FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Perspektivendivergenz in der Antizipation und Einordnung antisemitischer Gewalt im Kontext Schule
(2022)
In Deutschland wurde Antisemitismus über Jahrzehnte vorwiegend unter dem Aspekt der Stereotypenbildung, Vorurteils- und Meinungsforschung untersucht.1 Seit etwas über einem Jahrzehnt entwickelt sich eine neuere Forschungslandschaft, die neben den Ursachen auch nach der Bedeutung antisemitischen Wissens in sozialen Konstellationen der Gegenwartsgesellschaft fragt und antisemitische Praktiken in Institutionen in den Blick nimmt. Erst seit 2017 wird umfassender zu Antisemitismuserfahrungen aus jüdischen Perspektiven geforscht, insbesondere im Kontext Schule. Die aktuellen Forschungsbefunde verweisen auf eine starke Perspektivendivergenz« im Hinblick auf die Antizipation und Wahrnehmung von Antisemitismus. Im Folgenden fragen wir nach dem Bedeutungsgehalt dieser Perspektivendivergenz. Auf der Grundlage einer Studienreihe zu Antisemitismus an Schulen gehen wir der Frage nach, wie Antisemitismus durch unterschiedliche Akteur:innen wahrgenommen und eingeordnet wird. Zunächst rahmen wir den Begriff der Perspektivendivergenz in Bezug auf Antisemitismuserfahrungen theoretisch und historisch. Daran anschließend skizzieren wir die methodologische Anlage der Untersuchung und diskutieren Strukturmerkmale der Perspektivendivergenz kontrastierend anhand von Ausschnitten aus empirischem Material. Der Artikel endet mit organisationalen und pädagogischen Schlussfolgerungen.
Angststörungen : Prävalenz, Bedeutung und Implikationen für die Prävention und Gesundheitsförderung
(2021)
Angst ist in unterschiedlichen Formen alltäglicher Begleiter unseres Lebens. Sie äußert sich körperlich, psychisch und im zwischenmenschlichen Verhalten und sie nimmt Einfluss darauf, wie wir Situationen bewerten und mit ihnen umgehen. Das Eingehen von Risiken („Exposition“) und ihre „Vermeidung“ stehen bei gesundem Verhalten in einem individuell ausgewogenen Gleichgewicht. Für die Förderung von Gesundheit und die Prävention von Erkrankungen spielt Angst und spielen Angststörungen eine große Rolle. Angststörungen sind häufig und vielgestaltig. Sie werden oft spät erkannt und vielfach unzureichend behandelt. Zur Chronifizierung von Angststörungen tragen Aspekte unseres Versorgungssystems und auch Interaktionen mit Helfern häufig bei. Frühzeitig und adäquat behandelt, sind die Ergebnisse von Psychotherapie bei Angststörungen gut.
Dieser Artikel der Zeitschrift für Psychodrama und Soziometrie enthält ein Interview von vier Experten zum derzeitigen Stand und zu möglichen zukünftigen Entwicklungen der Psychodramatherapieforschung. Die Interviewten blicken aus unterschiedlichen Perspektiven der Gestalttherapie, der Dramatherapie und der analytischen beziehungsweise tiefenpsychologischen Psychotherapie auf Herausforderungen und originär psychodramatische Ansätze der Psychodramatherapieforschung. Besondere Berücksichtigung finden Aspekte der Outcome- und Prozess-Forschung, der Gruppentherapie, der Bedeutung von Kreativität und Spontaneität und der mentalisationsbasierten Psychotherapie als ein methodenübergreifendes Konzept. Außerdem werden Wege aufgezeigt, um die Forschung verstärkt in Ausbildung und praktische therapeutische Tätigkeit zu integrieren. Die Interviews verdeutlichen, dass eine verbesserte Kooperation der Forschenden und praktisch Tätigen dazu beitragen kann, die besonderen Potenziale der Psychodramatherapie herauszuarbeiten. Dadurch kann es gelingen, den Stellenwert des Psychodramas als eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren insgesamt auszubauen und zu behaupten.
We argue that objectivity is acquired by learning to refer to particular situations, that is, by developing episodicity. This contrasts with the widespread idea that genericity is crucial in developing humans’ ability to conceive of an objective world. According to the collective intentionality account, objectivity is acquired by contrasting one’s particular perspective in the “here and now” with a generic group perspective on how things are generally. However, this line of argument rests on confusing two independent notions of genericity: social and worldly genericity. Holding these two notions apart shows that there is no coherent developmental route from episodicity to objectivity via genericity. In effect, the collective intentionality account presupposes objectivity. Alternatively, episodicity may develop by enculturation into the common practice of spatial-indexical use. This ability establishes an initial, socially shared spatiotemporal reference system comprising the basis for objectivity.
