020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es, einen detaillierten Einblick in die Tätigkeit der Dokumentenverwaltung sowie in den Aufbau der Dokumentensammlung und der zentralen dienstlichen Bestimmungen des MfS zu geben. Der BStU hat verschiedene Publikationen über Geschichte und Struktur des MfS herausgegeben, darunter auch Übersichten und Informationen zu den Diensteinheiten des MfS. Bisher ist die Dokumentensammlung in verschiedenen Publikationen kurz dargestellt. Grundlegende wissenschaftliche Arbeiten über das BdL liegen nicht vor, aus diesem Grund werden für die Bachelorarbeit größtenteils historische sowie behördeninterne Quellen verwendet. Diese Arbeit stellt die archivspezifische Überlieferung beim StUA dar und gibt einen umfassenden Überblick über die Dokumentenverwaltung des MfS, insbesondere seine zentralen dienstlichen Bestimmungen und deren Erschließung sowie Nutzung. Allen Interessierten vermittelt sie einen grundlegenden Kenntnisstand und dient als Basisinformation und Arbeitsmittel.
Ein wichtiger Trend, zumindest in der Theorie des Datenmanagements, ist die Entwicklung weg von einer am Ende des Forschungsprozesses stehenden oder gar nachträglichen Archivierung von Forschungsdaten hin zu einem in den Forschungsprozess integrierten data-lifecycle Management. Die Vision hierbei ist, das bereits während der Konzeptions- und Durchführungsphase eines Forschungsprojektes die Dokumentation, Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten vorbereitet wird, indem beispielsweise die für die Dokumentation erforderlichen Metadaten (manuell, semi- oder vollautomatisch) erfasst und standardkonform aufbereitet werden. Eine eigene Archivierungsphase kann sich dann weitgehend auf die Übergabe der Daten und Datendokumentation an ein Forschungsdatenzentrum beschränken.
Die Arbeit setzt sich mit einem klassischen Themengebiet der Archivwissenschaft auseinander. Die Bewertung von Quellen gehört von jeher zu den Grundaufgaben eines jeden Archivs, unabhängig von seiner Stellung und seiner Ausrichtung. Ein übliches Registraturarchiv muss folglich ebenso wie ein Sammlungsarchiv die potentiellen Archivalien anhand einer Reihe von Bewertungskriterien prüfen, um nur das tatsächlich gewünschte "archivwürdige" Material herauszufiltern. Im vorliegenden Fall steht das Filmarchiv des LWL-Medienzentrums für Westfalen im Mittelpunkt der Analyse. Dabei ergeben sich hinsichtlich der Bewertung zwei Besonderheiten: Zum einen handelt es sich bei dem Archiv um ein Sammlungsarchiv mit einem zwar konkreten, aber durchaus auslegungsfähigen Sammlungsauftrag. Zum anderen beschäftigt sich die Einrichtung mit einer Quellengattung, die in der Archivlandschaft lange Zeit nur eine Nebenrolle gespielt hat, was sich auch in der knappen Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema "Film als Archivgut" spiegelt.
Architektur spielt eine zentrale sowie allgegenwärtige Rolle in der Lebenswelt der Menschen. Architekt_innen, Landschaftsarchitekt_innen und Stadtplaner_innen entwerfen, zeichnen und planen Bauwerke sowie Landschaften und prägen entscheidend unser räumliches Umfeld, wenn sie es gestalten und formen. Aufgrund der großen Bedeutung, die Architekt_innen und ihre kreativen Schöpfungen auf unsere Lebenswelt haben, sind die in schriftlicher oder visueller Form dokumentierten Ergebnisse ihres Schaffensprozesses bewahrungswürdig. Dieses Kulturgut umfasst alle Unterlagen, die beim Entwerfen und Planen entstehen: Skizzen- und Notizbücher, Modelle, Fotografien, Zeichnungen und Pläne, aber auch Schriftliches wie Korrespondenz, umfassen grob die Vielfalt, die in Architekt_innenvor- und -nachlässen zu finden ist. In den Vor- und Nachlässen finden sich zunehmend digitale Bestandteile, die eine andere Handhabung erfordern als analoge Unterlagen. Denn die digitalen Daten unterliegen der permanenten Gefahr des Verlustes, bedingt durch die Verwendung proprietärer Formate oder veralteter Speichergeräte. Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, inwiefern sich die durch den digitalen Wandel hervorgerufenen Änderungen der Arbeitsweisen von Architekt_innen in den Vor- und Nachlässen wiederfinden und welche Unterlagen bereits jetzt und auch zukünftig zu erwarten sind. Dies schließt die Auseinandersetzung und Analyse der kreativen und planerischen Tätigkeiten sowie das Verhältnis von Architekturschaffenden zu ihrem Vor- oder Nachlass mit ein.
