020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die Bachelorarbeit geht der Fragestellung nach, wie sich das von Klaus Holzkamp entwickelte Konzept des expansiven Lernens im Kontext der Archivpädagogik umsetzen lässt. Dies wird an zwei Beispielen von fiktiven Seminarsituationen im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin erläutert. In diesem Archiv finden bereits Seminare statt, bisher nur ohne expansives Lernen als Konzept zu berücksichtigen. Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine Literaturauswertung und meine eigenen Folgerungen und Gedanken dazu, wie das expansive Lernen die pädagogische Situation vor Ort im besagten Archiv befruchten kann. Hierfür habe ich keine praktischen Erprobungen mit Teilnehmer*innen im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin durchgeführt. Also schreibe ich keinen konkreten Handlungsleitfaden, denn dieser bräuchte die Erprobung vor Ort, was zeitlich den Rahmen einer Bachelorarbeit eindeutig sprengt. Ein weiterer Nachteil an einem Handlungsleitfaden wäre, dass dieser lediglich im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin praktisch erprobt und auf andere Archive unter Umständen nur schwer übertragbar wäre. Ziel ist es vielmehr, eine theoretische Grundlage zu schaffen, die als Ideengeber und Inspiration im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin oder in anderen Archiven genutzt werden kann. Das Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin dient hier zwar als konkretes Beispiel, doch ist meine Arbeit so ausgerichtet, dass sie trotzdem abstrahierbar bleibt – viel besser als ein Handlungsleitfaden, welcher sich lediglich auf ein konkretes Archiv bezieht.
Archive nutzen verstärkt Soziale Medien für ihre Öffentlichkeitsarbeit, um sich gegenüber der Gesellschaft aufgeschlossen und modern zu präsentieren. Die Foto- und Videoplattform Instagram wird in Archiven - im Vergleich zu den beiden älteren sozialen Netzwerken Facebook und Twitter - bisher am wenigsten verwendet, obwohl die Anzahl der Nutzer:innen hier konstant steigt. Um dem zurückhaltenden Gebrauch von Instagram entgegenzuwirken, benötigen Archivarinnen und Archivare Anhaltspunkte in Form von Konzepten, Leitfäden und beispielgebenden Ideen für die Beitragsgestaltung. Ziel dieser Arbeit ist es, Instagrambeiträge am Beispiel des Historischen Archivs des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) zu entwickeln und umzusetzen, die auf dem Account des OSV erscheinen. Dabei wird die Frage verfolgt: Inwieweit lässt sich die Anwendung von Instagram im Historischen Archiv realisieren? Um eine Antwort auf diese Frage zu geben, wurden aktuelle Social-Media-Marketing-Leitfäden, Strategien von weiteren Informations- und Kultureinrichtungen sowie Erfahrungsberichte aus Archiven herangezogen. Ausgehend von diesen Grundlagen wurde eine Strategie für das Historische Archiv abgeleitet und vom Juli bis zum Dezember 2021 umgesetzt. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass die Anbindung eines (Wirtschafts-)Archivs auf einem Unternehmensaccount eine gute Option ist, trotz geringer zeitlicher und finanzieller Ressourcen, Instagram für die Öffentlichkeitsarbeit und das History Marketing einzusetzen. Diese Arbeit kann als Anregung für die Strategieentwicklung und Gestaltung von Instagrambeiträgen in Archiven dienen.
Es gibt unzählige Bücher über den Philosophen, Soziologen, Psychologen und Historiker Michel Foucault (1926 - 1984) und in unzähligen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften stößt man auf seinen Namen. Er hat Begriffe wie Dispositiv, Diskurs, Macht und Wissen geprägt und zählt zu den bedeutendsten Denkern des 20. Jahrhunderts. Manche nennen ihn Archivar ohne Archiv oder bezeichnen ihn als einen der bedeutendsten Archivtheoretiker. Dies liegt auch an der archivorientierten Art und Weise, wie er gedacht und gearbeitet hat.
