020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Gegenstand der Arbeit ist eine konzeptionelle Studie zur Erschließung und Verwahrung der ehemaligen Presseausschnittssammlung des Informations- und Pressestabes des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Sammlung lagerte seit 2005 weitgehend unerschlossen im Militärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr in Potsdam und wurde im Rahmen dieser Arbeit erstmals vollständig gesichtet und im Bezug auf Schäden sowie Mängel bei der archivischen Verwahrung beurteilt. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung stellt einen Versuch dar, die roblematik umfassend anhand archivarischer Kriterien zu charakterisieren und Lösungsvorschläge zu formulieren, welche innerhalb des institutionellen Rahmens umsetzbar sind. Es wurden außerdem eine Erschließungsrichtlinie verfasst und zentrale Faktoren für eine Fortführung der Arbeiten in Folgeprojekten formuliert.
Die Arbeit setzt sich mit einem klassischen Themengebiet der Archivwissenschaft auseinander. Die Bewertung von Quellen gehört von jeher zu den Grundaufgaben eines jeden Archivs, unabhängig von seiner Stellung und seiner Ausrichtung. Ein übliches Registraturarchiv muss folglich ebenso wie ein Sammlungsarchiv die potentiellen Archivalien anhand einer Reihe von Bewertungskriterien prüfen, um nur das tatsächlich gewünschte "archivwürdige" Material herauszufiltern. Im vorliegenden Fall steht das Filmarchiv des LWL-Medienzentrums für Westfalen im Mittelpunkt der Analyse. Dabei ergeben sich hinsichtlich der Bewertung zwei Besonderheiten: Zum einen handelt es sich bei dem Archiv um ein Sammlungsarchiv mit einem zwar konkreten, aber durchaus auslegungsfähigen Sammlungsauftrag. Zum anderen beschäftigt sich die Einrichtung mit einer Quellengattung, die in der Archivlandschaft lange Zeit nur eine Nebenrolle gespielt hat, was sich auch in der knappen Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema "Film als Archivgut" spiegelt.
Als 1895 zuerst die Gebrüder Skladanowsky und danach die Gebrüder Lumier die ersten bewegten Bilder öffentlich vorführten, konnte sich noch niemand vorstellen, dass 100 Jahre später Filme ein Massenmedium sein würden. Filme lagen auf Filmrollen vor und wurden mit Projektoren abgespielt. Im vergangenen Jahrhundert gab es auf diesem Sektor viele Veränderungen. Aufnahme- und Abspieltechniken haben sich gewandelt, es gibt neue Trägermedien und Formate. Doch was passiert mit Filmen, die zum Beispiel aus dem Fernsehen aufgenommen wurden und auf verschiedenen Bandmedien vorliegen? Gibt es Möglichkeiten, diese Aufzeichnungen zu digitalisieren und sie dauerhaft zu bewahren? Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie können die Digitalisate erschlossen und genutzt werden? Die aus dem Pilotprojekt resultierenden Fragen für die Digitalisierung und Archivierung von, auf verschiedenen Trägermedien vorliegenden, Videoaufzeichnungen sollen in dieser Arbeit beantwortet werden. Die Pilotphase des Digitalisierungsprojektes wird analysiert und Schlussfolgerungen für dessen Weiterführung werden gezogen. Um technische Verfahren und Begriffe zu erläutern, werden zu Beginn der Ausarbeitung die technischen Grundlagen für das Projekt beschrieben. Es wird auf Fernsehübertragungstechniken, analoge und digitale Aufzeichnungstechniken, Kompressionsverfahren sowie Formate eingegangen. Weiterhin werden die Speicherung digitaler Objekte und die damit zusammenhängenden Probleme der Langzeitspeicherung beschrieben. Bei diesen Punkten wurde jeweils eine Auswahl aus der Fülle der technischen Möglichkeiten getroffen. Daran anschließend wird das Projekt vorgestellt, indem der Vorlauf, die Bestandsgenese und das angewendete Digitalisierungsverfahren erklärt werden. In der Arbeit werden auftretende rechtliche Fragestellungen ebenso vorgestellt wie die Erschließung der fertigen Digitalisate mit AUGIAS-Archiv 8.1. Abschließend werden die Möglichkeiten der Benutzung von Digitalisaten im ADS erläutert.
In der vorliegenden Arbeit soll zunächst ein Überblick über die Entwicklung der Zusammenarbeit in Europa gegeben werden. Dieser Überblick bezieht sich größtenteils auf die Europäische Union bzw. ihre Vorgängerorganisationen, die Europäischen Gemeinschaften und ihren Entstehungsprozess. Im Anschluss werden die Inhalte der Wirtschaftspolitik sowie Maßnahmen zur Kulturförderung der EU dargestellt. Die Zusammenarbeit zwischen Archiven als Kultureinrichtungen steht im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtung. Diese Betrachtung bezieht sich auf europaweite Kooperationen und ist, aufgrund der Ausrichtung der Arbeit auf eine möglichst facettenreiche Darstellung, nicht ausschließlich auf die Grenzen der Europäischen Union bzw. die Förderung durch sie beschränkt. Die Auswahl der vorgestellten Organisationen und Projekte ergibt sich zum einen aus deren großer Bedeutung für das Archivwesen und zum anderen aus ihrer Aktualität. Des Weiteren stellen sie mit ihren unterschiedlichsten thematischen Ausrichtungen wie elektronischen Aufzeichnungen, dem Verfügbarmachen von Kulturgütern über internetgestützte Plattformen sowie der Archivgesetzgebung einen breiten Querschnitt durch die verschiedenen archivischen Aspekte und Anforderungen dar. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass die verschiedenen Organisationen und Gruppen zum Teil gemeinsam an Projekten arbeiten und dieser Umstand die Situation kompliziert erscheinen lässt. Nach dieser Betrachtung der multilateralen Zusammenarbeit wird die Situation anhand deutsch-polnischer Archivkooperation im bilateralen Bereich exemplarisch aufgezeigt. Deutschen und polnischen Archiven bietet sich kraft ihrer gemeinsamen, oftmals konfliktreichen Geschichte ein weites Kooperationsfeld.
