020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die umfassende Untersuchung der Personenstandsgesetzgebung mit Schwerpunkt auf personenbezogene Daten zu Betroffenen und Beteiligten konnte darlegen, dass diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Diese Daten spiegeln private Verhältnisse von überwiegend eindeutig bestimmbaren Personen wider. Des Weiteren lässt sich ein Spannungsverhältnis zwischen den Fortführungsfristen und möglichen Schutzfristen erkennen. Die zwei Extreme der Anwendung - grundsätzliche Freigabe und grundsätzliche Sperrung ganzer Bände - können die Folgen einer starren Fristenlösung sein. Diese wird sowohl im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als auch auf eine liberale Nutzung, je nach Nutzungszweck nicht allen Belangen gleichermaßen gerecht. Die Bedeutung der Schutzwürdigkeit hat somit enorme Auswirkungen auf archivische Arbeitsabläufe, gerade weil eine allgemein gültige Fristenlösung nicht umfassend genug ist. Schützenswerte Belange sind vor allem in Heiratsregistern und Familienbüchern nicht durch die Fortführungsfrist abgedeckt. Dabei muss ein Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, um eine gezielte und effiziente Planung sowie Organisation zu ermöglichen. Eine nachhaltige Prüfung der Unterlagen kann Digitalisierungsvorhaben begünstigen. Diese muss bei bevorstehender Digitalisierung in den Prozess integriert werden. Eine solche Prüfung der Unterlagen kann auch die Nutzungsabläufe begünstigen. Die Thematik bleibt auch hinsichtlich der elektronischen Registerführung sehr wohl bestehen. Sie sollte bei möglichen Übernahmestrategien und den allgemeinen Planungen zur elektronischen Archivierung einbezogen werden.
Archive und Genealogen
(2021)
In der vorliegenden Arbeit soll am Beispiel der Indexierung von Dokumenten beleuchtet werden, ob und wie Archive und Genealogen im Bereich Crowdsourcing zusammenarbeiten können. Der dabei zu untersuchende Gegenstand ist der Indexierungsworkflow des Vereins für Computergenealogie e.V. (CompGen) mit der Geschäftsstelle in Köln. Es soll gezeigt werden, dass eine archivische Zusammenarbeit mit Genealogen durch den Workflow des Vereins für Computergenealogie e.V. für Archive von Vorteil ist. In der Arbeit wird anhand des bereits bestehenden Workflowkonzeptes des CompGens gezeigt, wie Archive und Familiengeschichtsforscher in Projekten mit Bezug zu Crowdsourcing bereits zusammenarbeiten und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf Crowdsourcing verbessern können. Ferner soll diese Arbeit darstellen, welche Vor- und Nachteile diese Art der Zusammenarbeit für Archive mit sich bringt. Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, ob der Indexierungsworkflow die vorher dargestellten Kriterien stützt und die Nachteile von Crowdsourcing zu vermeiden hilft. Aus dem Erkenntnisgewinn wird anhand des Indizierungsworkflows der Nutzen der Genealogen für Archive erklärt. Ferner soll der Erkenntnisgewinn die Relevanz der gemeinsamen Crowdsourcingprojekte für Archive bewerten.
