FB5 Informationswissenschaften
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Von Januar 2017 bis März 2019 haben wir, Constanze Langer und Frank Hartmann aus dem Fachbereich Design und Antje Michel aus dem Fachbereich Informationswissenschaften im Rahmen des durch den Stifterverband und die Carl-Zeiss-Stiftung geförderten Curriculumentwicklungsprojekts „Design 0815“ zusammengearbeitet. Ein wesentliches Ziel bestand in der Integration von relevanten Kompetenzen in die Curricula der Design Studiengänge, welche die Studierenden auf die digital geprägten Arbeitswelten von morgen bestmöglich vorbereiten. Dabei wurde der Fokus auf die Stärkung der digitalen Kompetenz und Datenkompetenz (Digital / Data Literacy) sowie auf Problemlösungsstrategien (Problem Solving Strategies) gelegt. Im Projekt wurden außerdem Methoden und Formate zur Gestaltung eines partizipativen Curriculum-Entwicklungsprozesses entwickelt. Zudem wurde am Beispiel der Studiengänge am Fachbereich Informationswissenschaften ermittelt, inwiefern sich die erarbeiteten Lehrkonzepte und Methoden der Curriculum-Entwicklung für die Weiterentwicklung anderer Studiengänge der Hochschule übertragen und nutzen lassen.
Der Beitrag dokumentiert ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage, die im Herbst 2021 unter den aktiven Teilnehmer:innen der Fernweiterbildung Bibliothekswissenschaft, durchgeführt wurde. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten bei der berufsbegleitenden akademischen Qualifizierung.
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um die eingereichte Autorinnenfassung. Der Titel der Verlagsversion lautet: "Neue Überlegungen zum Fernweiterbildungskurs Bibliothekswissenschaft in Potsdam : Umfrage ausgewertet: Unterstützungsmöglichkeiten bei akademischer Qualifizierung"
Knowledge management
(2020)
Purpose
This paper aims to review for the first time existing research literature about the role of gender in creating, sharing and using knowledge in organizations and proposes a conceptual framework to guide future research directions.
Design/methodology/approach
Based on the systematic literature review method this study collects, synthesizes and analyses articles related to knowledge management (KM) and gender published in online databases by following a pre-defined review protocol. The paper analyses 41 papers published in peer-reviewed journals.
Findings
The role of gender in KM has been rarely addressed in KM journals and journals with specific emphasis on gender. The existing literature is fragmented, but existing research suggests that knowledge sharing might be influenced by gender. Based on the analysis and synthesis, a conceptual framework is proposed to guide further research on determining if gender matters in KM.
Research limitations/implications
Academic researchers should aim to include gender-related variables into their KM research to further explore if gender matters in KM.
Practical implications
The practical implication suggests that managers and knowledge managers should raise awareness about how stereotypes and gendered expectations about role behaviour affect how knowledge and experiences are created and shared within the organization.
Social implications
The authors believe that a better understanding of knowledge handling and gendered role expectations at the workplace could also have an impact beyond organizational boundaries.
Originality/value
The paper presents the first comprehensive systematic literature review of the article published on knowledge creation, sharing and usage and gender and provides a conceptual framework for future research.
We describe the fourth edition of the CheckThat! Lab, part of the 2021 Cross-Language Evaluation Forum (CLEF). The lab evaluates technology supporting various tasks related to factuality, and it is offered in Arabic, Bulgarian, English, and Spanish. Task 1 asks to predict which tweets in a Twitter stream are worth fact-checking (focusing on COVID-19). Task 2 asks to determine whether a claim in a tweet can be verified using a set of previously fact-checked claims. Task 3 asks to predict the veracity of a target news article and its topical domain. The evaluation is carried out using mean average precision or precision at rank k for the ranking tasks, and F1 for the classification tasks.
