FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Kinder/Jugendliche
(2017)
Mit der Erweiterung des Ehrenamts um Formen bürgerschaftlichen Engagements hält die Absicherung der Engagierten in der Unfallversicherung und beim Haftungsrisiko nicht Schritt. Die juristische Analyse zeigt gesetzliche Deckungslücken auf, die nach einer empirischen Erhebung des Autors durch Sammel-Versicherungsverträge der Bundesländer nicht geschlossen werden. Er empfiehlt, dauerhafte Gesundheitsschäden Engagierter außerhalb der Sozialversicherung im sozialen Entschädigungsrecht aufopferungsähnlich und steuerfinanziert abzusichern und die für organisationsungebundene Engagierte bisher ausgeschlossene gesetzliche Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gesetzlich einzuführen.
Andreas im Stress
(2009)
Die Neuauflage des bewährten Handbuchs behandelt alle Lebenslagen, die in der Beratungspraxis typischerweise vorkommen. Mit Hilfe des HSRB können Sie überblicken, welche Leistungen dem Betroffenen in seiner jeweiligen Situation zustehen und wer hierfür zuständig ist.
Das HSRB behandelt knapp und präzise folgende Lebenslagen:
o Ausbildung
o Arbeitslosigkeit
o Kinder/Jugendliche
o Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende und Schwangere
o Drogen/Sucht
o Behinderung
o Alter
o Krankheit
o Pflegebedürftigkeit
o Besondere soziale Schwierigkeiten (Strafentlassene/Wohnungslose)
o Migrantinnen und Migranten
Topaktuell: Die 2. Auflage berücksichtigt bereits
o die jüngsten Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende
o die Einführung des Elterngeldes
o die Auswirkungen der Gesundheitsreform
o das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz und
o die anstehende Reform des Ausländerrechts.
Das HSRB ist der ideale Ratgeber für Sozialverbände, Rechtsanwälte und Sozialrichter.
In Ausbildung und Praxis der Sozialarbeit und Sozialpädagogik sind strafrechtliche Kenntnisse unerlässlich. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind vor allem in der Jugendgerichtshilfe und in der Bewährungshilfe, im Sozialdienst des Strafvollzugs und in Einrichtungen der Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe professionell Beteiligte am Prozess der Bestrafung und der Resozialisierung. Das Buch enthält im ersten Teil die Rechtsgrundlagen des gesamten Strafrechts und behandelt im zweiten Teil die einzelnen Aufgabenfelder der Sozialarbeit. Es ist als Lehr-, Lern- und Arbeitsbuch für Ausbildung und Praxis angelegt und erfüllt zugleich die Anforderungen, die an ein Handbuch gestellt werden.
Ein Heranwachsender wird wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Das psychologisch-psychiatrische Gutachten konstatiert eine "neurotische Persönlichkeitsfehlentwicklung", verbunden mit einer erheblichen Reifeverzögerung sowie eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit durch Alkoholintoxikation zur Tatzeit. Der Verfasser äußert sich kritisch zum Gutachtenauftrag und zur Auswahl des Gutachters. Er bemängelt die fehlende Befunddiskussion teilweise abweichender früherer Untersuchungsbefunde, weist auf die mögliche Haftinduziertheit des psychischen Befunds hin und kritisiert die nicht nachvollziehbar gemachte Verwendung einiger zuschreibender Bezeichnungen des Heranwachsenden.
Sozialraumorientierung ist expertenkritisch und versteht Bürger(innen) als kompetent für ihr Leben. In der Kooperation mit Fachkräften geraten Lösungsideen, Netzwerke und andere Ressourcen von Menschen mit Behinderungen immer wieder in Gefahr, zugunsten professioneller Angebote und Vorgehensweisen ausgeblendet zu werden. Diesem „Kolonialisierungsrisiko“ werden Strategien in den Handlungsfeldern „Sozialstruktur“ im Sinne kommunaler Sozialpolitik, „Organisationsentwicklung“ im Interesse einer Flexibilisierung der Angebote der Behindertenhilfe, „Netzwerk“ als Feld systematischer Ressourcenmobilisierung im Stadtteil und „Individuum“ in Form eines konsequenten Ansatzes an den Stärken und dem Willen von Bürger(inne)n mit Behinderungen entgegengesetzt.
Wirkung durch Selbsthilfe
(2011)
Standards des Familienrates
(2011)
Wenn eine Familie Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder braucht, dann ist ein Familienrat (FR) eine Möglichkeit, gemeinsam mit Verwandten und anderen wichtigen Menschen Probleme zu lösen und Hilfen zu planen. Dieses Verfahren wurde ursprünglich in Neuseeland entwickelt (die sog. Family Group Conference) und heißt in Deutschland auch Familiengruppenkonferenz oder Verwandtschaftsrat. Die Familie kommt dabei mit Verwandten, Freunden, Nachbarn oder Freunden der Kinder bzw. Jugendlichen zusammen. Gemeinsam entwickeln sie Ideen, diskutieren verschiedene Hilfemöglichkeiten und planen schließlich selbst - ohne Einfluss der Fachleute - eine geeignete Form der Unterstützung. Dabei werden die Fähigkeiten und Stärken der Familiengruppe, aber auch die Angebote der Verwandtschaft, der Nachbarschaft und des Freundeskreises genutzt. Die Fachkräfte des Jugendamts oder anderer sozialer Dienste informieren die Familie über professionelle Unterstützungsmöglichkeiten.
Standards des Familienrates
(2011)
Was leisten Familienräte?
(2010)