020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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In this paper, we present a field study that examines the development, application and maintenance of classification systems and controlled vocabularies in three archives documenting lesbian, trans* and queer-feminist histories. Queer archives face the challenge of documenting identities that are inherently characterized by embracing fluidity and ambiguity. Thus, queer identities are diametrically opposed to archival procedures of unambiguous classification. At the same time, queer activism relies partly on coherent identity categories in order to be able to act politically. We examine the pragmatic solutions that queer archives establish when dealing with tensions between those requirements. Our goal is to contribute to the ongoing discussions about the ethical dimensions of classification practices. Following the work of Geoffrey C. Bowker and Susan Leigh Star (1999) we use the concept of boundary objects as a central theoretical foundation of our research. This concept allows for tracing the negotiations and decision-making processes that influenced the creation of a specific classification system. Through conducting semi-structured interviews with staff members of queer archives in Germany we collected data about their efforts to archive the history of queer communities. Although there are initiatives developing metadata standards for queer identities, these standards are only used to a limited extent by the queer archives we examined. Rather, those archives established individual strategies for categorizing objects that are rooted in their specific history. We argue that classification systems and controlled vocabularies themselves can be understood as artifacts documenting the history of queer movements.
Barrierefreiheit im Archiv
(2022)
Alle Personen, die in Archiven arbeiten, kennen es: das immer weniger zutreffende Klischee von Archiven als verschlossene, beinah geheime Orte. Mein Weg ins Archiv führte über ein Projekt, das dieses Bild wunderbar widerlegt: Im Projekt Heimerziehung haben wir ehemalige Heimkinder niedrigschwellig bei ihrer Suche nach Nachweisen und Unterlagen für die biografische Aufarbeitung unterstützt und begleitet – von wegen, geheim. Meine Kollegin bezeichnete das als ‚emotionale Barrierefreiheit‘. Doch wie sieht es sonst aus mit der Barrierefreiheit im Archiv? Meine erste Forschungsfrage ist die nach der Relevanz des Themas in der fachlichen Diskussion mit einem Ausblick auf den englischsprachigen Diskurs. Anschließend stellen sich die Fragen, welche praktische Relevanz das Thema in der archivischen Arbeit hat und was Archive tun, um Barrierefreiheit herzustellen. Anhand explorativer Expertïnneninterviews mit Gehörlosen und Fachpersonen aus Gedächtnisinstitutionen soll die Frage nach Erfahrungen in Archiven mit (fehlender) Barrierefreiheit beantwortet werden. Die Interviews bilden die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach Handlungsempfehlungen zum Abbau von Barrieren. In der Arbeit möchte ich aufzeigen, welche Maßnahmen Archive ergreifen können und welches Vorgehen dabei hilfreich und effektiv ist. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage nach schnell umzusetzenden Maßnahmen, die auch für kleine Archive möglich sind. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich der Nutzung, denn „[a]lle Archive haben eine künftige Nutzung zum Ziel.“
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag und werden zudem von Unternehmen als Marketinginstrumente genutzt. Auch Archive sind zunehmend in den Sozialen Medien vertreten, wobei die meisten Archive nicht nur eine Anwendung, sondern eine Mischung aus mehreren sozialen Netzwerken sowie Fotos- und Videoplattformen und Blogs nutzen.
Die Arbeit befasst sich mit den Haushalten der deutschen Bundesländer als Quelle für eine wissenschaftliche Untersuchung der Landesarchive. Es wurde eine Reihe von Fragen formuliert, die durch eine Analyse der Haushaltspläne erörtert werden sollen. Im Rahmen der Bearbeitung der Aufgaben soll darüber hinaus die übergeordnete Frage geklärt werden, ob die Haushaltspläne der Länder als Quelle überhaupt geeignet sind um Fragestellungen dieser Art zu beantworten. Dabei wird zu erörtern sein, in wie weit die Ergebnisse aussagekräftig und belastbar sind. Die Quellengattung der Haushaltspläne wurde in der Archivwissenschaft für eine Auswertung bisher nicht herangezogen.
Nutzerberatung im Lesesaal
(2019)
Mit dem Fokus auf der Praxis soll das Spektrum der Möglichkeiten für eine Organisation der Nutzerberatung umrissen werden. Dazu gilt es, potentielle Ansatzpunkte zu erfassen, zu beschreiben und zu diskutieren sowie systematisch zusammenzustellen. Im Ergebnis soll ein Raster vorgelegt werden, das Archive für die in der Tat vielfältigen Aspekte und Facetten der Nutzerberatung sensibilisiert und das ihnen bei der Prüfung bzw. Gestaltung ihrer hausspezifischen Praxis eine Hilfe sein kann. Aus forschungspraktischen und Platzgründen habe ich mich entschieden, die Untersuchung dabei in doppelter Weise einzugrenzen, und zwar bleibt die Arbeit im Kern auf die Beratung wissenschaftlicher Nutzer in kleinen Archiven beschränkt.
Inklusion in Archiven
(2020)
„Archive und Inklusion“ ist ein herausforderndes Thema. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich für Menschen mit Behinderungen in Deutschland schon viel getan. Aber kann man mit dem heutigen Stand der Umsetzung zufrieden sein? Und wie sieht die Situation in Bezug auf die Archivlandschaft aus?
Konzepte und Projekte in Archiven bieten viele interessante und spannende Möglichkeiten in der historischen Bildungsarbeit und damit der Wissensvermittlung. In der Gesamtbetrachtung der historischen Bildungsarbeit wurde jedoch festgestellt, dass die Teilnahme für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend ermöglicht wird. Fehlende Literatur und nur wenige Leuchtturmprojekte sorgen dafür, dass Archivarbeit zu wenig Aufmerksamkeit erhält.
Konzepte und Projekte in der historischen Bildungsarbeit für Menschen mit Behinderungen bieten großes Potenzial. Dabei ist es gar nicht nötig, jedes Projekt immer wieder neu zu definieren. Vielmehr sollten bestehende Konzepte adaptiert und mit der Zielsetzung „Einbeziehung von behinderten Menschen“ erweitert werden. Beispiele dafür werden in der vorliegenden Arbeit aufgeführt.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Die Benutzung von Archiven wird sich in den nächsten Jahren rasant verändern und könnte zu einem Gradmesser werden, in welchem Maße sich die Archive an die Herausforderungen der digitalen Transformation anzupassen vermögen. Die großartigen technischen Möglichkeiten eröffnen den Archiven neue Perspektiven fernab von Magazin und Lesesaal. Aber das Tempo dieser Transformation ist hoch und ihre Erwartungen sind anspruchsvoll. Weder werden die Archive alle verwahrten Quellen digitalisieren können, noch wird die Erschließung der Digitalisate den Erwartungen der Nutzer genügen. Genutzt wird zunehmend wohl nur noch, was digital und online verfügbar ist. Damit wird die Nutzung mittelfristig nicht nur die Digitalisierung von Quellen steuern, sondern auch deren Erschließung und Erhaltung. Die Benutzung könnte damit faktisch zu einer zweiten Bewertung für die künftige Auswahl von Archivalien und Beständen werden. Das Revolutionäre an dieser neuen Form der Überlieferungsbildung ist allerdings, dass sie nicht mehr archivar-, sondern nutzergesteuert ist.