020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Institut
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Die Hauptfragestellung dieser Arbeit war es, herauszufinden, welchen Nutzen bzw. Mehrwert die App für die Archive und die Öffentlichkeit hat. Weiterhin galt es, herauszufinden, wohin sich der Trend im Kontext Service und Dienstleistungsqualität für die Nutzer, durch Unterstützung der sich aktuell bietenden technischen Möglichkeiten, entwickelt und ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können. Unter Beachtung der Case Studies im bibliothekarischen und kulturwissenschaftlichen Bereich, aber auch generell im Bereich der Dienstleistungen, ist die Frage, ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können, wohl mit einem klaren „Ja!“ zu beantworten.
Geschichte in den Fächern?!
(2015)
Ein Titel der neugierig macht und die Frage aufwirft, welche Bedeutung historische Methoden an einer anwendungsorientierten Hochschule haben. Das Fragezeichen symbolisiert den Anspruch dieses Bandes, Theorie und Praxis in Einklang zu bringen und scheinbar unabhängige akademische Disziplinen unter dem Gesichtspunkt der Interpretation schriftlicher, dinglicher, medialer Dokumente und Objekte zu vereinen. Das Ausrufezeichen steht für das Potenzial und die positive Bilanz der insgesamt zehn Beiträge aus unterschiedlichen Fachrichtungen, historische Herangehensweisen in Lehre und Forschung einzubringen. Europäische Medienwissenschaft, Designgeschichte, Konservierung und Restaurierung, Bauingenieurwesen und nicht zuletzt die Informationswissenschaften mit ihren Studiengängen Archiv, Bibliotheksmanagement, Information und Dokumentation, aber auch Kulturarbeit, Sozialwesen, Architektur und Städtebau sehen sich der Geschichte verpflichtet, um gesellschaftspolitisch relevanten Fragen sowohl in Seminaren und Vorlesungen als auch in Studienprojekten nachzugehen. Der Band dokumentiert die praxisunterstützten Forschungsinhalte und Forschungsaufgaben als elementare Bestandteile im Lehrbetrieb und überschreitet die vermeintlich fest etablierten Grenzen historischer Wissenschaft, indem die Dynamik und Interdisziplinarität geschichtswissenschaftlicher Ansätze dargestellt wird.
Viele Jahrzehnte wurden Archive vor allem als nach außen relativ geschlossene Institutionen gesehen. Dabei wurde die traditionelle Arbeit der Archive von archivwissenschaftlichen Theorien und Erkenntnissen determiniert, wobei dabei das Archivgut und seine Erschließung und langfristige Erhaltung im Mittelpunkt stand. Im Vergleich mit anderen Kultureinrichtungen wie Museen oder Bibliotheken nahmen die Archive dabei stets eine etwas abgeschiedene Position ein, deren Arbeit weniger auf die Öffentlichkeit, als vielmehr auf einen kleinen Wissenschaftskreis ausgerichtet war. Im Zuge von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen in den öffentlichen Verwaltungen besteht auch zunehmend an die Archive die Anforderung, sich zu modernen Dienstleistungseinrichtungen zu entwickeln, die mit modernen Managementinstrumenten geführt werden und strategischen Planungen unterliegen. Die herkömmliche Archivarbeit wird dabei erweitert durch ökonomisch orientierte Sichtweisen, die vor allem die Nutzer des Archivs im Fokus haben. Dabei können die Nutzerkreise grob in drei Gruppen unterteilt werden. Zum einen ist dort die dem Archiv vorgeschaltete Verwaltung, die zumeist auch Träger des Archivs ist und dieses als internen Dienstleister in Anspruch nimmt. Zum anderen ist es die Gruppe der (meist) externen Nutzer des Archivs. Diese Gruppe bildet sich zumeist aus Wissenschaftlern, Heimat- und Familienforschern und anderen Personen und Institutionen, die aus den unterschiedlichsten Motiven ein Interesse an den im Archiv vorhandenen Informationen haben. Als dritte Gruppe sind die Depositare zu nennen, die dem Archiv auf vertraglicher Basis ihre Unterlagen überlassen haben, um