FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Dieser Artikel der Zeitschrift für Psychodrama und Soziometrie enthält ein Interview von vier Experten zum derzeitigen Stand und zu möglichen zukünftigen Entwicklungen der Psychodramatherapieforschung. Die Interviewten blicken aus unterschiedlichen Perspektiven der Gestalttherapie, der Dramatherapie und der analytischen beziehungsweise tiefenpsychologischen Psychotherapie auf Herausforderungen und originär psychodramatische Ansätze der Psychodramatherapieforschung. Besondere Berücksichtigung finden Aspekte der Outcome- und Prozess-Forschung, der Gruppentherapie, der Bedeutung von Kreativität und Spontaneität und der mentalisationsbasierten Psychotherapie als ein methodenübergreifendes Konzept. Außerdem werden Wege aufgezeigt, um die Forschung verstärkt in Ausbildung und praktische therapeutische Tätigkeit zu integrieren. Die Interviews verdeutlichen, dass eine verbesserte Kooperation der Forschenden und praktisch Tätigen dazu beitragen kann, die besonderen Potenziale der Psychodramatherapie herauszuarbeiten. Dadurch kann es gelingen, den Stellenwert des Psychodramas als eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren insgesamt auszubauen und zu behaupten.
Der vorliegende Beitrag erläutert Nachdenkgespräche mit Kindern, beginnend in der Kita. Explikative Gespräche regen das Spekulieren und Nachdenken an, ergründen Zusammenhänge, stellen den Augenschein in Frage, fragen „was wäre, wenn …?“. Nachdenkgespräche eröffnen Möglichkeitsräume, die gedanklich durchschritten werden, stoßen Prozesse an, die wir denken nennen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Lernen und Einüben von elementaren Prozessen (Denkstrukturen), mit denen wir am Beginn unserer bewusst gemachten kognitiven Entwicklung auf den Weg gebracht werden, die sprachlichen Möglichkeiten bei der Suche nach Gründen und Erklärungen für alltägliche oder besondere Sachverhalte zu finden.
Social Justice und Radical Diversity ist ein Ansatz der Antidiskriminierung und ein Bildungs- und Trainingskonzept, das seit 2001 in der Bildungsarbeit, in der Theorie- und Begriffsentwicklung wie auch in der Beratungs- und Netzwerkarbeit zum Einsatz kommt. Der Ansatz kombiniert ein spezifisches Verständnis Sozialer Gerechtigkeit mit einem Verständnis von Pluralität, das zu einer Gestaltung von Gesellschaft im Sinne des Radical Diversity beitragen soll. In diesem Beitrag werden die zentralen Begriffe und Besonderheiten des Ansatzes vorgestellt und zudem erläutert, inwiefern der Ansatz einen Beitrag zu einer Theorie und Praxis der Antidiskriminierung leistet.
Das neue Teilhaberecht
(2020)
Die dritte Stufe und damit das Herzstück der Reform des Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht des SGB XII in einen neuen 2. Teil des SGB IX ab dem 1.1.2020. Für Menschen mit Behinderungen wurde damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz geschaffen mit veränderten Grundsätzen, neuen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringung. Dieses neue Fürsorgerecht ist von den - ebenfalls neuen - Trägern der Eingliederungshilfe, Trägern sozialer Dienste und Einrichtungen, Interessenvertretern und Beratungsstellen nun anzuwenden.
Das Handbuch hat zu einem frühen Zeitpunkt in der 1. Auflage die komplizierten Neuerungen erklärt. Die durchgesehene 2. Auflage aktualisiert nun die Darstellung insbesondere bei den Stichworten:
• Konkretisierungen im Verfahren zur Koordinierung der Leistungen
• Etablierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
• Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit
• Festlegung der Träger der Eingliederungshilfe durch die Bundesländer
• Update Vertragsrecht: die neuen Landesrahmenverträge, soweit bereits vereinbart
• Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
Die zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen an den Regelungen des BTHG sind ebenso berücksichtigt wie die vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der vom BMAS in Auftrag gegebenen Anwendungsbeobachtungen und Untersuchungen zur Unterstützung der BTHG-Umsetzung (u.a. berechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe ab 2023, Modellprojekte, Ausgabenentwicklung).
Die im November 2019 beschlossenen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften sowie durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind bereits berücksichtigt.
Kinder- und Jugendhilferecht
(2020)
Ausgehend von der Systematik des SGB VIII wird das Kinder- und Jugendhilferecht vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen dargestellt. Die Nutzer erhalten eine fundierte Einführung in die Grundstrukturen des Jugendhilferechts und das nötige rechtliche, sozialwissenschaftliche wie empirische Hintergrundwissen für eine praxisorientierte und den fachlichen Standards entsprechende Aufgabenerfüllung in der Kinder- und Jugendhilfe. Zahlreiche Schaubilder, Tabellen, Übersichten und Verfahrensschemata verdeutlichen die textlichen Erläuterungen. In jedem Kapitel wird auf die wichtigste weiterführende Literatur und aktuelle Rechtsprechung hingewiesen. Die Gesetzesänderungen und Rechtsprechung der letzten Jahre wurden eingearbeitet, so dass mit der Neuauflage eine aktuelle Einführung in das Kinder- und Jugendhilferecht für Ausbildung und Alltagspraxis vorliegt.
Das Lehrbuch richtet sich nicht nur an Studierende der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik, sondern erleichtert auch Fachkräften der Jugendämter und freier Träger den verlässlichen Zugang zum aktuellen Recht und fördert den kritischen, interdisziplinären Blick auf Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Artikel gibt am Beispiel des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften der FH Potsdam Einblicke in den Ablauf der digitalen Transformation der Hochschullehre während der Corona-Pandemie. Darüber hinaus werden aus den Erfahrungen des Sommersemesters 2020 Chancen und Herausforderungen für eine nachhaltige Implementierung digital-hybrider Formate in die Hochschulbildung abgeleitet.
Management und Menschlichkeit : die Grenzen bürokratischer Steuerung und die integrale Organisation
(2021)
Als Profession zeichnet sich Soziale Arbeit nach Ansicht der Autor*innen durch das Versprechen eines wirksamen Einsatz ihrer Mittel für das Individuum aus und nimmt dafür Ziel- und Bedarfsdefinition im Kontext sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Anforderungen vor. Dominieren hierbei als professionell geglaubte rationalistische Wirkungs- und Steuerungslogiken das Handeln und die Haltung(en) in sozialen Organisationen, dann geraten die Anerkennung des subjektiven (Eigen-)Sinns und der Wert der Beziehungen als Qualitätsdimensionen an sich in den Hintergrund. Im folgenden Beitrag wird dieses Dilemma an einem Fallbeispiel aus der stationären Jugendhilfe illustriert und diskutiert, inwieweit eine top-down gemanagte Sozialarbeit für ihre Adressat*innen nützlich ist. An Hand der „integralen Organisation“ nach Fédéric Laloux wird ein Steuerungsmodell vorgestellt, das den Bedürfnissen der Adressat*innen und Professionellen gerechter werden könnte.