und in Prozessmodellen dargestellt. Im darauffolgenden Kapitel werden die Anforderungen der eIDAS-Verordnung untersucht. Es wird erarbeitet, welche Veränderungen sich gegenüber dem vorgestellten Ist-Zustand ergeben und welcher Handlungsbedarf daraus für die betroffenen Behörden entsteht. Die veränderte Rechtslage
und die damit eintretenden Neuerungen im Arbeitsablauf einer Behörde werden abschließend in einer SWOT-Analyse untersucht.
Bei dem Phänomen der Filterblase, das von dem Internetaktivisten Eli Pariser begründet wurde, werden (vornehmlich im Internet) mit Hilfe von Algorithmen individuelle Profile eines jeden Internetnutzers erstellt und auf Grundlage dieser dem Nutzer nur noch die Informationen angezeigt, die zu seinem Profil passen und demnach mit den bisherigen Ansichten des Nutzers übereinstimmen. Als Folge wird der Nutzer in einer sinnbildlichen Blase isoliert, in die keine Informationen eindringen und erscheinen, die den bisherigen Ansichten und dem bisherigen Verhalten des Nutzers widersprechen. Eine Konsequenz daraus kann sein, dass vermeintlich wichtige Informationen vorenthalten werden und eine Isolation von Informationen und Wissen möglich ist. Die Masterarbeit nimmt diese Ausführungen von Eli Pariser und die Thematik der Personalisierung im Internet als Grundlage und untersucht, wie sich Internetnutzer in ihrer eigenen Filterblase verhalten, inwieweit Kenntnis und ein Bewusstsein zu dieser Thematik unter den Nutzern im Internet herrscht und ob das Anbieten von personalisierten Angeboten als störend und hinderlich empfunden wird. Zudem wird eruiert, ob bei einem Bewusstsein zu der Problematik der Filterblase das Verlangen vorherrscht, diesem zu entkommen und womöglich ein Austritt aus der eigenen Filterblase von den Internetnutzern erzielt werden möchte. Es wurde eine qualitative empirische Untersuchungen unter der Gruppe der Studenten der Informationswissenschaften vorgenommen, bei dem die Probanden zur Thematik der Flüchtlingsproblematik im Internet recherchierten, währenddessen ihre Gedanken laut äußerten und im Anschluss daran ein teilstrukturiertes Leitfadeninterview durchführten. Es konnte grundsätzlich als Ergebnis festgestellt werden, dass entgegen der Annahme die Mehrheit der teilnehmenden Studenten sich dem Vorhandensein und Gefangensein einer persönlich auf sie zugeschnittenen Filterblase bewusst sind und sie auch das Verlangen besitzen aus dieser auszutreten, um sich beim Recherchieren im Internet einen Weitblick zu einem bestimmten Thema zu verschaffen und über den Tellerrand zu schauen. Jedoch konnte im Gegenzug dazu eruiert werden, dass sie anscheinend noch nicht ausreichend informiert sind und kein fundiertes Wissen darüber besitzen, wie und mit Hilfe welcher weitreichenden Maßnahmen dieses Vorhaben umgesetzt werden kann.
In der Masterarbeit wird eine Designated Community nach dem OAIS-Referenzmodell in Form unterschiedlicher Nutzergruppen definiert und überprüft, ob eine Anpassung der Dissemination Information Packages (Auslieferungsinformationspakete, DIP) an diese Nutzergruppen und an Nutzungsorte möglich und sinnvoll ist. Die Analyse von Nutzergruppen, die damit zusammenhängende Problematik und schließlich die Definition der in dieser Masterarbeit behandelten Nutzergruppen erfolgt in Kapitel 2. Unter diesen Nutzergruppen befinden sich auch Nutzergruppen, welche die Nutzungsorte repräsentieren. In Kapitel 3 wird ein Konzept für die Anpassung der DIP an Nutzergruppen entwickelt und anhand von Beispielen exemplarisch angewandt. Die Überlegungen zur Anpassung der DIP an Nutzergruppen werden in Kapitel 4 zusammengefasst. In Kapitel 5 folgt abschließend ein Ausblick darauf, ob die Übertragung des in dieser Masterarbeit entwickelten Konzepts auf Digitalisate möglich und sinnvoll ist.