„Schätzungsweise 80% aller weltweiten qualitativen und quantitativen Daten weisen einen Raumbezug auf.“ Geographische Informationen sind heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und besitzen einen hohen Marktwert. Angesichts der weit fortgeschrittenen Digitalisierung in der Kartographie ist zu fragen, wie Archive mit elektronischen Karten (Geodaten) umgehen sollen. Zwar wurde die Archivierung von (digitalen) Geodaten in den letzten Jahren immer wieder untersucht, hierbei ging es jedoch in erster Linie um Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder, die von den Landesarchiven archiviert werden. Die Archivierung kommunaler Geodaten wurde bislang kaum erörtert. Eine Ausnahme bildet die Archivierung von Geobasisdaten durch Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Anders als in anderen Bundesländern ist hier die Katasterführung seit 1948 eine kommunale Aufgabe. Auch die Archivierung von (analogen wie digitalen) Luftbildern und ggf. deren Digitalisierung wurde bereits verschiedentlich untersucht. Den Schwerpunkt in der Literatur zur Geodaten-Archivierung bildet die Kernaufgabe Übernahme, gefolgt von der Bewertung. Dennoch werden nur selten ausführlich die Vor- und Nachteile bestimmter Dateiformate diskutiert. Wie die Benutzung konkret umgesetzt werden könnte, wurde ebenfalls nur vereinzelt erläutert. Geofachdaten, die in den unterschiedlichsten Fachgebieten und Aufgabenbereichen im Einsatz sind, wurden fast ausschließlich im Kontext von übergreifenden Bewertungsmodellen thematisiert. Die vorliegende Arbeit greift dieses Forschungsdesiderat auf und untersucht die Archivierung von kommunalen Geodaten (insbesondere Geofachdaten). Dabei werden die Arbeiten über die Archivierung von Geobasisdaten herangezogen und auf ihre Tauglichkeit für kommunale Geodaten geprüft. Auch Empfehlungen für die digitale Langzeitarchivierung allgemein können verwendet, müssen aber auf Geodaten und auf die konkrete Situation vor Ort übertragen werden. Die vorliegende Arbeit versteht sich als Archivierungskonzept für die Geodaten der Stadt Cuxhaven, das – mit ortsspezifischen Anpassungen – auch auf andere Kommunalarchive übertragbar sein soll. Das Konzept umfasst alle archivischen Kernaufgaben, wobei ein Schwerpunkt auf die Bewertung und Übernahme gelegt wird.
Aktuell stellt sich die Frage, wie Vielfalt in einer modernen Gesellschaft begegnet und wie sie gestaltet werden kann. Bildungseinrichtungen müssen in ihrer Arbeit den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit herausstellen, sodass alle Menschen, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Alter, Geschlecht oder Religion gemäß unserer Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsgesetze frei entfaltet leben können. Eine informierte Öffentlichkeit bildet dabei die grundlegende Voraussetzung für Demokratisierung und ein Gemeinwesen, das auf Teilhabe und Gemeinsamkeit ausgelegt ist. Bibliotheken haben in demokratischen Gesellschaften den Auftrag, Meinungs- und Informationsfreiheit ohne Einschränkungen zu fördern und somit Bürger in ihrem Streben nach Selbstbestimmung und freier Meinungsbildung zu unterstützen. Da das Thema dieser Arbeit innerhalb der Bibliothekswissenschaft den Bereich der Bibliotheksethik tangiert, werden im Folgenden zuerst Grundlagen der Ethik und der Diversitätsbegriff geklärt. Es wird untersucht, auf welchen rechtlichen und fachlichen Richtlinien und Grundlagen hin Diversität in Bibliotheken zu finden ist. Das Thema „Diversität“ ist im Sinne des Diversitätsmanagements ein Aspekt, der oft in der Personalplanung von Bibliotheken eine Rolle spielt, diese Arbeit untersucht aber den Bestand. Bibliotheksbestände sind grundsätzlich pluralistisch, d.h. vielfältige Ideen, Vorstellungen und Ansichten spiegeln sich darin wider. Diversität muss sich also auch im Bestandsmanagement von Öffentlichen Bibliotheken wiederfinden und über ein theoretisches Bekenntnis auf dem Papier hinausgehen. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen und soll die Bedeutung von Diversität in Kinder- und Jugendbuchbeständen Öffentlicher Bibliotheken herausstellen.
Die Mehrheit der europäischen Länder verfügt über ein Bibliotheksgesetz, welches Bibliotheken absichert. Obwohl bereits sehr viel länger Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für Bibliotheken diskutiert wurde, verabschiedete Deutschland bisher kein entsprechendes Gesetz.
