020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Institut
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Die Benutzung von Archiven wird sich in den nächsten Jahren rasant verändern und könnte zu einem Gradmesser werden, in welchem Maße sich die Archive an die Herausforderungen der digitalen Transformation anzupassen vermögen. Die großartigen technischen Möglichkeiten eröffnen den Archiven neue Perspektiven fernab von Magazin und Lesesaal. Aber das Tempo dieser Transformation ist hoch und ihre Erwartungen sind anspruchsvoll. Weder werden die Archive alle verwahrten Quellen digitalisieren können, noch wird die Erschließung der Digitalisate den Erwartungen der Nutzer genügen. Genutzt wird zunehmend wohl nur noch, was digital und online verfügbar ist. Damit wird die Nutzung mittelfristig nicht nur die Digitalisierung von Quellen steuern, sondern auch deren Erschließung und Erhaltung. Die Benutzung könnte damit faktisch zu einer zweiten Bewertung für die künftige Auswahl von Archivalien und Beständen werden. Das Revolutionäre an dieser neuen Form der Überlieferungsbildung ist allerdings, dass sie nicht mehr archivar-, sondern nutzergesteuert ist.
Social-Media-Konzepte, ebenso wie Social-Media-Marketing und -Strategien sind nicht nur etwas womit sich Unternehmen beschäftigen, auch Archive gehen, wenn zunächst zurückhaltend, mit der Zeit den Weg in das Web 2.0 und die sozialen Medien. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Erstellung eines Social-Media-Konzeptes, welches konkret am Beispiel des Archivs der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum entwickelt wird. Unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur, finanzieller und personeller Ressourcen geht es dabei auch um die Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit des Konzeptes in der Praxis. Daher soll auch der erforderliche tägliche bzw. wöchentliche Zeiteinsatz für die Arbeit an und mit den sozialen Medien eruiert werden. Außerdem wird die rechtliche Lage bei der Veröffentlichung von Archivalien in sozialen Medien und den ausgewählten Social-Media-Kanälen eingegangen.
Es soll sich bei dem Konzept um kein für alle Archivsparten allgemeingültiges Idealmodell handeln, sofern dies überhaupt möglich ist. Es kann aber für kleinere Archive mit ähnlichen Rahmenbedingungen wie jenes der Stiftung Neue Synagoge in Berlin als Empfehlung gelten.
Eine der Herausforderungen der Arbeit der Gedenkstätte ist das abnehmende Interesse der Öffentlichkeit am Nationalsozialismus und dem Holocaust, weil sich deren Interesse zu aktuelleren Themen verlagert. Ein großes Problem der Öffentlichkeitsarbeit ist außerdem das Aussterben der Zeitzeugen. Viele der bisher angewandten Methoden, wie Zeitzeugengespräche im Rahmen von Sonder- oder Gedenkveranstaltungen, können dadurch schon jetzt oder in absehbarer Zeit nicht mehr umgesetzt werden. So wird langfristig eine wichtige Quelle wegfallen. Zudem wird nicht mehr die Existenz der Überlebenden zeigen, dass es auch heute noch wichtig ist, sich mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen zu befassen. Das baldige Fehlen deren mahnender Stimmen kann zur Bewährungsprobe für jetzige und nachfolgende Generationen werden. Um das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Themen zu erhalten oder zu erneuern und zu zeigen, dass sie auch heute noch relevant sind und im Gedächtnis der Gesellschaft bleiben müssen, ist es wichtig, neue Methoden der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit zu finden und umzusetzen. Dabei ist es sinnvoll, das Archiv der Gedenkstätte stärker in diese Aufgaben zu integrieren.
Eine Möglichkeit der Nutzung und Vermittlung des Archivbestands ist das Konzept eines „House of Stories“, das zurzeit in den Bibliothekswissenschaften behandelt, diskutiert und bereits angewandt wird. Das „House of Stories“ baut auf dem „four-space“ Modell für dänische Bibliotheken auf. Auch einzelne Museen arbeiten bereits in Ansätzen nach diesem Modell. Manche Archive wenden, bewusst oder unbewusst, das Modell in Ansätzen ebenfalls schon an. Es scheint damit für sie mindestens genauso interessant zu sein wie für andere Kultureinrichtungen auch. Doch ist dieses Modell für Archive wirklich geeignet und umsetzbar?
