020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die Übernahme von analogen Bauakten abgerissener Gebäude zur Dokumentation des städtischen Raumes stellt in allen kommunalen Archiven große Herausforderungen an die
archivischen Ressourcen. Neben den Bauakten sollten jedoch auch andere Überlieferungen einbezogen werden, um das Stadtbild ausreichend zu dokumentieren. Eine Komplettarchivierung bedeutet enorme finanzielle Anforderungen durch die archivischen Aufgaben Übernahme, Erschließung und Verwahrung. Für eine Auswahlarchivierung sollten Archivare „Kenntnisse der Landesbaugesetzgebung, insbesondere der Befugnisse der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Bauantragsverfahrens erwerben. Vor allem die häufigen Wechsel der bauaufsichtlichen Zuständigkeit in den 1990er Jahren müssen beachtet werden. Außerdem erweisen sich gute Kontakte zu der jeweiligen UBAB als hilfreich. Das Archiv sollte dieser gegenüber als Dienstleister auftreten, mit seiner Kompetenz werben und unnötige Hürden abbauen. Die Etablierung von Bauaktenarchiven als Zwischenarchive in Zuständigkeit des Archivs könnte somit für beide Seiten gewinnbringend sein.
Architektur spielt eine zentrale sowie allgegenwärtige Rolle in der Lebenswelt der Menschen. Architekt_innen, Landschaftsarchitekt_innen und Stadtplaner_innen entwerfen, zeichnen und planen Bauwerke sowie Landschaften und prägen entscheidend unser räumliches Umfeld, wenn sie es gestalten und formen. Aufgrund der großen Bedeutung, die Architekt_innen und ihre kreativen Schöpfungen auf unsere Lebenswelt haben, sind die in schriftlicher oder visueller Form dokumentierten Ergebnisse ihres Schaffensprozesses bewahrungswürdig. Dieses Kulturgut umfasst alle Unterlagen, die beim Entwerfen und Planen entstehen: Skizzen- und Notizbücher, Modelle, Fotografien, Zeichnungen und Pläne, aber auch Schriftliches wie Korrespondenz, umfassen grob die Vielfalt, die in Architekt_innenvor- und -nachlässen zu finden ist. In den Vor- und Nachlässen finden sich zunehmend digitale Bestandteile, die eine andere Handhabung erfordern als analoge Unterlagen. Denn die digitalen Daten unterliegen der permanenten Gefahr des Verlustes, bedingt durch die Verwendung proprietärer Formate oder veralteter Speichergeräte. Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, inwiefern sich die durch den digitalen Wandel hervorgerufenen Änderungen der Arbeitsweisen von Architekt_innen in den Vor- und Nachlässen wiederfinden und welche Unterlagen bereits jetzt und auch zukünftig zu erwarten sind. Dies schließt die Auseinandersetzung und Analyse der kreativen und planerischen Tätigkeiten sowie das Verhältnis von Architekturschaffenden zu ihrem Vor- oder Nachlass mit ein.
Die Aufbewahrung von Forschungsdaten für Sekundär- und Re-Analysen ist Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Forschungseinrichtungen, an denen Daten erhoben und ausgewertet werden, sollen diese mindestens zehn Jahre aufbewahren. Damit Daten bereits auf institutioneller Ebene systematisch aufbereitet und erschlossen werden können, ist ein geeigneter Workflow für das Forschungsdatenmanagement erforderlich. Im Rahmen der Masterarbeit wurde ein exemplarischer Workflow für das Management quantitativer sozialwissenschaftlicher Forschungsdaten am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) von der Entstehung der Daten bis zur Archivierung entwickelt. Die Erstellung des Workflows basiert auf den Ergebnissen einer Anforderungsanalyse. Es wurden die am Forschungsdatenmanagement beteiligten Akteure identifiziert und deren Kompetenzen und Tätigkeiten beschrieben. Die Berücksichtigung fachspezifischer Besonderheiten ist dabei von großer Bedeutung. Damit die Anforderungsanalyse auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem praktischen Umfeld beinhaltet, wurden zusätzlich drei Experteninterviews am WZB durchgeführt. Die Interviews wurden einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen und mithilfe eines induktiv gebildeten Kategoriensystems ausgewertet. Der Workflow wurde in Form eines Geschäftsprozessdiagramms in der Modellierungssprache BPMN 2.0 mit dem web-basierten Editor von Signavio visualisiert.
