FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Gemeinschaft
(2017)
Der Begriff der Gemeinschaft wird von verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen zum Teil ganz unterschiedlich aufgefasst. Eine häufige Verfahrensweise ist seine Abgrenzung gegenüber dem Konzept der Gesellschaft. Ferdinand Tönnies, der mit seinem Buch „Gemeinschaft und Gesellschaft“ 1887 eine für die Soziologie grundlegende Betrachtung und Konkretisierung lieferte, beschreibt zwar beide als Formen sozialer Ordnung. Als Hauptunterscheidungsmerkmal identifiziert er aber ihr Einhergehen mit zwei verschiedenen Willensformen des Menschen: dem Wesenswillen, der auf die Bildung von Gemeinschaft zielt und dem Kürwillen (zunächst noch Willkür genannt), der in Verbindung mit Gesellschaft steht. „Gemeinschaft ist das dauernde und echte Zusammenleben, Gesellschaft nur ein vorübergehendes und scheinbares. Und dem ist es gemäß, dass Gemeinschaft selber als ein lebendiger Organismus, Gesellschaft als ein mechanisches Aggregat und Artefact verstanden werden soll“.
Soziale Arbeit in Kurdistan hat immer mit Gewalterfahrung zu tun. Die Gesellschaft ist gezeichnet von den Auswirkungen jahrzentelanger Konflikte: Flucht, Vertreibung, Entführungen, Vergewaltigungen. Die Arbeit mit überlebenden Yezid*innen des durch den sogenannten Islamistischen Staat verübten Vöklkermordes wird auf Diskurse um Universalitätsansprüche westlicher Ansätze und die Bedeutung und Beachtung lokal traditionellen Wissens im Kontext Internationaler Sozialer Arbeit bezogen. Dazu werden auch Ausbildung, Bedingungen und Praxis Soziale Arbeit vor Ort dargestellt. Der Beitrag richtet sich an entsandtes und nationales Personal, auch auch Sozialarbeitende, die in Europa mit Geflüchteten arbeiten.
In Ausbildung und Praxis der Sozialarbeit und Sozialpädagogik sind strafrechtliche Kenntnisse unerlässlich. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind vor allem in der Jugendgerichtshilfe und in der Bewährungshilfe, im Sozialdienst des Strafvollzugs und in Einrichtungen der Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe professionell Beteiligte am Prozess der Bestrafung und der Resozialisierung. Das Buch enthält im ersten Teil die Rechtsgrundlagen des gesamten Strafrechts und behandelt im zweiten Teil die einzelnen Aufgabenfelder der Sozialarbeit. Es ist als Lehr-, Lern- und Arbeitsbuch für Ausbildung und Praxis angelegt und erfüllt zugleich die Anforderungen, die an ein Handbuch gestellt werden.
(Un)überwindliche Grenze?
(2011)
Ein berufliches Feld der Sozialen Arbeit ist die Arbeit mit Menschen mit „Behinderungen“. Sozialarbeiter_innen sind dabei immer wieder auch mit gesellschaftlich verankerter „Behinderten“feindlichkeit und Diskriminierung von Menschen mit „Behinderungen“ konfrontiert. Diese steht nicht nur der Intention einer Sozialen Arbeit gegenüber, die als Institution und in ihren konkreten Angeboten barrierefrei und enthindernd ist, sondern auch existierenden Gesetzesgrundlagen diametral gegenüber. Werden neuere Konzeptionen – Gender Mainstreaming, Queer Studies und Diversity Studies – einbezogen, so wird sich Soziale Arbeit mit der Frage konfrontieren, wie sie als diversity-, gender- und queergerechte Arbeit aussieht, respektive aussehen kann. Gefragt wird in diesem Beitrag nach der Bezeichnung, den Gesetzesverankerungen und Projekten in der Praxis der Sozialen Arbeit in Bezug auf Herausforderungen einer diversity-, gender- und queergerechte Arbeit mit Menschen mit „Behinderungen“.