deren Sicherung, Erschließung und Benutzung sicher zu stellen. Dabei können die Deposita sowohl aus privaten (Nachlässe) als auch aus institutionellen (z.B. Vereine, Verbände etc.) Unterlagen bestehen. Alleine die archivwissenschaftlichen Methoden bietet bisher wenig bis keine Möglichkeiten, diese neue ökonomisch orientierte Sichtweise der Archive hin zum Nutzer zu beschreiben. Deswegen soll in dieser Masterarbeit mit Hilfe der aus der Volkswirtschaft stammenden Theorie der „Neuen Institutionenökonomik (NIÖ)“ versucht werden, das Verhältnis des Archivs zu diesen ausgewählten Nutzergruppen zu untersuchen. Die NIÖ unterstellt, dass jedes Handeln geprägt ist von spezifischen Interessen der Beteiligten, die jeweils ihren Nutzen zu maximieren suchen und deswegen zu opportunistischen Handlungsweisen neigen. Dabei haben der Grad des möglichen Opportunismus und die Ausnutzung von Informationsasymetrien, mit der die Beteiligten versuchen, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen und die dadurch entstehenden Interessenskonflikte und Unsicherheiten direkten Einfluss auf die Kosten und die Effizienz des Handelns der Beteiligten. Um diese individuellen Interessen zu steuern, bedarf es bestimmter Regularien, die in der NIÖ als sog. Institutionen bezeichnet werden.
Auch das Handeln des Archivs und den o.g. Nutzergruppen ist geprägt von individuellen Interessen. Hier dienen die Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge im Sinne der NIÖ als diejenigen Institutionen, durch die das Handeln der o.g. Gruppen geregelt ist und Interessenkonflikte und Kosten verursachende Auseinandersetzungen vermieden werden. Vor allem mit drei Bausteinen der NIÖ, der Principal-Agent-Theorie, der Transaktionskostentheorie und der Property-Rights-Theorie soll untersucht werden, wie sich die individuellen Interessen dieser Nutzergruppen auf die Institutionen (Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge) auswirken und wie diese ausgestaltet sein müssen, um Interessenkonflikten frühzeitig zu begegnen, anfallende Transaktionskosten1 möglichst gering zu halten und letzten Endes produktiv miteinander zu kooperieren.
Ratsinformationssysteme sind zunehmend Teil der städtischen Rats- und Verwaltungsarbeit geworden. Als Serviceangebot für Ratsmitglieder, E-Government-Angebot für die Öffentlichkeit und zur Arbeitsoptimierung in der öffentlichen Verwaltung haben nicht nur größere, sondern inzwischen auch kleinere Kreise, Städte und Gemeinden Ratsinformationssysteme (RIS) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Daten, Informationen und Dokumente der Rats- und Verwaltungstätigkeit für das kommunale Vertretungsgremium zentral zusammen zu führen und einen komfortablen, benutzerorientierten Zugriff übers Intraoder Internet zu erlauben. So können mithilfe von RIS Ratsprotokolle, Sitzungsvorlagen und -einladungen, Informationen zu Fraktionen und Ratsmitgliedern derart abgefragt werden, dass Ratsmitgliedern die Aufbewahrung dieser Unterlagen zu Hause erspart, der Verwaltung die Papierrecherche abgenommen und den Bürgerinnen und Bürgern die Ratsarbeit transparenter gemacht wird. RIS enthalten oder verweisen auf Informationen und Unterlagen, die in Kommunen allgemein als archivwürdig gelten und oftmals eine zentrale sowie zeitlich weit zurückreichende Überlieferung der Kommune ausmachen. Sie liegen nun aber nicht mehr allein in papierner, sondern auch in digitaler Form in einem Informationssystem vor.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
FRAGESTELLUNG
Wie können kommunale Ein-Personen-Archive mit Hilfe von Archivmanagement ihrer Leitungsaufgabe gerecht werden und ihre Institution besser oder gezielter entwickeln? Dieser Frage wurde in der Masterarbeit anhand der Literatur nachgegangen, nicht ohne mit der eigenen Erfahrung des Verfassers kritisch zu prüfen, ob die Praxistauglichkeit in kleinen Archiven gegeben ist oder nicht.