Die Hauptfragestellung dieser Arbeit war es, herauszufinden, welchen Nutzen bzw. Mehrwert die App für die Archive und die Öffentlichkeit hat. Weiterhin galt es, herauszufinden, wohin sich der Trend im Kontext Service und Dienstleistungsqualität für die Nutzer, durch Unterstützung der sich aktuell bietenden technischen Möglichkeiten, entwickelt und ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können. Unter Beachtung der Case Studies im bibliothekarischen und kulturwissenschaftlichen Bereich, aber auch generell im Bereich der Dienstleistungen, ist die Frage, ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können, wohl mit einem klaren „Ja!“ zu beantworten.
Ziel der Arbeit war es zu untersuchen, ob, wie und unter welchen Bedingungen elektronische Medien in Unternehmensbibliotheken eingesetzt werden können, und eine Grundlage für die Etablierung einer digitalen Bibliothek zu schaffen. Als Basis für die Umsetzung wurden hier vor allem die Erfahrungen der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken herangezogen und es wurde untersucht, welche Methoden und Werkzeuge sich in das Umfeld von Wirtschaftsunternehmen tradieren lassen und wo Anpassungen erfolgen müssen. Hierbei wurden auch das veränderte Nutzungsverhalten von Nutzern in der digitalen Informationsgesellschaft und die rechtliche Situation einer Untersuchung unterzogen.
Die Bestandserhaltung digitaler Informationen mittels der Definition von signifikanten Eigenschaften
(2014)
Die Archivwelt steht angesichts der rapide zunehmenden Menge an digitalen Informationen vor der Herausforderung, dass digitale Archivalien (z.B. elektronische Akten oder Datenbanken) im Gegensatz zu analogen Objekten (wie etwa Pergamenturkunden oder Papierakten) einem steten technologischen Wandel unterliegen. Diese Veränderungen, die sich auf die Hardware, die Software und/oder die Dateiformate auswirken, können einerseits die Haltbarkeit und andererseits die Authentizität und Integrität der Informationen erheblich beeinträchtigen. Den technologischen Wandel muss ein Archivar fortwährend im Blick behalten und darauf reagieren, damit die digitalen Informationen dauerhaft und vertrauenswürdig erhalten bleiben. Die zeitlich unbegrenzte Bewahrung digitaler Objekte erfordert also eine aktive Archivierung – im Gegensatz zu analogen Archivalien, die, nach ggf. konservatorischen Maßnahmen, weitgehend statisch archiviert werden können. Spätestens seit den 1990er Jahren sind in Projekten und Publikationen zahlreiche Lösungsansätze für die Archivierung von digitalen Objekten erarbeitet worden. Die Masterarbeit nimmt mit der Definition von signifikanten Eigenschaften einen wesentlichen Aspekt dieser Lösungsstrategien in den Fokus. Die Untersuchung verfolgt methodisch einen deduktiven Ansatz, um so dem Leser allgemein das mitunter fremde und komplexe Thema der digitalen Bestandserhaltung und der signifikanten Eigenschaften als einem konkreten Lösungsansatz nachvollziehbar zu vermitteln. Um die Nachvollziehbarkeit weiter zu fördern, werden in einem Glossar die wesentlichen Termini aus dem Bereich der digitalen Archivierung definiert. So wird ein einheitliches