340 Recht
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Institut
Society 2.0
(2008)
Die erste Überlegung für diese Arbeit war: Für wen oder welchen Fall kann die Entwicklung effizienterer Technik in Zukunft interessant sein und vor allem, unter welchen Umständen könnte sich der positive Zweck, für den sie erfunden wurde, ins Gegenteil umkehren? Überwachungsstaat 2.0 ist das Schlagwort für mein Vorhaben. Allerdings geht es nicht darum, Stimmung gegen Sicherheitstechnik oder staatliche Entscheidungen zu machen. Vielmehr soll ein Gefühl dafür vermittelt werden, was es heißt, sich zu sehr auf ein bestehendes System und seine „Macher“ zu verlassen und all seinen Maßnahmen unkritisch gegenüber zu stehen. Ich möchte zur Auseinandersetzung mit dem Thema anregen. Meine Arbeit soll jedoch nicht nur bestehende Maßnahmen dokumentieren und Möglichkeiten finden, sich davor zu schützen, sondern vor allem eine zukünftige Version des Überwachunsstaates erlebbar machen.
Das Ziel der Arbeit besteht darin, herauszufinden, inwieweit sich Komponisten und Musiker in Deutschland bei ihrer alltäglichen Arbeit über Aspekte bewusst sind: wie die urheberrechtlichen Schutzvorrausetzungen für Musikwerke, der rechtlichen Bestimmungen zu Musikbearbeitungen und zu den Umständen, unter welchen Melodien oder andere Musikelemente für eigene Songs und Werke benutzt werden dürfen; auch die Ursachenermittlung für dieses Bewusstsein steht im Fokus. Dazu erfahren im ersten Teil der Arbeit zunächst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen im deutschen Urheberrechtsgesetz eine genaue Analyse im musikalischen Kontext, in welcher auch eine eigene Definition der Schutzwürdigkeit eines Musikwerkes herausgearbeitet wird. Darauf aufbauend bilden im zweiten Teil Interviews mit Experten aus dem urheberrechtlichen, musikwissenschaftlichen und/oder bibliothekarischen Bereich die Grundlage zur Beantwortung der Forschungsfragen. Sowohl bei der Interviewerstellung als auch bei der detaillierten Auswertung finden methodische Instrumente der qualitativen Sozialforschung Anwendung.
Die Mehrheit der europäischen Länder verfügt über ein Bibliotheksgesetz, welches Bibliotheken absichert. Obwohl bereits sehr viel länger Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für Bibliotheken diskutiert wurde, verabschiedete Deutschland bisher kein entsprechendes Gesetz.
Stattdessen ist es seit der Föderalismusreform (2006) vollständig den Ländern überlassen Kultur- und Bildungsangelegenheiten, zu denen Bibliotheken zweifellos zählen, innerhalb ihres Verwaltungsgebietes gesetzlich abzusichern. Stand jetzt wurde dies jedoch nur von fünf Bundesländern durch ein Bibliotheksgesetz bewerkstelligt. Die vorliegende Arbeit untersucht hauptsächlich anhand von Drucksachen und Plenarprotokollen, welche Faktoren eine Verabschiedung begünstigten und welche Faktoren vielleicht auch einen negativen Einfluss hatten. Die untersuchten Faktoren wurden im Vorfeld festgelegt, basierend auf reinen Vermutungen. Im ersten Abschnitt der Arbeit wird ein kurzer Überblick gegeben, was Bibliotheksgesetze sind. Dazu kommt ein kurzer Abriss der bisherigen Prozesse in den einzelnen Bundesländern. Im zweiten Abschnitt folgt die eigentliche Analyse. Untersucht werden eventuelle Auslöser einer Diskussion, aber auch an dem Prozess Beteiligte. Ebenso folgt eine Überprüfung des Inhalts von bereits existierenden Gesetzen und eingereichten Entwürfen. Zuletzt werden
Argumente der Akteure für oder gegen ein Bibliotheksgesetz genauer untersucht. Nach diesem Abschnitt folgt eine Zusammenfassung, welche Faktoren positiv einwirken und welche eher negativ.