Stattdessen ist es seit der Föderalismusreform (2006) vollständig den Ländern überlassen Kultur- und Bildungsangelegenheiten, zu denen Bibliotheken zweifellos zählen, innerhalb ihres Verwaltungsgebietes gesetzlich abzusichern. Stand jetzt wurde dies jedoch nur von fünf Bundesländern durch ein Bibliotheksgesetz bewerkstelligt. Die vorliegende Arbeit untersucht hauptsächlich anhand von Drucksachen und Plenarprotokollen, welche Faktoren eine Verabschiedung begünstigten und welche Faktoren vielleicht auch einen negativen Einfluss hatten. Die untersuchten Faktoren wurden im Vorfeld festgelegt, basierend auf reinen Vermutungen. Im ersten Abschnitt der Arbeit wird ein kurzer Überblick gegeben, was Bibliotheksgesetze sind. Dazu kommt ein kurzer Abriss der bisherigen Prozesse in den einzelnen Bundesländern. Im zweiten Abschnitt folgt die eigentliche Analyse. Untersucht werden eventuelle Auslöser einer Diskussion, aber auch an dem Prozess Beteiligte. Ebenso folgt eine Überprüfung des Inhalts von bereits existierenden Gesetzen und eingereichten Entwürfen. Zuletzt werden
Argumente der Akteure für oder gegen ein Bibliotheksgesetz genauer untersucht. Nach diesem Abschnitt folgt eine Zusammenfassung, welche Faktoren positiv einwirken und welche eher negativ.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Abbildung der Migration nach 1945 in der Überlieferung des Landesarchivs Baden-Württemberg zu geben, die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung anhand dieses Ergebnisses zu analysieren und Möglichkeiten zum Ausbau der Überlieferung zur Migration aufzuzeigen. Hierfür werden die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung des Landesarchivs beschrieben und die Bewertungsmodelle vorgestellt. Der zeitliche Schwerpunkt der Arbeit liegt zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Zerfall des Ostblocks 1990. In diesem Zeitraum erfolgten drei Phasen mit größeren Migrationsaufkommen, die als Beispiele vorgestellt werden: Die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge aus den Ostgebieten des ehemaligen Deutschen Reiches ab 1944/45, die Arbeitsmigranten der Wirtschaftswunderzeit ab 1955 und die Spätaussiedler und Balkanflüchtlinge ab 1990. Die Unterlagen der dritten Phase werden ab diesem Jahr archivreif, soweit es sich um klassisches Behördenschriftgut mit einer regulären Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren handelt.
Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag und werden zudem von Unternehmen als Marketinginstrumente genutzt. Auch Archive sind zunehmend in den Sozialen Medien vertreten, wobei die meisten Archive nicht nur eine Anwendung, sondern eine Mischung aus mehreren sozialen Netzwerken sowie Fotos- und Videoplattformen und Blogs nutzen.
Die immer schneller voranschreitende Entwicklung und Verwendung digitaler Technologien verändert Alltagsleben, Wirtschaft und Gesellschaft. Auch vor Bibliotheken macht der digitale Wandel nicht halt. Wollen Bibliotheken ihren Benutzern bzw. Kunden weiterhin neue und attraktive Dienstleistungen anbieten sowie das kulturelle Erbe bewahren, müssen sie sich den Herausforderungen des digitalen Wandels stellen. Hierzu gehört es, Potenziale neuer Technologien zu überprüfen und Letztere gegebenenfalls zu adaptieren. Eine relativ neue Technologie, die derzeit im Trend liegt, ist das Internet der Dinge. Das Ziel der Arbeit ist es, festzustellen inwiefern diese neue Technologie bereits im Zusammenhang mit Bibliotheken gesehen wird, ob sich eine auf Bibliotheken bezogene Beschäftigung mit dem Internet der Dinge womöglich sogar schon wissenschaftlich etabliert hat und daher in Beiträgen wissenschaftlicher Fachzeitschriften zu finden ist und welche Erkenntnisse sich ggf. hinsichtlich der Potenziale und Herausforderungen des Internets der Dinge für Bibliotheken aus derartigen Beiträgen gewinnen lassen.
In der vorliegenden Arbeit werden Probleme bei der eindeutigen Identifizierung wissenschaftlicher Einrichtungen aufgezeigt, Persistent Identifier als Lösung dieser Probleme vorgeschlagen und bereits bestehende Lösungsansätze in Form von Identifikatorensystemen für wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Außerdem werden Anwendungsszenarien für die eindeutige Identifikation wissenschaftlicher Einrichtungen und bisherige Lösungen vorgestellt. Die betrachteten Identifikatorensysteme werden bewertet und aus den Anwendungsfällen Kriterien für Persistent Identifier für wissenschaftliche Einrichtungen herausgearbeitet. Offene Forschungsinfrastrukturen als Organisationsform für ein Identifikatorensystem bieten hierfür die Grundlage. Bisher erfüllen keine der betrachteten Identifikatoren die Kriterien für Persistent Identifier und können nicht als diese bewertet werden. Es bestehen jedoch Anwendungsfälle, für die Persistent Identifier zur eindeutigen, anhaltenden Identifizierung von Einrichtung sowie dem automatisierten Austausch von Metadaten sehr gut geeignet sind.
