340 Recht
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Die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) bildet die neue rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Signaturen. Ziel der Verordnung ist eine grenzüberschreitende Interoperabilität und Harmonisierung, um dadurch den digitalen Binnenmarkts zu stärken. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche konkreten Auswirkungen sich durch das Inkrafttreten der eIDASVerordnung für das Records Management der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ergeben. Dafür wird zunächst der aktuelle rechtlich-organisatorische Rahmen des Records Managements in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beschrieben. Zur Veranschaulichung werden die Prozessabläufe des Robert Koch-Instituts als konkrete Anwendungsbeispiele herangezogen und in Prozessmodellen dargestellt. Im darauffolgenden Kapitel werden die Anforderungen der eIDAS-Verordnung untersucht. Es wird erarbeitet, welche Veränderungen sich gegenüber dem vorgestellten Ist-Zustand ergeben und welcher Handlungsbedarf daraus für die betroffenen Behörden entsteht. Die veränderte Rechtslage
und die damit eintretenden Neuerungen im Arbeitsablauf einer Behörde werden abschließend in einer SWOT-Analyse untersucht.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
Das Ziel der Arbeit besteht darin, herauszufinden, inwieweit sich Komponisten und Musiker in Deutschland bei ihrer alltäglichen Arbeit über Aspekte bewusst sind: wie die urheberrechtlichen Schutzvorrausetzungen für Musikwerke, der rechtlichen Bestimmungen zu Musikbearbeitungen und zu den Umständen, unter welchen Melodien oder andere Musikelemente für eigene Songs und Werke benutzt werden dürfen; auch die Ursachenermittlung für dieses Bewusstsein steht im Fokus. Dazu erfahren im ersten Teil der Arbeit zunächst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen im deutschen Urheberrechtsgesetz eine genaue Analyse im musikalischen Kontext, in welcher auch eine eigene Definition der Schutzwürdigkeit eines Musikwerkes herausgearbeitet wird. Darauf aufbauend bilden im zweiten Teil Interviews mit Experten aus dem urheberrechtlichen, musikwissenschaftlichen und/oder bibliothekarischen Bereich die Grundlage zur Beantwortung der Forschungsfragen. Sowohl bei der Interviewerstellung als auch bei der detaillierten Auswertung finden methodische Instrumente der qualitativen Sozialforschung Anwendung.
Der Arbeitskreis Brandenburg.digital, welcher sich aus Vertretern der Kultursparten Archiv, Bibliothek, Denkmalpflege, Gedenkstätten, Museen sowie der Forschung zusammensetzt, begleitet die digitale Präsentation des Kulturerbes im Land Brandenburg. Der Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Bildung einer sartenübergreifenden Informations- und Kommunikationsbasis, auf gemeinsame konzeptionelle Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie und auf der Funktion als Steuerungs- und Beratungsgremium für die Koordinierungsstelle Brandenburg-digital (KBD). Damit wird durch den Arbeitskreis die konzeptionelle Ebene eines dezentralen Landeskompetenzzentrums Brandenburg-digital abgebildet. Es gilt, vorhandene Kompetenzen und Strukturen, sowie bestehende
Infrastrukturen an Einrichtungen der Region, so zu stärken, dass diese ihrer jeweiligen Rolle als Kompetenz- und Kooperationsbasis im Digitalisierungsnetzwerk des Landes Brandenburg gerecht werden können. Diese bilden die museums-, archiv- und bibliotheksfachliche Schnittstelle bzw. die technische Kooperationsebene zwischen den vielen kleinen Einrichtungen und der Koordinierungsstelle Brandenburg-digital. Ohne einen persistenten (eindeutigen, dauerhaften und stabilen) Zugriff sind digitale Informationen, gerade im Bereich der digitalen Präsentation von Kulturgut, wertlos. Daher muss das Land Brandenburg neben der erforderlichen Erweiterung der Koordinierungsstelle und der Förderung von Einzelprojekten auch die Gewährleistung einer entsprechenden technischen Infrastruktur unterstützen. Der dargestellte Aufwand für die Digitalisierung und Online-Bereitstellung von Informationen und Kulturgut darf indes auch in der Zukunft nicht dazu führen, dass die Erhaltung des kulturellen Erbes im Original vernachlässigt wird. Im Gegenteil, in die Vorbereitung der Digitalisierung von Kulturgut sind auch Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen einzubeziehen mit dem Ziel, Informationen und Kulturgut künftig digital nutzbar zu machen, aber weiterhin stets im Original zu bewahren.
