FB5 Informationswissenschaften
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Der Artikel weist aus drei verschiedenen Perspektiven auf Schwachstellen des Informationskompetenzkonzepts hin. Die Entwicklung hin zur Digitalen Gesellschaft macht eine intensive Beschäftigung mit ihren Grundvoraussetzungen nötig. Das Digitale vollendet die Informationsgesellschaft und ist insofern vorwiegend Information. Die uns ständig umgebende Information muss nicht mehr gesucht werden, sondern kann zunehmend auch von jedem produziert werden, so dass sich die Anforderungen an die Beschreibung und Analyse des menschlichen Informationsverhaltens erhöhen. Auch die Informationswissenschaft als solche hat grundlegende Paradigmenwechsel hinter sich und löst sich immer deutlicher von einem instrumentellen Begriff von Information, der Informationsverhalten nur als Problem lösendes Information Retrieval kannte. Jetzt interessiert immer mehr, wie z.B. der Information im Alltag begegnet wird und wie sie zur Kreativität des Einzelnen beitragen kann. Informationskompetenz hat zum Ziel, kompetentes Informationsverhalt ern und wenn dieses sich ändert, entstehen notwendigerweise neue Kompetenz-Konzepte. Interessanterweise fehlt eine intensive Kompetenz- und Didaktik-Diskussion in diesem Diskurs. Weshalb es unabdingbar erscheint, eine eigene Fachdidaktik für Information zu etablieren.
Die EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) bildet die neue rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Signaturen. Ziel der Verordnung ist eine grenzüberschreitende Interoperabilität und Harmonisierung, um dadurch den digitalen Binnenmarkts zu stärken. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche konkreten Auswirkungen sich durch das Inkrafttreten der eIDASVerordnung für das Records Management der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ergeben. Dafür wird zunächst der aktuelle rechtlich-organisatorische Rahmen des Records Managements in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beschrieben. Zur Veranschaulichung werden die Prozessabläufe des Robert Koch-Instituts als konkrete Anwendungsbeispiele herangezogen und in Prozessmodellen dargestellt. Im darauffolgenden Kapitel werden die Anforderungen der eIDAS-Verordnung untersucht. Es wird erarbeitet, welche Veränderungen sich gegenüber dem vorgestellten Ist-Zustand ergeben und welcher Handlungsbedarf daraus für die betroffenen Behörden entsteht. Die veränderte Rechtslage
und die damit eintretenden Neuerungen im Arbeitsablauf einer Behörde werden abschließend in einer SWOT-Analyse untersucht.
Die transparente, betriebswirtschaftliche Vermittlung von Archivaufgaben und Zielen gegenüber der Abteilungsleitung mithilfe von Kennzahlen sowie die interne Steuerung, Planung und Kontrolle von Archivprozessen, Archivpersonal und Archivdienstleistungen bilden für Wirtschaftsarchive wichtige Aufgaben in der Wahrnehmung des Archivmanagements. Bedingt durch den Kostendruck der Unternehmen, bedarf es der Entwicklung von Strategien für Wirtschaftsarchive, um das Aufgabenwachstum mit effektivem und effizientem Ressourceneinsatz zu bewältigen. Das Ansteigen der Aufgaben betrifft zum einen den Bereich Social Media und digitale Archivierung und zum anderen den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Serviceleistungen für die wirksame Außendarstellung des Unternehmens. Die Existenz der Wirtschaftsarchive hängt vom Unternehmen ab, weswegen sie gefährdet ist, wenn der ökonomische Nutzen und Mehrwert für das Unternehmen nicht herausgestellt wird. Die Balanced Scorecard (BSC) unterstützt als ganzheitliches Führungs- und Controlling-Instrument das strategische und operative Management im Verbund. Aus der Strategie, die durch die kommunikative Einbindung von allen wertschöpfenden ArchivmitarbeiterInnen getragen wird, werden Subziele in den anzugehenden strategischen Themen und auszubauenden Potenzialen definiert und daraus operative Maßnahmen abgeleitet, die zur Zufriedenstellung der NutzerInnen, zur Erfüllung der Strategie und letztendlich zur langfristigen Sicherung der Zukunft des Archivs führen. Bisher setzten sich Archive wenig mit betriebswirtschaftlichen Methoden auseinander – hauptsächlich aus dem Kostenaspekt heraus, seit Kosten-Leistungsrechnungen in der öffentlichen Verwaltung eingeführt wurden. Die vorliegende Arbeit zeigt die Eignung und Nutzung der BSC in Wirtschaftsarchiven am Beispiel des Historischen Archivs des Ostdeutschen Sparkassenverbandes mit einer betriebswirtschaftlichen Herangehensweise von Friedag und Schmidt auf, die auf Non-Profit-Organisationen ausgerichtet ist und eine individuelle Entwicklung der BSC auf die auszubauenden Potenziale des Archivs hin erlaubt.