Bisher gibt es keine übergreifende Bestandsaufnahme der Anforderungen von Stakeholdern an FDR, die sich aus den zuvor genannten Grundsatzdokumenten und Empfehlungen ergeben würden. Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese Anforderungen erfasst und analysiert werden. Denn FDR können nur zielgerichtet, zielgruppengerecht und nachhaltig entwickelt, verbessert, genutzt und bewertet werden, wenn die Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Stakeholder aus dem Wissenschaftsbetrieb an solche Infrastrukturen bekannt sind. Zur Ermittlung dieser Anforderungen wird zunächst ein Kriterienkatalog für FDR aufgestellt, der sich auf Untersuchungen und Arbeiten zu Eigenschaften und Funktionen von FDR stützt (siehe Kapitel 3). Dieses Set von Kriterien dient anschließend als Instrument zur strukturierten Erfassung und Evaluation der Anforderungen aus den Grundsatzdokumenten und Empfehlungen der Stakeholder. Dadurch sollen potenzielle Lücken zwischen Bedürfnissen und Lösungen im aktuellen Umfeld der FDR identifiziert und Anreize für die Entwicklung und Verbesserung der FDR gegeben werden.
Die Archivierung von Schulunterlagen ist äußerst vielfältig. Neben Unterlagen aus schulischer Provenienz müssen außerdem auch Unterlagen der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden archiviert werden. Hierfür sind neben den kommunalen auch staatliche Archive zuständig. Die Schriftgutverwaltung der meisten Schulen ist stark verbesserungswürdig. Die Archive sollten hier beratend tätig werden. Durch regelmäßige Kontakte zu den einzelnen Schulen kann die Überlieferungsbildung langfristig entscheidend verbessert werden. Zur Sicherung der aktuell noch vorhandenen Altunterlagen empfiehlt sich eine systematische Erfassung und Sichtung aller Schulen innerhalb des eigenen Archivsprengels. Im Vorfeld durchgeführte Recherchen zur Entwicklung des lokalen Schulwesens erleichtern dabei das Vorgehen. Die Bewertung von Schulunterlagen kann durch Bewertungsmodelle vereinfacht werden. Für den staatlichen Bereich liegen solche Modelle bereits vor. Ein kommunales Bewertungsmodell existiert gegenwärtig noch nicht, sollte aber in Kooperation einzelner Kommunalarchive erstellt werden. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem jeweils regional zuständigen staatlichen Archiv anzustreben, um eine »Überlieferungsbildung im Verbund« zu erreichen. Für die Übernahme und Kassation von Unterlagen bietet sich ein standardisiertes Verfahren an. Um »wilde Kassationen« zu verhindern, sollten die Kosten für die Aktenvernichtung zentral vom Archiv übernommen werden. Das Kommunalarchiv Minden hat mit einer entsprechenden Regelung seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Bei der Erschließung von Schulunterlagen sollte zur Arbeitserleichterung eine einheitliche Klassifikation für alle Schulbestände verwendet werden. Zentrale Schulunterlagen wie z.B. die Schulchroniken sollten zur leichteren Nutzbarkeit in digitaler Form im Internet präsentiert werden. Bei der Nutzung von bestimmten Schulunterlagen sind neben den archivischen Schutzfristen auch das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Leider ist hier in manchen Bereichen die Rechtslage nicht immer ganz eindeutig. Hier wäre eine weitere Präzisierung wünschenswert.
Forschungsdaten gelten als Grundlage für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und daher ist ein planvoller Umgang mit diesen Daten zum Zweck der Speicherung sowie der Nachnutzung essenziell. In Folge dessen rückt das Forschungsdatenmanagement verstärkt in den Fokus. Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) möchte ihre Forschenden im Umgang mit digitalen Forschungsdaten besser unterstützen und diese langfristig bewahren. Das Ziel dieser Arbeit ist daher die Untersuchung der Strukturen, in denen Forschung stattfindet, dargestellt am Beispiel der THB, um den Bedarf im Bereich der Forschungsdaten zu ermitteln. Dahingehend sollen Empfehlungen für den Auf- bzw. Ausbau eines Forschungsdatenmanagements gegeben werden. Weiterhin soll dargestellt werden, wie die bestehenden organisatorischen, personellen und technischen Ressourcen der THB optimal eingesetzt werden können oder wie eine Ideallösung aussähe. Neben typischen Aktivitäten während des Lebenszyklus von Forschungsdaten werden zudem übergreifende Themen, wie Recht, Metadaten und Identifikatoren betrachtet.
Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Die heutige Bibliothek, die sich in einem Veränderungsprozess befindet, nimmt nach wie vor einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft ein. Es ist zu beobachten, dass in der hochentwickelten digitalen Welt auch eine Rückbesinnung auf das Medium Buch erfolgt.
Die Phänomene öffentlicher Bücherschrank und BookCrossing finden neben den Bibliotheken, diese sind teilweise auch in deren Arbeit mit einbezogen, einen festen Platz im Leben vieler Menschen. Mit viel Engagement übernehmen Anwohner in zahlreichen Städten, Stadtteilen und an Gedenkstätten, Verantwortung für das Entstehen und Bestehen der öffentlichen Bücherschränke bzw. ähnlichen Einrichtungen. Viel Aufwand ist für deren Entstehung und gut ausgewählten Standort erforderlich.
Mit dem Grundgedanken „Bring ein Buch, nimm ein Buch, lies ein Buch“ wird die soziale Idee des Gebens und Nehmens verwirklicht (Shareconomy). Alle Menschen können sich daran beteiligen, indem sie persönliche Dinge (Bücher) an andere weitergeben. Es wird ein sozialer Kontakt aufgebaut, der Wissen entstehen lässt. Um dieses auszubauen, ebenso für weitere gezielte Informationen, sind Bibliotheken mit ihren verschiedensten Wissensbereichen unablässig. Durch die öffentlichen Bücherschränke finden Menschen zunehmend den Weg in Bibliotheken. Diese sind durch neue Ausstattung, bezogen auf ihre Räumlichkeit und Digitalisierung ein Magnet für immer mehr Menschen. Es ist zu erkennen, dass gut ausgestattete Bibliotheken mit hoch qualifiziertem Personal gute Chancen haben, in unserer digitalen Gesellschaft zu bestehen. Dabei sind öffentliche Bücherschränke und BookCrossing ein wichtiger Helfer.
Forschungsdaten-Policies sind ein spezieller Teil des Forschungsdatenmanagement und werden in der Regel nach dem Aufbau der benötigten technischen Infrastruktur aufgesetzt. Die digitale Langzeitarchivierung steht als finales Segment am Ende des Forschungsdatenmanagement und zielt auf die vertrauenswürdige, valide und eigenständige Zugänglichmachung der beim Forschungsprozess entstehenden Daten ab. Mit dem Bereitstellen der nötigen Software- und Hardware-Umgebungen, Richtlinien und Fachpersonal wird dieser Ablauf von Anfang an gefördert und gelenkt. Basierend auf international anerkannten Modellen Open Archival Information System (OAIS) und Digital Curation Continuum (DCC), welche die Einteilung des Forschungsprozesses in Zuständigkeiten der datenabgebenden Stelle, der datenannehmenden Stelle und datennutzenden Stelle unterteilt, werden Bereiche wie Standards und Zertifikate, Funktionen des Datenarchivs, Dokumenten-Management-Systeme und Zugriffsregeln, Semantik Web, Publikationsmodelle thematisiert. Richtlinienpapiere und Policies unterstützen nicht nur die Forscher, sondern fördern zudem die Transparenz, Effizienz und Effektivität des Datenarchivs. Die Herausforderung bei der Konzeptionierung eines solchen Papiers besteht darin, die Anforderungen der Institution bzw. des Förderers folgend, Leitlinien zu formulieren, welche die Wissenschaftler zur guten wissenschaftlichen Arbeit motiviert, ohne deren Forschungsautonomie einzuschränken oder gewünschte Zustände zu erzwingen. Auf zu nutzende Werkzeuge, Software-Programme und zentrale Datenspeichersysteme kann nur verwiesen werden, wenn diese Ressourcen vorhanden sind und den Forschern zugänglich gemacht werden.
