020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Historiker:innen bauen ihre Forschung auf der Analyse historischen Quellenmaterials auf. Vor dem Hintergrund, dass die historischen Grundwissenschaften durch den stetigen Abbau der dazugehörigen Lehrstühle zunehmend in ihrer Existenz bedroht sind, stellt sich die Frage, mit welchem Wissensstand (knowledge base) zukünftige Historiker:innen an die Archivrecherche herangehen werden und wie viel Unterstützung sie von Seiten der Archive benötigen. Angesichts der zunehmenden Zugänglichkeit historischer Quellen im Netz sowie den sich wandelnden Formatvorlagen werden Fähigkeiten zur Prüfung der Integrität und Authentizität des Quellenmaterials immer wichtiger. Doch nicht nur die Zugänglichkeit zu historischen Quellen ändert sich im Zuge der Digitalisierung, sondern auch die Methoden der Geschichtswissenschaften als solche. Dies setzt bei Geschichtsstudent:innen eine Erweiterung ihrer bisherigen Kompetenzen im Umgang mit Primärquellen auch im digitalen Raum voraus. Welche Kompetenzen für eine erfolgreiche Archivrecherche benötigt werden, wird auf Grundlage des Konzepts der Archival Literacy und der Primary Source Literacy untersucht und ausgewertet. Inwieweit diese Kompetenzen Anwendung im geschichtswissenschaftlichen Lehrbetrieb finden, wird anschließend überprüft.
Spätestens im Studium werden die Studierenden mit dem wissenschaftlichen Arbeiten konfrontiert. Hochschulbibliotheken übernehmen die Rolle als Vermittler und Förderer von zentralen Kompetenzen für den angemessenen Umgang mit Informationen. Vor allem die Förderung der Informationskompetenz steht im Fokus. Dabei umfasst das Feld des wissenschaftlichen Arbeitens mehr als Ressourcenkenntnis, Recherchekompetenz und Wissensmanagement. Befragungen an verschiedenen deutschen Hochschulen haben gezeigt, dass auch der Wunsch und Bedarf an Unterstützung in anderen Bereichen des wissenschaftlichen Arbeitens besteht. Zudem sind die Angebote häufig fachübergreifend konzipiert und gehen nicht auf die Wissenschaftspraxis in unterschiedlichen Fachdisziplinen ein. Ziel dieser Arbeit ist es – nach Erhebung der studentischen Bedarfe, Wünsche und Problemfelder – ein Konzept für ein zielgruppenspezifisches und modular aufgebautes Selbstlernangebot zur Kompetenzentwicklung im wissenschaftlichen Arbeiten für die Studierenden des Bachelorstudiengangs Bibliothekswissenschaft an der Fachhochschule Potsdam auszuarbeiten.
Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend Objektdaten im Web publiziert. Jedoch ist unklar, ob diese von Forscher:innen genutzt werden und sie qualitativ ausreichend sind. Eine vielversprechende Lösung stellen die FAIR Data Principles dar. Seit ihrer Publikation im Jahr 2016 haben sie sich schnell innerhalb der Forschung verbreitet und sind Teil nationaler und internationaler Forschungsförderprogramme. FAIR ist ein Akronym für Findable, Acessible, Interoperable and Reusable. Ihr Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten zu verbessern, indem die Daten unter anderem mit klaren und eindeutigen Nutzungsbedingungen ausgezeichnet werden. Eine Besonderheit der 15 Prinzipien ist die Fokussierung auf die Lesbarkeit der Daten, sowohl von Menschen als auch von Maschinen. In diesem Sinne ist die Anwendbarkeit von FAIR auf Museen Thema der Untersuchung.
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Anforderungen an deutsche Forschungsmuseen bezüglich der Nutzung der Objektdaten als Forschungsdaten im Sinne der FAIR-Prinzipien gestellt und inwiefern diese Anforderungen bereits erfüllt werden.
