020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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(2015)
Die Sammlungstätigkeit auf der einen Seite und der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, mit dem Ziel einer vermehrten Benutzung der Archive und den veränderten Fragestellungen und Anforderungen durch die Nutzer auf der anderen Seite, erscheinen als zwei Seiten einer Medaille. Es wird deutlich, dass die Archive nur mit einer zielgerichteten Sammlungstätigkeit diese Nachfrage befriedigen können und sich gleichzeitig neue Nutzergruppen erschließen. In der Arbeit wurde dennoch an vielen Stellen der Zwiespalt zwischen amtlicher Aufgabenerfüllung, den so genannten Kernaufgaben, und den zusätzlichen Aufgaben deutlich. Dieses Paradoxon, auf welches die Archive mit jeweils individuellen Schwerpunktsetzungen ihrer archivischen Tätigkeiten reagieren, betrifft die Sammlungstätigkeit ebenso wie die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Betrachtung der archivischen Sammlungen sollen auch die Kehrseiten nicht unerwähnt bleiben. Es steht außer Frage, dass die Sammlungstätigkeit Zeit und personelle und materielle Ressourcen bindet, die eventuell an anderer Stelle fehlen. Auch kann man die generelle Bedeutung der Sammlungen nicht pauschalisieren, da der Quellenwert und die Nutzung zwischen den einzelnen Sammlungsgutarten sehr unterschiedlich ist.
Auch Archive müssen sich der Frage stellen, ob und in welcher Form durch sie oder das Verhalten ihres Personals Diskriminierung entsteht oder begünstigt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Das ist Thema dieser Arbeit, wenn auch der Gegenstand auf den Umgang mit diskriminierender Sprache in Erschließungsdaten eingeschränkt wird. Konkret soll auf den nächsten vierzig Seiten die Frage beantwortet werden, welche Maßnahmen Archive hinsichtlich Erschließungsdaten und deren Präsentation ergreifen müssen, um eine diskriminierungsfreie, authentische und selbstbestimmte Nutzung von Archivgut gewährleisten zu können.
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.