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Memory Of the World : Das Gedächtnis der Menschheit. Zur Entstehung des deutschen Nationalkomitees
(2007)
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat sich mit der Berufung dieses Nationalkomitees im Zeitalter zunehmender digitaler Information und Kommunikation neben dem erfolgreichen Programm des Weltkultur- und
Naturerbes ausdrücklich dem Weltdokumentenerbe zugewandt, das in Archiven, Bibliotheken, Gedenkstätten und Museen überliefert ist. Sie hat sich nicht nur der Sicherung mit Hilfe neuer Techniken, sondern auch des weltumspannenden Zugangs, des public access, durch neue Techniken verschrieben. Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt dieses
UNESCO-Programm als eine Initiative, die sich den Inhalten und Formen
menschlicher Kommunikation widmet und deren Ziel es ist, ein Welterbe im Wege nationaler Register aus Dokumenten in schriftlicher, gedruckter und audiovisueller Form zusammenzustellen, die für die eigene nationale und europäische Geschichte und die Weltgeschichte von Bedeutung sind.
Obgleich es der Europäischen Union nicht gelungen ist, im Entwurf der EU-Charta auch nur mit einem Wort an die Herkunft Europas aus dem
Christentum zu erinnern, so sei doch ein Wort der Evangelien an den Anfang
gestellt. Es ist jener Satz, den Jesus über das Töchterlein des Jairus sagt: „Non morta est, sed dormit ... .“ Sie ist nicht tot, sie schläft nur.
Vielleicht gibt es ja selbst in einer „Gesellschaft des Vergessens“ – wie uns der Ägyptologe und Forscher des kulturellen Gedächtnisses, Jan Assmann, definiert hat – die Möglichkeit, dass ein Buch die Augen aufschlägt
und uns anblickt wie ein Mensch unserer Tage. In diesem Sinne hat offenbar
auch Goethe noch an die Auferstehung von Büchern geglaubt, als er 1801 in den Tag- und Jahresheften notierte: „Man fühlt sich (in einer Bibliothek) wie in der Gegenwart eines großen Kapitals, das geräuschlos
unberechenbare Zinsen spendet.“ Und doch bleibt eine peinliche Frage. Selbst Goethe hat diese Frage in
seinem Zitat aus dem Jahr 1801 noch gar nicht berührt. Sie lautet: Wem in unserer Gesellschaft spendet eigentlich die Bibliothek noch „geräuschlos unberechenbare Zinsen“? Wie ist es bestellt um unser Interesse am kulturellen
Gedächtnis in den Schatzkammern des Wissens?
Open Access ist, in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Berliner
Erklärung, auch deshalb wichtig, weil die Fachwelt sich zunehmend bewusst wird, dass ein Gutteil des kulturelles Erbes real bedroht ist, unwiederbringlich verloren zu gehen, vor allem, wenn es nur in digitaler Form vorliegt. Das bezieht sich nicht nur auf Wissenschaft, sondern auch
auf Musik- und Video-Produkte. Open Access ist daher entscheidend verknüpft
mit der Bewahrung und Langzeitarchivierung kultureller Objekte. Für diese Aufgabe sind
Marktmechanismen wenig geeignet, die in der Regel auf kurzfristig zu erzielende Gewinne ausgerichtet sind. Die Informationswirtschaft
sollte natürlich nach Möglichkeit in Langzeitarchivierungsprojekte
eingebunden werden, aber die Bewahrung des kulturellen
Erbes ist in erster Linie eine öffentliche Aufgabe. Die öffentlich finanzierten
Einrichtungen, die sich gegenwärtig und vermehrt in der Zukunft über Open-Access-Repositories dieser Aufgabe stellen, müssen mit den
dafür erforderlichen Mitteln ausgestattet werden.
Umfangreiche Vorarbeiten der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass uns eine ganze Reihe von Werkzeugen für die Langzeiterhaltung von Forschungsdaten zur Verfügung steht. Diese Werkzeuge sind jedoch noch unzureichend in die wissenschaftlichen Arbeitsabläufe integriert, die daraus entstehenden Medienbrüche verursachen immer noch einen Mehraufwand, der selten geleistet wird. In einzelnen Fachgebieten gibt es jedoch bereits vorbildliche Lösungen, die sich auch auf andere Fachgebiete übertragen lassen. Um das Ziel einer nachhaltigen digitalen Langzeitarchivierung von Forschungsdaten zu erreichen, muss eine Strategie verfolgt werden, die Langzeitarchivierung von Daten zu einem anerkannten Beitrag zur wissenschaftlichen Kultur macht und in den institutionellen Arbeitsabläufen verankert. Diese organisatorische Strategie muss gleichzeitig von einer technischen Strategie unterstützt werden, die den Akteuren für die digitale Langzeitarchivierung von wissenschaftlichen Forschungsdaten geeignete Werkzeuge in die Hand gibt. Wissenschaft und Wissenschaftsorganisationen haben dies erkannt, so dass in den nächsten Jahren mit erheblichen Fortschritten gerechnet werden darf.
Forschungsdaten-Repositorien
(2011)
Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich bei dem Thema Forschungsdaten-Repositorien in Deutschland in den letzten Jahren viel bewegt hat, auf fachwissenschaftlicher, technologischer und politischer Ebene. Dabei hat sich auch gezeigt, dass die Technologie nur eine Seite der Herausforderungen darstellt. Die andere Seite besteht darin, sowohl die politischen als auch strukturellen Rahmenbedingungen für den Aufbau und den dauerhaften Betrieb von fachwissenschaftlichen Forschungsdaten-Repositorien zu schaffen, als auch die Fachwissenschaftler sowie die weiteren Akteure (Infrastruktureinrichtungen wie Rechenzentren und Bibliotheken) in einem organisatorischen Gesamtkonzept sinnvoll einzubeziehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Öffentlichkeit und die Politik auf den Gesamtbericht der KII reagieren und welche konkreten Maßnahmen in Deutschland ergriffen und umgesetzt werden.
Metadaten und Standards
(2011)
Standardisierte Metadaten sind eine notwendige Voraussetzung für die Dokumentation und dauerhafte Sicherung von Forschungsdaten. Als Werkzeug fördern sie nachhaltig die Erschließung und Nutzung datenbasierter Forschungsergebnisse. Metadaten sind Daten oder Informationen, die in strukturierter Form analoge oder digitale Forschungsdaten (Objekte) dokumentieren. Sie beschreiben, erklären, verorten oder definieren Objekte, Ressourcen und Informationsquellen für die Wissenschaft. Hierdurch helfen sie, Forschungsdaten zu managen, zu erschließen, zu verstehen und zu benutzen.
Neben der Langzeitarchivierung von Büchern und Zeitschriften gewinnt die Langzeitarchivierung von Forschungsdaten (sog. Rohdaten) in jüngster Zeit eine immer bedeutendere Rolle, da immer mehr Hochschulen und Forschungseinrichtungen dazu übergehen, die von ihnen gewonnenen Daten zu archivieren. Sollen die Daten in den meisten Fällen nicht nur archiviert, sondern auch Dritten, wie beispielsweise anderen Forschungseinrichtungen oder einzelnen Fremdforschern zur Verfügung gestellt werden. Aus rechtlicher Sicht ist dabei vor allem entscheidend, ob die Archivierung dieser Daten eine urheberrechtliche Relevanz aufweist, die Daten also urheberrechtlich geschützt sind und, sofern dies zutrifft, wer Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte ist. Hinsichtlich der Archivierung personenbezogener Daten können sich darüber hinaus datenschutzrechtliche Probleme stellen, was vor allem für Universitätskliniken relevant ist.