Der vorliegende Beitrag erläutert Nachdenkgespräche mit Kindern, beginnend in der Kita. Explikative Gespräche regen das Spekulieren und Nachdenken an, ergründen Zusammenhänge, stellen den Augenschein in Frage, fragen „was wäre, wenn …?“. Nachdenkgespräche eröffnen Möglichkeitsräume, die gedanklich durchschritten werden, stoßen Prozesse an, die wir denken nennen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Lernen und Einüben von elementaren Prozessen (Denkstrukturen), mit denen wir am Beginn unserer bewusst gemachten kognitiven Entwicklung auf den Weg gebracht werden, die sprachlichen Möglichkeiten bei der Suche nach Gründen und Erklärungen für alltägliche oder besondere Sachverhalte zu finden.
Social Justice und Radical Diversity ist ein Ansatz der Antidiskriminierung und ein Bildungs- und Trainingskonzept, das seit 2001 in der Bildungsarbeit, in der Theorie- und Begriffsentwicklung wie auch in der Beratungs- und Netzwerkarbeit zum Einsatz kommt. Der Ansatz kombiniert ein spezifisches Verständnis Sozialer Gerechtigkeit mit einem Verständnis von Pluralität, das zu einer Gestaltung von Gesellschaft im Sinne des Radical Diversity beitragen soll. In diesem Beitrag werden die zentralen Begriffe und Besonderheiten des Ansatzes vorgestellt und zudem erläutert, inwiefern der Ansatz einen Beitrag zu einer Theorie und Praxis der Antidiskriminierung leistet.
The present study investigated whether 7-month-old infants attribute directionality to an object after having observed it engage in agentive behavior and whether they maintain this attribution even when the agent is presented statically. Infants were familiarized with an object displaying either agentive behavioral cues (self-propelled, context-sensitive movement) or non-agentive motion (the same movement pattern caused by external factors). In a subsequent spatial-cueing procedure, the agent was displayed statically at the center of the screen. Gaze latencies were assessed for targets appearing at a location congruent or incongruent with the position of the agent’s formerly leading end. Only infants that had observed the object move in an agentive manner showed shorter gaze latencies for congruent compared to incongruent targets, suggesting facilitation of attention toward a location congruent with the agent’s prior action direction. Results provide evidence that infants attribute directionality to novel agents based on behavioral agency cues, that this directional representation is maintained even when the agent is stationary, and that it guides infants’ covert attention.
Das neue Teilhaberecht
(2020)
Die dritte Stufe und damit das Herzstück der Reform des Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht des SGB XII in einen neuen 2. Teil des SGB IX ab dem 1.1.2020. Für Menschen mit Behinderungen wurde damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz geschaffen mit veränderten Grundsätzen, neuen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringung. Dieses neue Fürsorgerecht ist von den - ebenfalls neuen - Trägern der Eingliederungshilfe, Trägern sozialer Dienste und Einrichtungen, Interessenvertretern und Beratungsstellen nun anzuwenden.
Das Handbuch hat zu einem frühen Zeitpunkt in der 1. Auflage die komplizierten Neuerungen erklärt. Die durchgesehene 2. Auflage aktualisiert nun die Darstellung insbesondere bei den Stichworten:
• Konkretisierungen im Verfahren zur Koordinierung der Leistungen
• Etablierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
• Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit
• Festlegung der Träger der Eingliederungshilfe durch die Bundesländer
• Update Vertragsrecht: die neuen Landesrahmenverträge, soweit bereits vereinbart
• Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
Die zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen an den Regelungen des BTHG sind ebenso berücksichtigt wie die vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der vom BMAS in Auftrag gegebenen Anwendungsbeobachtungen und Untersuchungen zur Unterstützung der BTHG-Umsetzung (u.a. berechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe ab 2023, Modellprojekte, Ausgabenentwicklung).
Die im November 2019 beschlossenen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften sowie durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind bereits berücksichtigt.
Kinder- und Jugendhilferecht
(2020)
Ausgehend von der Systematik des SGB VIII wird das Kinder- und Jugendhilferecht vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen dargestellt. Die Nutzer erhalten eine fundierte Einführung in die Grundstrukturen des Jugendhilferechts und das nötige rechtliche, sozialwissenschaftliche wie empirische Hintergrundwissen für eine praxisorientierte und den fachlichen Standards entsprechende Aufgabenerfüllung in der Kinder- und Jugendhilfe. Zahlreiche Schaubilder, Tabellen, Übersichten und Verfahrensschemata verdeutlichen die textlichen Erläuterungen. In jedem Kapitel wird auf die wichtigste weiterführende Literatur und aktuelle Rechtsprechung hingewiesen. Die Gesetzesänderungen und Rechtsprechung der letzten Jahre wurden eingearbeitet, so dass mit der Neuauflage eine aktuelle Einführung in das Kinder- und Jugendhilferecht für Ausbildung und Alltagspraxis vorliegt.
Das Lehrbuch richtet sich nicht nur an Studierende der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik, sondern erleichtert auch Fachkräften der Jugendämter und freier Träger den verlässlichen Zugang zum aktuellen Recht und fördert den kritischen, interdisziplinären Blick auf Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Artikel gibt am Beispiel des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften der FH Potsdam Einblicke in den Ablauf der digitalen Transformation der Hochschullehre während der Corona-Pandemie. Darüber hinaus werden aus den Erfahrungen des Sommersemesters 2020 Chancen und Herausforderungen für eine nachhaltige Implementierung digital-hybrider Formate in die Hochschulbildung abgeleitet.