We describe the fourth edition of the CheckThat! Lab, part of the 2021 Conference and Labs of the Evaluation Forum (CLEF). The lab evaluates technology supporting tasks related to factuality, and covers Arabic, Bulgarian, English, Spanish, and Turkish. Task 1 asks to predict which posts in a Twitter stream are worth fact-checking, focusing on COVID-19 and politics (in all five languages). Task 2 asks to determine whether a claim in a tweet can be verified using a set of previously fact-checked claims (in Arabic and English). Task 3 asks to predict the veracity of a news article and its topical domain (in English). The evaluation is based on mean average precision or precision at rank k for the ranking tasks, and macro-F1 for the classification tasks. This was the most popular CLEF-2021 lab in terms of team registrations: 132 teams. Nearly one-third of them participated: 15, 5, and 25 teams submitted official runs for tasks 1, 2, and 3, respectively.
Die Informationswissenschaften und das Wissensmanagement weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten auf und Anknüpfungspunkte für gemeinsamen Forschungen. Praktiker des Wissensmanagements sollten die Forschungsergebnisse der Schwesterdisziplin eingehender studieren, um für Ihre Organisationspraxis relevante Ergebnisse berücksichtigen zu können. Es ist zu wünschen, dass durch einen gemeinsamen Forschungsdialog potenzielle Synergien für Forschung und Praxis zukünftig erschlossen werden.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Die Frage danach, welche Bestände oder Archivalien digitalisiert werden sollen, rückt mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft immer stärker in den Fokus des archivfachlichen Handelns. Dabei stellen insbesondere „hybride“ Bestände aufgrund ihres heterogenen Charakters eine besondere Herausforderung dar. Der Untersuchungsbestand der Berliner Staatsanwaltschaft II im Landesarchiv Berlin zeigt eine mögliche Form der Hybridität von vorwiegend Papierakten, die mit einem breiten Spektrum an analogen und digitalen Informationsobjekten angereichert sind.
Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es, einen Beitrag zur strategischen Digitalisierungsplanung zu leisten, indem untersucht wird, welche spezifischen Ziele durch die Digitalisierung erreicht werden sollen und mit welchen Instrumenten eine darauf basierende Priorisierung von Hybridunterlagenbestandteilen durchführbar ist.
Zur Umsetzung wurde ein mehrschrittiges methodisches Vorgehen entworfen, welches, abgeleitet von den herausgearbeiteten Zielen, zunächst eine Bedarfsanalyse durchführt. Darauf aufbauend wurde eine Datenbasis geschaffen, mittels derer konsistente Auswahlgruppen gebildet werden konnten. Mithilfe eines Kriterienkataloges wurden diese in einer vereinfachten Entscheidungsmatrix mit einem Punktesystem beurteilt und gewichtet.
Im Ergebnis wurden zukünftige digitale Nutzungsszenarien sowie der Informationserhalt als zentrale Leitziele identifiziert. Durch das gestufte Verfahren wurde deutlich, dass die Bildung von Auswahlgruppen primär nach technischen Eigenschaften stattfinden muss. Ebenso müssen Informationsobjekte mit genuin digitalen Daten in diesem Prozess sauber getrennt werden, da nur analoge Objekte anhand der Kriterien sicher priorisiert werden können.
Insgesamt hat sich gezeigt, dass sich gerade bei hybriden Beständen der jüngeren Zeit eine enorme Chance bietet, über den Weg der Digitalisierungsplanung drohende Informationsverluste zu verringern und gleichfalls in Kombination mit anderen archivfachlichen Prozessen einen Synergieeffekt zu erzeugen.
Untersucht werden soll mit dieser Arbeit, wie sich die Publikationsstrategie des LAB historisch, aktuell und zukünftig definiert, was sie im Kern ausmacht und was ihr Alleinstellungsmerkmal ist und sein kann. Was sind die bis heute weiter geführten und definierenden Traditionen der LAB-Publikationen? Welche dieser Traditionen sind bewahrenswert und warum? Welche Aspekte der Traditionslinien sind ggf. nicht mehr zeitgemäß und müssen an moderne Publikationsformate angepasst werden? Ziel soll es sein, beantworten zu können, wie sich die Publikationsformate möglicherweise verändern ließen, bzw. was mögliche neue Formen sein können.