Für die Selektion des Datenkorpus wird eine Online-Recherche, für den Kriterienkatalog eine Literaturrecherche und für die Beurteilung der FAIRness des Datenkorpus eine qualitative Bewertung durchgeführt.
Keines der untersuchten Objektdaten der sechs betrachteten Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft ist vollständig FAIR-konform, aber mit 13 von 15 erfüllten Prinzipien ist das Deutsche Museum in München das FAIRkonformste Museum. Von allen Museen werden die Prinzipien F2, A1.1, A1.2 und I1 vollständig erfüllt, was an der Arbeitsweise in der Objektdokumentation und der Web-Publikation liegt. Das Prinzip A2 wird von keinem Museum erfüllt, wodurch Defizite in der Museumsarbeit deutlich werden. Die anderen Prinzipien werden, bis auf R1.3, unterschiedlich erfüllt.
Insgesamt bieten sich die FAIR-Prinzipien als Startpunkt für wiederverwendbarere Forschungsdaten im musealen Bereich an. Jedoch zeigen die untersuchten Museen zum Teil erhebliche Defizite auf, wie fehlende oder unklare Nutzungsbedingungen und Datenprovenienzen. Deutlich wird auch, dass die FAIRPrinzipien
nicht alle Anforderungen an Objektdaten abdecken. Dazu gehören die Langzeitarchivierung oder die Vertrauenswürdigkeit der Daten.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die gegenwärtige Rolle des Dokuments und deren mögliche Veränderungen in der Zukunft zu erforschen. Dies wird durch die Auswertung einschlägiger Forschungsliteratur sowie der Durchführung qualitativer Interviews mit Sachkundigen aus dem Bereich der KI-basierten Wissenstechnologien und einem Test eines der in diesem Zusammenhang vorgestellten Produkte ermöglicht. So wird auf die Fragen eingegangen, was analoge und digitale Dokumente voneinander unterscheidet, welche Funktionen das digitale Dokument heute besitzt und wie diese durch KI-Technologien stetig erweitert und verbessert werden.
Verbundlösungen bieten durch eine kooperative Nutzung einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Infrastruktur Möglichkeiten und Wege, eine OAIS-konforme Archivierung trotz allerorten knapper finanzieller und personeller Ressourcen in der Praxis zu realisieren. Damit stellen sie sich insbesondere für kleine und mittlere Archive als vielversprechender Lösungsweg dar. Die Verbünde schaffen durch die Bereitstellung einer technischen und organisatorischen Infrastruktur für ein digitales Archiv die notwendigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Archive, um ihre Bestände zu archivieren.
Die in den Verbünden bestehenden vielfältigen Angebote für Schulungen und Supportleistungen, Informationsmaterialien zur selbstständigen Weiterbildung sowie Austauschmöglichkeiten mit anderen Verbundteilnehmern können für kleine und mittlere Einrichtungen der Schlüssel zur Erlangung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Archivierung sein. Die fachliche Qualifizierung der kleineren Archive ist von zentraler Bedeutung, da diese im Verbund die volle Verantwortung für die Erhaltung ihrer Objekte tragen, auch wenn die Arbeitsteilung im Verbund bedingt, dass sie nicht mehr alle Aufgaben der Archivierung selbst durchführen.