Die Arbeit greift vorhandene Konzepte auf und erweitert sie. Hervorgehoben werden der deutsche Entwicklungstand Ende 2014 und die Erfahrungen aus der FDM-Community, welche aus der Befragung extrahiert werden.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Unter dem Motto „Qualität ist nicht messbar, aber erreichbar“ bietet der Einsatz eines Qualitätsmanagement den Bibliotheken Möglichkeiten und Unterstützung bei der Umsetzung ständiger Verbesserungen, bei der Erreichung von Zielen und bei der Planung, das Beste mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen herauszuholen. Darüber hinaus hilft das Qualitätsmanagement Bibliotheken, mögliche Mängel aufzuzeigen, um Verbesserungen durchzuführen. Im Rahmen dieser Diplomarbeit werden ausgewählte Qualitätstechniken vorgestellt, welche die Gestaltung von Abläufen verbessern und Problemlösungen in allen bibliothekarischen Bereichen finden, ermöglichen. Im Focus stehen: „Mystery Shopping“, „Fokusgruppen“, Beschwerdemanagement, „Kollegiale Beratung“ und „LibQUAL+®“. Die Funktionsweise und Handhabung des LibQUAL+® Messinstruments wird mittels einer modifizierten Anwendungsform in der Philologischen Bibliothek der Freien Universität Berlin untersucht.
Gebühren im Archiv
(2015)
Die öffentlich-rechtliche Gebühr, wie sie in den Archiven des Bundes und der Länder erhoben wird, weist eine Komplexität auf, die weder den Benutzenden noch den Archiven deutlich genug bewusst ist. Die Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen belegt den Bedarf, den die Behandlung dieses Themas für einen reibungslosen Ablauf in den Archiven besitzt, nur zu
deutlich. Bei der Betrachtung lässt sich jedoch schnell feststellen, dass die Gebühr und ihre behördliche Umsetzung nicht so eindeutig geregelt sind, wie dies wünschenswert wäre. Während der Kern der Gebühr, die Auferlegung zur Finanzierung einer individuell
zurechenbaren Staatsleistung, feststeht, werden die meisten weiterführenden Details von den jeweiligen Gesetzgebern festgelegt, was zu einer gewissen Uneinheitlichkeit im Gebührenwesen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Trotzdem haben sich Gemeinsamkeiten etabliert, die der Gebühr eine Identität geben und eine völlige Zersplitterung in der bundesstaatlichen Gesetzgebung verhindern.
Die Einführung einer elektronischen Schriftgutverwaltung erfordert den gesamten Lebenszyklus elektronischer Akten und somit auch die Aussonderung und Übernahme in das zuständige Archiv frühzeitig zu bedenken. Das EOM hat sich als erste kirchliche Behörde in Deutschland dieser Entwicklung hin zur elektronischen Schriftgutverwaltung mit Einführung von Domea® angeschlossen. Nach einer
ersten Phase, in der das System nur in ausgewählten OE’s zum Einsatz kam, wird gegenwärtig die elektronische Akte flächendeckend eingeführt, weshalb parallel hierzu auch die Bemühungen um die Archivierung digitaler Unterlagen intensiviert wurden. In vorliegender Arbeit wurde versucht, nicht nur die relevanten Metadaten in Abstimmung mit den Anforderungen der Domea®-Anwenderländer zu ermitteln, die eine geordnete Übernahme aus Domea® in ein Digitales Archiv gewährleisten. Vielmehr sollte die Thematik „Aussonderung aus einem DMS“ auch anhand des Bewertungsaspekts beleuchtet werden,um hieraus neue Möglichkeiten der Bewertung und letztlich der späteren Nutzung zu erarbeiten, die wiederum Auswirkungen auf die auszusondernden Metadaten haben. So wurden etwa im Rahmen der „Aktenkunde“ nicht nur die signifikanten Eigenschaften der Dokumente selbst definiert, es wurden auch die „dokumentimmanenten“ Metadaten mit Angaben zu Historie und Laufweg als signifikant gewertet, die aufgrund ihrer besseren Nutzbarkeit in den Metadaten zu erhalten sind, wenngleich auch andere Formen des dauerhaften Erhalts denkbar sind. Zudem wurden zusätzliche Anforderungen an die Bewertung und Übernahme gestellt, um die vielfältigen Möglichkeiten des Digitalen im Vergleich zur Bewertung von Papierakten zumindest ansatzweise zu nutzen.