Foucaults Archiv erscheint als eines von drei Elementen seiner Diskursanalyse. Das nächste Kapitel widmet sich den anderen beiden Teilen, den Aussagen und Diskursen. Das Kapitel unter dem Punkt 3. behandelt zum einen das Archiv bei Foucault selbst und zum anderen die Rezeption seines Archivkonzepts in anderen Wissenschaften. Dabei wird das Archiv nicht aus seinem Inneren und seinen eigenen Gesetzen betrachtet, sondern nimmt eine Perspektive von außen ein und verbindet dabei unter anderem ethnologische, philosophische, historische und medienarchäologische Ansätze. Dadurch wird dem Feld der möglichen Aussagen durch andere Diskurse ein Rahmen gesetzt und begreift sich durch die Ansätze der Diskursanalyse als interdisziplinär. Diese Betrachtungen werden in einem weiteren Kapitel an einem konkreten Beispiel, der „Biographischen Datenbank jüdisches Unterfranken“ gedeutet. Zuletzt wird ein Ausblick mit einigen Anregungen aufgestellt. Damit soll ein Paradigmenwechsel nach Foucault aufgezeigt werden, dass das Archiv weder ein neutraler, noch ein passiver Ablageort ist. Vielmehr ist es eine wissensproduzierende und transformierende Institution, welche eine bedeutende Position im kulturellen Gedächtnis einnimmt, die ein bestimmender Faktor ist, wie nachfolgende Generationen auf unsere Gesellschaft und ihre Vergangenheit blicken werden.
Ob Globalisierung, Digitalisierung oder die neue Arbeits- und Wissensgesellschaft, die Phänomene unserer Zeit wirken sich unmittelbar und in Zukunft auf die Arbeit der Archive aus.
Die Veränderungsprozesse um den digitalen Wandel bergen Chancen. Gleichzeitig bringt die rasante technische Entwicklung neue Herausforderungen mit sich, da sich die Aufgaben und Anforderungen an die Archive, sowie die Bedürfnisse und Erwartungen seitens der Öffentlichkeit und des Archivträgers ebenso schnell ändern.
Sollen Archive auch in der Zukunft als bedeutende Kultureinrichtungen wahrgenommen werden, müssen sie umdenken und ihre Rolle als traditionelle Orte des Sammelns, Aufbewahrens und Zugänglichmachens neu denken und weiterentwickeln. Die Zukunftsfähigkeit jedes einzelnen Archivs wird davon abhängig sein, wie es mit den veränderten Rahmenbedingungen umgeht, welche Ziele es verfolgt, ob es die Unterstützung seines Archivträgers hat und welchen Nutzen es stiftet.
„Denken Sie neu, denken Sie schräg, versetzen Sie sich stärker in die Situation Ihrer Partner.“, rät der Unternehmensberater Gerd Schneider zum Abschluss seines Eröffnungsvortrages des 8. archivwissenschaftlichen Kolloquiums der Archivschule Marburg im Mai 2003. Die Zukunft der Archive sah Schneider in deren Weiterentwicklung zum Partner aller und die Herausforderung darin, die verschiedenen Interessen zu bedienen. Schneiders Worte sind von hoher Aktualität, denn in einer digitalisierten Welt wird der Mensch und seine Bedürfnisse immer wichtiger.
Es stellt sich die Frage, wie die Arbeit eines Archivs aussehen und welche Aufgaben es wahrnehmen würde, wenn es nach den Menschen und deren Interessen ginge. Das Ziel der empirisch ausgerichteten Bachelorarbeit ist es zu analysieren, welche Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen Nutzer, Bürger, Beschäftigte der Verwaltung, Führungskräfte, Kooperationspartner oder kurz die Anspruchsgruppen bzw. Stakeholder des Stadt- und Verwaltungsarchivs Hohen Neuendorf haben. Dazu werden die Anspruchsgruppen des Archivs identifiziert und in Auswahl zu ihren Vorstellungen befragt. Mit Hilfe von Experteninterviews soll ermittelt werden, wie das Archiv ihnen künftig einen Mehrwert bieten kann. In diesem Zusammenhang soll skizziert werden, wie das ideale Archiv für seine Stakeholder aussieht und welche Ideen sie für die zukünftige Nutzung und Arbeit des Archivs haben. Im Ergebnis soll eine Vision bzw. ein Zukunftsentwurf vom Stadt- und Verwaltungsarchiv Hohen Neuendorf entstehen, das im Sinne seiner Stakeholder ausgerichtet ist.