Data Stewardship wird besonders im Bezug auf die FAIR Data Principles und die Einführung der European Open Science Cloud als Begriff weitläufig verwendet, der im weitesten Sinne alle anfallenden Aktivitäten im Forschungsdatenmanagement beschreibt. Jedoch sind genaue Definitionen, Ausprägungen und konkrete Tätigkeitsbeschreibungen bislang noch nicht vollständig definiert. Forschungsdatenmanagement kann als soziotechnisches System angesehen werden, in dem unterschiedliche Akteure in Beziehung treten und zusammenwirken müssen. Die Akteure entstammen dabei unterschiedlichen Sozialen Welten, die an ihren Schwellen aufeinandertreffen und Grenzbereiche (Boundaries) bilden. Unterschiedliche Methoden der Grenzarbeit (Boundary-Work) können angewendet werden, um Kollaborationen zwischen Akteursgruppen zu ermöglichen und zu optimieren. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern sich Data Stewardship Aktivitäten in diese Form von Zusammenarbeit einordnen lassen und welche Aufgaben Data Stewards dabei zukommen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Erarbeitung eines Referenzmodells durch die Übertragung von Theorien zu Kollaborationen in soziotechnischen Systemen und des Agierens an Boundaries aus der Technik- und Wissenschaftssoziologie auf das Anwendungsfeld des Data Stewardships. Hierfür werden anhand einer Literaturanalyse begriffliche Entwicklungen und Ausprägungen des Konzeptes Data Stewardship nachvollzogen und eine Arbeitsdefinition entwickelt. Bestehende theoretische Ansätze zu Methoden und Aufgaben von Boundary-Work werden anhand einer Analyse von im EU-Projekt EOSCpilot erarbeiteten Tätigkeitsbeschreibungen auf die Domäne Data Stewardship übertragen. Der Literatur lassen sich drei begriffliche Ausprägungen entnehmen: Data Stewardship als übergreifendes Konzept und zielgerichtete Menge an Handlungen, Data Stewardship als operative Beschreibungen von Tätigkeiten, die von unterschiedlichen Akteuren im Forschungsprozess ausgeführt werden und Data Steward als neue Rollenbeschreibung für verantwortliche Personen im Forschungsdatenmanagement. Data Stewards können an (kognitiven) Boundaries zwischen unterschiedlichen Akteursgruppen wirken. Sie übernehmen dabei unterstützende, koordinierende und vermittelnde Funktionen als ,Boundary Spanner’. Für die Arbeit an Boundaries können Boundary Objects eingesetzt werden, um als gemeinsame Referenzobjekte zwischen den Akteursgruppen zu vermitteln und die Zusammenarbeit zu erleichtern. Es werden Datenmanagementpläne, Policies und die FAIR Data Prinzipien als mögliche Boundary Objects im Data Stewardship identifiziert. Diese Arbeit ermöglicht eine neue Perspektive auf Data Stewardship Aktivitäten und die Rolle von Data Stewards. Sie zeigt, dass Data Stewardship als ein Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure eingebettet in soziale Geflechte angesehen werden kann. Data Stewards müssen dabei über infrastrukturelle oder forschungsgetriebene Zielsetzungen hinaus vermittelnd auf einer sozialen Ebene agieren und müssen dafür entsprechende Kompetenzen mitbringen.
Architektur spielt eine zentrale sowie allgegenwärtige Rolle in der Lebenswelt der Menschen. Architekt_innen, Landschaftsarchitekt_innen und Stadtplaner_innen entwerfen, zeichnen und planen Bauwerke sowie Landschaften und prägen entscheidend unser räumliches Umfeld, wenn sie es gestalten und formen. Aufgrund der großen Bedeutung, die Architekt_innen und ihre kreativen Schöpfungen auf unsere Lebenswelt haben, sind die in schriftlicher oder visueller Form dokumentierten Ergebnisse ihres Schaffensprozesses bewahrungswürdig. Dieses Kulturgut umfasst alle Unterlagen, die beim Entwerfen und Planen entstehen: Skizzen- und Notizbücher, Modelle, Fotografien, Zeichnungen und Pläne, aber auch Schriftliches wie Korrespondenz, umfassen grob die Vielfalt, die in Architekt_innenvor- und -nachlässen zu finden ist. In den Vor- und Nachlässen finden sich zunehmend digitale Bestandteile, die eine andere Handhabung erfordern als analoge Unterlagen. Denn die digitalen Daten unterliegen der permanenten Gefahr des Verlustes, bedingt durch die Verwendung proprietärer Formate oder veralteter Speichergeräte. Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, inwiefern sich die durch den digitalen Wandel hervorgerufenen Änderungen der Arbeitsweisen von Architekt_innen in den Vor- und Nachlässen wiederfinden und welche Unterlagen bereits jetzt und auch zukünftig zu erwarten sind. Dies schließt die Auseinandersetzung und Analyse der kreativen und planerischen Tätigkeiten sowie das Verhältnis von Architekturschaffenden zu ihrem Vor- oder Nachlass mit ein.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine datenbank-basierte Kategorienstruktur zur Sammlung und Auswahl von Basisanforderungen an E-Akte-Systeme des öffentlichen Sektors. Als Ergebnis der Arbeit wird das Konzept eine nach inhaltlichen sowie strukturellen Aspekten gegliederte hierarchische Anforderungskategorienstruktur umfassen, welche einheitlich definierte und mit einem festgelegten Attributierungsschema versehene Anforderungen enthält. Zur praktischen Nutzung des Konzepts wird dieses in ein Datenbankmodell verwandelt und sodann in eine Datenbankanwendung überführt. Durch die Entwicklung des Anforderungskonzepts sollen projektvorbereitende Maßnahmen wie die Sammlung und Auswahl sowie Erschließung von projektrelevanten Anforderungen effizienter gestaltet werden, was sich durch eine Verringerung der für die Aufnahme und Strukturierung von Basisanforderungen benötigten Zeit auszeichnet. Außerdem wird durch die technische Umsetzung des Konzepts in einer Datenbank eine hohe Nachhaltigkeit erreicht. Bei Bedarf kann das Konzept um weitere thematische Module erweitert werden.
Seit ungefähr 20 Jahren werden 3D-Digitalisierungstechnologien im Bereich des materiellen Kulturerbes verwendet. Ursprünglich eine Messtechnik für Industrie und Medizin, kommen unterschiedliche technische Verfahren nun dafür zum Einsatz, um Oberflächen und Strukturen dreidimensionaler materieller Objekte des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes dreidimensional zu erfassen, zu modellieren und zu rekonstruieren. Im Vergleich zur Fotografie wird dabei die „gesamte Geometrie eines Objekts, seine Oberflächentextur und nach Möglichkeit seine optischen Materialeigenschaften erfasst, integriert und [in einem] digitalen 3D-Modell zusammenzugeführt.“ Hinzu kommen bildgebende Verfahren, die zerstörungsfrei das Innere der Objekte mehrdimensional abbilden können. In den letzten Jahren hat die Nutzung der 3D-Digitalisierung und -Modellierung auch in der forschenden und kustodialen Arbeit mit wissenschaftlichen Objektsammlungen zugenommen. Dies lässt sich auf den „Material Turn“ in den Geistes- bzw. Kulturwissenschaften, auf die neuen sich entwickelnden technischen Möglichkeiten und mit Sicherheit auf den generellen gesellschaftlichen Trend zur Digitalisierung aller Lebens-, Sozial- und Arbeitswelten zurückführen. Entsprechend geht diese Arbeit der Frage der 3D-Digitalisierung materieller Objekte aus wissenschaftlichen Sammlungen nach.
Bisher gibt es keine übergreifende Bestandsaufnahme der Anforderungen von Stakeholdern an FDR, die sich aus den zuvor genannten Grundsatzdokumenten und Empfehlungen ergeben würden. Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese Anforderungen erfasst und analysiert werden. Denn FDR können nur zielgerichtet, zielgruppengerecht und nachhaltig entwickelt, verbessert, genutzt und bewertet werden, wenn die Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Stakeholder aus dem Wissenschaftsbetrieb an solche Infrastrukturen bekannt sind. Zur Ermittlung dieser Anforderungen wird zunächst ein Kriterienkatalog für FDR aufgestellt, der sich auf Untersuchungen und Arbeiten zu Eigenschaften und Funktionen von FDR stützt (siehe Kapitel 3). Dieses Set von Kriterien dient anschließend als Instrument zur strukturierten Erfassung und Evaluation der Anforderungen aus den Grundsatzdokumenten und Empfehlungen der Stakeholder. Dadurch sollen potenzielle Lücken zwischen Bedürfnissen und Lösungen im aktuellen Umfeld der FDR identifiziert und Anreize für die Entwicklung und Verbesserung der FDR gegeben werden.