VORGEHENSWEISE
Unter Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingen kommunaler Ein-Personen-Archive (Non-Profit-Organisation, kein Personal- und Finanzmanagement, hohe Bedeutung persönlicher Kompetenzen) wurde Archivmanagement als Kombination aus Strategischem und Operativem Management definiert. Für eine aus Vision und Mission bzw. Leitbild abzuleitende zukunftssichernde Planung wurde in der betriebswirtschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen und archivfachlichen Literatur nach nutzbaren Ansätzen gesucht. Adaptiert wurde ein Strategieentwicklungsmodell für soziale Non-Profit-Organisationen. Dabei ist die operative Planung auf die archivischen Kernprozesse (Records Management, Überlieferungsbildung, Erschließung, Benutzung, Bestandserhaltung und Öffentlichkeitsarbeit) ausgerichtet worden. Für jeden dieser Geschäftsprozesse wurde eine Teilstrategie entwickelt und ein fiktiver, aber als „Baukasten“ nutzbarer Handlungsrahmen für einen Fünfjahreszeitraum abgeleitet.
ERGEBNISSE
Strategisches Management ist durchaus für kommunale Ein-Personen-Archive nutzbar, wenn die üblichen Schritte der Strategieentwicklung sowohl für Archive adaptiert werden, als auch die Komplexität der Strategieentwicklung pragmatisch reduziert wird. Dabei sind Aspekte des Wettbewerbs zwischen Archiven wohlüberlegt zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist ein Feedback durch Dritte.
FAZIT
Archivmanagement benötigt mehr öffentliche Fachdiskussion, die letztlich insbesondere kleineren Archiven wichtige Hilfestellungen geben könnte.
Kann Facebook-Marketing für Archive funktionieren oder ist es nur etwas für
Unternehmen, das Produkte und Dienstleistungen verkaufen will? Kann ein Archiv wirklich von Facebook profitieren und seine Außendarstellung durch eine Seite bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken verbessern? Kann man mit Hilfe von Facebook mehr Besucher in das Archiv oder mehr Anfragen bekommen? Hilft
die Vernetzung mit anderen Archiven ebenfalls dabei, seinen Interessentenkreis zu vergrößern? Ja, all das kann funktionieren. Facebook-Marketing kann von Archiven ebenso genutzt werden wie von Unternehmen oder Dienstleistern. Wie die Umfrage und die Auswertung der Facebook-Seiten gezeigt haben, betreiben einige Archive Facebook-Marketing. Diese Archive konnten durch Facebook mehr Besucher in ihr Archiv locken oder mehr Anfragen akquirieren, was immer eine Folge von gutem Marketing ist. Doch so sehr diese Vorteile überwiegen, so muss jedes Archiv für sich selbst entscheiden ob es an der Vielfalt der sozialen
Medien teilnehmen will und in welcher Form. Bei den sozialen Netzwerken gibt es Mängel beim Datenschutz, mit denen sie immer wieder in die Schlagzeilen der Medien gelangen. Das Archiv muss also für sich selbst abwägen, ob es sich die zusätzliche Arbeit aufhalsen will und mit dem mangelhaften Datenschutz leben kann oder nicht. Als Marketing-Instrument für Archive sind soziale Netzwerke auf jeden Fall möglich.
