FB5 Informationswissenschaften
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (144)
- Teil eines Buches (Kapitel) (116)
- Bachelorarbeit (100)
- Konferenzveröffentlichung (68)
- Diplomarbeit (63)
- Masterarbeit (55)
- Periodikum (39)
- Buch (Monographie) (37)
- Bericht/Forschungsbericht (22)
- Sonstiges (5)
Sprache
- Deutsch (556)
- Englisch (92)
- Mehrsprachig (10)
Schlagworte
- Archiv (87)
- Bewertung (67)
- Bibliothek (51)
- Digitalisierung (49)
- Information Retrieval (42)
- BA Bibliotheksmanagement (41)
- Ausbildung (40)
- Forschungsdaten (40)
- Information und Dokumentation (37)
- Forschung (34)
Institut
- FB5 Informationswissenschaften (658)
- Publikationen des FB Informationswissenschaften (394)
- Inst. für angewandte Forschung Urbane Zukunft (IaF) (13)
- FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften (4)
- FB3 Bauingenieurwesen (3)
- FB4 Design (3)
- Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg (VuK) (3)
- Studiengang Information und Dokumentation (2)
- Zentrale Einrichtung Forschungs- und Transferservice (ZEFT) (2)
- Architektur/Städtebau (1)
Die Mitarbeit der Kommunal- und Staatsarchive bei Projekten des Geschichtsunterrichts wird immer wichtiger, wenngleich die Archivnutzung durch Schulen, vor allem für kleinere Archive, oftmals eine Herausforderung darstellt, da hier gelegentlich allein schon die räumlichen Möglichkeiten nicht immer optimal sind. Dennoch lassen sich auch unter eingeschränkten Bedingungen hervorragende Kooperationen seitens der Archive mit Schulen realisieren.
Alexander Haindorf
(2021)
Alexander Haindorf (1784–1862) steht in der Tradition jüdischer Aufklärer, die bestrebt waren, die Emanzipation der jüdischen Minorität voran zu treiben. Durch die Etablierung jüdischer Elementarschulen und eine qualifizierte Lehrerbildung sollte ihre Akzeptanz in der Mehrheitsgesellschaft forciert werden. Am 28. November 1825 gründete er in Münster den „Verein zur Beförderung von Handwerken unter den Juden und zur Errichtung einer Schulanstalt, worin arme und verwaisete Kinder unterrichtet und künftige jüdische Schullehrer gebildet werden sollen“, aus dem 1866 die überregional bekannt gewordene „Marks-Haindorf-Stiftung“ hervorging. Haindorfs Leben und Wirken als Reformer und Pädagoge aber auch als Kunstsammler und Mediziner war von der Idee geprägt, die jüdische Kultur mit der europäischen Kultur zu „amalgamieren“. In diesem Sinne verstand er Bildung als Katalysator des sozialen Aufstiegs und der Gleichberechtigung.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Vielfalt ist im Kontext der Inklusion als selbstverständliches Leitbild anzusehen, wobei sich nicht jeder Einzelne anzupassen hat, sondern eine offene Gesellschaft die Teilhabe für alle fördert. Dieser zentrale Gedanke der Inklusion verlangt neues Denken hin zu einer pluralistischen Gesellschaft. Voraussetzungen werden dabei von der Politik geschaffen. Auf nationaler Ebene ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 die ‚UN-Behindertenrechtskonvention‘ (UN-BRK), die als Meilenstein zur Schaffung universeller Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen gilt. Sämtliche Glieder des föderalen Staates Deutschland sind dazu angehalten nach der Ratifizierung der UN-BRK sogenannte Aktionspläne oder Maßnahmenpakete zu implementieren. Darüber hinaus gelten lokale Teilhabepläne als Grundlage auf dem Weg zu einer inklusiven Kommune. Öffentliche Bibliotheken als Institutionen der Kommunen nehmen in dem Kontext eine bedeutende Rolle als Informationsdienstleister ein. Mit ihren Informationsdienstleistungen tragen sie wesentlich zur informationellen Grundversorgung der Bürger bei. In Bezug auf das Konzept „Bibliothek für alle“ bieten sie Dienstleistungen, die speziell auf Benutzer mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Für diesen Anspruch an Öffentliche Bibliotheken erfolgt im theoretischen Teil der Arbeit eine Herleitung, indem die ÖB in einen Zusammenhang zur Inklusion gestellt wird. Ziel der vorliegenden Studie war es, anhand einer Vollerhebung unter standardisierten Bedingungen Einblicke ins Forschungsfeld zu gewinnen. Die Daten wurden einmalig erhoben. In der empirischen Forschung wurde eine Querschnittuntersuchung durchgeführt. Die aus dem theoretischen Teil hergeleiteten statistischen Zusammenhangshypothesen ziehen einen quantitativen Forschungsansatz in Form einer Online-Befragung nach sich. Die Untersuchung war letztlich nicht geeignet, um die Forschungshypothese zu bestätigen. Hierfür lassen sich mehrere Ursachen geltend machen. Der zeitliche Umfang der Untersuchung ließ lediglich eine Querschnittuntersuchung zu. Längsschnittuntersuchungen hingegen steigern bspw. durch zeitversetzte Messungen die Validität der kausal formulierten statistischen Zusammenhangshypothesen. Dabei lässt sich die Entwicklung der inklusiven Ausrichtung Öffentlicher Bibliotheken begutachten.
Archiv als außerschulischer Lernort : Archivpädagogische Angebote für Schüler und Schülerinnen
(2009)
Die übergeordneten Ziele der archivpädagogischen Arbeit bestehen darin, Schülern aller Altersstufen Geschichtsbewusstsein zu vermitteln, indem man ihnen unter anderem die Arbeit mit originalen Quellen im Archiv näherbringt. Dieser Aufgabe haben sich die Archivpädagogen verschrieben, die seit der Mitte der 80er Jahre in Deutschland aktive Bildungsarbeit in Archiven leisten und diese als essentielle außerschulische Lernorte für Schüler zu etablieren versuchen. Dabei ist der erste Schritt, mit bestehenden Vorurteilen in den Köpfen der Schüler aufzuräumen und das Interesse für die historische wissenschaftsnahe Arbeit zu wecken. Dies geschieht zunehmend unter Einbeziehung zeitgemäßer Medien wie dem Internet. Die Arbeit der Archivpädagogen stellt nicht zuletzt den wesentlichen Bestandteil für den Kontakt mit den Schulen aber auch den Universitäten dar, wobei das besondere Engagement einiger Archivpädagogen wie z.B. Wolfgang Antweiler, Thomas Lange und Günther Rohdenburg hervorzuheben ist. Ihren Bemühungen ist es unter anderem zu verdanken, dass sich die Archivpädagogik in Deutschland binnen zwei Jahrzehnten zu einer festen Institution entwickelt hat und möglicherweise einen ähnlichen Stellenwert wie z.B. im Vorreiterland Frankreich erreichen wird.
