340 Recht
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Das neue Teilhaberecht
(2020)
Die dritte Stufe und damit das Herzstück der Reform des Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht des SGB XII in einen neuen 2. Teil des SGB IX ab dem 1.1.2020. Für Menschen mit Behinderungen wurde damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz geschaffen mit veränderten Grundsätzen, neuen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringung. Dieses neue Fürsorgerecht ist von den - ebenfalls neuen - Trägern der Eingliederungshilfe, Trägern sozialer Dienste und Einrichtungen, Interessenvertretern und Beratungsstellen nun anzuwenden.
Das Handbuch hat zu einem frühen Zeitpunkt in der 1. Auflage die komplizierten Neuerungen erklärt. Die durchgesehene 2. Auflage aktualisiert nun die Darstellung insbesondere bei den Stichworten:
• Konkretisierungen im Verfahren zur Koordinierung der Leistungen
• Etablierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
• Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit
• Festlegung der Träger der Eingliederungshilfe durch die Bundesländer
• Update Vertragsrecht: die neuen Landesrahmenverträge, soweit bereits vereinbart
• Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
Die zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen an den Regelungen des BTHG sind ebenso berücksichtigt wie die vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der vom BMAS in Auftrag gegebenen Anwendungsbeobachtungen und Untersuchungen zur Unterstützung der BTHG-Umsetzung (u.a. berechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe ab 2023, Modellprojekte, Ausgabenentwicklung).
Die im November 2019 beschlossenen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften sowie durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind bereits berücksichtigt.
Die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) bildet die neue rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Signaturen. Ziel der Verordnung ist eine grenzüberschreitende Interoperabilität und Harmonisierung, um dadurch den digitalen Binnenmarkts zu stärken. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche konkreten Auswirkungen sich durch das Inkrafttreten der eIDASVerordnung für das Records Management der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ergeben. Dafür wird zunächst der aktuelle rechtlich-organisatorische Rahmen des Records Managements in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beschrieben. Zur Veranschaulichung werden die Prozessabläufe des Robert Koch-Instituts als konkrete Anwendungsbeispiele herangezogen und in Prozessmodellen dargestellt. Im darauffolgenden Kapitel werden die Anforderungen der eIDAS-Verordnung untersucht. Es wird erarbeitet, welche Veränderungen sich gegenüber dem vorgestellten Ist-Zustand ergeben und welcher Handlungsbedarf daraus für die betroffenen Behörden entsteht. Die veränderte Rechtslage
und die damit eintretenden Neuerungen im Arbeitsablauf einer Behörde werden abschließend in einer SWOT-Analyse untersucht.
Neben der Langzeitarchivierung von Büchern und Zeitschriften gewinnt die Langzeitarchivierung von Forschungsdaten (sog. Rohdaten) in jüngster Zeit eine immer bedeutendere Rolle, da immer mehr Hochschulen und Forschungseinrichtungen dazu übergehen, die von ihnen gewonnenen Daten zu archivieren. Sollen die Daten in den meisten Fällen nicht nur archiviert, sondern auch Dritten, wie beispielsweise anderen Forschungseinrichtungen oder einzelnen Fremdforschern zur Verfügung gestellt werden. Aus rechtlicher Sicht ist dabei vor allem entscheidend, ob die Archivierung dieser Daten eine urheberrechtliche Relevanz aufweist, die Daten also urheberrechtlich geschützt sind und, sofern dies zutrifft, wer Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte ist. Hinsichtlich der Archivierung personenbezogener Daten können sich darüber hinaus datenschutzrechtliche Probleme stellen, was vor allem für Universitätskliniken relevant ist.