Ziel der Arbeit soll eine Analyse und Prüfung des Modells zur Anwendung auf Archive sein. Es ist zu prüfen, welche Elemente tatsächlich übertragbar sind. Die Untersuchung erfolgt anhand einer Reihe archivischer Spezifika. Da das Modell ursprünglich für Bibliotheken entwickelt wurde, werden zudem die archivischen Spezifika, wo es erforderlich und sinnvoll ist, den Spezifika der Bibliotheken und teilweise auch der Museen gegenübergestellt.
Die Veranstaltungsdokumentation zum 2. Informationstag Brandenburg.digital fasst die Beiträge und Präsentationen der Tagung zum Thema nachhaltiger Verfügbarkeit, Sicherung und Mehrwertgewinnung von digitalen Ressourcen zusammen. In ihren einleitenden Grußworten hob die Staatssekretärin Gutheil die kooperativen Initiativen der vergangenen Jahre zum Aufbau von digitalen Angeboten hervor und betonte zugleich die Bedeutung und die Notwendigkeit der Förderung des Landes Brandenburg bei Digitalisierungsmaßnahmen auf mehreren Ebenen. Prof. Dr. Binas, Präsident der Fachhochschule Potsdam thematisierte anschließend den Widerspruch der "digitalen Nachhaltigkeit" und ging auf die Frage nach dem Sinn und Zweck von Digitalität und Digitalisierung sowie nach der Interpretation des Begriffes digitale Transformation der Gesellschaft ein. Für den Arbeitskreis Brandenburg.digital, dem eigentlichen Veranstalter des Informationstages, stellte Prof. Dr. Glauert die Bedeutung von übergreifenden Denk- und Handlungsansätzen heraus. Ein zentrales Element des Informationstages 2017 war die Podiumsdiskussion zu den Aspekten von Digitalisierung und Nachhaltigkeit aus der Sicht ganz unterschiedlicher Akteure/Institutionen. Unter der Moderation von Dr. Sieglerschmidt gaben Frau Kühlewind (Städte- und Gemeindebund Brandenburg), Dr. Peters-Kottig (Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnologie Berlin), Prof. Dr. Scholz (Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg, Dr. Müller (Deutsche Digitale Bibliothek) und Herr Jank (Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf) einen umfangreichen Einblick in die aktuellsten Anforderungen und Initiativen in den jeweiligen Institutionen. Am Nachmittag der Veranstaltung wurden beispielgebende Projekte, Initiativen und längerfristig entstandener Angebote aus unterschiedlichen Einrichtungen vorgestellt. Hierzu gehören die mehrjährig kooperativen Projekte zu den Themen Brandenburg im Film – Regionale Bilder auf Filmen (1950–1990) und Brandenburg im Bild – Historische Stadtansichten der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam und des Museumsverbandes Brandenburg. Einleitend in dieser Sektion präsentierte Dr. Walther vom Brandenburgischen Literaturbüro das Portal zeitstimmen.de. Dr. Bartels vom Sorbischen Institut stellte verschiedene digitale Angebote, wie das Sprachportal Niedersorbisch oder die Fotothek, vor. Den Abschluss bildete der Beitrag von Frau Kölling zur Aufgabe der Stiftung Brandenburg und deren umfangreicher Online-Datenbank.
Virtuelle Ausstellungen
(2017)
Ziel der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Konzeption der virtuellen Ausstellung über das Werk von John Heartfield, einem Projekt der Kunstsammlung der Akademie der Künste (AdK). Eigene Anregungen sollen dieses Projekt unterstützen. Zudem wird ein selbständiger Teil dieser Arbeit in dem Verfassen von beschreibenden Texten bezüglich eines Exponats liegen, die in die virtuelle Ausstellung eingebunden werden sollen. Aufgrund der komplexen Thematik und des enormen Projektumfangs wird es nicht möglich sein, am Ende der Arbeit eine vollständig funktionstüchtige Ausstellung vorzuweisen. Daher soll diese Arbeit nach Fertigstellung als Zwischenergebnis für weitere Arbeiten an der Ausstellung der AdK zur Verfügung stehen.
