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Zentrale Forderung in der Langzeitarchivierung ist die Sicherstellung der Datenintegrität. Im Zeitalter der elektronischen Speicherung von Daten ist das ein aktiver Prozess, der kontinuierliche Pflege der archivierten Daten erfordert. Wesentliche Bestandteile der Integritätssicherung elektronischer Daten sind: - Sicherstellung der Unversehrtheit (Bit-stream Preservation),- Sicherstellung der Lesbarkeit, - Sicherstellung der Interpretierbarkeit. Für eine Wiederverwendung wissenschaftlicher Daten müssen diese identisch zum Original sein, aus dem Bit-stream müssen Informationen (z. B. Ziffern und Buchstaben) auslesbar sein und diese Ziffern und Buchstaben müssen interpretiert werden können, um die ursprünglichen Informationen wieder zu gewinnen. „Data Curation Services“ unterstützen die Integritätssicherung elektronischer Daten. Sicherstellung der Les- und Interpretierbarkeit elektronischer Daten ist eine Voraussetzung für eine zukünftige Überprüfung wissenschaftlicher Ergebnisse.
Neben der Langzeitarchivierung von Büchern und Zeitschriften gewinnt die Langzeitarchivierung von Forschungsdaten (sog. Rohdaten) in jüngster Zeit eine immer bedeutendere Rolle, da immer mehr Hochschulen und Forschungseinrichtungen dazu übergehen, die von ihnen gewonnenen Daten zu archivieren. Sollen die Daten in den meisten Fällen nicht nur archiviert, sondern auch Dritten, wie beispielsweise anderen Forschungseinrichtungen oder einzelnen Fremdforschern zur Verfügung gestellt werden. Aus rechtlicher Sicht ist dabei vor allem entscheidend, ob die Archivierung dieser Daten eine urheberrechtliche Relevanz aufweist, die Daten also urheberrechtlich geschützt sind und, sofern dies zutrifft, wer Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte ist. Hinsichtlich der Archivierung personenbezogener Daten können sich darüber hinaus datenschutzrechtliche Probleme stellen, was vor allem für Universitätskliniken relevant ist.