FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Stefan Thomas führt in seinem Beitrag in die Grundlagen ethnografischer Forschung ein, die auf eine Aneignung sozialer Lebenswelten zielt. Obwohl teilnehmende Beobachtung im Mittelpunkt ethnografischer Feldforschung steht, bedient sich diese dem gesamten Arsenal empirischer Methodik – von Gesprächen und Interviews über die Analyse von Dokumenten bis hin zu standardisierten Fragebögen. Neben praktischen Hinweisen und möglichen Problemen beim Feldzugang, der Datenerhebung und -auswertung, diskutiert Thomas insbesondere das Verhältnis von Theorie und Empirie im Rahmen einer kritischen Ethnografie. Während kritischer Psychologie häufig eine Theorielastigkeit zu eigen ist und ethnografische Forschung sich bisweilen in Trivialitäten verliert, muss es kritischer Ethnografie gerade um eine angemessene Vermittlung (kritischer) Sozial- und Gesellschaftstheorie und Empirie gehen. Ethnografie benötigt dazu den Rückgriff auf Theorie, um nicht bei der ‚Kritik des Alltags‘ stehen zu bleiben. Demgegenüber liefert die empirische Sozialwelt zugleich das normative Fundament jeder – auch sozialwissenschaftlichen – Kritik. Würde sich die Psychologie stärker zur ethnografischen Feldforschung öffnen, könnte sie nicht nur an Lebens- und Alltagsweltnähe gewinnen, sondern sich auch endlich wieder den sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen annähern.
Angesichts der hohen Schwierigkeiten, Folgen und Ergebnisse aktiver
Arbeitsmarktpolitik zu messen, bleibt eine Vergleichskostenanalyse über
den Verlauf arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ausgesprochen schwierig und aufwändig. Hilfreich könnten Verlaufsanalysen im Rahmen von
Längsschnittstudien sein, die die verschiedenen Folgen von Arbeitslosigkeit spezifischer Kohorten erfasst. Grundsätzlich bleibt es unter dem Verdikt der Unwirtschaftlichkeit von Arbeitslosigkeit immer eine politische Entscheidung, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Menschen,
die arbeitslos geworden sind, ein Äquivalent zur Identitätsfindung und
gesellschaftlichen Anerkennung zu bieten.
Prinzipiell kann jede arbeitsmarktpolitische Maßnahme unter der Voraussetzung der Wahrung der Würde der Menschen im Sinne des Grundgesetzes
als wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich sinnvoll beschrieben
werden, deren Zusatzkosten unter den fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit liegen. Aktive Arbeitsmarktpolitik bleibt notwendig, solange die
Frage nach der Verteilung der Arbeit und der Einkommen und die Frage nach der Zukunft der Arbeitsgesellschaft politisch nicht beantwortet werden.
Arbeitsmarktpolitik ersetzt allerdings keine Beschäftigungspolitik. Sie ersetzt schon gar nicht die Existenzfrage der Gesellschaft danach, wie viel Arbeit braucht der Mensch und wie viel sinnvolle Arbeit kann Gesellschaft zur Verfügung stellen, solange Arbeit ein unverzichtbarer Teil der menschlichen Identität ist, der auch durch noch so sinnvoll ausgefüllte
Freizeit nicht ersetzt werden kann.
Konflikte in der Kita
(2022)
Kommunikation
(2011)
Lehramtsstudierende äußern vielfach den Wunsch nach umfangreichen praktischen Lerngelegenheiten. Insbesondere fallbasierte Lehr-Lern-Konzepte scheinen diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Dieser Beitrag stellt ein an der Universität Potsdam entwickeltes Seminarkonzept vor, welches diesen Transfer zu fördern versucht. Die Basis des Konzepts bildet der Einsatz erfahrungsbasiert entwickelter Textvignetten pädagogischer Situationen. Im Rahmen der Begleitseminare zum Praktikum in pädagogisch-psychologischen Handlungsfeldern (PppH) wurde die kollegiale Fallbesprechung als eine Form zur angestrebten Transferförderung in dieses Seminarkonzept integriert. Dieser Beitrag skizziert zunächst die erfahrungsbasierte Entwicklung der Vignetten sowie die theoretischen Grundlagen des Seminarkonzepts. Im Anschluss werden die praktische Implementation und erfahrungsbasierte konzeptionelle Änderung (design-based-research) in der Lehre beschrieben sowie erste Ergebnisse der systematischen empirischen Erprobung im Rahmen des PppH vorgestellt. Abschließend diskutieren die Autoren die Herausforderungen der praktischen Umsetzung auch mit Blick auf das Verstetigungsvorhaben.
Kinderrechte
(2018)
Die UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und gilt uneingeschränkt für alle hier lebenden Kinder. Eine an den Kinderrechten orientierte Kinder- und Jugendhilfe versteht sich als Anwältin der in der UN-Kinderrechtskonvention, im europäischen und im nationalen Recht niedergelegten Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. Sie sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche in allen Bereichen der Hilfe Rechte haben, ihre Rechte kennen und auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Die Orientierung an den Kinderrechten und die Umsetzung des Kinderrechtsansatzes sind zentrale Bausteine guter Qualität aller mit Kindern und für Kinder tätigen Fachkräfte und Organisationen. Notwendig sind eine kinderrechtliche Weiterentwicklung des SGB VIII, die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz sowie der Aufbau eines effektiven Monitoring der Kinderrechte, an dem auch Kinder und Jugendliche selbst beteiligt werden.
Kinder/Jugendliche
(2017)
Kinder- und Jugendhilferecht
(2013)
Junge Pächter
(2014)