020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Barrierefreiheit im Archiv
(2022)
Alle Personen, die in Archiven arbeiten, kennen es: das immer weniger zutreffende Klischee von Archiven als verschlossene, beinah geheime Orte. Mein Weg ins Archiv führte über ein Projekt, das dieses Bild wunderbar widerlegt: Im Projekt Heimerziehung haben wir ehemalige Heimkinder niedrigschwellig bei ihrer Suche nach Nachweisen und Unterlagen für die biografische Aufarbeitung unterstützt und begleitet – von wegen, geheim. Meine Kollegin bezeichnete das als ‚emotionale Barrierefreiheit‘. Doch wie sieht es sonst aus mit der Barrierefreiheit im Archiv? Meine erste Forschungsfrage ist die nach der Relevanz des Themas in der fachlichen Diskussion mit einem Ausblick auf den englischsprachigen Diskurs. Anschließend stellen sich die Fragen, welche praktische Relevanz das Thema in der archivischen Arbeit hat und was Archive tun, um Barrierefreiheit herzustellen. Anhand explorativer Expertïnneninterviews mit Gehörlosen und Fachpersonen aus Gedächtnisinstitutionen soll die Frage nach Erfahrungen in Archiven mit (fehlender) Barrierefreiheit beantwortet werden. Die Interviews bilden die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach Handlungsempfehlungen zum Abbau von Barrieren. In der Arbeit möchte ich aufzeigen, welche Maßnahmen Archive ergreifen können und welches Vorgehen dabei hilfreich und effektiv ist. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage nach schnell umzusetzenden Maßnahmen, die auch für kleine Archive möglich sind. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich der Nutzung, denn „[a]lle Archive haben eine künftige Nutzung zum Ziel.“
Auch Archive müssen sich der Frage stellen, ob und in welcher Form durch sie oder das Verhalten ihres Personals Diskriminierung entsteht oder begünstigt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Das ist Thema dieser Arbeit, wenn auch der Gegenstand auf den Umgang mit diskriminierender Sprache in Erschließungsdaten eingeschränkt wird. Konkret soll auf den nächsten vierzig Seiten die Frage beantwortet werden, welche Maßnahmen Archive hinsichtlich Erschließungsdaten und deren Präsentation ergreifen müssen, um eine diskriminierungsfreie, authentische und selbstbestimmte Nutzung von Archivgut gewährleisten zu können.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
Virtuelle Ausstellungen
(2017)
Ziel der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Konzeption der virtuellen Ausstellung über das Werk von John Heartfield, einem Projekt der Kunstsammlung der Akademie der Künste (AdK). Eigene Anregungen sollen dieses Projekt unterstützen. Zudem wird ein selbständiger Teil dieser Arbeit in dem Verfassen von beschreibenden Texten bezüglich eines Exponats liegen, die in die virtuelle Ausstellung eingebunden werden sollen. Aufgrund der komplexen Thematik und des enormen Projektumfangs wird es nicht möglich sein, am Ende der Arbeit eine vollständig funktionstüchtige Ausstellung vorzuweisen. Daher soll diese Arbeit nach Fertigstellung als Zwischenergebnis für weitere Arbeiten an der Ausstellung der AdK zur Verfügung stehen.
Historiker:innen bauen ihre Forschung auf der Analyse historischen Quellenmaterials auf. Vor dem Hintergrund, dass die historischen Grundwissenschaften durch den stetigen Abbau der dazugehörigen Lehrstühle zunehmend in ihrer Existenz bedroht sind, stellt sich die Frage, mit welchem Wissensstand (knowledge base) zukünftige Historiker:innen an die Archivrecherche herangehen werden und wie viel Unterstützung sie von Seiten der Archive benötigen. Angesichts der zunehmenden Zugänglichkeit historischer Quellen im Netz sowie den sich wandelnden Formatvorlagen werden Fähigkeiten zur Prüfung der Integrität und Authentizität des Quellenmaterials immer wichtiger. Doch nicht nur die Zugänglichkeit zu historischen Quellen ändert sich im Zuge der Digitalisierung, sondern auch die Methoden der Geschichtswissenschaften als solche. Dies setzt bei Geschichtsstudent:innen eine Erweiterung ihrer bisherigen Kompetenzen im Umgang mit Primärquellen auch im digitalen Raum voraus. Welche Kompetenzen für eine erfolgreiche Archivrecherche benötigt werden, wird auf Grundlage des Konzepts der Archival Literacy und der Primary Source Literacy untersucht und ausgewertet. Inwieweit diese Kompetenzen Anwendung im geschichtswissenschaftlichen Lehrbetrieb finden, wird anschließend überprüft.
