650 Management, Öffentlichkeitsarbeit
Wer mit der Aufbewahrung und Aufbereitung von Daten betraut ist, trägt eine große Verantwortung: Die Informationen müssen in der optimalen Form und für eine näher bezeichnete Lebensdauer so aufbewahrt werden, dass sie vor Schäden und Verlust sicher sind, und auch datenschutzrechtliche Aspekte erfüllt werden. Die Bedingungen für den Umgang mit Daten finden sich in der ISO 15489, und im ISO/TR 21946. Der Unterschied besteht im Wesentlichen im Grad der Konkretisierung und im spezifischen Verwendungszweck. So gilt der ISO/TR 21946 für die Bewertung von Aufzeichnungen zur Vorbereitung des Aufbaus eines umfassenden Datenmanagements. Dieses Datenmanagement soll sich idealerweise über den gesamten Lebenszyklus der Informationen erstrecken.
Die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) bildet die neue rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Signaturen. Ziel der Verordnung ist eine grenzüberschreitende Interoperabilität und Harmonisierung, um dadurch den digitalen Binnenmarkts zu stärken. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche konkreten Auswirkungen sich durch das Inkrafttreten der eIDASVerordnung für das Records Management der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ergeben. Dafür wird zunächst der aktuelle rechtlich-organisatorische Rahmen des Records Managements in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beschrieben. Zur Veranschaulichung werden die Prozessabläufe des Robert Koch-Instituts als konkrete Anwendungsbeispiele herangezogen und in Prozessmodellen dargestellt. Im darauffolgenden Kapitel werden die Anforderungen der eIDAS-Verordnung untersucht. Es wird erarbeitet, welche Veränderungen sich gegenüber dem vorgestellten Ist-Zustand ergeben und welcher Handlungsbedarf daraus für die betroffenen Behörden entsteht. Die veränderte Rechtslage
und die damit eintretenden Neuerungen im Arbeitsablauf einer Behörde werden abschließend in einer SWOT-Analyse untersucht.
Durch die Emergenz des Digitalen und die damit verbundenen technologischen Entwicklungen hat sich nicht nur die Lebenswelt vieler Menschen verändert, sondern auch der Informationssektor hat hierdurch neue Möglichkeiten erhalten, seine Kernaufgaben der Erschließung, Verfüg- und Nutzbarmachung von Ressourcen innovativ umzusetzen. Hierbei scheint der Bereich der Schriftgutverwaltung oder des Records Management eine Sparte zu sein, welche in starkem Traditionsbewusstsein die Prinzipien der Papierwelt in elektronische Umgebungen transferiert hat, wobei der potentielle Mehrwert einer elektronischen Systemumgebung nur bedingt zum Tragen kommen kann. Insbesondere im Kontext der Informationsorganisation und der Ordnungssysteme eröffnet sich durch ein digitales Umfeld eine Mehrdimensionalität, welche eine Papierumgebung nicht bieten kann. Dennoch scheint der Rückgriff auf hierarchische Ordnungssysteme wie Aktenpläne außer Frage zu stehen und somit stellt sich die Frage nach der Bedeutung, der Tragweite und der Unverzichtbarkeit von Aktenplänen im Records Management.
Vor diesem Hintergrund soll die Frage erläutert werden, ob das Primat der Aktenpläne trotz erweiterter Möglichkeiten als vorherrschendes Ordnungsprinzip im Records Management gerechtfertigt ist.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
Im Informationszeitalter bedarf es einer zeitgemäßen Gestaltung der Informationsprozesse in der öffentlichen Verwaltung. Dabei müssen die rechtlichen
Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße behördliche Schriftgutverwaltung
berücksichtigt werden. Bedingt durch die weite Verbreitung der
Web-2.0-Anwendungen und die dadurch neu entstandenen Arbeitsformen‚
"E-Zusammenarbeit", müssen die Verwaltungsabläufe einer grundlegenden Optimierung
unterzogen werden. Hierbei muss die Aktenmäßigkeit des Verwaltungshandelns trotz
Wandels weiterhin gewahrt werden. Dafür muss eine beweissichere regelkonforme
Ablage aktenrelevanter dynamischer Web-2.0-Inhalte ermöglicht werden. Zur
Erarbeitung von Lösungsansätzen für den Umgang mit Web 2.0 und der Ableitung neuer Anforderungen wird die qualitative Evaluationsmethode als empirische Grundlage herangezogen. Die Erkenntnisse dieser Masterarbeit dienen als
Implikation für zukünftige Gestaltungsprozesse und Forschungsperspektiven.
Eine ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung ist zur Rechtssicherung und zur
Gewährleistung von Rechtsförmlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Kontinuität der behördlichen Verwaltungstätigkeiten notwendig. Durch zunehmend elektronische Arbeitsweisen und neuartige Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sieht sich die Schriftgutverwaltung mit neuen organisatorischen, fachlichen sowie technischen Anforderungen konfrontiert.
Nur langsam und teilweise unzureichend reagiert sie auf diese Entwicklungen. Die Folge ist, dass Behörden längst nicht mehr geschäftsordnungskonform arbeiten und keine ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung mehr aufweisen können. Die Masterthesis greift diese Problematik als Ausgangslage auf. Der Fokus wird dabei in der Erarbeitung verschiedener Modelle liegen, mit denen die
Ordnungsmäßigkeit der Schriftgutverwaltung in deutschen Behörden geprüft und bewertet werden kann. Dies soll den öffentlichen Einrichtungen die notwendige
Unterstützung bieten, Qualität und Ordnungsmäßigkeit in der
Schriftgutverwaltung wiederzuerlangen.