FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Teil eines Buches (Kapitel) (353)
- Wissenschaftlicher Artikel (294)
- Buch (Monographie) (107)
- Konferenzveröffentlichung (26)
- Bericht/Forschungsbericht (21)
- Bachelorarbeit (13)
- Vorlesung/Vortrag (9)
- Arbeitspapier (4)
- Diplomarbeit (2)
- Masterarbeit (2)
- Sonstiges (1)
- Periodikum (1)
- Studienarbeit (1)
Schlagworte
- Sozialarbeit (100)
- Kind (85)
- Bewertung (39)
- Jugend (34)
- Kindertagesstätte (34)
- Jugendhilfe (30)
- Psychotherapie (26)
- Pädagogik (25)
- Rechtsradikalismus (25)
- Sozialpädagogik (23)
Institut
- FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften (834) (entfernen)
Ein Heranwachsender wird wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Das psychologisch-psychiatrische Gutachten konstatiert eine "neurotische Persönlichkeitsfehlentwicklung", verbunden mit einer erheblichen Reifeverzögerung sowie eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit durch Alkoholintoxikation zur Tatzeit. Der Verfasser äußert sich kritisch zum Gutachtenauftrag und zur Auswahl des Gutachters. Er bemängelt die fehlende Befunddiskussion teilweise abweichender früherer Untersuchungsbefunde, weist auf die mögliche Haftinduziertheit des psychischen Befunds hin und kritisiert die nicht nachvollziehbar gemachte Verwendung einiger zuschreibender Bezeichnungen des Heranwachsenden.
Sozialraumorientierung ist expertenkritisch und versteht Bürger(innen) als kompetent für ihr Leben. In der Kooperation mit Fachkräften geraten Lösungsideen, Netzwerke und andere Ressourcen von Menschen mit Behinderungen immer wieder in Gefahr, zugunsten professioneller Angebote und Vorgehensweisen ausgeblendet zu werden. Diesem „Kolonialisierungsrisiko“ werden Strategien in den Handlungsfeldern „Sozialstruktur“ im Sinne kommunaler Sozialpolitik, „Organisationsentwicklung“ im Interesse einer Flexibilisierung der Angebote der Behindertenhilfe, „Netzwerk“ als Feld systematischer Ressourcenmobilisierung im Stadtteil und „Individuum“ in Form eines konsequenten Ansatzes an den Stärken und dem Willen von Bürger(inne)n mit Behinderungen entgegengesetzt.
Wirkung durch Selbsthilfe
(2011)
Standards des Familienrates
(2011)
Wenn eine Familie Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder braucht, dann ist ein Familienrat (FR) eine Möglichkeit, gemeinsam mit Verwandten und anderen wichtigen Menschen Probleme zu lösen und Hilfen zu planen. Dieses Verfahren wurde ursprünglich in Neuseeland entwickelt (die sog. Family Group Conference) und heißt in Deutschland auch Familiengruppenkonferenz oder Verwandtschaftsrat. Die Familie kommt dabei mit Verwandten, Freunden, Nachbarn oder Freunden der Kinder bzw. Jugendlichen zusammen. Gemeinsam entwickeln sie Ideen, diskutieren verschiedene Hilfemöglichkeiten und planen schließlich selbst - ohne Einfluss der Fachleute - eine geeignete Form der Unterstützung. Dabei werden die Fähigkeiten und Stärken der Familiengruppe, aber auch die Angebote der Verwandtschaft, der Nachbarschaft und des Freundeskreises genutzt. Die Fachkräfte des Jugendamts oder anderer sozialer Dienste informieren die Familie über professionelle Unterstützungsmöglichkeiten.
Standards des Familienrates
(2011)
Was leisten Familienräte?
(2010)