Archive als Speicher der Geschichte des Menschen bewahren natürlich auch Quellen, welche nicht der klassischen Papierakte entsprechen. Seien es die Filmrollen im Bundesarchiv Filmarchiv oder digitalisierte Kopien von stadthistorischen Stummfilmen; audiovisuelle Datenträger sind ein essentieller Bestandteil der Bestände, welche in Archiven lagern. Dass Filme jedoch auch eine Rolle für Archive außerhalb ihrer archivalischen Funktion spielen können, wird offenbar, wenn man den Arbeitsbereich der Öffentlichkeitsarbeit betrachtet. Obwohl es zu diesem Bereich umfassende Literatur zur Nutzung spezifischer Kommunikationskanäle gibt und sie ein fest etablierter Bestandteil der gegenwärtigen Archivarbeit ist, wird die Nutzung von Filmen für die Öffentlichkeitsarbeit bisher in kaum einer wissenschaftlichen Abhandlung beschrieben oder auch nur erwähnt. Die Arbeit soll einen Beitrag liefern zu verstehen, warum es in einer modernen Informationsgesellschaft so wichtig ist, sich zeitgemäßer Mittel der Eigendarstellung zu bedienen und die Wirkung auf eine möglichst große Wahrnehmung hin zu gestalten. Archive haben einen enormen Bedarf an konzeptionellen Mitteln zur Darstellung der eigenen Profession und ihrer Bedeutung. Kaum eine Einrichtung ist für die Gestaltung eines Geschichtsbildes sowie zum Erhalt der dafür nötigen originalen Quellen so wichtig, genießt aber einen so schlechten Ruf in der öffentlichen Meinung. Es ist nicht nur die Nutzung von Archiven, die darunter leidet, auch die Legitimität der Einrichtung an sich wird leider noch oft in Frage gestellt. Archive müssen Formen finden, ihre gesellschaftliche Funktion dem Verständnis einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und sich als ein unersetzbarer Bestandteil in der Gruppe der Kulturinstitutionen und Informationsdienstleister zu etablieren.
Archivgut erhält sich nicht von selbst, sondern es bedarf vieler technischer Maßnahmen, um seinen Verfall zu verhindern sowie seine Benutzbarkeit zu sichern. Wie das Wort „Bestandserhaltung“ schon besagt, geht es dabei um die Erhaltung der Bestände, also die Vermeidung bzw. Verringerung von Schadenspotentialen. Im Vordergrund steht immer die Verpflichtung zum Schutz der übernommenen Archivalien und deren Benutzbarkeit. Wird dabei vorausschauend vorgegangen und bereits zu Beginn in günstige Aufbewahrungsbedingungen investiert, werden später weitaus höhere Kosten für die Reparatur und Instandsetzung stark geschädigter Überlieferungen eingespart. Vorrangiges Ziel der Archivarbeit sollte immer die Erhaltung und Benutzbarkeit der Bestände sein. Mit vernichteten Überlieferungen gehen auch alle darin enthaltenen Informationen verloren. Sämtliche Forschungen zur Thüringer Kirchengeschichte, zur Orts- und Zeitgeschichte und zur Genealogie im Territorium der Thüringer Landeskirche wurzeln auf den Informationen, welche in den Beständen des Landeskirchenarchivs enthalten sind.
Es ist festzustellen, dass die Entstehung und Entwicklung des Lagerbuchwesens in der Evangelischen Kirche der Rheinlande ab dem 19. Jahrhundert sowie seine Bedeutung als Verwaltungshilfsmittel und archivische Quelle, bisher wenig Berücksichtigung in der Forschung fand. Deshalb ist anzunehmen, dass die meisten Forscher diese Quelle bisher stiefmütterlich behandelt haben oder nichts mit ihr anfangen konnten, obwohl bei genaueren Betrachtung gerade diese Quellengattung mit ihrem Inhalt viele Impulse zur kirchlichen Gemeindegeschichte liefert. Die Lagerbücher der kirchlichen Sitten und Gebräuche, sofern deren vorgegebenen Fragen denn komplett ausgefüllt sind, enthalten über das kirchliche Leben interessante Angaben. Wohingegen das Lagerbuch der Vermögensverwaltung Aufschlüsse über die Veränderung der Besitzungen der Kirchengemeinde liefert.