Vokabular für die für einen Laien mitunter fremden und in der Fachwelt heterogen besetzten Termini vermittelt und in der Arbeit verwendet. Kurz: Das Ziel ist es, dem Leser die aktuell zunehmend drängenden Schwierigkeiten der digitalen Archivierung umfassend, das heißt terminologisch wie thematisch sowie im Allgemeinen und im Konkreten nahezubringen. Damit sollen einerseits ein Problembewusstsein gegenüber digitalen Archivalien geschärft und andererseits Lösungen angeboten werden. Inhaltlich wird im ersten Hauptkapitel die digitale Archivierung allgemein vorgestellt. Dabei werden die Unterschiede zwischen analogen und digitalen Objekten, die Probleme bei der digitalen Bestandserhaltung sowie die verschiedenen Erhaltungsmaßnahmen (Analogisierung, Gerätemuseum, Emulation, Migration) beschrieben. Der zweite Hauptabschnitt widmet sich den signifikanten Eigenschaften als einem konkreten Teilaspekt der Migrationsstrategie. Hier wird die Entwicklung des Modells der signifikanten Eigenschaften in verschiedenen Projekten und Publikationen vorgestellt und dann ein entsprechendes allgemeines Modell definiert sowie der Frage nachgegangen, wann die wesentlichen Merkmale eines digitalen Objekts festgelegt werden müssen. Anschließend wird untersucht, inwieweit sich Parallelen zwischen dem Projekt zum intrinsischen Wert und den signifikanten Eigenschaften ergeben. Schließlich werden zwei unterschiedliche Modelle hinsichtlich eines konkreten Anhaltspunkt für die Definition von signifikanten Eigenschaften präsentiert: der „designated community“- sowie der Provenienzansatz. Danach folgt die Begründung, weshalb die Festlegung von wesentlichen Merkmalen auch einer Bewertungstätigkeit gleichkommt. Abschließend wird untersucht, inwieweit sich die unterschiedlichen Modelle für den Anhaltspunkt in die große Bewertungsdiskussion (Schellenberg vs. Booms) einbetten lassen und welche Rückschlüsse sich aus möglichen Parallelen ergeben. In einem abschließenden Resumée werden die zentralen, im Verlauf der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse zusammengetragen.
Durch die Emergenz des Digitalen und die damit verbundenen technologischen Entwicklungen hat sich nicht nur die Lebenswelt vieler Menschen verändert, sondern auch der Informationssektor hat hierdurch neue Möglichkeiten erhalten, seine Kernaufgaben der Erschließung, Verfüg- und Nutzbarmachung von Ressourcen innovativ umzusetzen. Hierbei scheint der Bereich der Schriftgutverwaltung oder des Records Management eine Sparte zu sein, welche in starkem Traditionsbewusstsein die Prinzipien der Papierwelt in elektronische Umgebungen transferiert hat, wobei der potentielle Mehrwert einer elektronischen Systemumgebung nur bedingt zum Tragen kommen kann. Insbesondere im Kontext der Informationsorganisation und der Ordnungssysteme eröffnet sich durch ein digitales Umfeld eine Mehrdimensionalität, welche eine Papierumgebung nicht bieten kann. Dennoch scheint der Rückgriff auf hierarchische Ordnungssysteme wie Aktenpläne außer Frage zu stehen und somit stellt sich die Frage nach der Bedeutung, der Tragweite und der Unverzichtbarkeit von Aktenplänen im Records Management.