Seit 1874 werden Personenstandsregister in den staatlichen Standesämtern geführt. Die dafür errichteten Standesamtsbezirke haben seitdem eine Vielzahl von Wandlungen erfahren. Mit der Übergabe eines Großteils der Personenstandsregister an die zuständigen Archive seit 2010 mussten diese Entwicklungen von den Archiven nachvollzogen werden. Anhand des Landkreises Havelland und der Personenstandsregister in den drei aktiven Archiven wurde in dieser Arbeit der Versuch unternommen, die Entwicklungen so nachzuvollziehen, dass die auch auf andere Gebiete und Archive übertragbar sind. Unter Aufzeigung von Hilfsmitteln für die Erschließung von Zugehörigkeiten zu Standesämtern konnte gezeigt werden, auf welche Art und Weise eine Erschließung funktionieren kann. Am Ende der Arbeit steht für den Landkreis Havelland eine Übersicht, welche sowohl den Wandel der Verwaltungsgrenzen auf Kreis- und Gemeindeebene widerspiegelt als auch die Ermittlung der in den Archiven befindlichen Personenstandsunterlagen beinhaltet und die Zugehörigkeit aller Gemeinden des Landkreises zu den jeweiligen Standesamtsbezirken aufschlüsselt, und dies über eine Zeit von über 140 Jahren.
In Brandenburg gibt es aktuell keine Lösung für kommunale Einrichtungen – ob für Archive, Bibliotheken oder Museen – ihre Digitalisate langfristig zu archivieren. Der Arbeitskreis Brandenburg-digital beschäftigt sich seit 2007 lediglich mit der Digitalisierung von Kulturgut im Land Brandenburg. Aus ihm ging durch ein Projekt zur digitalen Präsentation von Kulturgut im Land Brandenburg im Jahr 2012 als Geschäftsstelle die Koordinierungsstelle Brandenburg-digital (KBD) hervor, welche Digitalisierungsprojekte – vor allem kleinerer Kultureinrichtungen mit wenig zur Verfügung stehenden Mitteln – fördert und sich zum Ziel setzt, die Digitalisate der Öffentlichkeit über nationale und internationale Präsentationsplattformen zugänglich zu machen. Denn dem Strategiepapier des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg von 2009 zur Digitalisierung von Kulturgut im Land Brandenburg ist zu entnehmen, dass vor allem große Archive, Bibliotheken oder Museen mit entsprechendem Budget Digitalisierungsprojekte planen und durchführen. Kleinere Kultureinrichtungen stellen nur vereinzelt Digitalisate zur Verfügung. Ziel des Projektes „Langzeitarchivierung von Digitalisaten“ im Masterstudiengang Informationswissenschaften im Wintersemester 2015/16 ist es daher, ein Konzept für eine prototypische, OAIS-konforme Pre-Ingest-Lösung zur digitalen Archivierung von Digitalisaten in Brandenburg – unter Anwendung der verfügbaren Archivematica-Software sowie technischen und personellen Mitteln – mit folgender Ausgangssituation zu entwickeln: Die verschiedenen Einrichtungen in Brandenburg digitalisieren ihre Bestände und liefern diese zusammen als sogenanntes Transfer-Informationspaket (TIP) an die Koordinierungsstelle Brandenburg-digital, welche – gelegen an der Fachhochschule Potsdam – als Aggregator fungiert, die Transferpakete für die Archivierung zur Abgabe an das Langzeitarchiv der digiS Berlin aufbereitet und den Einrichtungen beratend zur Seite steht. Die Erarbeitung des Konzeptes in Form von prototypischen Workflows erfolgt anhand des Digitalisierungsprojektes „Populare Schriftzeugnisse des 16. bis 20. Jahrhunderts in Brandenburg".