Society 2.0
(2008)
Die erste Überlegung für diese Arbeit war: Für wen oder welchen Fall kann die Entwicklung effizienterer Technik in Zukunft interessant sein und vor allem, unter welchen Umständen könnte sich der positive Zweck, für den sie erfunden wurde, ins Gegenteil umkehren? Überwachungsstaat 2.0 ist das Schlagwort für mein Vorhaben. Allerdings geht es nicht darum, Stimmung gegen Sicherheitstechnik oder staatliche Entscheidungen zu machen. Vielmehr soll ein Gefühl dafür vermittelt werden, was es heißt, sich zu sehr auf ein bestehendes System und seine „Macher“ zu verlassen und all seinen Maßnahmen unkritisch gegenüber zu stehen. Ich möchte zur Auseinandersetzung mit dem Thema anregen. Meine Arbeit soll jedoch nicht nur bestehende Maßnahmen dokumentieren und Möglichkeiten finden, sich davor zu schützen, sondern vor allem eine zukünftige Version des Überwachunsstaates erlebbar machen.
Modellierungen des Menschen aus Sicht der Rechtswissenschaften sind maßgeblich geprägt von der Bedeutung der unveräußerlichen Würde des Individuums. Daraus leiten sich wiederum Vorstellungen und Leitbilder ab, die die Freiheitsräume der Einzelperson im digitalen Kontext sichern, aber auch auf die gesellschaftliche Ebene hinausreichen und etwa die Mitwirkung in demokratischen Prozessen tangieren. Im „digitalen Alltag“ steht freilich im Zentrum rechtlicher Überlegungen, Transparenz und Rechtsschutz des Verbrauchers zu gewährleisten. Neue, faszinierende Möglichkeiten moderner Technologien verlangen dabei nach kreativen Lösungen im Sinne einer Kultur des Ermöglichens – etwa um digitale Unterstützungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen in transparenter und rechtssicherer Weise umzusetzen.
Das Ziel der Arbeit besteht darin, herauszufinden, inwieweit sich Komponisten und Musiker in Deutschland bei ihrer alltäglichen Arbeit über Aspekte bewusst sind: wie die urheberrechtlichen Schutzvorrausetzungen für Musikwerke, der rechtlichen Bestimmungen zu Musikbearbeitungen und zu den Umständen, unter welchen Melodien oder andere Musikelemente für eigene Songs und Werke benutzt werden dürfen; auch die Ursachenermittlung für dieses Bewusstsein steht im Fokus. Dazu erfahren im ersten Teil der Arbeit zunächst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen im deutschen Urheberrechtsgesetz eine genaue Analyse im musikalischen Kontext, in welcher auch eine eigene Definition der Schutzwürdigkeit eines Musikwerkes herausgearbeitet wird. Darauf aufbauend bilden im zweiten Teil Interviews mit Experten aus dem urheberrechtlichen, musikwissenschaftlichen und/oder bibliothekarischen Bereich die Grundlage zur Beantwortung der Forschungsfragen. Sowohl bei der Interviewerstellung als auch bei der detaillierten Auswertung finden methodische Instrumente der qualitativen Sozialforschung Anwendung.
Die Neuauflage des bewährten Handbuchs behandelt alle Lebenslagen, die in der Beratungspraxis typischerweise vorkommen. Mit Hilfe des HSRB können Sie überblicken, welche Leistungen dem Betroffenen in seiner jeweiligen Situation zustehen und wer hierfür zuständig ist.
Das HSRB behandelt knapp und präzise folgende Lebenslagen:
o Ausbildung
o Arbeitslosigkeit
o Kinder/Jugendliche
o Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende und Schwangere
o Drogen/Sucht
o Behinderung
o Alter
o Krankheit
o Pflegebedürftigkeit
o Besondere soziale Schwierigkeiten (Strafentlassene/Wohnungslose)
o Migrantinnen und Migranten
Topaktuell: Die 2. Auflage berücksichtigt bereits
o die jüngsten Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende
o die Einführung des Elterngeldes
o die Auswirkungen der Gesundheitsreform
o das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz und
o die anstehende Reform des Ausländerrechts.
Das HSRB ist der ideale Ratgeber für Sozialverbände, Rechtsanwälte und Sozialrichter.