Die Bestandserhaltung digitaler Informationen mittels der Definition von signifikanten Eigenschaften
(2014)
Die Archivwelt steht angesichts der rapide zunehmenden Menge an digitalen Informationen vor der Herausforderung, dass digitale Archivalien (z.B. elektronische Akten oder Datenbanken) im Gegensatz zu analogen Objekten (wie etwa Pergamenturkunden oder Papierakten) einem steten technologischen Wandel unterliegen. Diese Veränderungen, die sich auf die Hardware, die Software und/oder die Dateiformate auswirken, können einerseits die Haltbarkeit und andererseits die Authentizität und Integrität der Informationen erheblich beeinträchtigen. Den technologischen Wandel muss ein Archivar fortwährend im Blick behalten und darauf reagieren, damit die digitalen Informationen dauerhaft und vertrauenswürdig erhalten bleiben. Die zeitlich unbegrenzte Bewahrung digitaler Objekte erfordert also eine aktive Archivierung – im Gegensatz zu analogen Archivalien, die, nach ggf. konservatorischen Maßnahmen, weitgehend statisch archiviert werden können. Spätestens seit den 1990er Jahren sind in Projekten und Publikationen zahlreiche Lösungsansätze für die Archivierung von digitalen Objekten erarbeitet worden. Die Masterarbeit nimmt mit der Definition von signifikanten Eigenschaften einen wesentlichen Aspekt dieser Lösungsstrategien in den Fokus. Die Untersuchung verfolgt methodisch einen deduktiven Ansatz, um so dem Leser allgemein das mitunter fremde und komplexe Thema der digitalen Bestandserhaltung und der signifikanten Eigenschaften als einem konkreten Lösungsansatz nachvollziehbar zu vermitteln. Um die Nachvollziehbarkeit weiter zu fördern, werden in einem Glossar die wesentlichen Termini aus dem Bereich der digitalen Archivierung definiert. So wird ein einheitliches Vokabular für die für einen Laien mitunter fremden und in der Fachwelt heterogen besetzten Termini vermittelt und in der Arbeit verwendet. Kurz: Das Ziel ist es, dem Leser die aktuell zunehmend drängenden Schwierigkeiten der digitalen Archivierung umfassend, das heißt terminologisch wie thematisch sowie im Allgemeinen und im Konkreten nahezubringen. Damit sollen einerseits ein Problembewusstsein gegenüber digitalen Archivalien geschärft und andererseits Lösungen angeboten werden. Inhaltlich wird im ersten Hauptkapitel die digitale Archivierung allgemein vorgestellt. Dabei werden die Unterschiede zwischen analogen und digitalen Objekten, die Probleme bei der digitalen Bestandserhaltung sowie die verschiedenen Erhaltungsmaßnahmen (Analogisierung, Gerätemuseum, Emulation, Migration) beschrieben. Der zweite Hauptabschnitt widmet sich den signifikanten Eigenschaften als einem konkreten Teilaspekt der Migrationsstrategie. Hier wird die Entwicklung des Modells der signifikanten Eigenschaften in verschiedenen Projekten und Publikationen vorgestellt und dann ein entsprechendes allgemeines Modell definiert sowie der Frage nachgegangen, wann die wesentlichen Merkmale eines digitalen Objekts festgelegt werden müssen. Anschließend wird untersucht, inwieweit sich Parallelen zwischen dem Projekt zum intrinsischen Wert und den signifikanten Eigenschaften ergeben. Schließlich werden zwei unterschiedliche Modelle hinsichtlich eines konkreten Anhaltspunkt für die Definition von signifikanten Eigenschaften präsentiert: der „designated community“- sowie der Provenienzansatz. Danach folgt die Begründung, weshalb die Festlegung von wesentlichen Merkmalen auch einer Bewertungstätigkeit gleichkommt. Abschließend wird untersucht, inwieweit sich die unterschiedlichen Modelle für den Anhaltspunkt in die große Bewertungsdiskussion (Schellenberg vs. Booms) einbetten lassen und welche Rückschlüsse sich aus möglichen Parallelen ergeben. In einem abschließenden Resumée werden die zentralen, im Verlauf der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse zusammengetragen.