Personal Digital Archiving
(2016)
Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen in immer stärkerem Ausmaß Dateisammlungen privater Bürger, die für sie persönlich relevante Unterlagen enthalten. Gleichzeitig wird durch ein ungünstiges Nutzerverhalten und technische Risiken die dauerhafte Nutzbarkeit dieser privater Daten bedroht. Die Arbeit untersucht, welche Gefahrenquellen für die dauerhafte Erhaltung von persönlichen digitalen Unterlagen existieren und betrachtet Möglichkeiten und Ansätze für private Archivlösungen. Dazu werden die Erkenntnisse der professionellen Digitalen Archivierung auf ihre Anwendbarkeit im privaten Rahmen evaluiert und ein Lösungsansatz für die dauerhafte und sichere Bewahrung privater Datensammlungen erstellt. Zudem wird die mögliche Rolle der Archive bei der Etablierung des Themas Personal
Digital Archiving untersucht.
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Die Hauptfragestellung dieser Arbeit war es, herauszufinden, welchen Nutzen bzw. Mehrwert die App für die Archive und die Öffentlichkeit hat. Weiterhin galt es, herauszufinden, wohin sich der Trend im Kontext Service und Dienstleistungsqualität für die Nutzer, durch Unterstützung der sich aktuell bietenden technischen Möglichkeiten, entwickelt und ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können. Unter Beachtung der Case Studies im bibliothekarischen und kulturwissenschaftlichen Bereich, aber auch generell im Bereich der Dienstleistungen, ist die Frage, ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können, wohl mit einem klaren „Ja!“ zu beantworten.
Geschichte in den Fächern?!
(2015)
Ein Titel der neugierig macht und die Frage aufwirft, welche Bedeutung historische Methoden an einer anwendungsorientierten Hochschule haben. Das Fragezeichen symbolisiert den Anspruch dieses Bandes, Theorie und Praxis in Einklang zu bringen und scheinbar unabhängige akademische Disziplinen unter dem Gesichtspunkt der Interpretation schriftlicher, dinglicher, medialer Dokumente und Objekte zu vereinen. Das Ausrufezeichen steht für das Potenzial und die positive Bilanz der insgesamt zehn Beiträge aus unterschiedlichen Fachrichtungen, historische Herangehensweisen in Lehre und Forschung einzubringen. Europäische Medienwissenschaft, Designgeschichte, Konservierung und Restaurierung, Bauingenieurwesen und nicht zuletzt die Informationswissenschaften mit ihren Studiengängen Archiv, Bibliotheksmanagement, Information und Dokumentation, aber auch Kulturarbeit, Sozialwesen, Architektur und Städtebau sehen sich der Geschichte verpflichtet, um gesellschaftspolitisch relevanten Fragen sowohl in Seminaren und Vorlesungen als auch in Studienprojekten nachzugehen. Der Band dokumentiert die praxisunterstützten Forschungsinhalte und Forschungsaufgaben als elementare Bestandteile im Lehrbetrieb und überschreitet die vermeintlich fest etablierten Grenzen historischer Wissenschaft, indem die Dynamik und Interdisziplinarität geschichtswissenschaftlicher Ansätze dargestellt wird.