Management und Menschlichkeit : die Grenzen bürokratischer Steuerung und die integrale Organisation
(2021)
Als Profession zeichnet sich Soziale Arbeit nach Ansicht der Autor*innen durch das Versprechen eines wirksamen Einsatz ihrer Mittel für das Individuum aus und nimmt dafür Ziel- und Bedarfsdefinition im Kontext sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Anforderungen vor. Dominieren hierbei als professionell geglaubte rationalistische Wirkungs- und Steuerungslogiken das Handeln und die Haltung(en) in sozialen Organisationen, dann geraten die Anerkennung des subjektiven (Eigen-)Sinns und der Wert der Beziehungen als Qualitätsdimensionen an sich in den Hintergrund. Im folgenden Beitrag wird dieses Dilemma an einem Fallbeispiel aus der stationären Jugendhilfe illustriert und diskutiert, inwieweit eine top-down gemanagte Sozialarbeit für ihre Adressat*innen nützlich ist. An Hand der „integralen Organisation“ nach Fédéric Laloux wird ein Steuerungsmodell vorgestellt, das den Bedürfnissen der Adressat*innen und Professionellen gerechter werden könnte.
Denken lernen : Erkenntnisse und Anregungen zum Denken mit jungen Kindern aus Forschung und Praxis
(2022)
Nachdenken mit Kindern, gemeinsam überlegen, in den Dialog miteinander gehen – all dies ist wünschenswert und wird sicherlich von niemandem in Zweifel gezogen, passiert im pädagogischen Alltag jedoch viel zu selten. Das kann viele Gründe haben: mangelnde Zeit und Ruhe, um ins Gespräch mit Kindern zu gehen, aber auch versäumte Gelegenheiten im Alltag. Und manchmal fehlt schlicht das Know-how, das Wissen, wie man es macht, wie man einen Dialog in Gang setzt, Fragen der Kinder aufgreift und im Gespräch erweitert.
Denken lernen bedeutet Dialog. Es bedeutet Interaktion auf Augenhöhe, die nur gelingen kann, wenn Kinder ernst genommen werden und Erwachsene sich aktiv als Mit-Denkende und Mit-Handelnde einbringen. Das erfordert, ein – falsches – Verständnis von Selbstbildungsprozessen zu korrigieren, das sich in den letzten Jahren vielerorts gebildet hat und darauf vertraut, dass Kinder sich am besten selbst und ohne die Einwirkung Erwachsener entwickeln. Die Bedeutung der Interaktion mit Erwachsenen und ihre Rolle für das kindliche Lernen geraten dabei tendenziell in den Hintergrund. Im angloamerikanischen Raum wird das als „Early Childhood Error“ bezeichnet.
Mit diesem Buch stärken die Autor*innen die Relevanz der Interaktion von Erwachsenen und Kindern beim gemeinsamen Denken. Deutlich wird: Die Interaktion mit Erwachsenen bringt einen erheblichen Mehrwert für die kindliche Entwicklung – allerdings nur, wenn sie eine bestimmte Qualität aufweist. Diese Qualität zu beschreiben, wesentliche Impulse für die Praxis zu geben und zugleich auf Forschungsdefizite hinzuweisen, ist Anliegen dieses Buches.
Der Einfluss digitaler Technologien auf organisatorische Abläufe und die Interaktion zwischen Beteiligten nehmen in der Gesellschaft ständig zu. An der Schnittstelle von Mensch und Technik beschreibt dieses Buch im Rahmen eines interdisziplinären Ansatzes unterschiedliche Menschenbilder und -modelle. Es ermöglicht somit einen spannenden Perspektivwechsel auf die Entwicklung und den Einsatz digitaler Technologien. Erkennbar werden dabei zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch gegenläufige Positionen aus technischer, ethischer, pädagogischer oder rechtlicher Sicht.
Modellierungen des Menschen aus Sicht der Rechtswissenschaften sind maßgeblich geprägt von der Bedeutung der unveräußerlichen Würde des Individuums. Daraus leiten sich wiederum Vorstellungen und Leitbilder ab, die die Freiheitsräume der Einzelperson im digitalen Kontext sichern, aber auch auf die gesellschaftliche Ebene hinausreichen und etwa die Mitwirkung in demokratischen Prozessen tangieren. Im „digitalen Alltag“ steht freilich im Zentrum rechtlicher Überlegungen, Transparenz und Rechtsschutz des Verbrauchers zu gewährleisten. Neue, faszinierende Möglichkeiten moderner Technologien verlangen dabei nach kreativen Lösungen im Sinne einer Kultur des Ermöglichens – etwa um digitale Unterstützungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen in transparenter und rechtssicherer Weise umzusetzen.