EINFÜHRUNG Die junge Disziplin der Informationswissenschaften stehen, nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und damit einhergehenden Änderung der Gesellschaft, vor dem Problem eines "wechselndes" Forschungsobjekts. Der selbstreferentielle Charakter der Wissenschaftsdisziplin erschwert die Beobachtung informationswissenschaftlicher Forschungsprozesse. Eine Möglichkeit selbstreferentielle Wissensgenerierungen zu beobachten, ist die Anwendung der wissenschaftssoziologischen Methode Akteur-Netzwerk-Theorie.
METHODEN In der vorliegenden Masterarbeit werden informationswissenschaftliche Forschungsprozesse mit Hilfe der Akteur-Netzwerk-Theorie beobachtet, beschrieben und analysiert. Zu diesem Zweck wird die symmetrische Terminologie der Akteur-Netzwerk-Theorie in ein nutzbares Instrumentarium überführt. Innerhalb einer Fallstudie werden drei Forschungsprozesse der Informationswissenschaften mit diesem Instrumentarium beschrieben und anschließend vergleichend analysiert. Die Forschungsfragen der Masterarbeit wurden im Stil der Grounded Theory beantwortet.
ERGEBNISSE Aufgrund der Fallbetrachtungen konnte ein iterativer Analyseprozess konzeptioniert werden, mit dem sich informationswissenschaftliche Forschungsprozesse beschreiben lassen. Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass die Offenlegung der Forschungsstrukturen Rückschlüsse auf das Forschungsobjekt zulassen. Zusätzlich können anhand der gewonnenen Daten Mehrwerte der Nachnutzung informationswissenschaftlicher Forschungsprozesse generiert werden.
DISKUSSION Weil das Forschungsobjekt der Forschungsprozesse abstrahiert und somit analysiert werden konnte, spricht sich die Forscherin eindeutig für eine Anwendung der Methode Akteur-Netzwerk-Theorie in informationswissenschaftlicher Forschung aus. Aufgrund der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten der Analyseergebnisse bedarf es allerdings weiterer Forschungsanstrengungen. Die Untersuchung von Forschungsstrukturen erfolgte in dieser Arbeit unabhängig der zugrundeliegenden Paradigmen und Tätigkeitsbereiche. Eine Untersuchung anhand dieser Parameter verspricht tiefergehende Analyseergebnisse.
Die digitale Bauakte
(2017)
Die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung birgt tiefgreifende Veränderungen für die Schriftgutverwaltung. Die Umstellung von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung führt zu Verwerfungen herkömmlicher Arbeitsmethoden und fordert ebenso eine Anpassung bisheriger archivfachlicher Konzepte. Die Arbeit untersucht die Entstehung des heutigen Verwaltungsschriftgutes anhand eines konkreten Verwaltungsverfahrens: dem Baugenehmigungsverfahren. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird sowohl die archivische Bewertung als auch die Übergabe an das zuständige Kommunalarchiv (neu) diskutiert. Fachgespräche mit MitarbeiterInnen der unteren Bauaufsichtsbehörden im Land Brandenburg ermöglichen Einblicke in die (noch) analogen sowie die digitalen Arbeitsabläufe des heutigen Baugenehmigungsverfahrens und liefern damit ein konkretes Bild von der Bauakte als zukünftige Archivale.