Memory Of the World : Das Gedächtnis der Menschheit. Zur Entstehung des deutschen Nationalkomitees
(2007)
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat sich mit der Berufung dieses Nationalkomitees im Zeitalter zunehmender digitaler Information und Kommunikation neben dem erfolgreichen Programm des Weltkultur- und
Naturerbes ausdrücklich dem Weltdokumentenerbe zugewandt, das in Archiven, Bibliotheken, Gedenkstätten und Museen überliefert ist. Sie hat sich nicht nur der Sicherung mit Hilfe neuer Techniken, sondern auch des weltumspannenden Zugangs, des public access, durch neue Techniken verschrieben. Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt dieses
UNESCO-Programm als eine Initiative, die sich den Inhalten und Formen
menschlicher Kommunikation widmet und deren Ziel es ist, ein Welterbe im Wege nationaler Register aus Dokumenten in schriftlicher, gedruckter und audiovisueller Form zusammenzustellen, die für die eigene nationale und europäische Geschichte und die Weltgeschichte von Bedeutung sind.
Geburtstage sind für Jubilare wie für Gratulanten Anlass zu Visionen, Perspektiven und Spekulationen über das, was kommen mag, soll und könnte. Aber sie sind ebenso und (manchmal/besonders) im – zunehmenden und somit wachsenden – Alter eines eben 60jährigen und dessen Gratulanten Anstoß zur Rückschau, zur Erinnerung. Beiden Sichtweisen sind
irrige Kombinationen, Übersteigerungen und Vernachlässigungen bis hin
zu (kleineren, natürlich stets unbeabsichtigten) Verfälschungen gemeinsam.
Jedermann weiß es und mancher/manche gibt es zu und findet seinen/ihren Spaß daran. Doch wozu diese Reflektion? Einfach so: weil Joachim-Felix Leonhard mir vor wenigen Jahren aus vergleichbarem Anlass Splitter seiner Erinnerung
geschildert hat.
Eine besondere Rolle nehmen in unserer heutigen Geschichts- und Erinnerungskultur neben der historischen Forschung die Vermittlung von Geschichte und historischem Bewusstsein – ebenfalls als Historische Bildungsarbeit bekannt – sowie die Erinnerungsarbeit ein. Archive sehen sich dabei ebenso wie Geschichtsvereine und -werkstätten diesem gesellschaftlichen Bildungsauftrag verpflichtet und v. a. letztere haben die Vermittlung von Geschichte und Geschichtsbewusstsein – auch wenn sich die Motive z. T. geringfügig unterscheiden – in ihren Satzungen direkt verankert. Aber auch in einigen Landesarchivgesetzen ist heute neben der Erforschung gleichfalls die Vermittlung von Geschichte explizit festgehalten. Diese Gemeinsamkeit stellt schließlich eine gute Basis für eine fruchtbare Kooperation von Archiven mit Geschichtsvereinen und -werkstätten dar. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven und Geschichtsvereinen besitzt dabei eine lange Tradition und ist durchaus als älteste Form der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit im Archivwesen anzusehen. Denn wohl noch vor der ersten nachweisbaren Archivalienausstellung 1840 im Landeshauptarchiv des Herzogtums Braunschweig in Wolfenbüttel sowie den ersten archivischen Publikationen im 19. Jhd. haben Archive und Historische Vereine aufgrund personeller Verflechtungen mehr oder weniger bereits zusammengearbeitet. Dieser traditionsreichen Form der historischen Bildungsarbeit ist allerdings im Vergleich zu anderen Formen – z. B. den archivischen Ausstellungen sowie den zahlreichen Publikationen und größeren wissenschaftlichen Arbeiten über die Archivpädagogik – nur wenig Rechnung getragen worden.