In der angewandten Forschung gewinnt die Integration von Praxis- und Erfahrungswissen unterschiedlicher Stakeholder in den Forschungsprozessen zunehmend an Bedeutung. Expert*innen unterschiedlicher Fachrichtungen greifen diese Entwicklung auf und erzeugen Methoden der Wissensintegration, die ihren spezifischen Möglichkeiten und Anforderungen entsprechen. Ein Austausch zu dieser Thematik findet über den eigenen Forschungskontext hinaus hingegen noch wenig statt. Aus diesem Grund luden wir zu einem gemeinsamen Meet-Up ein, um uns mit anderen Expert*innen über die Perspektiven und Erfahrungen zu Stakeholder-integrierenden Co-Creation-Prozessen sowie zu Methoden der transdisziplinären Zusammenarbeit auszutauschen. Mit dem TD Meet-Up wollten wir einen Beitrag zum Erfahrungsaustausch, Perspektivwechsel und Voneinander-Lernen zwischen Expert*innen unterschiedlicher Disziplinen leisten. Das TD Meet-Up wurde von Mitgliedern der Projekte MaaS L.A.B.S. und SmartUpLab vom Institut für angewandte Forschung (IaF) Urbane Zukunft der Fachhochschule Potsdam organisiert. Beide Projekte entwickeln und dokumentieren Methoden zu Wissensintegration und Wissenstransfer zwischen Forschenden, Stakeholdern und der Öffentlichkeit.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der ideengeschichtlichen Entwicklung der Neutralität in der Geschichte Öffentlicher Bibliotheken in Deutschland. Untersucht wird deren Entwicklung ab dem frühen 19. Jahrhundert von den Volksbibliotheken über die Bücher- und Lesehallen, die Volksbüchereien, die Volksbüchereien im Nationalsozialismus und die Öffentliche Bücherei bis hin zu den heutigen Öffentlichen Bibliotheken. Anhand von Fachstatements ausgewählter Protagonist:innen aus der Bibliothekswelt wird deren Verständnis von Neutralität erarbeitet. Zusätzlich findet eine soziohistorische Kontextualisierung dessen statt. Im Praxisteil wird anhand von Streitfragen zu rechten Medien im Bestand die fachinterne Kontroverse damit nachgezeichnet. Die Auseinandersetzung Öffentlicher Bibliotheken damit im Zusammenhang mit der weltanschaulichen Neutralität stellt eine neue Tendenz in der deutschsprachigen Fachcommunity dar.
Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend Objektdaten im Web publiziert. Jedoch ist unklar, ob diese von Forscher:innen genutzt werden und sie qualitativ ausreichend sind. Eine vielversprechende Lösung stellen die FAIR Data Principles dar. Seit ihrer Publikation im Jahr 2016 haben sie sich schnell innerhalb der Forschung verbreitet und sind Teil nationaler und internationaler Forschungsförderprogramme. FAIR ist ein Akronym für Findable, Acessible, Interoperable and Reusable. Ihr Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten zu verbessern, indem die Daten unter anderem mit klaren und eindeutigen Nutzungsbedingungen ausgezeichnet werden. Eine Besonderheit der 15 Prinzipien ist die Fokussierung auf die Lesbarkeit der Daten, sowohl von Menschen als auch von Maschinen. In diesem Sinne ist die Anwendbarkeit von FAIR auf Museen Thema der Untersuchung.
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Anforderungen an deutsche Forschungsmuseen bezüglich der Nutzung der Objektdaten als Forschungsdaten im Sinne der FAIR-Prinzipien gestellt und inwiefern diese Anforderungen bereits erfüllt werden.