Bauakten liegen heute in einer anderen Form vor als bisher. Ihr Aufbau und Inhalt wird durch den Einsatz IT-gestützter Systeme bestimmt. Eine vollständige digitale Bauakte existiert in Brandenburg derzeit noch nicht. Hierfür fehlen gesetzliche und infrastrukturelle Grundvoraussetzungen. Stattdessen gilt die papiergebundene Akte weiterhin als führend. Parallel dazu werden Informationen zu Vorgängen aber auch digital – in Fachverfahren – vorgehalten. So entsteht eine hybride Bauakte. Solche hybriden Ablagen sind typisches Charakteristikum der heutigen Aktenführung und stellen ArchivarInnen zunehmend vor neue Herausforderungen.
Die Archivierung von Schulunterlagen ist äußerst vielfältig. Neben Unterlagen aus schulischer Provenienz müssen außerdem auch Unterlagen der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden archiviert werden. Hierfür sind neben den kommunalen auch staatliche Archive zuständig. Die Schriftgutverwaltung der meisten Schulen ist stark verbesserungswürdig. Die Archive sollten hier beratend tätig werden. Durch regelmäßige Kontakte zu den einzelnen Schulen kann die Überlieferungsbildung langfristig entscheidend verbessert werden. Zur Sicherung der aktuell noch vorhandenen Altunterlagen empfiehlt sich eine systematische Erfassung und Sichtung aller Schulen innerhalb des eigenen Archivsprengels. Im Vorfeld durchgeführte Recherchen zur Entwicklung des lokalen Schulwesens erleichtern dabei das Vorgehen. Die Bewertung von Schulunterlagen kann durch Bewertungsmodelle vereinfacht werden. Für den staatlichen Bereich liegen solche Modelle bereits vor. Ein kommunales Bewertungsmodell existiert gegenwärtig noch nicht, sollte aber in Kooperation einzelner Kommunalarchive erstellt werden. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem jeweils regional zuständigen staatlichen Archiv anzustreben, um eine »Überlieferungsbildung im Verbund« zu erreichen. Für die Übernahme und Kassation von Unterlagen bietet sich ein standardisiertes Verfahren an. Um »wilde Kassationen« zu verhindern, sollten die Kosten für die Aktenvernichtung zentral vom Archiv übernommen werden. Das Kommunalarchiv Minden hat mit einer entsprechenden Regelung seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Bei der Erschließung von Schulunterlagen sollte zur Arbeitserleichterung eine einheitliche Klassifikation für alle Schulbestände verwendet werden. Zentrale Schulunterlagen wie z.B. die Schulchroniken sollten zur leichteren Nutzbarkeit in digitaler Form im Internet präsentiert werden. Bei der Nutzung von bestimmten Schulunterlagen sind neben den archivischen Schutzfristen auch das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Leider ist hier in manchen Bereichen die Rechtslage nicht immer ganz eindeutig. Hier wäre eine weitere Präzisierung wünschenswert.
Seit 1874 werden Personenstandsregister in den staatlichen Standesämtern geführt. Die dafür errichteten Standesamtsbezirke haben seitdem eine Vielzahl von Wandlungen erfahren. Mit der Übergabe eines Großteils der Personenstandsregister an die zuständigen Archive seit 2010 mussten diese Entwicklungen von den Archiven nachvollzogen werden. Anhand des Landkreises Havelland und der Personenstandsregister in den drei aktiven Archiven wurde in dieser Arbeit der Versuch unternommen, die Entwicklungen so nachzuvollziehen, dass die auch auf andere Gebiete und Archive übertragbar sind. Unter Aufzeigung von Hilfsmitteln für die Erschließung von Zugehörigkeiten zu Standesämtern konnte gezeigt werden, auf welche Art und Weise eine Erschließung funktionieren kann. Am Ende der Arbeit steht für den Landkreis Havelland eine Übersicht, welche sowohl den Wandel der Verwaltungsgrenzen auf Kreis- und Gemeindeebene widerspiegelt als auch die Ermittlung der in den Archiven befindlichen Personenstandsunterlagen beinhaltet und die Zugehörigkeit aller Gemeinden des Landkreises zu den jeweiligen Standesamtsbezirken aufschlüsselt, und dies über eine Zeit von über 140 Jahren.