Archive sind zunehmend mit Kürzungen von Haushaltsmitteln, Personalmangel und Sparzwängen konfrontiert, weshalb dem Archivmanagement und Berichtswesen eine immer bedeutendere Rolle zukommt. Dementsprechend möchten die staatlichen Archivverwaltungen den Einsparungen aktiv begegnen und in der Erfüllung ihres Auftrags handlungsfähig bleiben. Der hohe Rechtfertigungsdruck gegenüber dem Archivträger zwingt Archive dazu, ihre Leistungen zu bemessen, darzustellen und sich mit dazu notwendigen Controlling-Instrumenten auseinanderzusetzen. Die vorliegende Masterarbeit behandelt den Einsatz einer Balanced Scorecard (BSC) im staatlichen Archivwesen und überprüft anhand der Entwicklung einer Methodik und eines Modells am Beispiel des Landesarchivs Sachsen-Anhalt (LASA), inwiefern sich der Einsatz dieses Controlling-Instruments für das LASA und andere staatliche Archivverwaltungen lohnt und übertragen lässt. Mittels der beispielhaften Entwicklung einer Führungs- und Berichts-Scorecard für das LASA zeigt die Arbeit die Vorgehensweise und Methodik zur Einführung einer BSC auf, von der Strategieentwicklung bis hinunter (top-down) zur Definition von operativen, auf die Strategie abgestimmten Zielen, Aktionen und Kennzahlen. Auf der Grundlage einer SWOT-Analyse werden aktuelle strategische Themen herausgearbeitet. Während die Führungs-Scorecard das strategische Management in den auf staatliche Archivverwaltungen ausgerichteten Perspektiven und strategischen Themen unterstützt, erfüllt die anschließend entwickelte Berichts-Scorecard den Zweck der Kommunikation von erbrachten Leistungen und Wirkungen des Archivs nach innen und außen mit Kennzahlen für relevante Stakeholder, deren Bedeutung mit einer Stakeholder-Analyse ermittelt werden, bevor die aus Sicht der Stakeholder bedeutenden Kennzahlen der Leistungserbringung (output) und Leistungswirkung (outcome) bestimmt werden. Einen breiten Raum widmet die Arbeit dem Thema der Wert- und Wirkungsmessung, das in Archiven bisher wenig rezipiert wurde. Auf Basis des Forschungsstandes im Bibliothekswesen als vergleichbare Kulturerbe-Einrichtung werden Empfehlungen für die Erhebung konkreter qualitativer Kennzahlen in Archiven durch eine konzipierte Umfrage an Nutzende vorgeschlagen. Den Abschluss der Arbeit bilden konkrete Handlungsempfehlungen für das LASA, indem die Empfehlungen aus den Analysen noch einmal in einem Cluster an durchzuführenden Maßnahmen zusammengefasst werden. Hierauf folgen ein Fazit und ein individueller Ausblick für die Anwendung der BSC in Staats- und öffentlichen Archiven.