Für die Selektion des Datenkorpus wird eine Online-Recherche, für den Kriterienkatalog eine Literaturrecherche und für die Beurteilung der FAIRness des Datenkorpus eine qualitative Bewertung durchgeführt.
Keines der untersuchten Objektdaten der sechs betrachteten Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft ist vollständig FAIR-konform, aber mit 13 von 15 erfüllten Prinzipien ist das Deutsche Museum in München das FAIRkonformste Museum. Von allen Museen werden die Prinzipien F2, A1.1, A1.2 und I1 vollständig erfüllt, was an der Arbeitsweise in der Objektdokumentation und der Web-Publikation liegt. Das Prinzip A2 wird von keinem Museum erfüllt, wodurch Defizite in der Museumsarbeit deutlich werden. Die anderen Prinzipien werden, bis auf R1.3, unterschiedlich erfüllt.
Insgesamt bieten sich die FAIR-Prinzipien als Startpunkt für wiederverwendbarere Forschungsdaten im musealen Bereich an. Jedoch zeigen die untersuchten Museen zum Teil erhebliche Defizite auf, wie fehlende oder unklare Nutzungsbedingungen und Datenprovenienzen. Deutlich wird auch, dass die FAIRPrinzipien
nicht alle Anforderungen an Objektdaten abdecken. Dazu gehören die Langzeitarchivierung oder die Vertrauenswürdigkeit der Daten.
„Schätzungsweise 80% aller weltweiten qualitativen und quantitativen Daten weisen einen Raumbezug auf.“ Geographische Informationen sind heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und besitzen einen hohen Marktwert. Angesichts der weit fortgeschrittenen Digitalisierung in der Kartographie ist zu fragen, wie Archive mit elektronischen Karten (Geodaten) umgehen sollen. Zwar wurde die Archivierung von (digitalen) Geodaten in den letzten Jahren immer wieder untersucht, hierbei ging es jedoch in erster Linie um Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder, die von den Landesarchiven archiviert werden. Die Archivierung kommunaler Geodaten wurde bislang kaum erörtert. Eine Ausnahme bildet die Archivierung von Geobasisdaten durch Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Anders als in anderen Bundesländern ist hier die Katasterführung seit 1948 eine kommunale Aufgabe. Auch die Archivierung von (analogen wie digitalen) Luftbildern und ggf. deren Digitalisierung wurde bereits verschiedentlich untersucht. Den Schwerpunkt in der Literatur zur Geodaten-Archivierung bildet die Kernaufgabe Übernahme, gefolgt von der Bewertung. Dennoch werden nur selten ausführlich die Vor- und Nachteile bestimmter Dateiformate diskutiert. Wie die Benutzung konkret umgesetzt werden könnte, wurde ebenfalls nur vereinzelt erläutert. Geofachdaten, die in den unterschiedlichsten Fachgebieten und Aufgabenbereichen im Einsatz sind, wurden fast ausschließlich im Kontext von übergreifenden Bewertungsmodellen thematisiert. Die vorliegende Arbeit greift dieses Forschungsdesiderat auf und untersucht die Archivierung von kommunalen Geodaten (insbesondere Geofachdaten). Dabei werden die Arbeiten über die Archivierung von Geobasisdaten herangezogen und auf ihre Tauglichkeit für kommunale Geodaten geprüft. Auch Empfehlungen für die digitale Langzeitarchivierung allgemein können verwendet, müssen aber auf Geodaten und auf die konkrete Situation vor Ort übertragen werden. Die vorliegende Arbeit versteht sich als Archivierungskonzept für die Geodaten der Stadt Cuxhaven, das – mit ortsspezifischen Anpassungen – auch auf andere Kommunalarchive übertragbar sein soll. Das Konzept umfasst alle archivischen Kernaufgaben, wobei ein Schwerpunkt auf die Bewertung und Übernahme gelegt wird.
Bereit zu teilen?