Forschungsdaten gelten als Grundlage für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und daher ist ein planvoller Umgang mit diesen Daten zum Zweck der Speicherung sowie der Nachnutzung essenziell. In Folge dessen rückt das Forschungsdatenmanagement verstärkt in den Fokus. Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) möchte ihre Forschenden im Umgang mit digitalen Forschungsdaten besser unterstützen und diese langfristig bewahren. Das Ziel dieser Arbeit ist daher die Untersuchung der Strukturen, in denen Forschung stattfindet, dargestellt am Beispiel der THB, um den Bedarf im Bereich der Forschungsdaten zu ermitteln. Dahingehend sollen Empfehlungen für den Auf- bzw. Ausbau eines Forschungsdatenmanagements gegeben werden. Weiterhin soll dargestellt werden, wie die bestehenden organisatorischen, personellen und technischen Ressourcen der THB optimal eingesetzt werden können oder wie eine Ideallösung aussähe. Neben typischen Aktivitäten während des Lebenszyklus von Forschungsdaten werden zudem übergreifende Themen, wie Recht, Metadaten und Identifikatoren betrachtet.
Personal Digital Archiving
(2016)
Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen in immer stärkerem Ausmaß Dateisammlungen privater Bürger, die für sie persönlich relevante Unterlagen enthalten. Gleichzeitig wird durch ein ungünstiges Nutzerverhalten und technische Risiken die dauerhafte Nutzbarkeit dieser privater Daten bedroht. Die Arbeit untersucht, welche Gefahrenquellen für die dauerhafte Erhaltung von persönlichen digitalen Unterlagen existieren und betrachtet Möglichkeiten und Ansätze für private Archivlösungen. Dazu werden die Erkenntnisse der professionellen Digitalen Archivierung auf ihre Anwendbarkeit im privaten Rahmen evaluiert und ein Lösungsansatz für die dauerhafte und sichere Bewahrung privater Datensammlungen erstellt. Zudem wird die mögliche Rolle der Archive bei der Etablierung des Themas Personal
Digital Archiving untersucht.
Die Hauptfragestellung dieser Arbeit war es, herauszufinden, welchen Nutzen bzw. Mehrwert die App für die Archive und die Öffentlichkeit hat. Weiterhin galt es, herauszufinden, wohin sich der Trend im Kontext Service und Dienstleistungsqualität für die Nutzer, durch Unterstützung der sich aktuell bietenden technischen Möglichkeiten, entwickelt und ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können. Unter Beachtung der Case Studies im bibliothekarischen und kulturwissenschaftlichen Bereich, aber auch generell im Bereich der Dienstleistungen, ist die Frage, ob Apps in der Archivwelt an Bedeutung gewinnen können, wohl mit einem klaren „Ja!“ zu beantworten.
Ziel der Arbeit war es zu untersuchen, ob, wie und unter welchen Bedingungen elektronische Medien in Unternehmensbibliotheken eingesetzt werden können, und eine Grundlage für die Etablierung einer digitalen Bibliothek zu schaffen. Als Basis für die Umsetzung wurden hier vor allem die Erfahrungen der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken herangezogen und es wurde untersucht, welche Methoden und Werkzeuge sich in das Umfeld von Wirtschaftsunternehmen tradieren lassen und wo Anpassungen erfolgen müssen. Hierbei wurden auch das veränderte Nutzungsverhalten von Nutzern in der digitalen Informationsgesellschaft und die rechtliche Situation einer Untersuchung unterzogen.