Umfangreiche Vorarbeiten der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass uns eine ganze Reihe von Werkzeugen für die Langzeiterhaltung von Forschungsdaten zur Verfügung steht. Diese Werkzeuge sind jedoch noch unzureichend in die wissenschaftlichen Arbeitsabläufe integriert, die daraus entstehenden Medienbrüche verursachen immer noch einen Mehraufwand, der selten geleistet wird. In einzelnen Fachgebieten gibt es jedoch bereits vorbildliche Lösungen, die sich auch auf andere Fachgebiete übertragen lassen. Um das Ziel einer nachhaltigen digitalen Langzeitarchivierung von Forschungsdaten zu erreichen, muss eine Strategie verfolgt werden, die Langzeitarchivierung von Daten zu einem anerkannten Beitrag zur wissenschaftlichen Kultur macht und in den institutionellen Arbeitsabläufen verankert. Diese organisatorische Strategie muss gleichzeitig von einer technischen Strategie unterstützt werden, die den Akteuren für die digitale Langzeitarchivierung von wissenschaftlichen Forschungsdaten geeignete Werkzeuge in die Hand gibt. Wissenschaft und Wissenschaftsorganisationen haben dies erkannt, so dass in den nächsten Jahren mit erheblichen Fortschritten gerechnet werden darf.
Neben der Langzeitarchivierung von Büchern und Zeitschriften gewinnt die Langzeitarchivierung von Forschungsdaten (sog. Rohdaten) in jüngster Zeit eine immer bedeutendere Rolle, da immer mehr Hochschulen und Forschungseinrichtungen dazu übergehen, die von ihnen gewonnenen Daten zu archivieren. Sollen die Daten in den meisten Fällen nicht nur archiviert, sondern auch Dritten, wie beispielsweise anderen Forschungseinrichtungen oder einzelnen Fremdforschern zur Verfügung gestellt werden. Aus rechtlicher Sicht ist dabei vor allem entscheidend, ob die Archivierung dieser Daten eine urheberrechtliche Relevanz aufweist, die Daten also urheberrechtlich geschützt sind und, sofern dies zutrifft, wer Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte ist. Hinsichtlich der Archivierung personenbezogener Daten können sich darüber hinaus datenschutzrechtliche Probleme stellen, was vor allem für Universitätskliniken relevant ist.
Society 2.0
(2008)
Die erste Überlegung für diese Arbeit war: Für wen oder welchen Fall kann die Entwicklung effizienterer Technik in Zukunft interessant sein und vor allem, unter welchen Umständen könnte sich der positive Zweck, für den sie erfunden wurde, ins Gegenteil umkehren? Überwachungsstaat 2.0 ist das Schlagwort für mein Vorhaben. Allerdings geht es nicht darum, Stimmung gegen Sicherheitstechnik oder staatliche Entscheidungen zu machen. Vielmehr soll ein Gefühl dafür vermittelt werden, was es heißt, sich zu sehr auf ein bestehendes System und seine „Macher“ zu verlassen und all seinen Maßnahmen unkritisch gegenüber zu stehen. Ich möchte zur Auseinandersetzung mit dem Thema anregen. Meine Arbeit soll jedoch nicht nur bestehende Maßnahmen dokumentieren und Möglichkeiten finden, sich davor zu schützen, sondern vor allem eine zukünftige Version des Überwachunsstaates erlebbar machen.
Mißbrauch akademischer Titel
(2006)
Brauch und Mißbrauch sind zwei Seiten einer Medaille, deren weniger rühmliche Kehrseite hier einmal näher im Spiegel der Presse untersucht werden soll. Zur Erläuterung geltender Bestimmungen dienen einige jüngere, mehr oder weniger abschreckende Beispiele Prominenter, die deutlich machen, dass auch Auszeichnende und Ausgezeichnete nur gemeinsam zu betrachten sind.