In Deutschland gibt es fünf Hochschulen, die das Studium der Veterinärmedizin anbieten. Sie stellen zentrale Anlaufstellen für Forschung und Lehre auf diesem interdisziplinären Fachgebiet dar. Eine Vernetzung der Hochschulen zum Zweck von Informationsaustausch und Zugänglichmachung von Open-Access-Publikationen in Form eines Fachrepositoriums existiert gegenwärtig noch nicht. Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeit, ein solches Fachrepositorium aufzubauen. Hierzu wurden die zuständigen Fachreferenten der veterinärmedizinischen Fachbibliotheken befragt, um die Open-Access-Aktivitäten an den Hochschulen in Erfahrung zu bringen. Weiterhin wurden die Strukturen der institutionellen Repositorien untersucht und die Nachweissituation von veterinärmedizinischen Open-Access-Publikationen in verschiedenen Suchdiensten analysiert. Die Open-Access-Aktivitäten an den Fachbibliotheken sind sehr unterschiedlich und bisher finden keine Absprachen dazu statt. Die institutionellen Repositorien der Hochschulen weisen zwar in sehr heterogenem Umfang veterinärmedizinische Open-Access-Publikationen nach, bilden durch die DINI-Zertifizierung jedoch eine einheitliche strukturelle Grundlage. Die Verbreitung von Open-Access-Publikationen in den Suchdiensten ist durch die Interdisziplinarität nur schwer nachzuweisen. Aufgrund der Ergebnisse konnten konkrete Empfehlungen zu Aufbau und Betrieb eines Fachrepositoriums erarbeitet werden. Die zentrale Empfehlung ist die kooperative Nutzung der Kompetenzen und Ressourcen aller fünf Hochschulen für den Aufbau eines Fachrepositoriums. Dies kann eine Vereinheitlichung der Nachweissituation von Open-Access-Publikationen und der Autorenbetreuung ermöglichen. Den herausgearbeiteten Informationen folgend, wird die technische Realisierung des Fachrepositoriums als eigene Instanz neben einem der institutionellen Repositorien empfohlen. Auf diesem Wege kann die Nachhaltigkeit des Fachrepositoriums gesichert und gleichzeitig verschiedene Funktionalitäten realisiert werden. Die positive Einstellung der Fachreferenten in den Bibliotheken in Verbindung mit den technischen Möglichkeiten lassen das Ziel – die Entwicklung eines gemeinsamen Fachrepositoriums – realisierbar erscheinen.
Electronic Resource Management Systeme (ERMS) haben die Aufgabe Bibliotheken bei der Verwaltung ihrer elektronischen Ressourcen zu unterstützen. Der stetig wachsende Anteil der E-Medien im Bibliotheksbestand verlangt eine Neugestaltung der Geschäftsgänge. In dieser Arbeit wird der derzeitige Markt zu ERMS gesichtet und aktuell vorhandene Systeme kurz vorgestellt. Anhand der „Top 6“ - sechs Kriterien, die ein ERMS erfüllen sollte – werden folgende Electronic Resource Management Systeme näher untersucht: 360 Resource Manager (ProQuest), Gold Rush (Colorado Alliance of Research Libraries), ERM Essentials (EBSCO), WorldShare (OCLC), CORAL (Hesburgh Libraries der University of Notre Dame) und SemperTool.