Ratsinformationssysteme sind zunehmend Teil der städtischen Rats- und Verwaltungsarbeit geworden. Als Serviceangebot für Ratsmitglieder, E-Government-Angebot für die Öffentlichkeit und zur Arbeitsoptimierung in der öffentlichen Verwaltung haben nicht nur größere, sondern inzwischen auch kleinere Kreise, Städte und Gemeinden Ratsinformationssysteme (RIS) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Daten, Informationen und Dokumente der Rats- und Verwaltungstätigkeit für das kommunale Vertretungsgremium zentral zusammen zu führen und einen komfortablen, benutzerorientierten Zugriff übers Intraoder Internet zu erlauben. So können mithilfe von RIS Ratsprotokolle, Sitzungsvorlagen und -einladungen, Informationen zu Fraktionen und Ratsmitgliedern derart abgefragt werden, dass Ratsmitgliedern die Aufbewahrung dieser Unterlagen zu Hause erspart, der Verwaltung die Papierrecherche abgenommen und den Bürgerinnen und Bürgern die Ratsarbeit transparenter gemacht wird. RIS enthalten oder verweisen auf Informationen und Unterlagen, die in Kommunen allgemein als archivwürdig gelten und oftmals eine zentrale sowie zeitlich weit zurückreichende Überlieferung der Kommune ausmachen. Sie liegen nun aber nicht mehr allein in papierner, sondern auch in digitaler Form in einem Informationssystem vor.
Als 1895 zuerst die Gebrüder Skladanowsky und danach die Gebrüder Lumier die ersten bewegten Bilder öffentlich vorführten, konnte sich noch niemand vorstellen, dass 100 Jahre später Filme ein Massenmedium sein würden. Filme lagen auf Filmrollen vor und wurden mit Projektoren abgespielt. Im vergangenen Jahrhundert gab es auf diesem Sektor viele Veränderungen. Aufnahme- und Abspieltechniken haben sich gewandelt, es gibt neue Trägermedien und Formate. Doch was passiert mit Filmen, die zum Beispiel aus dem Fernsehen aufgenommen wurden und auf verschiedenen Bandmedien vorliegen? Gibt es Möglichkeiten, diese Aufzeichnungen zu digitalisieren und sie dauerhaft zu bewahren? Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie können die Digitalisate erschlossen und genutzt werden? Die aus dem Pilotprojekt resultierenden Fragen für die Digitalisierung und Archivierung von, auf verschiedenen Trägermedien vorliegenden, Videoaufzeichnungen sollen in dieser Arbeit beantwortet werden. Die Pilotphase des Digitalisierungsprojektes wird analysiert und Schlussfolgerungen für dessen Weiterführung werden gezogen. Um technische Verfahren und Begriffe zu erläutern, werden zu Beginn der Ausarbeitung die technischen Grundlagen für das Projekt beschrieben. Es wird auf Fernsehübertragungstechniken, analoge und digitale Aufzeichnungstechniken, Kompressionsverfahren sowie Formate eingegangen. Weiterhin werden die Speicherung digitaler Objekte und die damit zusammenhängenden Probleme der Langzeitspeicherung beschrieben. Bei diesen Punkten wurde jeweils eine Auswahl aus der Fülle der technischen Möglichkeiten getroffen. Daran anschließend wird das Projekt vorgestellt, indem der Vorlauf, die Bestandsgenese und das angewendete Digitalisierungsverfahren erklärt werden. In der Arbeit werden auftretende rechtliche Fragestellungen ebenso vorgestellt wie die Erschließung der fertigen Digitalisate mit AUGIAS-Archiv 8.1. Abschließend werden die Möglichkeiten der Benutzung von Digitalisaten im ADS erläutert.
Dem ständigen Wachstum von Multimediaarchiven mit Automatisierung zu begegnen erfordert neue Ansätze und Lösungen bei der Extraktion und Verwaltung von Metadaten. Dazu wurden die Frameworks AMOPA und Imtecs entwickelt, um Informationen über den Inhalt der Multimediadaten und die technischen Randbedingungen ihres Einspielvorganges zu extrahieren und den nachfolgenden Stationen des Workflows zur automatischen Steuerung ihrer Arbeitsschritte zur Verfügung zu stellen. Im Archiv angewandt, ermöglichen
sie sowohl umfangreichere und komplexere als auch spezifischere Suchen und Anfragen.
Das vorliegende Rahmenkonzept adressiert die Herausforderungen zum Erhalt des digitalen kulturellen Erbes im Land Brandenburg. Es wird ein explizit kulturspartenübergreifender Ansatz vorgestellt, welcher für alle Institutionen offen sein soll. Das Konzept basiert auf inhaltlicher Ebene auf den Anforderungen der einzelnen Kultursparten im Umgang mit digitalem Kulturgut. Auf der technischen Ebene werden u.a. das OAIS-Referenzmodell und andere etablierte Standards, für die infrastrukturelle Umsetzung vorausgesetzt. Organisatorisch wird davon ausgegangen, dass die potentiell hunderte von Einrichtungen im Land Brandenburg durch eine regionale Verbundorganisation zusammengefasst und über eine Ebene der Datenaggregation an ein zentrales Digitale Magazin angebunden werden müssen.
Das Konzept enthält grundsätzliche Aussagen zum digitalen Kulturerbe und digitaler Archivierung. Zudem werden sowohl Beispiele für Lösungsansätze in anderen Bundesländern vorgestellt, als auch praxisbezogene Beispiele für Volumenabschätzungen gegeben.
Mit dem Rahmenkonzept legt der Arbeitskreis Brandenburg.digital die Erweiterung des Digitalisierungskonzeptes „Die digitale Präsentation von Kulturerbe im Land Brandenburg“ von 2014 um die Komponente der digitalen Archivierung vor.