Die Diplomarbeit setzt sich mit der Veröffentlichung der Beständeübersichten im Internet auseinander. Die Präsentation dieser ist eine wichtige Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und bietet neue Wege zur Benutzung im Archiv. Wie eine Onlinestudie des Beratungsunternehmens Pricewaterhouse-Coopers zeigt, nutzen die Anwender das Internet zum größten Teil zur Beschaffung von Informationen und Wissenschaftler bilden dort keine Ausnahme. Die Anwender wollen schnell und auf leichte Art und Weise auf Informationen zugreifen und wenn die Archive ihre Benutzer nicht verlieren wollen, sollten sie ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung ihrer Unterlagen legen. Die besten Beständeübersichten helfen nichts, wenn sie vom Nutzer nicht verstanden und verwendet werden. In der Arbeit wird der Aspekt der Usability genauer betrachtet. Es werden zuerst allgemein die Beständeübersichten im Internet und die Entwicklung und Bedeutung der Usability beleuchtet. Anschließend wird untersucht, wie die Usability von Beständeübersichten in der Theorie nach den allgemeinen Usability-Kriterien dargestellt und verbessert werden kann. Im Anschluss daran wird ein Blick auf den momentanen Stand der Archivpräsentationen und ihren Beständeübersichten geworfen und mit Hilfe der allgemeinen Kriterien untersucht, inwiefern die Bestände bereits nutzerfreundlich gestaltet sind.
Ich denke, es ist eine der zentralen Aufgaben der Lehrbeauftragten und Honorarprofessoren dieses Fachbereichs, nicht nur die aktuelle Berufspraxis, also das alltägliche Geschäft mit all seinen kreativen Interpretationen der Theorie, in die Ausbildung der Studierenden einzubringen, sondern auch zu prüfen, ob der programmatische Anspruch des gemeinsamen Lernens nicht etwa an der krausen Wirklichkeit werktäglichen Wirkens vorbeizielt. Wenn dem gemeinsamen Lernen später nicht auch ein gemeinsames Handeln folgte, wenn sich in der Praxis also gar keine gemeinsamen Interessenfelder und Kooperationsmöglichkeiten ergäben, wäre dieses Potsdamer Modell eine anmutige, aber letztlich wirkungslose Idee. Gemeinsames Handeln, meine Damen und Herren, ist unerlässlich! Säurehaltige Papiere, schlechte Lagerungsbedingungen, Notfallplanung – das alles sind Themen, die Archive und Bibliotheken gleichermaßen betreffen. Besonders die kostenaufwendige und technisch anspruchsvolle Weiterentwicklung von Massenkonservierungsverfahren werden wir nur gemeinsam voranbringen können. Die Digitalisierung, die in den nächsten Jahren alle Kulturbereiche und -institutionen maßgeblich prägen und verändern wird, ist dabei ja nur ein Gegenstand künftiger spartenübergreifender Kooperationen. Ähnliches gilt natürlich auch für die schon angesprochene Aufgabe des Kulturgutschutzes und der Originalerhaltung. Die jüngsten Gründungen von spartenübergreifenden Notfallverbünden zwischen Archiven, Bibliotheken und Museen etwa in Weimar, Hannover oder Münster sind auch aus der Erfahrung gewachsen, dass es schwierig ist, sich erst dann auf ein gemeinsames Vokabular und ein gemeinsames Handeln zu einigen, wenn die Bibliothek brennt, die Bildersammlung im Elbewasser schwimmt oder das Archiv im Erdboden versinkt. Sprachliche Unterschiede sind auch fachliche Unterschiede. Bibliothekstechnik ist etwas anderes als Archivtechnik. Eine bibliothekarische Systematik ist etwas ganz anderes als eine archivische Tektonik. Und nach Akten kann ich eben nicht mit dem gleichen Suchschlitz recherchieren wie nach Büchern, Bildern oder Bauten. Auch diese fachlichen Unterschiede gilt es zu lehren und zu lernen, wenn wir künftig gemeinsam handeln wollen.