Die Arbeit setzt sich mit einem klassischen Themengebiet der Archivwissenschaft auseinander. Die Bewertung von Quellen gehört von jeher zu den Grundaufgaben eines jeden Archivs, unabhängig von seiner Stellung und seiner Ausrichtung. Ein übliches Registraturarchiv muss folglich ebenso wie ein Sammlungsarchiv die potentiellen Archivalien anhand einer Reihe von Bewertungskriterien prüfen, um nur das tatsächlich gewünschte "archivwürdige" Material herauszufiltern. Im vorliegenden Fall steht das Filmarchiv des LWL-Medienzentrums für Westfalen im Mittelpunkt der Analyse. Dabei ergeben sich hinsichtlich der Bewertung zwei Besonderheiten: Zum einen handelt es sich bei dem Archiv um ein Sammlungsarchiv mit einem zwar konkreten, aber durchaus auslegungsfähigen Sammlungsauftrag. Zum anderen beschäftigt sich die Einrichtung mit einer Quellengattung, die in der Archivlandschaft lange Zeit nur eine Nebenrolle gespielt hat, was sich auch in der knappen Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema "Film als Archivgut" spiegelt.
FRAGESTELLUNG
Wie können kommunale Ein-Personen-Archive mit Hilfe von Archivmanagement ihrer Leitungsaufgabe gerecht werden und ihre Institution besser oder gezielter entwickeln? Dieser Frage wurde in der Masterarbeit anhand der Literatur nachgegangen, nicht ohne mit der eigenen Erfahrung des Verfassers kritisch zu prüfen, ob die Praxistauglichkeit in kleinen Archiven gegeben ist oder nicht.
VORGEHENSWEISE
Unter Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingen kommunaler Ein-Personen-Archive (Non-Profit-Organisation, kein Personal- und Finanzmanagement, hohe Bedeutung persönlicher Kompetenzen) wurde Archivmanagement als Kombination aus Strategischem und Operativem Management definiert. Für eine aus Vision und Mission bzw. Leitbild abzuleitende zukunftssichernde Planung wurde in der betriebswirtschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen und archivfachlichen Literatur nach nutzbaren Ansätzen gesucht. Adaptiert wurde ein Strategieentwicklungsmodell für soziale Non-Profit-Organisationen. Dabei ist die operative Planung auf die archivischen Kernprozesse (Records Management, Überlieferungsbildung, Erschließung, Benutzung, Bestandserhaltung und Öffentlichkeitsarbeit) ausgerichtet worden. Für jeden dieser Geschäftsprozesse wurde eine Teilstrategie entwickelt und ein fiktiver, aber als „Baukasten“ nutzbarer Handlungsrahmen für einen Fünfjahreszeitraum abgeleitet.
ERGEBNISSE
Strategisches Management ist durchaus für kommunale Ein-Personen-Archive nutzbar, wenn die üblichen Schritte der Strategieentwicklung sowohl für Archive adaptiert werden, als auch die Komplexität der Strategieentwicklung pragmatisch reduziert wird. Dabei sind Aspekte des Wettbewerbs zwischen Archiven wohlüberlegt zu berücksichtigen. Nicht zu vernachlässigen ist ein Feedback durch Dritte.
FAZIT
Archivmanagement benötigt mehr öffentliche Fachdiskussion, die letztlich insbesondere kleineren Archiven wichtige Hilfestellungen geben könnte.
Die Arbeit befasst sich mit den Haushalten der deutschen Bundesländer als Quelle für eine wissenschaftliche Untersuchung der Landesarchive. Es wurde eine Reihe von Fragen formuliert, die durch eine Analyse der Haushaltspläne erörtert werden sollen. Im Rahmen der Bearbeitung der Aufgaben soll darüber hinaus die übergeordnete Frage geklärt werden, ob die Haushaltspläne der Länder als Quelle überhaupt geeignet sind um Fragestellungen dieser Art zu beantworten. Dabei wird zu erörtern sein, in wie weit die Ergebnisse aussagekräftig und belastbar sind. Die Quellengattung der Haushaltspläne wurde in der Archivwissenschaft für eine Auswertung bisher nicht herangezogen.