Auch Archive müssen sich der Frage stellen, ob und in welcher Form durch sie oder das Verhalten ihres Personals Diskriminierung entsteht oder begünstigt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Das ist Thema dieser Arbeit, wenn auch der Gegenstand auf den Umgang mit diskriminierender Sprache in Erschließungsdaten eingeschränkt wird. Konkret soll auf den nächsten vierzig Seiten die Frage beantwortet werden, welche Maßnahmen Archive hinsichtlich Erschließungsdaten und deren Präsentation ergreifen müssen, um eine diskriminierungsfreie, authentische und selbstbestimmte Nutzung von Archivgut gewährleisten zu können.
Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.
Schwarmwissen
(2022)
Anlass für die Wahl des Bachelor-Themas waren einerseits die geringen Ressourcen, die dem Stadtarchiv Herne im Gegensatz zu den immer größer werdenden Aufgabenbereichen zur Verfügung stehen. Zum anderen hat der Ausschuss „User Generated Content“ der Arbeitsgruppe Zugang und Vermittlung des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) im Sommer 2019 einen Blog zum Thema „Crowdsourcing in Archiven“ erstellt, in dem die zentrale Frage erörtert wird: „Kann mein Archiv trotz beschränkter Ressourcen ein erfolgreiches CS-Projekt starten?“ Diese Frage scheint bis heute nicht beantwortet zu sein. Das Thema CS wurde bereits vereinzelt in Archiven aufgegriffen und es wurden Projekte durchgeführt, die in die alltäglichen Aufgaben eines Archivs eingebettet wurden und dadurch neue Möglichkeiten geschaffen haben, um archivische Aufgaben extern auszulagern. Da dieses Thema jedoch noch nicht weit verbreitet ist, wird in der vorliegenden Arbeit die Forschungsfrage „Welche Möglichkeiten bietet CS für die Archive, denen es meist an personellen Ressourcen fehlt?“ und „Wie kann CS in kleinen bis mittelgroßen Archiven eingesetzt werden?“ erörtert. Als Anwendungsbeispiel für die Einsatzmöglichkeiten dient das Stadtarchiv Herne. Hierbei soll CS kritisch betrachtet werden, indem der wöchentliche Zeit- und Personaleinsatz eruiert wird.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag und werden zudem von Unternehmen als Marketinginstrumente genutzt. Auch Archive sind zunehmend in den Sozialen Medien vertreten, wobei die meisten Archive nicht nur eine Anwendung, sondern eine Mischung aus mehreren sozialen Netzwerken sowie Fotos- und Videoplattformen und Blogs nutzen.
Die Arbeit befasst sich mit den Haushalten der deutschen Bundesländer als Quelle für eine wissenschaftliche Untersuchung der Landesarchive. Es wurde eine Reihe von Fragen formuliert, die durch eine Analyse der Haushaltspläne erörtert werden sollen. Im Rahmen der Bearbeitung der Aufgaben soll darüber hinaus die übergeordnete Frage geklärt werden, ob die Haushaltspläne der Länder als Quelle überhaupt geeignet sind um Fragestellungen dieser Art zu beantworten. Dabei wird zu erörtern sein, in wie weit die Ergebnisse aussagekräftig und belastbar sind. Die Quellengattung der Haushaltspläne wurde in der Archivwissenschaft für eine Auswertung bisher nicht herangezogen.
Inklusion in Archiven
(2020)
„Archive und Inklusion“ ist ein herausforderndes Thema. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich für Menschen mit Behinderungen in Deutschland schon viel getan. Aber kann man mit dem heutigen Stand der Umsetzung zufrieden sein? Und wie sieht die Situation in Bezug auf die Archivlandschaft aus?
Konzepte und Projekte in Archiven bieten viele interessante und spannende Möglichkeiten in der historischen Bildungsarbeit und damit der Wissensvermittlung. In der Gesamtbetrachtung der historischen Bildungsarbeit wurde jedoch festgestellt, dass die Teilnahme für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend ermöglicht wird. Fehlende Literatur und nur wenige Leuchtturmprojekte sorgen dafür, dass Archivarbeit zu wenig Aufmerksamkeit erhält.