Ratsinformationssysteme sind zunehmend Teil der städtischen Rats- und Verwaltungsarbeit geworden. Als Serviceangebot für Ratsmitglieder, E-Government-Angebot für die Öffentlichkeit und zur Arbeitsoptimierung in der öffentlichen Verwaltung haben nicht nur größere, sondern inzwischen auch kleinere Kreise, Städte und Gemeinden Ratsinformationssysteme (RIS) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Daten, Informationen und Dokumente der Rats- und Verwaltungstätigkeit für das kommunale Vertretungsgremium zentral zusammen zu führen und einen komfortablen, benutzerorientierten Zugriff übers Intraoder Internet zu erlauben. So können mithilfe von RIS Ratsprotokolle, Sitzungsvorlagen und -einladungen, Informationen zu Fraktionen und Ratsmitgliedern derart abgefragt werden, dass Ratsmitgliedern die Aufbewahrung dieser Unterlagen zu Hause erspart, der Verwaltung die Papierrecherche abgenommen und den Bürgerinnen und Bürgern die Ratsarbeit transparenter gemacht wird. RIS enthalten oder verweisen auf Informationen und Unterlagen, die in Kommunen allgemein als archivwürdig gelten und oftmals eine zentrale sowie zeitlich weit zurückreichende Überlieferung der Kommune ausmachen. Sie liegen nun aber nicht mehr allein in papierner, sondern auch in digitaler Form in einem Informationssystem vor.
Das vorliegende Rahmenkonzept adressiert die Herausforderungen zum Erhalt des digitalen kulturellen Erbes im Land Brandenburg. Es wird ein explizit kulturspartenübergreifender Ansatz vorgestellt, welcher für alle Institutionen offen sein soll. Das Konzept basiert auf inhaltlicher Ebene auf den Anforderungen der einzelnen Kultursparten im Umgang mit digitalem Kulturgut. Auf der technischen Ebene werden u.a. das OAIS-Referenzmodell und andere etablierte Standards, für die infrastrukturelle Umsetzung vorausgesetzt. Organisatorisch wird davon ausgegangen, dass die potentiell hunderte von Einrichtungen im Land Brandenburg durch eine regionale Verbundorganisation zusammengefasst und über eine Ebene der Datenaggregation an ein zentrales Digitale Magazin angebunden werden müssen.
Das Konzept enthält grundsätzliche Aussagen zum digitalen Kulturerbe und digitaler Archivierung. Zudem werden sowohl Beispiele für Lösungsansätze in anderen Bundesländern vorgestellt, als auch praxisbezogene Beispiele für Volumenabschätzungen gegeben.
Mit dem Rahmenkonzept legt der Arbeitskreis Brandenburg.digital die Erweiterung des Digitalisierungskonzeptes „Die digitale Präsentation von Kulturerbe im Land Brandenburg“ von 2014 um die Komponente der digitalen Archivierung vor.
Personal Digital Archiving
(2016)
Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen in immer stärkerem Ausmaß Dateisammlungen privater Bürger, die für sie persönlich relevante Unterlagen enthalten. Gleichzeitig wird durch ein ungünstiges Nutzerverhalten und technische Risiken die dauerhafte Nutzbarkeit dieser privater Daten bedroht. Die Arbeit untersucht, welche Gefahrenquellen für die dauerhafte Erhaltung von persönlichen digitalen Unterlagen existieren und betrachtet Möglichkeiten und Ansätze für private Archivlösungen. Dazu werden die Erkenntnisse der professionellen Digitalen Archivierung auf ihre Anwendbarkeit im privaten Rahmen evaluiert und ein Lösungsansatz für die dauerhafte und sichere Bewahrung privater Datensammlungen erstellt. Zudem wird die mögliche Rolle der Archive bei der Etablierung des Themas Personal
Digital Archiving untersucht.
Verbundlösungen bieten durch eine kooperative Nutzung einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Infrastruktur Möglichkeiten und Wege, eine OAIS-konforme Archivierung trotz allerorten knapper finanzieller und personeller Ressourcen in der Praxis zu realisieren. Damit stellen sie sich insbesondere für kleine und mittlere Archive als vielversprechender Lösungsweg dar. Die Verbünde schaffen durch die Bereitstellung einer technischen und organisatorischen Infrastruktur für ein digitales Archiv die notwendigen Voraussetzungen für kleine und mittlere Archive, um ihre Bestände zu archivieren.