Die datenschutzrechtliche Privilegierung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
(2019)
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (folgend abgekürzt als DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzrechtes dar. Zum ersten Mal gelten EU-weit die gleichen Datenschutzregeln, da die DSGVO unmittelbar wirkt. Welche Auswirkungen die DSGVO und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden abgekürzt als BDSG) für das Archivwesen mitsichbringen, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die vorliegende Bachelorarbeit ist von dem Interesse geleitet, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten, indem die Stellung der Archive in der DSGVO und dem BDSG untersucht wird. Dabei soll sowohl herausgearbeitet werden, welche Privilegien das neue Datenschutzrecht Archiven einräumt, als auch, welche Archive diese Privilegien in Anspruch nehmen können.
Eine besondere Rolle nehmen in unserer heutigen Geschichts- und Erinnerungskultur neben der historischen Forschung die Vermittlung von Geschichte und historischem Bewusstsein – ebenfalls als Historische Bildungsarbeit bekannt – sowie die Erinnerungsarbeit ein. Archive sehen sich dabei ebenso wie Geschichtsvereine und -werkstätten diesem gesellschaftlichen Bildungsauftrag verpflichtet und v. a. letztere haben die Vermittlung von Geschichte und Geschichtsbewusstsein – auch wenn sich die Motive z. T. geringfügig unterscheiden – in ihren Satzungen direkt verankert. Aber auch in einigen Landesarchivgesetzen ist heute neben der Erforschung gleichfalls die Vermittlung von Geschichte explizit festgehalten. Diese Gemeinsamkeit stellt schließlich eine gute Basis für eine fruchtbare Kooperation von Archiven mit Geschichtsvereinen und -werkstätten dar. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven und Geschichtsvereinen besitzt dabei eine lange Tradition und ist durchaus als älteste Form der Öffentlichkeits- und Historischen Bildungsarbeit im Archivwesen anzusehen. Denn wohl noch vor der ersten nachweisbaren Archivalienausstellung 1840 im Landeshauptarchiv des Herzogtums Braunschweig in Wolfenbüttel sowie den ersten archivischen Publikationen im 19. Jhd. haben Archive und Historische Vereine aufgrund personeller Verflechtungen mehr oder weniger bereits zusammengearbeitet. Dieser traditionsreichen Form der historischen Bildungsarbeit ist allerdings im Vergleich zu anderen Formen – z. B. den archivischen Ausstellungen sowie den zahlreichen Publikationen und größeren wissenschaftlichen Arbeiten über die Archivpädagogik – nur wenig Rechnung getragen worden.
Die Bachelorarbeit geht der Fragestellung nach, wie sich das von Klaus Holzkamp entwickelte Konzept des expansiven Lernens im Kontext der Archivpädagogik umsetzen lässt. Dies wird an zwei Beispielen von fiktiven Seminarsituationen im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin erläutert. In diesem Archiv finden bereits Seminare statt, bisher nur ohne expansives Lernen als Konzept zu berücksichtigen. Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine Literaturauswertung und meine eigenen Folgerungen und Gedanken dazu, wie das expansive Lernen die pädagogische Situation vor Ort im besagten Archiv befruchten kann. Hierfür habe ich keine praktischen Erprobungen mit Teilnehmer*innen im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin durchgeführt. Also schreibe ich keinen konkreten Handlungsleitfaden, denn dieser bräuchte die Erprobung vor Ort, was zeitlich den Rahmen einer Bachelorarbeit eindeutig sprengt. Ein weiterer Nachteil an einem Handlungsleitfaden wäre, dass dieser lediglich im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin praktisch erprobt und auf andere Archive unter Umständen nur schwer übertragbar wäre. Ziel ist es vielmehr, eine theoretische Grundlage zu schaffen, die als Ideengeber und Inspiration im Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin oder in anderen Archiven genutzt werden kann. Das Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin dient hier zwar als konkretes Beispiel, doch ist meine Arbeit so ausgerichtet, dass sie trotzdem abstrahierbar bleibt – viel besser als ein Handlungsleitfaden, welcher sich lediglich auf ein konkretes Archiv bezieht.