Viele Jahrzehnte wurden Archive vor allem als nach außen relativ geschlossene Institutionen gesehen. Dabei wurde die traditionelle Arbeit der Archive von archivwissenschaftlichen Theorien und Erkenntnissen determiniert, wobei dabei das Archivgut und seine Erschließung und langfristige Erhaltung im Mittelpunkt stand. Im Vergleich mit anderen Kultureinrichtungen wie Museen oder Bibliotheken nahmen die Archive dabei stets eine etwas abgeschiedene Position ein, deren Arbeit weniger auf die Öffentlichkeit, als vielmehr auf einen kleinen Wissenschaftskreis ausgerichtet war. Im Zuge von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen in den öffentlichen Verwaltungen besteht auch zunehmend an die Archive die Anforderung, sich zu modernen Dienstleistungseinrichtungen zu entwickeln, die mit modernen Managementinstrumenten geführt werden und strategischen Planungen unterliegen. Die herkömmliche Archivarbeit wird dabei erweitert durch ökonomisch orientierte Sichtweisen, die vor allem die Nutzer des Archivs im Fokus haben. Dabei können die Nutzerkreise grob in drei Gruppen unterteilt werden. Zum einen ist dort die dem Archiv vorgeschaltete Verwaltung, die zumeist auch Träger des Archivs ist und dieses als internen Dienstleister in Anspruch nimmt. Zum anderen ist es die Gruppe der (meist) externen Nutzer des Archivs. Diese Gruppe bildet sich zumeist aus Wissenschaftlern, Heimat- und Familienforschern und anderen Personen und Institutionen, die aus den unterschiedlichsten Motiven ein Interesse an den im Archiv vorhandenen Informationen haben. Als dritte Gruppe sind die Depositare zu nennen, die dem Archiv auf vertraglicher Basis ihre Unterlagen überlassen haben, um deren Sicherung, Erschließung und Benutzung sicher zu stellen. Dabei können die Deposita sowohl aus privaten (Nachlässe) als auch aus institutionellen (z.B. Vereine, Verbände etc.) Unterlagen bestehen. Alleine die archivwissenschaftlichen Methoden bietet bisher wenig bis keine Möglichkeiten, diese neue ökonomisch orientierte Sichtweise der Archive hin zum Nutzer zu beschreiben. Deswegen soll in dieser Masterarbeit mit Hilfe der aus der Volkswirtschaft stammenden Theorie der „Neuen Institutionenökonomik (NIÖ)“ versucht werden, das Verhältnis des Archivs zu diesen ausgewählten Nutzergruppen zu untersuchen. Die NIÖ unterstellt, dass jedes Handeln geprägt ist von spezifischen Interessen der Beteiligten, die jeweils ihren Nutzen zu maximieren suchen und deswegen zu opportunistischen Handlungsweisen neigen. Dabei haben der Grad des möglichen Opportunismus und die Ausnutzung von Informationsasymetrien, mit der die Beteiligten versuchen, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen und die dadurch entstehenden Interessenskonflikte und Unsicherheiten direkten Einfluss auf die Kosten und die Effizienz des Handelns der Beteiligten. Um diese individuellen Interessen zu steuern, bedarf es bestimmter Regularien, die in der NIÖ als sog. Institutionen bezeichnet werden.
Auch das Handeln des Archivs und den o.g. Nutzergruppen ist geprägt von individuellen Interessen. Hier dienen die Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge im Sinne der NIÖ als diejenigen Institutionen, durch die das Handeln der o.g. Gruppen geregelt ist und Interessenkonflikte und Kosten verursachende Auseinandersetzungen vermieden werden. Vor allem mit drei Bausteinen der NIÖ, der Principal-Agent-Theorie, der Transaktionskostentheorie und der Property-Rights-Theorie soll untersucht werden, wie sich die individuellen Interessen dieser Nutzergruppen auf die Institutionen (Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge) auswirken und wie diese ausgestaltet sein müssen, um Interessenkonflikten frühzeitig zu begegnen, anfallende Transaktionskosten1 möglichst gering zu halten und letzten Endes produktiv miteinander zu kooperieren.
Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung
(2014)
Fragestellungen:
Inwiefern werden die Archivgesetze des Bundes und der Länder den Herausforderungen der Digitalisierung und der digitalen Langzeitarchivierung gerecht, welche Änderungen sind in den aktuellen Gesetzesnovellen erfolgt, welcher Änderungsbedarf besteht heute und in Zukunft?
Ergebnisse:
Die Archivgesetze der ersten Gesetzgebungswelle der 1990er Jahre haben es verstanden, ihrer Zielsetzung entsprechend einen angemessenen Ausgleich zwischen den Polen Datenschutz und Datennutz zu erreichen. Insbesondere die unterschiedlichen Sperrfristregelungen geraten im Zuge der Informationsfreiheitsgesetzgebung zunehmend unter Druck.
Hinsichtlich des im digitalen Zeitalter überholten Unterlagenbegriffs und der Einbeziehung laufend aktualisierter Datenbanksysteme haben die jüngsten Archivgesetznovellen praktikable Vorschläge unterbreitet. Zu diskutieren bleibt die rechtliche Fixierung einer verstärkten Vorfeldarbeit der Archive bei der Einführung und Anpassung von IT-Systemen in den Verwaltungen sowie der Etablierung digitaler Standards. Hinsichtlich der Bewahrung und Sicherung digitaler Informationen ist auf eine rechtliche Anerkennung der Archive als "trusted custodians" hinzuwirken sowie die Ermöglichung von Verbundlösungen zur digitalen Langzeitarchivierung bzw. der Auftragsspeicherung digitaler Daten. Für die Zukunft sind vielfältige, auch neue oder noch unbekannte Nutzungsformen digitaler Daten denkbar, welche es unter datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekten zu diskutieren und ggf. archivgesetzlich zu flankieren gilt.