Die Arbeit setzt sich mit einem klassischen Themengebiet der Archivwissenschaft auseinander. Die Bewertung von Quellen gehört von jeher zu den Grundaufgaben eines jeden Archivs, unabhängig von seiner Stellung und seiner Ausrichtung. Ein übliches Registraturarchiv muss folglich ebenso wie ein Sammlungsarchiv die potentiellen Archivalien anhand einer Reihe von Bewertungskriterien prüfen, um nur das tatsächlich gewünschte "archivwürdige" Material herauszufiltern. Im vorliegenden Fall steht das Filmarchiv des LWL-Medienzentrums für Westfalen im Mittelpunkt der Analyse. Dabei ergeben sich hinsichtlich der Bewertung zwei Besonderheiten: Zum einen handelt es sich bei dem Archiv um ein Sammlungsarchiv mit einem zwar konkreten, aber durchaus auslegungsfähigen Sammlungsauftrag. Zum anderen beschäftigt sich die Einrichtung mit einer Quellengattung, die in der Archivlandschaft lange Zeit nur eine Nebenrolle gespielt hat, was sich auch in der knappen Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema "Film als Archivgut" spiegelt.
Archive als Speicher der Geschichte des Menschen bewahren natürlich auch Quellen, welche nicht der klassischen Papierakte entsprechen. Seien es die Filmrollen im Bundesarchiv Filmarchiv oder digitalisierte Kopien von stadthistorischen Stummfilmen; audiovisuelle Datenträger sind ein essentieller Bestandteil der Bestände, welche in Archiven lagern. Dass Filme jedoch auch eine Rolle für Archive außerhalb ihrer archivalischen Funktion spielen können, wird offenbar, wenn man den Arbeitsbereich der Öffentlichkeitsarbeit betrachtet. Obwohl es zu diesem Bereich umfassende Literatur zur Nutzung spezifischer Kommunikationskanäle gibt und sie ein fest etablierter Bestandteil der gegenwärtigen Archivarbeit ist, wird die Nutzung von Filmen für die Öffentlichkeitsarbeit bisher in kaum einer wissenschaftlichen Abhandlung beschrieben oder auch nur erwähnt. Die Arbeit soll einen Beitrag liefern zu verstehen, warum es in einer modernen Informationsgesellschaft so wichtig ist, sich zeitgemäßer Mittel der Eigendarstellung zu bedienen und die Wirkung auf eine möglichst große Wahrnehmung hin zu gestalten. Archive haben einen enormen Bedarf an konzeptionellen Mitteln zur Darstellung der eigenen Profession und ihrer Bedeutung. Kaum eine Einrichtung ist für die Gestaltung eines Geschichtsbildes sowie zum Erhalt der dafür nötigen originalen Quellen so wichtig, genießt aber einen so schlechten Ruf in der öffentlichen Meinung. Es ist nicht nur die Nutzung von Archiven, die darunter leidet, auch die Legitimität der Einrichtung an sich wird leider noch oft in Frage gestellt. Archive müssen Formen finden, ihre gesellschaftliche Funktion dem Verständnis einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und sich als ein unersetzbarer Bestandteil in der Gruppe der Kulturinstitutionen und Informationsdienstleister zu etablieren.