Viele Jahrzehnte wurden Archive vor allem als nach außen relativ geschlossene Institutionen gesehen. Dabei wurde die traditionelle Arbeit der Archive von archivwissenschaftlichen Theorien und Erkenntnissen determiniert, wobei dabei das Archivgut und seine Erschließung und langfristige Erhaltung im Mittelpunkt stand. Im Vergleich mit anderen Kultureinrichtungen wie Museen oder Bibliotheken nahmen die Archive dabei stets eine etwas abgeschiedene Position ein, deren Arbeit weniger auf die Öffentlichkeit, als vielmehr auf einen kleinen Wissenschaftskreis ausgerichtet war. Im Zuge von Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen in den öffentlichen Verwaltungen besteht auch zunehmend an die Archive die Anforderung, sich zu modernen Dienstleistungseinrichtungen zu entwickeln, die mit modernen Managementinstrumenten geführt werden und strategischen Planungen unterliegen. Die herkömmliche Archivarbeit wird dabei erweitert durch ökonomisch orientierte Sichtweisen, die vor allem die Nutzer des Archivs im Fokus haben. Dabei können die Nutzerkreise grob in drei Gruppen unterteilt werden. Zum einen ist dort die dem Archiv vorgeschaltete Verwaltung, die zumeist auch Träger des Archivs ist und dieses als internen Dienstleister in Anspruch nimmt. Zum anderen ist es die Gruppe der (meist) externen Nutzer des Archivs. Diese Gruppe bildet sich zumeist aus Wissenschaftlern, Heimat- und Familienforschern und anderen Personen und Institutionen, die aus den unterschiedlichsten Motiven ein Interesse an den im Archiv vorhandenen Informationen haben. Als dritte Gruppe sind die Depositare zu nennen, die dem Archiv auf vertraglicher Basis ihre Unterlagen überlassen haben, um deren Sicherung, Erschließung und Benutzung sicher zu stellen. Dabei können die Deposita sowohl aus privaten (Nachlässe) als auch aus institutionellen (z.B. Vereine, Verbände etc.) Unterlagen bestehen. Alleine die archivwissenschaftlichen Methoden bietet bisher wenig bis keine Möglichkeiten, diese neue ökonomisch orientierte Sichtweise der Archive hin zum Nutzer zu beschreiben. Deswegen soll in dieser Masterarbeit mit Hilfe der aus der Volkswirtschaft stammenden Theorie der „Neuen Institutionenökonomik (NIÖ)“ versucht werden, das Verhältnis des Archivs zu diesen ausgewählten Nutzergruppen zu untersuchen. Die NIÖ unterstellt, dass jedes Handeln geprägt ist von spezifischen Interessen der Beteiligten, die jeweils ihren Nutzen zu maximieren suchen und deswegen zu opportunistischen Handlungsweisen neigen. Dabei haben der Grad des möglichen Opportunismus und die Ausnutzung von Informationsasymetrien, mit der die Beteiligten versuchen, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen und die dadurch entstehenden Interessenskonflikte und Unsicherheiten direkten Einfluss auf die Kosten und die Effizienz des Handelns der Beteiligten. Um diese individuellen Interessen zu steuern, bedarf es bestimmter Regularien, die in der NIÖ als sog. Institutionen bezeichnet werden.
Auch das Handeln des Archivs und den o.g. Nutzergruppen ist geprägt von individuellen Interessen. Hier dienen die Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge im Sinne der NIÖ als diejenigen Institutionen, durch die das Handeln der o.g. Gruppen geregelt ist und Interessenkonflikte und Kosten verursachende Auseinandersetzungen vermieden werden. Vor allem mit drei Bausteinen der NIÖ, der Principal-Agent-Theorie, der Transaktionskostentheorie und der Property-Rights-Theorie soll untersucht werden, wie sich die individuellen Interessen dieser Nutzergruppen auf die Institutionen (Archivgesetzte, Nutzungsordnungen und Depositalverträge) auswirken und wie diese ausgestaltet sein müssen, um Interessenkonflikten frühzeitig zu begegnen, anfallende Transaktionskosten1 möglichst gering zu halten und letzten Endes produktiv miteinander zu kooperieren.