(2017)
Die Frage nach der Bereitschaft digital zu teilen und digitale Teilhabe zu ermöglichen, geht von einer Option der Kulturerbeeinrichtungen (Museen, Sammlungen und Archive) aus und hinterfragt, wo diese Bereitschaft möglicherweise eingeschränkt ist. Was genau – fehlende rechtliche Regelungen, zu geringe Finanzierung oder das eigene Selbstverständnis – hindert Kulturerbeeinrichtungen daran zu teilen? Ob und wie Kulturerbe digital zur Verfügung zu stellen ist, wie die Praxis in den Kulturerbeeinrichtungen aussieht und wie die Politik hierauf reagieren könnte, soll im Anschluss an eine gleichnamige Veranstaltung nachfolgend aufgezeigt werden.
Aktuell stellt sich die Frage, wie Vielfalt in einer modernen Gesellschaft begegnet und wie sie gestaltet werden kann. Bildungseinrichtungen müssen in ihrer Arbeit den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit herausstellen, sodass alle Menschen, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Alter, Geschlecht oder Religion gemäß unserer Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsgesetze frei entfaltet leben können. Eine informierte Öffentlichkeit bildet dabei die grundlegende Voraussetzung für Demokratisierung und ein Gemeinwesen, das auf Teilhabe und Gemeinsamkeit ausgelegt ist. Bibliotheken haben in demokratischen Gesellschaften den Auftrag, Meinungs- und Informationsfreiheit ohne Einschränkungen zu fördern und somit Bürger in ihrem Streben nach Selbstbestimmung und freier Meinungsbildung zu unterstützen. Da das Thema dieser Arbeit innerhalb der Bibliothekswissenschaft den Bereich der Bibliotheksethik tangiert, werden im Folgenden zuerst Grundlagen der Ethik und der Diversitätsbegriff geklärt. Es wird untersucht, auf welchen rechtlichen und fachlichen Richtlinien und Grundlagen hin Diversität in Bibliotheken zu finden ist. Das Thema „Diversität“ ist im Sinne des Diversitätsmanagements ein Aspekt, der oft in der Personalplanung von Bibliotheken eine Rolle spielt, diese Arbeit untersucht aber den Bestand. Bibliotheksbestände sind grundsätzlich pluralistisch, d.h. vielfältige Ideen, Vorstellungen und Ansichten spiegeln sich darin wider. Diversität muss sich also auch im Bestandsmanagement von Öffentlichen Bibliotheken wiederfinden und über ein theoretisches Bekenntnis auf dem Papier hinausgehen. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen und soll die Bedeutung von Diversität in Kinder- und Jugendbuchbeständen Öffentlicher Bibliotheken herausstellen.
Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) geförderte Projekt „Open Access Strategie Brandenburg“ hat das Ziel, ein Strategiepapier, das sich auf den Publikationsbereich als wichtigstes Umsetzungselement von Open Access fokussiert, zu erarbeiten und bis Ende Mai 2019 an das Ministerium zu übergeben. Damit befindet sich das für einen relativ kurzen Zeitraum angesetzte Projekt bereits auf der Zielgeraden. Es ist ein weiterer Schritt zu mehr Offenheit in Wissenschaft, Forschung und Kultur in Brandenburg.
Das Factsheet zur Open-Access-Strategie des Landes Brandenburg listet kompakt die wichtigsten Maßnahmen für die Akteure Wissenschaftler*innen / Hochschulleitung / Hochschulbibliotheken auf, die in der Strategie enthalten sind. Außerdem zeigt es auf, mit welchen Maßnahmen das Land Brandenburg die Beteiligten unterstützt, damit Open Access in den kommenden Jahren erheblich ausgebaut werden kann.
Das Factsheet ist kein offizieller Teil der Open-Access-Strategie des Landes, sondern wurde von der Autorin als Arbeitshilfe konzipiert. Die Maßnahmen werden hier verkürzt wiedergegeben. Vollständig finden sie sich in der Strategie des Landes.