FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Institut
Gemeinschaft
(2017)
Der Begriff der Gemeinschaft wird von verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen zum Teil ganz unterschiedlich aufgefasst. Eine häufige Verfahrensweise ist seine Abgrenzung gegenüber dem Konzept der Gesellschaft. Ferdinand Tönnies, der mit seinem Buch „Gemeinschaft und Gesellschaft“ 1887 eine für die Soziologie grundlegende Betrachtung und Konkretisierung lieferte, beschreibt zwar beide als Formen sozialer Ordnung. Als Hauptunterscheidungsmerkmal identifiziert er aber ihr Einhergehen mit zwei verschiedenen Willensformen des Menschen: dem Wesenswillen, der auf die Bildung von Gemeinschaft zielt und dem Kürwillen (zunächst noch Willkür genannt), der in Verbindung mit Gesellschaft steht. „Gemeinschaft ist das dauernde und echte Zusammenleben, Gesellschaft nur ein vorübergehendes und scheinbares. Und dem ist es gemäß, dass Gemeinschaft selber als ein lebendiger Organismus, Gesellschaft als ein mechanisches Aggregat und Artefact verstanden werden soll“.
Unter Maori, den ersten Einwohnern Neuseelands, beginnen wichtige Reden mit einem Mihi, einer Erklärung, wer man ist, in Beziehung zu Ahnen, Stamm und Herkunftsort. Sich als „Individuum“ vorzustellen ist im besten Falle irrelevant, im schlimmsten Falle gilt es als schlechter Stil. In der Vorstellung eingeschlossen ist eine Würdigung aller Anwesenden. Ein Mihi betont die soziale Einbindung des Sprechers und die gemeinschaftliche Anstrengung, auf dem der Erfolg dieser Versammlung beruhen wird (Love 2005). Angelpunkt der Maori-Identität ist das Whakapapa, der Stammbaum, der die Stellung des Einzelnen in Relation zu anderen und zum Herkunftsort bestimmt. Familie, Verwandtschaft und Herkunftsort sind für die Erklärung der eigenen Haltung und Leistungen von zentraler Bedeutung. Der einzelne Mensch wird a priori als Zugehöriger einer Gemeinschaft gesehen. Die ethnologische Einleitung deutet die These des Artikels an: Der Familienrat als Hilfeplanungsverfahren ist eine Modellierung von Problemlösungspraktiken, die im modernen Sozialstaat nicht vorgesehen sind, weil sie auf traditionalen Werten und Gepflogenheiten beruhen, die in der verwissenschaftlichten, verrechtlichten und institutionalisierten Sozialarbeit keine tragende Rolle spielen. Man könnte auch sagen, der Familienrat ist die Inszenierung eines Anachronismus.
„Familienrat“ nennt sich ein innovativer Ansatz für die Soziale Arbeit mit Familien, der die Stärken von größeren Familiengruppen bündelt und sie mit der Fachkompetenz von professionellen Helfern zusammenführt. Sein Ursprung liegt in den Praktiken der neuseeländischen Maori. Hier werden Probleme als Anlass verstanden, Gemeinschaft herzustellen. Ihre Ursachen werden nicht individuellen Symptomträgern zugeschrieben und Lösungen nicht von Hilfeexperten erwartet, sondern von Verwandtschaft, Netzwerken und anderen Menschen aus dem Umfeld. Für die Soziale Arbeit ist das sehr bereichernd: Kinderschutz z. B. braucht ein aufmerksames, wohlwollendes Umfeld; Integration oder Resozialisierung brauchen Unterstützer aus dem Netzwerk. Problemlösungen, die auf diese Weise gemeinsam entwickelt werden, bringen fast automatisch auch Inklusionseffekte mit sich. Das Buch stellt praxisnah die methodischen Elemente des Familienrats vor und geht auf die Herausforderungen der „versammelnden“ Arbeit ein. Die Kombination von journalistisch präsentierten Beispielen und deren fachlicher Analyse aus wissenschaftlicher Perspektive machen den besonderen Charme dieses Buches aus.
Es wird häufig angenommen, dass sich Patienten psychoanalytischer Ambulanzen von denjenigen niedergelassener Psychoanalytiker unterscheiden: Ambulanzpatienten gelten als stärker beeinträchtigt, häufiger strukturell gestört, weniger gebildet und sozial weniger gut eingebunden. Im Rahmen der Praxisstudie der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG-Praxisstudie) wurden an elf Ambulanzen psychoanalytischer Ausbildungsinstitute und in Praxen kooperierender niedergelassener Psychoanalytiker Basisdaten von insgesamt 5908 Patienten erhoben. In der vorliegenden Arbeit werden diese Patienten anhand soziodemografischer und klinisch relevanter Maße beschrieben und die beiden Patientengruppen miteinander verglichen. Als Ergebnis zeigt sich, dass sowohl die Patienten psychoanalytischer Ambulanzen als auch diejenigen niedergelassener Psychoanalytiker sehr beeinträchtigt und behandlungsbedürftig waren; die Patientengruppen unterschieden sich dabei allerdings kaum. Die beschriebenen Vermutungen zu psychoanalytischen Ambulanzpatienten können demnach nicht bestätigt werden.