Seit 1874 werden Personenstandsregister in den staatlichen Standesämtern geführt. Die dafür errichteten Standesamtsbezirke haben seitdem eine Vielzahl von Wandlungen erfahren. Mit der Übergabe eines Großteils der Personenstandsregister an die zuständigen Archive seit 2010 mussten diese Entwicklungen von den Archiven nachvollzogen werden. Anhand des Landkreises Havelland und der Personenstandsregister in den drei aktiven Archiven wurde in dieser Arbeit der Versuch unternommen, die Entwicklungen so nachzuvollziehen, dass die auch auf andere Gebiete und Archive übertragbar sind. Unter Aufzeigung von Hilfsmitteln für die Erschließung von Zugehörigkeiten zu Standesämtern konnte gezeigt werden, auf welche Art und Weise eine Erschließung funktionieren kann. Am Ende der Arbeit steht für den Landkreis Havelland eine Übersicht, welche sowohl den Wandel der Verwaltungsgrenzen auf Kreis- und Gemeindeebene widerspiegelt als auch die Ermittlung der in den Archiven befindlichen Personenstandsunterlagen beinhaltet und die Zugehörigkeit aller Gemeinden des Landkreises zu den jeweiligen Standesamtsbezirken aufschlüsselt, und dies über eine Zeit von über 140 Jahren.
Es gibt unzählige Bücher über den Philosophen, Soziologen, Psychologen und Historiker Michel Foucault (1926 - 1984) und in unzähligen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften stößt man auf seinen Namen. Er hat Begriffe wie Dispositiv, Diskurs, Macht und Wissen geprägt und zählt zu den bedeutendsten Denkern des 20. Jahrhunderts. Manche nennen ihn Archivar ohne Archiv oder bezeichnen ihn als einen der bedeutendsten Archivtheoretiker. Dies liegt auch an der archivorientierten Art und Weise, wie er gedacht und gearbeitet hat.
Foucaults Archiv erscheint als eines von drei Elementen seiner Diskursanalyse. Das nächste Kapitel widmet sich den anderen beiden Teilen, den Aussagen und Diskursen. Das Kapitel unter dem Punkt 3. behandelt zum einen das Archiv bei Foucault selbst und zum anderen die Rezeption seines Archivkonzepts in anderen Wissenschaften. Dabei wird das Archiv nicht aus seinem Inneren und seinen eigenen Gesetzen betrachtet, sondern nimmt eine Perspektive von außen ein und verbindet dabei unter anderem ethnologische, philosophische, historische und medienarchäologische Ansätze. Dadurch wird dem Feld der möglichen Aussagen durch andere Diskurse ein Rahmen gesetzt und begreift sich durch die Ansätze der Diskursanalyse als interdisziplinär. Diese Betrachtungen werden in einem weiteren Kapitel an einem konkreten Beispiel, der „Biographischen Datenbank jüdisches Unterfranken“ gedeutet. Zuletzt wird ein Ausblick mit einigen Anregungen aufgestellt. Damit soll ein Paradigmenwechsel nach Foucault aufgezeigt werden, dass das Archiv weder ein neutraler, noch ein passiver Ablageort ist. Vielmehr ist es eine wissensproduzierende und transformierende Institution, welche eine bedeutende Position im kulturellen Gedächtnis einnimmt, die ein bestimmender Faktor ist, wie nachfolgende Generationen auf unsere Gesellschaft und ihre Vergangenheit blicken werden.