Vor diesem Hintergrund soll die Frage erläutert werden, ob das Primat der Aktenpläne trotz erweiterter Möglichkeiten als vorherrschendes Ordnungsprinzip im Records Management gerechtfertigt ist.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
Viele Jahrzehnte wurden Archive vor allem als nach außen relativ geschlossene Institutionen gesehen. Dabei wurde die traditionelle Arbeit der Archive von archivwissenschaftlichen Theorien und Erkenntnissen determiniert, wobei dabei das Archivgut und seine Erschließung und langfristige Erhaltung im Mittelpunkt stand. Im Vergleich mit anderen Kultureinrichtungen wie Museen oder Bibliotheken nahmen die Archive dabei stets eine etwas abgeschiedene Position ein, deren Arbeit weniger auf die Öffentlichkeit, als vielmehr auf einen kleinen Wissenschaftskreis ausgerichtet war. Im Zuge von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen in den öffentlichen Verwaltungen besteht auch zunehmend an die Archive die Anforderung, sich zu modernen Dienstleistungseinrichtungen zu entwickeln, die mit modernen Managementinstrumenten geführt werden und strategischen Planungen unterliegen. Die herkömmliche Archivarbeit wird dabei erweitert durch ökonomisch orientierte Sichtweisen, die vor allem die Nutzer des Archivs im Fokus haben. Dabei können die Nutzerkreise grob in drei Gruppen unterteilt werden. Zum einen ist dort die dem Archiv vorgeschaltete Verwaltung, die zumeist auch Träger des Archivs ist und dieses als internen Dienstleister in Anspruch nimmt. Zum anderen ist es die Gruppe der (meist) externen Nutzer des Archivs. Diese Gruppe bildet sich zumeist aus Wissenschaftlern, Heimat- und Familienforschern und anderen Personen und Institutionen, die aus den unterschiedlichsten Motiven ein Interesse an den im Archiv vorhandenen Informationen haben. Als dritte Gruppe sind die Depositare zu nennen, die dem Archiv auf vertraglicher Basis ihre Unterlagen überlassen haben, um deren Sicherung, Erschließung und Benutzung sicher zu stellen. Dabei können die Deposita sowohl aus privaten (Nachlässe) als auch aus institutionellen (z.B. Vereine, Verbände etc.) Unterlagen bestehen. Alleine die archivwissenschaftlichen Methoden bietet bisher wenig bis keine Möglichkeiten, diese neue ökonomisch orientierte Sichtweise der Archive hin zum Nutzer zu beschreiben. Deswegen soll in dieser Masterarbeit mit Hilfe der aus der Volkswirtschaft stammenden Theorie der „Neuen Institutionenökonomik (NIÖ)“ versucht werden, das Verhältnis des Archivs zu diesen ausgewählten Nutzergruppen zu untersuchen. Die NIÖ unterstellt, dass jedes Handeln geprägt ist von spezifischen Interessen der Beteiligten, die jeweils ihren Nutzen zu maximieren suchen und deswegen zu opportunistischen Handlungsweisen neigen. Dabei haben der Grad des möglichen Opportunismus und die Ausnutzung von Informationsasymetrien, mit der die Beteiligten versuchen, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen und die dadurch entstehenden Interessenskonflikte und Unsicherheiten direkten Einfluss auf die Kosten und die Effizienz des Handelns der Beteiligten. Um diese individuellen Interessen zu steuern, bedarf es bestimmter Regularien, die in der NIÖ als sog. Institutionen bezeichnet werden.
Auch das Handeln des Archivs und den o.g. Nutzergruppen ist geprägt von individuellen Interessen. Hier dienen die Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge im Sinne der NIÖ als diejenigen Institutionen, durch die das Handeln der o.g. Gruppen geregelt ist und Interessenkonflikte und Kosten verursachende Auseinandersetzungen vermieden werden. Vor allem mit drei Bausteinen der NIÖ, der Principal-Agent-Theorie, der Transaktionskostentheorie und der Property-Rights-Theorie soll untersucht werden, wie sich die individuellen Interessen dieser Nutzergruppen auf die Institutionen (Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge) auswirken und wie diese ausgestaltet sein müssen, um Interessenkonflikten frühzeitig zu begegnen, anfallende Transaktionskosten1 möglichst gering zu halten und letzten Endes produktiv miteinander zu kooperieren.
Bibliotheken stehen seit jeher vor der Aufgabe, große Datenmengen zu verwalten und diese den Nutzern zugänglich zu machen. Technologische, organisatorische und politische Entwicklungen unterstützen das Bibliothekswesen dabei. Doch auch Bestandsvisualisierungen bieten Potenziale, die Informationsrecherche, Ergebnisdarstellung und -analyse bibliografischer Bestandsdaten mithilfe visueller Repräsentationen zu optimieren. Um dieses Potenzial und auch Herausforderungen von Bestandsvisualisierungen zu analysieren, orientiert sich die Arbeit an den aktuellen Forschungen in den Bereichen Bibliothekswissenschaft, Informationsverhalten, Kognitiver Psychologie und Informationsvisualisierung.