In der vorliegenden Arbeit soll zunächst ein Überblick über die Entwicklung der Zusammenarbeit in Europa gegeben werden. Dieser Überblick bezieht sich größtenteils auf die Europäische Union bzw. ihre Vorgängerorganisationen, die Europäischen Gemeinschaften und ihren Entstehungsprozess. Im Anschluss werden die Inhalte der Wirtschaftspolitik sowie Maßnahmen zur Kulturförderung der EU dargestellt. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven als Kultureinrichtungen steht im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtung. Diese Betrachtung bezieht sich auf europaweite Kooperationen und ist, aufgrund der Ausrichtung der Arbeit auf eine möglichst facettenreiche Darstellung, nicht ausschließlich auf die Grenzen der Europäischen Union bzw. die Förderung durch sie beschränkt. Die Auswahl der vorgestellten Organisationen und Projekte ergibt sich zum einen aus deren großer Bedeutung für das Archivwesen und zum anderen aus ihrer Aktualität. Des Weiteren stellen sie mit ihren unterschiedlichsten thematischen Ausrichtungen wie elektronischen Aufzeichnungen, dem Verfügbarmachen von Kulturgütern über internetgestützte Plattformen sowie der Archivgesetzgebung einen breiten Querschnitt durch die verschiedenen archivischen Aspekte und Anforderungen dar. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass die verschiedenen Organisationen und Gruppen zum Teil gemeinsam an Projekten arbeiten und dieser Umstand die Situation kompliziert erscheinen lässt. Nach dieser Betrachtung der multilateralen Zusammenarbeit wird die Situation anhand deutsch-polnischer Archivkooperation im bilateralen Bereich exemplarisch aufgezeigt. Deutschen und polnischen Archiven bietet sich kraft ihrer gemeinsamen, oftmals konfliktreichen Geschichte ein weites Kooperationsfeld.
Die zukünftige Präsenz der Geisteswissenschaften innerhalb der Wissenschaftslandschaft wird in entscheidendem Maße davon abhängen, ob es ihnen gelingt, sich im Internet zu positionieren, also informationstechnologische Entwicklungen aufzugreifen und sich zunutze zu machen. Zwei Beispiele für diesbezügliche Ansätze im Bereich der Geisteswissenschaften sollen im Rahmen der Arbeit untersucht werden. Im Mittelpunkt steht die Initiative European Cultural Heritage Online (im Folgenden: ECHO), die vom Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte Berlin) in Zusammenarbeit mit der Bibliotheca Hertziana - Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte (Rom), dem Max-Planck-Institut für Psycholinguistik (Nijmegen) sowie weiteren steswissenschaftlichen Institutionen ins Leben gerufen wurde. Das zweite Projekt ist die European Digital Library, das inzwischen den Namen Europeana - Connecting Cultural Heritage (im Folgenden: Europeana) trägt. Es bildet den Kern der Initiative i2010 - Digitale Bibliotheken, die das Ziel hat, "Europas kulturelles und wissenschaftliches Erbe (...)online zugänglich zu machen." Die leitende Fragestellung dieser Arbeit ist also: Welche Voraussetzungen für eine wissenschaftliche, forschungsbasierte Nutzung bietet ECHO im Vergleich zu Europeana, worin liegt die differentia spezifica des ECHO Projekts, die dieses als digitale Forschungsbibliothek ausweist?
Die Sammlungstätigkeit auf der einen Seite und der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, mit dem Ziel einer vermehrten Benutzung der Archive und den veränderten Fragestellungen und Anforderungen durch die Nutzer auf der anderen Seite, erscheinen als zwei Seiten einer Medaille. Es wird deutlich, dass die Archive nur mit einer zielgerichteten Sammlungstätigkeit diese Nachfrage befriedigen können und sich gleichzeitig neue Nutzergruppen erschließen. In der Arbeit wurde dennoch an vielen Stellen der Zwiespalt zwischen amtlicher Aufgabenerfüllung, den so genannten Kernaufgaben, und den zusätzlichen Aufgaben deutlich. Dieses Paradoxon, auf welches die Archive mit jeweils individuellen Schwerpunktsetzungen ihrer archivischen Tätigkeiten reagieren, betrifft die Sammlungstätigkeit ebenso wie die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Betrachtung der archivischen Sammlungen sollen auch die Kehrseiten nicht unerwähnt bleiben. Es steht außer Frage, dass die Sammlungstätigkeit Zeit und personelle und materielle Ressourcen bindet, die eventuell an anderer Stelle fehlen. Auch kann man die generelle Bedeutung der Sammlungen nicht pauschalisieren, da der Quellenwert und die Nutzung zwischen den einzelnen Sammlungsgutarten sehr unterschiedlich ist.