Verschiedene Studien zum Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst besagen, dass aufgrund des demografischen Wandels je nach Bundesland bis zum Jahr 2030 etwa ein Viertel bis fast die Hälfte der öffentlich Beschäftigten altersbedingt ausscheiden wird. Auch die Archivwelt ist von dieser Situation betroffen; den sich verändernden Arbeitsmarktbedingungen und demografischen Entwicklungen kann sie sich nicht entziehen. So werden in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Der Mangel an qualifiziertem Personal ist aber bereits jetzt Realität. Allerdings war bisher nicht genau geklärt, wie genau ein möglicher Fachkräftemangel im Archivwesen definiert und gestaltet ist, oder in welchen Tätigkeitsbereichen und Qualifikationsniveaus er vorherrscht. Denn das Fehlen qualifizierter Fachkräfte ist auch häufig eine subjektive Einschätzung. Um diesen Fragen nachzugehen sowie mögliche Gegenmaßnahmen und Prognosen für die nächsten Jahre zu erhalten, wurde 2023 eine detaillierte Befragung auf Ebene der deutschen Staats- und Landesarchive durchgeführt. Themen wie Personalstrukturen und -beschaffung, Aus- und Weiterbildung sowie Personalmanagementstrategien und –gegenmaßnahmen wurden tiefergehend untersucht. Dadurch erhielt die Analyse konkrete Zahlen, u. a. zu Punkten wie der Personal- und Altersstruktur, prognostizierten altersbedingten Abgängen, zur Mitarbeiterfluktuation oder der Besetzungsdauer von ausgeschriebenen Stellen. Diese Zahlen ermöglichen eine tiefgreifende Analyse der gegenwärtigen und zukünftigen Situation der Archivverwaltungen und bieten eine Grundlage für die weitere Forschung und Maßnahmenplanung.
Memory Of the World : Das Gedächtnis der Menschheit. Zur Entstehung des deutschen Nationalkomitees
(2007)
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat sich mit der Berufung dieses Nationalkomitees im Zeitalter zunehmender digitaler Information und Kommunikation neben dem erfolgreichen Programm des Weltkultur- und
Naturerbes ausdrücklich dem Weltdokumentenerbe zugewandt, das in Archiven, Bibliotheken, Gedenkstätten und Museen überliefert ist. Sie hat sich nicht nur der Sicherung mit Hilfe neuer Techniken, sondern auch des weltumspannenden Zugangs, des public access, durch neue Techniken verschrieben. Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt dieses
UNESCO-Programm als eine Initiative, die sich den Inhalten und Formen
menschlicher Kommunikation widmet und deren Ziel es ist, ein Welterbe im Wege nationaler Register aus Dokumenten in schriftlicher, gedruckter und audiovisueller Form zusammenzustellen, die für die eigene nationale und europäische Geschichte und die Weltgeschichte von Bedeutung sind.
Lesben-/Frauenarchive haben es sich zum Ziel gesetzt, die historischen Quellen feministischer und queerer Bewegungen auffindbar zu machen und zugänglich zu halten. Auf diese Weise intervenieren sie in traditionelle Archivpraktiken und tragen nicht nur zu einer inklusiveren Geschichtsschreibung, sondern auch zur Pluralisierung von Perspektiven auf politische, soziale und kulturelle Fragen bei.
Um die Arbeit in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven noch zielgerichteter zu gestalten, erörtert die vorliegende Masterarbeit den theoretischen und methodischen Mehrwert des Konzepts der „Designated Community“ (OAIS) für die archivische Erschließung. Auf Basis von Literatur zur Designated Community, der archivischen Erschließung und Bewegungsarchiven, den Protokollen der Jahrestreffen des i.d.a.-Dachverbands und einer Umfrage zu den Erschließungspraktiken in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven adressiert die Arbeit zwei Fragen:
1. Welche Perspektiven eröffnet der Fokus auf die Designated Community, also die Frage danach, für wen Archivgut erschlossen wird, auf die (historische) Entwicklung der archivischen Erschließung im Allgemeinen und in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven im Speziellen?
2. Wie kann das Konzept der Designated Community als Methode für die Analyse und Gestaltung der archivischen Erschließung in Lesben-/Frauenbewegungsarchiven genutzt werden – insbesondere in Hinsicht auf die Herausforderungen und Potenziale der Digitalisierung und digitalen Archivierung?
Auf Basis dieser zwei Fragen entwickelt die Arbeit einen Ansatz, um (nicht ausschließlich queer/feministische) Archivgemeinschaften anhand alltäglicher Archivpraktiken wie der Erschließung zu untersuchen, in ihrer Wandelbarkeit zu verstehen und weiterzuentwickeln.
