FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Konflikte in der Kita
(2022)
Kommunikation
(2011)
Lehramtsstudierende äußern vielfach den Wunsch nach umfangreichen praktischen Lerngelegenheiten. Insbesondere fallbasierte Lehr-Lern-Konzepte scheinen diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Dieser Beitrag stellt ein an der Universität Potsdam entwickeltes Seminarkonzept vor, welches diesen Transfer zu fördern versucht. Die Basis des Konzepts bildet der Einsatz erfahrungsbasiert entwickelter Textvignetten pädagogischer Situationen. Im Rahmen der Begleitseminare zum Praktikum in pädagogisch-psychologischen Handlungsfeldern (PppH) wurde die kollegiale Fallbesprechung als eine Form zur angestrebten Transferförderung in dieses Seminarkonzept integriert. Dieser Beitrag skizziert zunächst die erfahrungsbasierte Entwicklung der Vignetten sowie die theoretischen Grundlagen des Seminarkonzepts. Im Anschluss werden die praktische Implementation und erfahrungsbasierte konzeptionelle Änderung (design-based-research) in der Lehre beschrieben sowie erste Ergebnisse der systematischen empirischen Erprobung im Rahmen des PppH vorgestellt. Abschließend diskutieren die Autoren die Herausforderungen der praktischen Umsetzung auch mit Blick auf das Verstetigungsvorhaben.
Klaus Mollenhauer
(2005)
Mollenhauer gehört zu den großen Theoretikern der Erziehungswissenschaft und zu
den Gründungsvätern und Leitfiguren einer modernen Sozialpädagogik. Seine
Publikationen haben in den sozialpädagogischen Diskussionen im deutschsprachigen Raum nach dem II. Weltkrieg ein beträchtliches Gewicht.
Mit seinem Buch „Erziehung und Emanzipation“ gab er einer ganzen Epoche
entscheidende Stichworte und mit seinen Arbeiten zur Bildungstheorie formulierte er
Grundlagen wie Aufgaben für die allgemeine Pädagogik. Maßgebend bestimmte er
zugleich die Sozialpädagogik, die er schon mit seiner Dissertation über die
„Ursprünge der Sozialpädagogik“ auf eine neue Grundlage stellte und er gab entscheidende Impulse für die Etablierung der modernen Jugendhilfe.
Kinderrechte
(2018)
Die UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und gilt uneingeschränkt für alle hier lebenden Kinder. Eine an den Kinderrechten orientierte Kinder- und Jugendhilfe versteht sich als Anwältin der in der UN-Kinderrechtskonvention, im europäischen und im nationalen Recht niedergelegten Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. Sie sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche in allen Bereichen der Hilfe Rechte haben, ihre Rechte kennen und auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Die Orientierung an den Kinderrechten und die Umsetzung des Kinderrechtsansatzes sind zentrale Bausteine guter Qualität aller mit Kindern und für Kinder tätigen Fachkräfte und Organisationen. Notwendig sind eine kinderrechtliche Weiterentwicklung des SGB VIII, die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz sowie der Aufbau eines effektiven Monitoring der Kinderrechte, an dem auch Kinder und Jugendliche selbst beteiligt werden.