Seit ungefähr 20 Jahren werden 3D-Digitalisierungstechnologien im Bereich des materiellen Kulturerbes verwendet. Ursprünglich eine Messtechnik für Industrie und Medizin, kommen unterschiedliche technische Verfahren nun dafür zum Einsatz, um Oberflächen und Strukturen dreidimensionaler materieller Objekte des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes dreidimensional zu erfassen, zu modellieren und zu rekonstruieren. Im Vergleich zur Fotografie wird dabei die „gesamte Geometrie eines Objekts, seine Oberflächentextur und nach Möglichkeit seine optischen Materialeigenschaften erfasst, integriert und [in einem] digitalen 3D-Modell zusammenzugeführt.“ Hinzu kommen bildgebende Verfahren, die zerstörungsfrei das Innere der Objekte mehrdimensional abbilden können. In den letzten Jahren hat die Nutzung der 3D-Digitalisierung und -Modellierung auch in der forschenden und kustodialen Arbeit mit wissenschaftlichen Objektsammlungen zugenommen. Dies lässt sich auf den „Material Turn“ in den Geistes- bzw. Kulturwissenschaften, auf die neuen sich entwickelnden technischen Möglichkeiten und mit Sicherheit auf den generellen gesellschaftlichen Trend zur Digitalisierung aller Lebens-, Sozial- und Arbeitswelten zurückführen. Entsprechend geht diese Arbeit der Frage der 3D-Digitalisierung materieller Objekte aus wissenschaftlichen Sammlungen nach.
Die vorliegende Publikation beschäftigt sich mit dem Thema des Open Access Monitorings in Brandenburg. Durch die Open-Access-Strategie des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2019 bekamen die Hochschulbibliotheken den Auftrag, ihre Open-Access-Aktivitäten auf Publikationsebene zu monitoren. Die Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg koordiniert zusammen mit der AG Open Access Monitoring (Brandenburg) die Erarbeitung und Durchführung eins landesweites Open Access Monitoring.
Außerdem wird die Möglichkeit der Datenauswertung der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) zum Zweck der Anreicherung des Open Access Monitorings erläutert und eine Auswertung des Datenfeldes 151.1 auf nationaler Ebene angestellt.
Revisiting Access to Cultural Heritage in the Public Domain: EU and International Developments
(2020)
In the past year, a number of legal developments have accelerated discussions around whether intellectual property rights can be claimed in materials generated during the reproduction of public domain works. This article analyses those developments, focusing on the 2018 German Federal Supreme Court decision Museumsfotos, Article 14 of the 2019 Copyright and Related Rights in the Digital Single Market Directive, and relevant provisions of the 2019 Open Data and the Re-use of Public Sector Information Directive. It reveals that despite the growing consensus for protecting the public domain, there is a lack of practical guidance throughout the EU in legislation, jurisprudence, and literature on what reproduction media might attract new intellectual property rights, from scans to photography to 3D data. This leaves ample room for copyright to be claimed in reproduction materials produced by new technologies. Moreover, owners remain able to impose other restrictive measures around public domain works and data, like onsite photography bans, website terms and conditions, and exclusive arrangements with third parties. This article maps out these various legal gaps. It argues the pro-open culture spirit of the EU Directives should be embraced and provides guidance for Member States and heritage institutions around national implementation.
Der Beitrag dokumentiert ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage, die im Herbst 2021 unter den aktiven Teilnehmer:innen der Fernweiterbildung Bibliothekswissenschaft, durchgeführt wurde. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten bei der berufsbegleitenden akademischen Qualifizierung.
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um die eingereichte Autorinnenfassung. Der Titel der Verlagsversion lautet: "Neue Überlegungen zum Fernweiterbildungskurs Bibliothekswissenschaft in Potsdam : Umfrage ausgewertet: Unterstützungsmöglichkeiten bei akademischer Qualifizierung"
Bereit zu teilen?
(2017)
Die Frage nach der Bereitschaft digital zu teilen und digitale Teilhabe zu ermöglichen, geht von einer Option der Kulturerbeeinrichtungen (Museen, Sammlungen und Archive) aus und hinterfragt, wo diese Bereitschaft möglicherweise eingeschränkt ist. Was genau – fehlende rechtliche Regelungen, zu geringe Finanzierung oder das eigene Selbstverständnis – hindert Kulturerbeeinrichtungen daran zu teilen? Ob und wie Kulturerbe digital zur Verfügung zu stellen ist, wie die Praxis in den Kulturerbeeinrichtungen aussieht und wie die Politik hierauf reagieren könnte, soll im Anschluss an eine gleichnamige Veranstaltung nachfolgend aufgezeigt werden.
Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) geförderte Projekt „Open Access Strategie Brandenburg“ hat das Ziel, ein Strategiepapier, das sich auf den Publikationsbereich als wichtigstes Umsetzungselement von Open Access fokussiert, zu erarbeiten und bis Ende Mai 2019 an das Ministerium zu übergeben. Damit befindet sich das für einen relativ kurzen Zeitraum angesetzte Projekt bereits auf der Zielgeraden. Es ist ein weiterer Schritt zu mehr Offenheit in Wissenschaft, Forschung und Kultur in Brandenburg.
Das Factsheet zur Open-Access-Strategie des Landes Brandenburg listet kompakt die wichtigsten Maßnahmen für die Akteure Wissenschaftler*innen / Hochschulleitung / Hochschulbibliotheken auf, die in der Strategie enthalten sind. Außerdem zeigt es auf, mit welchen Maßnahmen das Land Brandenburg die Beteiligten unterstützt, damit Open Access in den kommenden Jahren erheblich ausgebaut werden kann.
Das Factsheet ist kein offizieller Teil der Open-Access-Strategie des Landes, sondern wurde von der Autorin als Arbeitshilfe konzipiert. Die Maßnahmen werden hier verkürzt wiedergegeben. Vollständig finden sie sich in der Strategie des Landes.
Der Kulturbereich ist in gleicher Weise wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche vom digitalen Wandel betroffen und muss sich neu organisieren, um auf die rasanten Entwicklungen digitaler Technologien und deren Vernetzung reagieren zu können. Das Besondere im Hinblick auf den Kulturbereich besteht darin, dass das Zielpublikum sehr heterogen ist, wohingegen digitale Angebote aufgrund ihrer Spezifik die Bedürfnisse nur weniger Nutzer erfüllen. Wollen Kulturerbeeinrichtungen nicht den Bezug zu dem allgemeinen Publikum verlieren, den sie dem kulturpolitischen Anspruch nach sicherzustellen haben, müssen die den digitalen Angeboten zugrunde liegenden Daten und Infrastrukturen so ausgestaltet sein, dass sie jederzeit sowohl die eine als auch die andere Publikumsschicht adressieren, mit anderen Worten: Sie müssen heterogene Bedürfnisse erfüllen können. Wenn es den Kulturerbeeinrichtungen nicht gelingt, die ihrem gesellschaftlichen Auftrag widersprechenden Exklusionseffekte im digitalen Raum zu vermeiden, dann wird das Potenzial für die Ermöglichung kultureller Teilhabe in großen Teilen unerschlossen bleiben, auch wenn sie im ständigen Wettlauf um immer neuere und attraktivere digitale Angebote vielleicht bestehen können (cutting edge). Voraussetzung für die nachhaltige digitale Öffnung des Kulturbereichs ist, dass dieser, ohne sich neu erfinden zu müssen, anfängt, digital zu denken, und die Prinzipien von Open Access, Open Data und Open Science in den Kulturbetrieb integriert.
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist ein Onlineportal, das die digitalen Bestände von Museen, Archiven, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen in Deutschland vernetzt und zugänglich macht. Sie bietet Zugang zu digitalisierten Museumsobjekten wie Büchern, Musikstücken, Denkmälern, Filmen, Urkunden und anderen Werken. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Deutsche Digitale Bibliothek streiten darüber, ob Onlineangebote technisch verhindern müssen, dass Bilder von Kunstwerken auf anderen Seiten eingebettet werden können. Ein Gericht sagt: Das wäre zu viel verlangt.
Framing war wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland und Europa. Der vorliegende Beitrag nimmt ein Urteil des Berliner Kammergerichts von Mitte Juni 2018 zum Anlass, um sich erneut mit dieser Rechtsprechung auseinanderzusetzen und dabei deren vermeintliche kulturpolitischen Konsequenzen aufzuzeigen.