FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen
(2005)
Die „Hamburger Bildungsempfehlungen“ haben den Anspruch,
den in der Praxis Tätigen (Erzieherinnen und Erziehern,
Fachberaterinnen und Fachberatern, Kitaleitungen,
Trägern und allen weiteren am System Kita Beteiligten) Orientierung
für die qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit
in Kindertageseinrichtungen zu geben und gleichzeitig Impulse
für die stetige Weiterentwicklung zu setzen. Sie bilden
ebenfalls eine gute Grundlage, mit Eltern über die Ziele und
Inhalte frühkindlicher Pädagogik ins Gespräch zu kommen
und sie aktiv an der konkreten Ausgestaltung zu beteiligen.
Entwicklungs- und Hirnforschungen haben bestätigt, dass intensive musikalische Beschäftigung die Entwicklung des Kindes nachhaltig beeinflusst. Deshalb muss für alle Kinder die Tür zu einer fundierten musikalischen Bildung offen stehen. Das bedeutet, dass frühe musikalische Grundlagen in den regulären Tagesablauf von Kindertagesstätten und anderen vorschulischen Einrichtungen integriert werden müssen. Jedes Kind sollte den eigenen Umgang mit Musik als selbstverständlichen Bestandteil seines Lebens erfahren können. Es ist wichtig, ein stärkeres Bewusstsein für die Umsetzung von Musik in Kindertagesstätten entstehen zu lassen. Kinder sind von Grund auf kreativ und daran interessiert Neues hervorzubringen und in der Lage ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erforschen. Ästhetische Erfahrungs- und Bildungsprozesse, welche auf eigenem Erleben, Erfahren und Handeln beruhen, sind deshalb besonders in der frühen Kindheit dringend notwendig. Die musikalisch-ästhetische Heranführung sollte infolgedessen so früh wie möglich erfolgen und Gelegenheiten für eigenes Erkunden, Spielen und Explorieren mit der Musik ermöglichen. Dieser Prozess hat also nichts mit der „Musik-Erziehung“ zum richtigen Klatschen oder Ausführen von vorgegebenen Tönen zu tun, sondern vielmehr mit dem Bereitstellen, Schaffen und Initiieren von solchen ästhetischen Gelegenheiten.
Der Übergang von Kindern in den ersten drei Lebensjahren aus der Familie in die Tagesbetreuung erfolgte lange Zeit ohne Einbeziehung der Eltern oder anderer vertrauter Bezugspersonen. Diese aus heutiger Sicht nicht hinnehmbare Situation führte bei den Krippenkindern zu lang anhaltenden Perioden von Weinen oder Protest und zu hohen Erkrankungsraten (Laewen 1989). Die Frage, ob die außerfamiliäre Tagesbetreuung von Kleinkindern zu einem derartigen Risiko für die kindliche Entwicklung wird und ob zwischen den Eltern und dem pädagogischen Fachpersonal eine Erziehungspartnerschaft entstehen kann, hängt wesentlich von der Gestaltung des Eingewöhnungsprozesses ab.
In den letzten Jahrzehnten ist das öffentliche Problembewusstsein für das, „was zu Hause hinter verschlossenen Türen passiert“ gewachsen. Während anfangs die Situation von Frauen als Opfer häuslicher Gewalt die öffentliche und wissenschaftliche Diskussion dominierte, wird seit einigen Jahren auch der besonderen Situation von Kindern als Mitbetroffene der Gewalt zwischen den Eltern zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet. Betroffene Kinder werden inzwischen als eigenständige Zielgruppe wahrgenommen, auf deren Situation mit entsprechenden Hilfe- und Unterstützungsangeboten reagiert werden muss. Dabei liegt der bisherige Schwerpunkt im Bereich der Intervention. Um Kinder jedoch frühzeitig vor Gewalt zu schützen, sind präventive Angebote erforderlich. Diese sollten so früh wie möglich einsetzen und möglichst viele Kinder erreichen. Daneben müssen auch Eltern und für Kinder wichtige Bezugspersonen und Fachkräfte in Einrichtungen erreicht werden, denn bei ihnen liegt ebenso die Verantwortung für den Schutz von Kindern wie bei Eltern. Kindertagesstätten sind ideale Orte, um Kinder sowie ihre Eltern und Bezugspersonen zu erreichen.
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, gehört zu den Pflichtaufgaben jeder Kindertageseinrichtung. Fast jedes Kind in Deutschland besucht eine solche Einrichtung, eine stetig wachsende Zahl von Kindern bereits in den ersten drei Lebensjahren. Die dort tätigen frühpädagogischen Fachkräfte erleben die Kinder viele Stunden lang an den meisten Tagen im Jahr. Sie haben regelmäßig Kontakt zu den Eltern, mit denen sie eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft eingehen. Daher sind sie besonders gut geeignet, frühzeitig Anzeichen für eine Gefährdung zu erkennen, das Gespräch mit den Eltern zu suchen und notwendige und geeignete Hilfen anzubieten oder zu vermitteln.
Wodurch kann die gemeinsame Bildungsverantwortung von Kindergarten und Schule am wirksamsten übernommen werden? Welchen Beitrag kann die Kita leisten, um den Übergang in die Grundschule für Kinder so erfolgreich wie möglich zu machen? Die Autorin beantwortet diese Fragen mit grundsätzlichen Überlegungen und der Darstellung praktischer Schritte.
Die Sache mit der Augenhöhe oder Vom Wert des Kaffeeklatschs, der Klischees und der Irritation
(2013)
Forscherwelt Blossin
(2014)
Kinder sind von Beginn an (Rechts-)Subjekte und Träger eigener Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt für alle in Deutschland lebenden Kinder. Eine an den Kinderrechten orientierte Pädagogik versteht sich als Anwältin der im internationalen, europäischen und nationalen Recht niedergelegten Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte jedes Kindes.
Die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen haben – in Ergänzung zu den Eltern – dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder altersgemäß ihre Rechte kennenlernen und auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Die Orientierung an den Kinderrechten und die Umsetzung des Kinderrechtsansatzes sind zentrale Bausteine guter Qualität in der Kita.
Erzählen wir uns was
(2015)
Wertebildung in der Kita
(2016)
Übergang in die Grundschule
(2017)