In der vorliegenden Arbeit soll zunächst ein Überblick über die Entwicklung der Zusammenarbeit in Europa gegeben werden. Dieser Überblick bezieht sich größtenteils auf die Europäische Union bzw. ihre Vorgängerorganisationen, die Europäischen Gemeinschaften und ihren Entstehungsprozess. Im Anschluss werden die Inhalte der Wirtschaftspolitik sowie Maßnahmen zur Kulturförderung der EU dargestellt. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven als Kultureinrichtungen steht im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtung. Diese Betrachtung bezieht sich auf europaweite Kooperationen und ist, aufgrund der Ausrichtung der Arbeit auf eine möglichst facettenreiche Darstellung, nicht ausschließlich auf die Grenzen der Europäischen Union bzw. die Förderung durch sie beschränkt. Die Auswahl der vorgestellten Organisationen und Projekte ergibt sich zum einen aus deren großer Bedeutung für das Archivwesen und zum anderen aus ihrer Aktualität. Des Weiteren stellen sie mit ihren unterschiedlichsten thematischen Ausrichtungen wie elektronischen Aufzeichnungen, dem Verfügbarmachen von Kulturgütern über internetgestützte Plattformen sowie der Archivgesetzgebung einen breiten Querschnitt durch die verschiedenen archivischen Aspekte und Anforderungen dar. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass die verschiedenen Organisationen und Gruppen zum Teil gemeinsam an Projekten arbeiten und dieser Umstand die Situation kompliziert erscheinen lässt. Nach dieser Betrachtung der multilateralen Zusammenarbeit wird die Situation anhand deutsch-polnischer Archivkooperation im bilateralen Bereich exemplarisch aufgezeigt. Deutschen und polnischen Archiven bietet sich kraft ihrer gemeinsamen, oftmals konfliktreichen Geschichte ein weites Kooperationsfeld.
Archive als Speicher der Geschichte des Menschen bewahren natürlich auch Quellen, welche nicht der klassischen Papierakte entsprechen. Seien es die Filmrollen im Bundesarchiv Filmarchiv oder digitalisierte Kopien von stadthistorischen Stummfilmen; audiovisuelle Datenträger sind ein essentieller Bestandteil der Bestände, welche in Archiven lagern. Dass Filme jedoch auch eine Rolle für Archive außerhalb ihrer archivalischen Funktion spielen können, wird offenbar, wenn man den Arbeitsbereich der Öffentlichkeitsarbeit betrachtet. Obwohl es zu diesem Bereich umfassende Literatur zur Nutzung spezifischer Kommunikationskanäle gibt und sie ein fest etablierter Bestandteil der gegenwärtigen Archivarbeit ist, wird die Nutzung von Filmen für die Öffentlichkeitsarbeit bisher in kaum einer wissenschaftlichen Abhandlung beschrieben oder auch nur erwähnt. Die Arbeit soll einen Beitrag liefern zu verstehen, warum es in einer modernen Informationsgesellschaft so wichtig ist, sich zeitgemäßer Mittel der Eigendarstellung zu bedienen und die Wirkung auf eine möglichst große Wahrnehmung hin zu gestalten. Archive haben einen enormen Bedarf an konzeptionellen Mitteln zur Darstellung der eigenen Profession und ihrer Bedeutung. Kaum eine Einrichtung ist für die Gestaltung eines Geschichtsbildes sowie zum Erhalt der dafür nötigen originalen Quellen so wichtig, genießt aber einen so schlechten Ruf in der öffentlichen Meinung. Es ist nicht nur die Nutzung von Archiven, die darunter leidet, auch die Legitimität der Einrichtung an sich wird leider noch oft in Frage gestellt. Archive müssen Formen finden, ihre gesellschaftliche Funktion dem Verständnis einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und sich als ein unersetzbarer Bestandteil in der Gruppe der Kulturinstitutionen und Informationsdienstleister zu etablieren.