Die in den Verbünden bestehenden vielfältigen Angebote für Schulungen und Supportleistungen, Informationsmaterialien zur selbstständigen Weiterbildung sowie Austauschmöglichkeiten mit anderen Verbundteilnehmern können für kleine und mittlere Einrichtungen der Schlüssel zur Erlangung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Archivierung sein. Die fachliche Qualifizierung der kleineren Archive ist von zentraler Bedeutung, da diese im Verbund die volle Verantwortung für die Erhaltung ihrer Objekte tragen, auch wenn die Arbeitsteilung im Verbund bedingt, dass sie nicht mehr alle Aufgaben der Archivierung selbst durchführen.
In der Masterarbeit wird eine Designated Community nach dem OAIS-Referenzmodell in Form unterschiedlicher Nutzergruppen definiert und überprüft, ob eine Anpassung der Dissemination Information Packages (Auslieferungsinformationspakete, DIP) an diese Nutzergruppen und an Nutzungsorte möglich und sinnvoll ist. Die Analyse von Nutzergruppen, die damit zusammenhängende Problematik und schließlich die Definition der in dieser Masterarbeit behandelten Nutzergruppen erfolgt in Kapitel 2. Unter diesen Nutzergruppen befinden sich auch Nutzergruppen, welche die Nutzungsorte repräsentieren. In Kapitel 3 wird ein Konzept für die Anpassung der DIP an Nutzergruppen entwickelt und anhand von Beispielen exemplarisch angewandt. Die Überlegungen zur Anpassung der DIP an Nutzergruppen werden in Kapitel 4 zusammengefasst. In Kapitel 5 folgt abschließend ein Ausblick darauf, ob die Übertragung des in dieser Masterarbeit entwickelten Konzepts auf Digitalisate möglich und sinnvoll ist.
Es darf als gesichert angenommen werden, dass jedes Kommunalarchiv in Deutschland Fotografien in seinen Beständen überliefert. Die Arbeit mit fotografischen Objekten erfordert häufig einen besonderen archivfachlichen, konservatorischen und technischen Umgang.
Umso überraschender ist daher die Beobachtung, dass diese spezielle Archivgutgattung in der einschlägigen Literatur und auch in den archivfachlichen Diskussionen eher geringe
Aufmerksamkeit erfährt. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte der Fotoarchivierung zu geben und darüber hinaus einen Leitfaden für die praktische Archivarbeit zu entwickeln. Dabei wurde die Arbeit so strukturiert, dass sich der Leser zielgerichtet informieren kann, ohne dass eine vollständige Lektüre erforderlich ist. Natürlich kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit das teils sehr komplexe Thema der Fotoarchivierung nicht vollumfänglich bearbeitet werden, weshalb bei der Ausarbeitung besonderer Wert auf entsprechende Hinweise zu weiterführender Literatur und
aktuellen Forschungsbeiträgen gelegt wurde. Die Ausführungen richten sich speziell an kleinere Archive wie Kommunal- und Kreisarchive, die häufig mit geringeren personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind und im Vergleich zu größeren Einrichtungen oder speziellen Fotosammlungen nicht unbedingt über die erforderliche technische Ausstattung oder entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Mit der Arbeit soll vor allem ein größeres Bewusstsein für die fotografische Überlieferung
geschaffen, aber auch Unsicherheiten im archivischen Umgang mit Fotoquellen abgebaut und leicht umsetzbare Archivierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Jeder, der eine analoge Fotosammlung digital bereitstellen möchte, muß sich eine Vielzahl verschiedenster Fragen beantworten, um so ein Konzept für sein Projekt entwickeln zu können. Dieser Beitrag skizziert mehr das grundsätzliche Herangehen an diese Aufgabe, als daß er ins Detail gehen könnte. Zunächst müssen Ziele definiert und die Ist-Situation analysiert werden. Dann läßt sich der Soll-Zustand konzipieren. Für ein Bildarchiv bedeutet dies vor allem, die künftigen Arbeitsabläufe und Nutzungsmöglichkeiten zu beschreiben, ein Digitalisierungskonzept und ein Erschließungskonzept zu entwickeln. Damit wird erst die Grundlage für die Auswahl einer konkreten Software und für die Umsetzung des Projektes gelegt.