Viele Jahrzehnte wurden Archive vor allem als nach außen relativ geschlossene Institutionen gesehen. Dabei wurde die traditionelle Arbeit der Archive von archivwissenschaftlichen Theorien und Erkenntnissen determiniert, wobei dabei das Archivgut und seine Erschließung und langfristige Erhaltung im Mittelpunkt stand. Im Vergleich mit anderen Kultureinrichtungen wie Museen oder Bibliotheken nahmen die Archive dabei stets eine etwas abgeschiedene Position ein, deren Arbeit weniger auf die Öffentlichkeit, als vielmehr auf einen kleinen Wissenschaftskreis ausgerichtet war. Im Zuge von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen in den öffentlichen Verwaltungen besteht auch zunehmend an die Archive die Anforderung, sich zu modernen Dienstleistungseinrichtungen zu entwickeln, die mit modernen Managementinstrumenten geführt werden und strategischen Planungen unterliegen. Die herkömmliche Archivarbeit wird dabei erweitert durch ökonomisch orientierte Sichtweisen, die vor allem die Nutzer des Archivs im Fokus haben. Dabei können die Nutzerkreise grob in drei Gruppen unterteilt werden. Zum einen ist dort die dem Archiv vorgeschaltete Verwaltung, die zumeist auch Träger des Archivs ist und dieses als internen Dienstleister in Anspruch nimmt. Zum anderen ist es die Gruppe der (meist) externen Nutzer des Archivs. Diese Gruppe bildet sich zumeist aus Wissenschaftlern, Heimat- und Familienforschern und anderen Personen und Institutionen, die aus den unterschiedlichsten Motiven ein Interesse an den im Archiv vorhandenen Informationen haben. Als dritte Gruppe sind die Depositare zu nennen, die dem Archiv auf vertraglicher Basis ihre Unterlagen überlassen haben, um deren Sicherung, Erschließung und Benutzung sicher zu stellen. Dabei können die Deposita sowohl aus privaten (Nachlässe) als auch aus institutionellen (z.B. Vereine, Verbände etc.) Unterlagen bestehen. Alleine die archivwissenschaftlichen Methoden bietet bisher wenig bis keine Möglichkeiten, diese neue ökonomisch orientierte Sichtweise der Archive hin zum Nutzer zu beschreiben. Deswegen soll in dieser Masterarbeit mit Hilfe der aus der Volkswirtschaft stammenden Theorie der „Neuen Institutionenökonomik (NIÖ)“ versucht werden, das Verhältnis des Archivs zu diesen ausgewählten Nutzergruppen zu untersuchen. Die NIÖ unterstellt, dass jedes Handeln geprägt ist von spezifischen Interessen der Beteiligten, die jeweils ihren Nutzen zu maximieren suchen und deswegen zu opportunistischen Handlungsweisen neigen. Dabei haben der Grad des möglichen Opportunismus und die Ausnutzung von Informationsasymetrien, mit der die Beteiligten versuchen, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen und die dadurch entstehenden Interessenskonflikte und Unsicherheiten direkten Einfluss auf die Kosten und die Effizienz des Handelns der Beteiligten. Um diese individuellen Interessen zu steuern, bedarf es bestimmter Regularien, die in der NIÖ als sog. Institutionen bezeichnet werden.
Auch das Handeln des Archivs und den o.g. Nutzergruppen ist geprägt von individuellen Interessen. Hier dienen die Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge im Sinne der NIÖ als diejenigen Institutionen, durch die das Handeln der o.g. Gruppen geregelt ist und Interessenkonflikte und Kosten verursachende Auseinandersetzungen vermieden werden. Vor allem mit drei Bausteinen der NIÖ, der Principal-Agent-Theorie, der Transaktionskostentheorie und der Property-Rights-Theorie soll untersucht werden, wie sich die individuellen Interessen dieser Nutzergruppen auf die Institutionen (Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge) auswirken und wie diese ausgestaltet sein müssen, um Interessenkonflikten frühzeitig zu begegnen, anfallende Transaktionskosten1 möglichst gering zu halten und letzten Endes produktiv miteinander zu kooperieren.
Ratsinformationssysteme sind zunehmend Teil der städtischen Rats- und Verwaltungsarbeit geworden. Als Serviceangebot für Ratsmitglieder, E-Government-Angebot für die Öffentlichkeit und zur Arbeitsoptimierung in der öffentlichen Verwaltung haben nicht nur größere, sondern inzwischen auch kleinere Kreise, Städte und Gemeinden Ratsinformationssysteme (RIS) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Daten, Informationen und Dokumente der Rats- und Verwaltungstätigkeit für das kommunale Vertretungsgremium zentral zusammen zu führen und einen komfortablen, benutzerorientierten Zugriff übers Intraoder Internet zu erlauben. So können mithilfe von RIS Ratsprotokolle, Sitzungsvorlagen und -einladungen, Informationen zu Fraktionen und Ratsmitgliedern derart abgefragt werden, dass Ratsmitgliedern die Aufbewahrung dieser Unterlagen zu Hause erspart, der Verwaltung die Papierrecherche abgenommen und den Bürgerinnen und Bürgern die Ratsarbeit transparenter gemacht wird. RIS enthalten oder verweisen auf Informationen und Unterlagen, die in Kommunen allgemein als archivwürdig gelten und oftmals eine zentrale sowie zeitlich weit zurückreichende Überlieferung der Kommune ausmachen. Sie liegen nun aber nicht mehr allein in papierner, sondern auch in digitaler Form in einem Informationssystem vor.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
FRAGESTELLUNG
Wie können kommunale Ein-Personen-Archive mit Hilfe von Archivmanagement ihrer Leitungsaufgabe gerecht werden und ihre Institution besser oder gezielter entwickeln? Dieser Frage wurde in der Masterarbeit anhand der Literatur nachgegangen, nicht ohne mit der eigenen Erfahrung des Verfassers kritisch zu prüfen, ob die Praxistauglichkeit in kleinen Archiven gegeben ist oder nicht.