Der theoretische Teil legt die aktuellen Entwicklungen und Kenntnisse dieser Forschungsbereiche dar und klärt, wie Bibliotheksnutzer recherchieren, wie die Suche über visuelle Interfaces gestaltet sein könnte und wo sich Anknüpfungspunkte für Visualisierungen im Bibliotheksbereich befinden. Bestandsvisualisierungen ergänzen dabei bereits existierende Katalog- und Orientierungssysteme und fördern Serendipity. Diese Erkenntnisse fließen anschließend in den praktischen Teil, in welchem im bibliothekarischen Bereich bereits vorhandene Bestandsvisualisierungen vorgestellt und analysiert werden. Die vorgestellten Beispiele sind dabei sehr vielfältig und reichen von analogen Leitsystemen und Bestandspräsentationen über digitale Rauminformationssysteme und einzelne Metadaten-Visualisierungen bis hin zu komplexeren Kataloginterfaces und Bestandsanalysen. Die Konzeption einer eigenen Visualisierung in Form eines bibliothekarischen Katalog-Interfaces setzt schließlich die gewonnenen Erkenntnisse aus dem theoretischen und praktischen Teil um und zeigt einen Ausblick auf weitere Entwicklungsmöglichkeiten.
FRAGESTELLUNG
Wie können kommunale Ein-Personen-Archive mit Hilfe von Archivmanagement ihrer Leitungsaufgabe gerecht werden und ihre Institution besser oder gezielter entwickeln? Dieser Frage wurde in der Masterarbeit anhand der Literatur nachgegangen, nicht ohne mit der eigenen Erfahrung des Verfassers kritisch zu prüfen, ob die Praxistauglichkeit in kleinen Archiven gegeben ist oder nicht.
VORGEHENSWEISE
Unter Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingen kommunaler Ein-Personen-Archive (Non-Profit-Organisation, kein Personal- und Finanzmanagement, hohe Bedeutung persönlicher Kompetenzen) wurde Archivmanagement als Kombination aus Strategischem und Operativem Management definiert. Für eine aus Vision und Mission bzw. Leitbild abzuleitende zukunftssichernde Planung wurde in der betriebswirtschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen und archivfachlichen Literatur nach nutzbaren Ansätzen gesucht. Adaptiert wurde ein Strategieentwicklungsmodell für soziale Non-Profit-Organisationen. Dabei ist die operative Planung auf die archivischen Kernprozesse (Records Management, Überlieferungsbildung, Erschließung, Benutzung, Bestandserhaltung und Öffentlichkeitsarbeit) ausgerichtet worden. Für jeden dieser Geschäftsprozesse wurde eine Teilstrategie entwickelt und ein fiktiver, aber als „Baukasten“ nutzbarer Handlungsrahmen für einen Fünfjahreszeitraum abgeleitet.
ERGEBNISSE
Strategisches Management ist durchaus für kommunale Ein-Personen-Archive nutzbar, wenn die üblichen Schritte der Strategieentwicklung sowohl für Archive adaptiert werden, als auch die Komplexität der Strategieentwicklung pragmatisch reduziert wird. Dabei sind Aspekte des Wettbewerbs zwischen Archiven wohlüberlegt zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist ein Feedback durch Dritte.
FAZIT
Archivmanagement benötigt mehr öffentliche Fachdiskussion, die letztlich insbesondere kleineren Archiven wichtige Hilfestellungen geben könnte.