Konzepte und Projekte in der historischen Bildungsarbeit für Menschen mit Behinderungen bieten großes Potenzial. Dabei ist es gar nicht nötig, jedes Projekt immer wieder neu zu definieren. Vielmehr sollten bestehende Konzepte adaptiert und mit der Zielsetzung „Einbeziehung von behinderten Menschen“ erweitert werden. Beispiele dafür werden in der vorliegenden Arbeit aufgeführt.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Social-Media-Konzepte, ebenso wie Social-Media-Marketing und -Strategien sind nicht nur etwas womit sich Unternehmen beschäftigen, auch Archive gehen, wenn zunächst zurückhaltend, mit der Zeit den Weg in das Web 2.0 und die sozialen Medien. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Erstellung eines Social-Media-Konzeptes, welches konkret am Beispiel des Archivs der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum entwickelt wird. Unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur, finanzieller und personeller Ressourcen geht es dabei auch um die Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit des Konzeptes in der Praxis. Daher soll auch der erforderliche tägliche bzw. wöchentliche Zeiteinsatz für die Arbeit an und mit den sozialen Medien eruiert werden. Außerdem wird die rechtliche Lage bei der Veröffentlichung von Archivalien in sozialen Medien und den ausgewählten Social-Media-Kanälen eingegangen.
Es soll sich bei dem Konzept um kein für alle Archivsparten allgemeingültiges Idealmodell handeln, sofern dies überhaupt möglich ist. Es kann aber für kleinere Archive mit ähnlichen Rahmenbedingungen wie jenes der Stiftung Neue Synagoge in Berlin als Empfehlung gelten.
Eine der Herausforderungen der Arbeit der Gedenkstätte ist das abnehmende Interesse der Öffentlichkeit am Nationalsozialismus und dem Holocaust, weil sich deren Interesse zu aktuelleren Themen verlagert. Ein großes Problem der Öffentlichkeitsarbeit ist außerdem das Aussterben der Zeitzeugen. Viele der bisher angewandten Methoden, wie Zeitzeugengespräche im Rahmen von Sonder- oder Gedenkveranstaltungen, können dadurch schon jetzt oder in absehbarer Zeit nicht mehr umgesetzt werden. So wird langfristig eine wichtige Quelle wegfallen. Zudem wird nicht mehr die Existenz der Überlebenden zeigen, dass es auch heute noch wichtig ist, sich mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen zu befassen. Das baldige Fehlen deren mahnender Stimmen kann zur Bewährungsprobe für jetzige und nachfolgende Generationen werden. Um das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Themen zu erhalten oder zu erneuern und zu zeigen, dass sie auch heute noch relevant sind und im Gedächtnis der Gesellschaft bleiben müssen, ist es wichtig, neue Methoden der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit zu finden und umzusetzen. Dabei ist es sinnvoll, das Archiv der Gedenkstätte stärker in diese Aufgaben zu integrieren.
Eine Möglichkeit der Nutzung und Vermittlung des Archivbestands ist das Konzept eines „House of Stories“, das zurzeit in den Bibliothekswissenschaften behandelt, diskutiert und bereits angewandt wird. Das „House of Stories“ baut auf dem „four-space“ Modell für dänische Bibliotheken auf. Auch einzelne Museen arbeiten bereits in Ansätzen nach diesem Modell. Manche Archive wenden, bewusst oder unbewusst, das Modell in Ansätzen ebenfalls schon an. Es scheint damit für sie mindestens genauso interessant zu sein wie für andere Kultureinrichtungen auch. Doch ist dieses Modell für Archive wirklich geeignet und umsetzbar?
Ziel der Arbeit soll eine Analyse und Prüfung des Modells zur Anwendung auf Archive sein. Es ist zu prüfen, welche Elemente tatsächlich übertragbar sind. Die Untersuchung erfolgt anhand einer Reihe archivischer Spezifika. Da das Modell ursprünglich für Bibliotheken entwickelt wurde, werden zudem die archivischen Spezifika, wo es erforderlich und sinnvoll ist, den Spezifika der Bibliotheken und teilweise auch der Museen gegenübergestellt.
Virtuelle Ausstellungen
(2017)
Ziel der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Konzeption der virtuellen Ausstellung über das Werk von John Heartfield, einem Projekt der Kunstsammlung der Akademie der Künste (AdK). Eigene Anregungen sollen dieses Projekt unterstützen. Zudem wird ein selbständiger Teil dieser Arbeit in dem Verfassen von beschreibenden Texten bezüglich eines Exponats liegen, die in die virtuelle Ausstellung eingebunden werden sollen. Aufgrund der komplexen Thematik und des enormen Projektumfangs wird es nicht möglich sein, am Ende der Arbeit eine vollständig funktionstüchtige Ausstellung vorzuweisen. Daher soll diese Arbeit nach Fertigstellung als Zwischenergebnis für weitere Arbeiten an der Ausstellung der AdK zur Verfügung stehen.
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.