FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
Wie eine pädagogische Fachkraft mit den Kindern interagiert und sie damit in ihrer Entwicklung unterstützt, hängt maßgeblich davon ab, wie sie lernanregenden Interaktionen gegenüber eingestellt ist. Diese Einstellungen werden im Beitrag mit sogenannten cognitive-affective maps (CAMs) erfasst. Zur Erstellung der CAMs wurden leitfadengestützte Interviews mit pädagogischen Fachkräften (N = 18) aus sechs verschiedenen Einrichtungen analysiert. Die CAMs zeigen, dass die befragten Fachkräfte hauptsächlich auf sozial-emotionale Aspekte von Interaktionen rekurrieren und ihre täglichen Interaktionen mit den Kindern selbst positiv bewerten. Konkretes Wissen zu lernanregenden Interaktionsformaten benennen sie hingegen kaum. Ein Vergleich der Einstellungen der Fachkräfte deutet auf teamspezifische Besonderheiten hin. In einigen Einrichtungen sind die Einstellungen der Fachkräfte deutlich homogener als in anderen. Die Ergebnisse werden in ihrer Bedeutung für Fortbildungsangebote diskutiert und CAMs als gewinnbringende Methode zur Eruierung teamspezifischer Fortbildungsbedarfe und als Fortbildungsmethode selbst vorgeschlagen.
Die Kinderrechtsforschung versteht sich als ein wissenschaftliches Feld mit spezifischen Erkenntnisinteressen und Fragestellungen, die sich von denen anderer Forschungsfelder, z.B. der Kindheitsforschung, signifikant unterscheiden. Sie untersucht die Entstehungsgründe der Kinderrechte ebenso wie ihre Bedeutungen und Wirkungen im Leben der Kinder. In der bisherigen Debatte lassen sich einige Gemeinsamkeiten erkennen, aber es stellen sich auch Fragen, wie ihr Profil zu schärfen, zu erweitern und neu zu akzentuieren ist. Der Essay diskutiert einige dieser Fragen und formuliert Überlegungen zu den weiteren Perspektiven einer interdisziplinären Kinderrechtsforschung. Insbesondere geht er auf ihr Rechtsverständnis, die politischen Implikationen der Kinderrechte, das Konzept der Living Rights und das spannungsreiche Verhältnis von Forschung und politischem Aktivismus ein.
Soll das Publikum zur Kunst «erzogen» werden? Oder muss Kunst populär werden, damit sie ihr Publikum findet? Diese häufig diskutierte Alternative ist keine, findet die Kunstpädagogin und Professorin Hanne Seitz. Kunst, die fasziniert und irritiert und uns zur Auseinandersetzung lockt, ist selbst die beste Vermittlerin.
Ein Heranwachsender wird wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Das psychologisch-psychiatrische Gutachten konstatiert eine "neurotische Persönlichkeitsfehlentwicklung", verbunden mit einer erheblichen Reifeverzögerung sowie eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit durch Alkoholintoxikation zur Tatzeit. Der Verfasser äußert sich kritisch zum Gutachtenauftrag und zur Auswahl des Gutachters. Er bemängelt die fehlende Befunddiskussion teilweise abweichender früherer Untersuchungsbefunde, weist auf die mögliche Haftinduziertheit des psychischen Befunds hin und kritisiert die nicht nachvollziehbar gemachte Verwendung einiger zuschreibender Bezeichnungen des Heranwachsenden.