Bei dem Phänomen der Filterblase, das von dem Internetaktivisten Eli Pariser begründet wurde, werden (vornehmlich im Internet) mit Hilfe von Algorithmen individuelle Profile eines jeden Internetnutzers erstellt und auf Grundlage dieser dem Nutzer nur noch die Informationen angezeigt, die zu seinem Profil passen und demnach mit den bisherigen Ansichten des Nutzers übereinstimmen. Als Folge wird der Nutzer in einer sinnbildlichen Blase isoliert, in die keine Informationen eindringen und erscheinen, die den bisherigen Ansichten und dem bisherigen Verhalten des Nutzers widersprechen. Eine Konsequenz daraus kann sein, dass vermeintlich wichtige Informationen vorenthalten werden und eine Isolation von Informationen und Wissen möglich ist. Die Masterarbeit nimmt diese Ausführungen von Eli Pariser und die Thematik der Personalisierung im Internet als Grundlage und untersucht, wie sich Internetnutzer in ihrer eigenen Filterblase verhalten, inwieweit Kenntnis und ein Bewusstsein zu dieser Thematik unter den Nutzern im Internet herrscht und ob das Anbieten von personalisierten Angeboten als störend und hinderlich empfunden wird. Zudem wird eruiert, ob bei einem Bewusstsein zu der Problematik der Filterblase das Verlangen vorherrscht, diesem zu entkommen und womöglich ein Austritt aus der eigenen Filterblase von den Internetnutzern erzielt werden möchte. Es wurde eine qualitative empirische Untersuchungen unter der Gruppe der Studenten der Informationswissenschaften vorgenommen, bei dem die Probanden zur Thematik der Flüchtlingsproblematik im Internet recherchierten, währenddessen ihre Gedanken laut äußerten und im Anschluss daran ein teilstrukturiertes Leitfadeninterview durchführten. Es konnte grundsätzlich als Ergebnis festgestellt werden, dass entgegen der Annahme die Mehrheit der teilnehmenden Studenten sich dem Vorhandensein und Gefangensein einer persönlich auf sie zugeschnittenen Filterblase bewusst sind und sie auch das Verlangen besitzen aus dieser auszutreten, um sich beim Recherchieren im Internet einen Weitblick zu einem bestimmten Thema zu verschaffen und über den Tellerrand zu schauen. Jedoch konnte im Gegenzug dazu eruiert werden, dass sie anscheinend noch nicht ausreichend informiert sind und kein fundiertes Wissen darüber besitzen, wie und mit Hilfe welcher weitreichenden Maßnahmen dieses Vorhaben umgesetzt werden kann.
Durch die Emergenz des Digitalen und die damit verbundenen technologischen Entwicklungen hat sich nicht nur die Lebenswelt vieler Menschen verändert, sondern auch der Informationssektor hat hierdurch neue Möglichkeiten erhalten, seine Kernaufgaben der Erschließung, Verfüg- und Nutzbarmachung von Ressourcen innovativ umzusetzen. Hierbei scheint der Bereich der Schriftgutverwaltung oder des Records Management eine Sparte zu sein, welche in starkem Traditionsbewusstsein die Prinzipien der Papierwelt in elektronische Umgebungen transferiert hat, wobei der potentielle Mehrwert einer elektronischen Systemumgebung nur bedingt zum Tragen kommen kann. Insbesondere im Kontext der Informationsorganisation und der Ordnungssysteme eröffnet sich durch ein digitales Umfeld eine Mehrdimensionalität, welche eine Papierumgebung nicht bieten kann. Dennoch scheint der Rückgriff auf hierarchische Ordnungssysteme wie Aktenpläne außer Frage zu stehen und somit stellt sich die Frage nach der Bedeutung, der Tragweite und der Unverzichtbarkeit von Aktenplänen im Records Management.
Vor diesem Hintergrund soll die Frage erläutert werden, ob das Primat der Aktenpläne trotz erweiterter Möglichkeiten als vorherrschendes Ordnungsprinzip im Records Management gerechtfertigt ist.