VORGEHENSWEISE
Unter Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingen kommunaler Ein-Personen-Archive (Non-Profit-Organisation, kein Personal- und Finanzmanagement, hohe Bedeutung persönlicher Kompetenzen) wurde Archivmanagement als Kombination aus Strategischem und Operativem Management definiert. Für eine aus Vision und Mission bzw. Leitbild abzuleitende zukunftssichernde Planung wurde in der betriebswirtschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen und archivfachlichen Literatur nach nutzbaren Ansätzen gesucht. Adaptiert wurde ein Strategieentwicklungsmodell für soziale Non-Profit-Organisationen. Dabei ist die operative Planung auf die archivischen Kernprozesse (Records Management, Überlieferungsbildung, Erschließung, Benutzung, Bestandserhaltung und Öffentlichkeitsarbeit) ausgerichtet worden. Für jeden dieser Geschäftsprozesse wurde eine Teilstrategie entwickelt und ein fiktiver, aber als „Baukasten“ nutzbarer Handlungsrahmen für einen Fünfjahreszeitraum abgeleitet.
ERGEBNISSE
Strategisches Management ist durchaus für kommunale Ein-Personen-Archive nutzbar, wenn die üblichen Schritte der Strategieentwicklung sowohl für Archive adaptiert werden, als auch die Komplexität der Strategieentwicklung pragmatisch reduziert wird. Dabei sind Aspekte des Wettbewerbs zwischen Archiven wohlüberlegt zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist ein Feedback durch Dritte.
FAZIT
Archivmanagement benötigt mehr öffentliche Fachdiskussion, die letztlich insbesondere kleineren Archiven wichtige Hilfestellungen geben könnte.
Kann Facebook-Marketing für Archive funktionieren oder ist es nur etwas für
Unternehmen, das Produkte und Dienstleistungen verkaufen will? Kann ein Archiv wirklich von Facebook profitieren und seine Außendarstellung durch eine Seite bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken verbessern? Kann man mit Hilfe von Facebook mehr Besucher in das Archiv oder mehr Anfragen bekommen? Hilft
die Vernetzung mit anderen Archiven ebenfalls dabei, seinen Interessentenkreis zu vergrößern? Ja, all das kann funktionieren. Facebook-Marketing kann von Archiven ebenso genutzt werden wie von Unternehmen oder Dienstleistern. Wie die Umfrage und die Auswertung der Facebook-Seiten gezeigt haben, betreiben einige Archive Facebook-Marketing. Diese Archive konnten durch Facebook mehr Besucher in ihr Archiv locken oder mehr Anfragen akquirieren, was immer eine Folge von gutem Marketing ist. Doch so sehr diese Vorteile überwiegen, so muss jedes Archiv für sich selbst entscheiden ob es an der Vielfalt der sozialen
Medien teilnehmen will und in welcher Form. Bei den sozialen Netzwerken gibt es Mängel beim Datenschutz, mit denen sie immer wieder in die Schlagzeilen der Medien gelangen. Das Archiv muss also für sich selbst abwägen, ob es sich die zusätzliche Arbeit aufhalsen will und mit dem mangelhaften Datenschutz leben kann oder nicht. Als Marketing-Instrument für Archive sind soziale Netzwerke auf jeden Fall möglich.