Die Dokumentation von Restaurierungsphasen in der Konservierung und Restaurierung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Historie restauratorischer Objekte dar. Die in ihr enthaltenen Daten und Informationen bilden die Grundlage für das Wissen um ein restauratorisches Objekt und sind innerhalb der Fachdisziplin unverzichtbar. Diese Master-Thesis beschäftigt sich mit der Frage, ob und vor allem wie diese Daten der Dokumentationen an der Fachhochschule Potsdam, die digital in einer datenbank-gestützten Web-Anwendung verwaltet werden, im Sinne des Semantic Web aufbereitet werden können. Motivation für diese Arbeit sind die dadurch erwarteten Mehrwerte in Form einer gesteigerten Informationsqualität, die sich vor allem in Vollständigkeit und Korrektheit bei Such- und Findevorgängen zeigt, sowie in Form von neuen Recherchemöglichkeiten durch Informationsanreicherung und -integration. Weiterhin ist es somit möglich die Daten der Fachhochschule Potsdam als Teil der Linked Data Cloud zur Verfügung zu stellen und sie so für andere Anwendungen oder die Anreicherung fremder Daten nutzbar zu machen. Welche Bedeutung die semantische Anreicherung für die Fachdisziplin hat wird in der Einleitung untersucht. Im informationswissenschaftlichen Teil wird dann auf die Möglichkeiten zur Umsetzung der Ziele eingegangen. Danach folgt im praktischen Teil die Dokumentation der Konzeption und Modellierung. Diese Arbeit abschließend wird ein Ausblick gegeben und ein Fazit gezogen.
Bei Informationssystemen wie Ratsinformationssysteme (RIS), denen i.d.R. Datenbanken zugrunde liegen, handelt es sich um eine neue Quellenart. Ergo entsteht auf diesem Wege eine potenzielle neue Archivalienart. Aufgrund ihrer Komplexität sowohl hinsichtlich ihres quantitativen Datenumfangs als auch ihrer Struktur bedarf es veränderter Bewertungskriterien, um eine dauerhafte Erhaltung und Nutzbarmachung von Inhalten aus RIS gewährleisten zu können. Inhalt (Umfang, Struktur, Archivwürdigkeit), Nutzungsformen („look and feel“, d.h. Erscheinungsbild und Bearbeitungsformen, signifikante Eigenschaften) sowie Archivfähigkeit müssen gleichermaßen betrachtet werden. Es ist jedoch immer mit Inhalts- und/ oder Funktionsverlust zu rechnen. Der „Königsweg“ für einen Export von Inhalten aus Systemen bilden Schnittstellen. Im Hinblick auf OAIS-Konformität (Open Archival Information System) stellen daher im Rahmen der Übernahme zu konstituierende SIPs (Submission Information Packages, Ablieferungsinformationspakete) einen möglichen Lösungsweg dar.
Im Informationszeitalter bedarf es einer zeitgemäßen Gestaltung der Informationsprozesse in der öffentlichen Verwaltung. Dabei müssen die rechtlichen
Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße behördliche Schriftgutverwaltung
berücksichtigt werden. Bedingt durch die weite Verbreitung der
Web-2.0-Anwendungen und die dadurch neu entstandenen Arbeitsformen‚
"E-Zusammenarbeit", müssen die Verwaltungsabläufe einer grundlegenden Optimierung
unterzogen werden. Hierbei muss die Aktenmäßigkeit des Verwaltungshandelns trotz
Wandels weiterhin gewahrt werden. Dafür muss eine beweissichere regelkonforme
Ablage aktenrelevanter dynamischer Web-2.0-Inhalte ermöglicht werden. Zur
Erarbeitung von Lösungsansätzen für den Umgang mit Web 2.0 und der Ableitung neuer Anforderungen wird die qualitative Evaluationsmethode als empirische Grundlage herangezogen. Die Erkenntnisse dieser Masterarbeit dienen als
Implikation für zukünftige Gestaltungsprozesse und Forschungsperspektiven.
