340 Recht
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Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.
Der Arbeitskreis Brandenburg.digital, welcher sich aus Vertretern der Kultursparten Archiv, Bibliothek, Denkmalpflege, Gedenkstätten, Museen sowie der Forschung zusammensetzt, begleitet die digitale Präsentation des Kulturerbes im Land Brandenburg. Der Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Bildung einer sartenübergreifenden Informations- und Kommunikationsbasis, auf gemeinsame konzeptionelle Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie und auf der Funktion als Steuerungs- und Beratungsgremium für die Koordinierungsstelle Brandenburg-digital (KBD). Damit wird durch den Arbeitskreis die konzeptionelle Ebene eines dezentralen Landeskompetenzzentrums Brandenburg-digital abgebildet. Es gilt, vorhandene Kompetenzen und Strukturen, sowie bestehende
Infrastrukturen an Einrichtungen der Region, so zu stärken, dass diese ihrer jeweiligen Rolle als Kompetenz- und Kooperationsbasis im Digitalisierungsnetzwerk des Landes Brandenburg gerecht werden können. Diese bilden die museums-, archiv- und bibliotheksfachliche Schnittstelle bzw. die technische Kooperationsebene zwischen den vielen kleinen Einrichtungen und der Koordinierungsstelle Brandenburg-digital. Ohne einen persistenten (eindeutigen, dauerhaften und stabilen) Zugriff sind digitale Informationen, gerade im Bereich der digitalen Präsentation von Kulturgut, wertlos. Daher muss das Land Brandenburg neben der erforderlichen Erweiterung der Koordinierungsstelle und der Förderung von Einzelprojekten auch die Gewährleistung einer entsprechenden technischen Infrastruktur unterstützen. Der dargestellte Aufwand für die Digitalisierung und Online-Bereitstellung von Informationen und Kulturgut darf indes auch in der Zukunft nicht dazu führen, dass die Erhaltung des kulturellen Erbes im Original vernachlässigt wird. Im Gegenteil, in die Vorbereitung der Digitalisierung von Kulturgut sind auch Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen einzubeziehen mit dem Ziel, Informationen und Kulturgut künftig digital nutzbar zu machen, aber weiterhin stets im Original zu bewahren.
Das Ziel der Arbeit besteht darin, herauszufinden, inwieweit sich Komponisten und Musiker in Deutschland bei ihrer alltäglichen Arbeit über Aspekte bewusst sind: wie die urheberrechtlichen Schutzvorrausetzungen für Musikwerke, der rechtlichen Bestimmungen zu Musikbearbeitungen und zu den Umständen, unter welchen Melodien oder andere Musikelemente für eigene Songs und Werke benutzt werden dürfen; auch die Ursachenermittlung für dieses Bewusstsein steht im Fokus. Dazu erfahren im ersten Teil der Arbeit zunächst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen im deutschen Urheberrechtsgesetz eine genaue Analyse im musikalischen Kontext, in welcher auch eine eigene Definition der Schutzwürdigkeit eines Musikwerkes herausgearbeitet wird. Darauf aufbauend bilden im zweiten Teil Interviews mit Experten aus dem urheberrechtlichen, musikwissenschaftlichen und/oder bibliothekarischen Bereich die Grundlage zur Beantwortung der Forschungsfragen. Sowohl bei der Interviewerstellung als auch bei der detaillierten Auswertung finden methodische Instrumente der qualitativen Sozialforschung Anwendung.