020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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deus ex machina
(2017)
Das Papier greift mit seiner Konzentration auf die digitale Archivierung kommunaler Unterlagen einen Teilbereich des gesamten Problemfelds auf. Seit längerer Zeit entstehen in den kommunalen Verwaltungen digitale Unterlagen, sei es in unstrukturierten File-Ablagen, sei es in Fachanwendungen oder schon als digitale Akten. Die kommunalen Archive müssen sich darauf vorbereiten, auch solche Unterlagen in Kürze in digitaler Form zu übernehmen. Das Papier zeigt die besonderen kommunalen Herausforderungen auf und skizziert Lösungswege. Es knüpft dabei an die im Rahmenkonzept umschriebenen kooperativen Lösungsmöglichkeiten an und konkretisiert diese, untersucht aber auch alternative Wege.
Die Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg stellt die Studie hiermit der Öffentlichkeit vor. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass sie Entscheidungsträger und Archive in den Kommunen Brandenburgs anregen möge, sich verstärkt den Problemen der digitalen Archivierung zu widmen und langfristig tragbare Lösungen zu finden. Schließlich sind auch viele kommunale Unterlagen, die in der Gegenwart in digitaler Form entstehen, um es mit den Worten der UNESCO-Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes zu beschreiben, „von dauerhaftem Wert und dauerhafter Bedeutung und bilden deshalb ein Erbe, das für gegenwärtige und künftige Generationen geschützt und gewahrt werden sollte.“
Jeder, der eine analoge Fotosammlung digital bereitstellen möchte, muß sich eine Vielzahl verschiedenster Fragen beantworten, um so ein Konzept für sein Projekt entwickeln zu können. Dieser Beitrag skizziert mehr das grundsätzliche Herangehen an diese Aufgabe, als daß er ins Detail gehen könnte. Zunächst müssen Ziele definiert und die Ist-Situation analysiert werden. Dann läßt sich der Soll-Zustand konzipieren. Für ein Bildarchiv bedeutet dies vor allem, die künftigen Arbeitsabläufe und Nutzungsmöglichkeiten zu beschreiben, ein Digitalisierungskonzept und ein Erschließungskonzept zu entwickeln. Damit wird erst die Grundlage für die Auswahl einer konkreten Software und für die Umsetzung des Projektes gelegt.
Das vorliegende Rahmenkonzept adressiert die Herausforderungen zum Erhalt des digitalen kulturellen Erbes im Land Brandenburg. Es wird ein explizit kulturspartenübergreifender Ansatz vorgestellt, welcher für alle Institutionen offen sein soll. Das Konzept basiert auf inhaltlicher Ebene auf den Anforderungen der einzelnen Kultursparten im Umgang mit digitalem Kulturgut. Auf der technischen Ebene werden u.a. das OAIS-Referenzmodell und andere etablierte Standards, für die infrastrukturelle Umsetzung vorausgesetzt. Organisatorisch wird davon ausgegangen, dass die potentiell hunderte von Einrichtungen im Land Brandenburg durch eine regionale Verbundorganisation zusammengefasst und über eine Ebene der Datenaggregation an ein zentrales Digitale Magazin angebunden werden müssen.
Das Konzept enthält grundsätzliche Aussagen zum digitalen Kulturerbe und digitaler Archivierung. Zudem werden sowohl Beispiele für Lösungsansätze in anderen Bundesländern vorgestellt, als auch praxisbezogene Beispiele für Volumenabschätzungen gegeben.
Mit dem Rahmenkonzept legt der Arbeitskreis Brandenburg.digital die Erweiterung des Digitalisierungskonzeptes „Die digitale Präsentation von Kulturerbe im Land Brandenburg“ von 2014 um die Komponente der digitalen Archivierung vor.
Ratsinformationssysteme sind zunehmend Teil der städtischen Rats- und Verwaltungsarbeit geworden. Als Serviceangebot für Ratsmitglieder, E-Government-Angebot für die Öffentlichkeit und zur Arbeitsoptimierung in der öffentlichen Verwaltung haben nicht nur größere, sondern inzwischen auch kleinere Kreise, Städte und Gemeinden Ratsinformationssysteme (RIS) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Daten, Informationen und Dokumente der Rats- und Verwaltungstätigkeit für das kommunale Vertretungsgremium zentral zusammen zu führen und einen komfortablen, benutzerorientierten Zugriff übers Intraoder Internet zu erlauben. So können mithilfe von RIS Ratsprotokolle, Sitzungsvorlagen und -einladungen, Informationen zu Fraktionen und Ratsmitgliedern derart abgefragt werden, dass Ratsmitgliedern die Aufbewahrung dieser Unterlagen zu Hause erspart, der Verwaltung die Papierrecherche abgenommen und den Bürgerinnen und Bürgern die Ratsarbeit transparenter gemacht wird. RIS enthalten oder verweisen auf Informationen und Unterlagen, die in Kommunen allgemein als archivwürdig gelten und oftmals eine zentrale sowie zeitlich weit zurückreichende Überlieferung der Kommune ausmachen. Sie liegen nun aber nicht mehr allein in papierner, sondern auch in digitaler Form in einem Informationssystem vor.