Die Arbeit thematisiert die Konzeption einer webbasierten Wissensrepräsentation am Beispiel der Thematik Heimkinder in der ehemaligen DDR. Ziel dabei war es zu klären, inwieweit ein Konzept zur Übertragbarkeit von inhaltlichen Schwerpunkten entworfen und welche
Einschränkungen berücksichtigt werden müssen. Zur Beantwortung der
Zielstellung und der damit verbundenen Forschungsfrage wurde der aktuelle
Forschungsstand anhand von Fachliteratur untersucht, die Erkenntnisse eines durchgeführten Studienprojekts bewertet, angepasst und erweitert sowie ein umfangreicher Portalvergleich für die Erstellung eines Anforderungskatalogs für das geplante Webportal durchgeführt. Für die Wissensrepräsentation wurde zudem die Forschungsmethode Oral History eingesetzt, um durch Zeitzeugenberichte ein besseres Verständnis der damaligen Umstände zu erhalten und mithilfe der persönlichen Schicksale eine Basis für die Wissensvermittlung zu schaffen. Nach einer umfangreichen theoretischen
Einführung im ersten Teil zu den Themen Heimkinder in der DDR und BRD, Oral History und Wissensrepräsentation folgt im zweiten Abschnitt die konkrete Konzeption des Webportals. Im Ergebnis wird deutlich, dass viele Ansätze,
die diese Masterarbeit aufzeigt, auf andere Projekte übertragbar sind. Die
Masterarbeit trägt zu einer der entscheidenden Fragen im Wissensmanagement bei: Wie
kann das Wissen, das Menschen in sich tragen, externalisiert, für kommende
Generationen aufbereitet und dauerhaft verfügbar und nutzbar gemacht werden.
Die Aufbewahrung von Forschungsdaten für Sekundär- und Re-Analysen ist Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Forschungseinrichtungen, an denen Daten erhoben und ausgewertet werden, sollen diese mindestens zehn Jahre aufbewahren. Damit Daten bereits auf institutioneller Ebene systematisch aufbereitet und erschlossen werden können, ist ein geeigneter Workflow für das Forschungsdatenmanagement erforderlich. Im Rahmen der Masterarbeit wurde ein exemplarischer Workflow für das Management quantitativer sozialwissenschaftlicher Forschungsdaten am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) von der Entstehung der Daten bis zur Archivierung entwickelt. Die Erstellung des Workflows basiert auf den Ergebnissen einer Anforderungsanalyse. Es wurden die am Forschungsdatenmanagement beteiligten Akteure identifiziert und deren Kompetenzen und Tätigkeiten beschrieben. Die Berücksichtigung fachspezifischer Besonderheiten ist dabei von großer Bedeutung. Damit die Anforderungsanalyse auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem praktischen Umfeld beinhaltet, wurden zusätzlich drei Experteninterviews am WZB durchgeführt. Die Interviews wurden einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen und mithilfe eines induktiv gebildeten Kategoriensystems ausgewertet. Der Workflow wurde in Form eines Geschäftsprozessdiagramms in der Modellierungssprache BPMN 2.0 mit dem web-basierten Editor von Signavio visualisiert.
Kann Facebook-Marketing für Archive funktionieren oder ist es nur etwas für
Unternehmen, das Produkte und Dienstleistungen verkaufen will? Kann ein Archiv wirklich von Facebook profitieren und seine Außendarstellung durch eine Seite bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken verbessern? Kann man mit Hilfe von Facebook mehr Besucher in das Archiv oder mehr Anfragen bekommen? Hilft
die Vernetzung mit anderen Archiven ebenfalls dabei, seinen Interessentenkreis zu vergrößern? Ja, all das kann funktionieren. Facebook-Marketing kann von Archiven ebenso genutzt werden wie von Unternehmen oder Dienstleistern. Wie die Umfrage und die Auswertung der Facebook-Seiten gezeigt haben, betreiben einige Archive Facebook-Marketing. Diese Archive konnten durch Facebook mehr Besucher in ihr Archiv locken oder mehr Anfragen akquirieren, was immer eine Folge von gutem Marketing ist. Doch so sehr diese Vorteile überwiegen, so muss jedes Archiv für sich selbst entscheiden ob es an der Vielfalt der sozialen
Medien teilnehmen will und in welcher Form. Bei den sozialen Netzwerken gibt es Mängel beim Datenschutz, mit denen sie immer wieder in die Schlagzeilen der Medien gelangen. Das Archiv muss also für sich selbst abwägen, ob es sich die zusätzliche Arbeit aufhalsen will und mit dem mangelhaften Datenschutz leben kann oder nicht. Als Marketing-Instrument für Archive sind soziale Netzwerke auf jeden Fall möglich.